Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller : FCA, FIAT, NISSAN, OPEL / VAUXHALL, RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum FN2X FN2X ohne 66,1 1350 2400 03/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FCA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B450L28519 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm § 22 52429 Verkaufsbezeichnung: TALENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FFL e2*2007/46*0497*.. 66 - 107 225/55R17 101 11A; 24J; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; FJL e2*2007/46*0496*.. 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B450L28519 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: TALENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FFL e2*2007/46*0497*.. 66 - 107 225/55R17 101 11A; 24J; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; FJL e2*2007/46*0496*.. 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B450L28519 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMASTAR, NV300 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J4 e2*98/14*0271*.. 66 - 107 225/55R17 101 11A; 24J; 248; 26B Primastar/NV300 ab NT35 5x114,3; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: PRIMASTAR, NV300 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4 e2*2007/46*0037*.. 66 - 107 225/55R17 101 11A; 24J; 248; 26B PRIMASTAR/NV300 ab NT11 5x114,3; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der § 22 52429 Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B450L28519 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: VIVARO-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F7 e1*2007/46*0575*.. 66 - 107 225/55R17 101 11A; 24J; 248; 26B ab MJ. 2015; ab X83 e1*98/14*0170*.. e1*98/14*0170*30; ab e1*2007/46*0575*12; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B450L28519 Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: RENAULT TRAFIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JL e2*98/14*0213*.. 66 - 107 225/55R17 101 11A; 24J; 248; 26B ab MJ. 2015; ab Mj. L e2*2007/46*0014*.. 2015; ab e2*2007/46*0014*21; ab Mj. 2015; ab e2*98/14*0213*48; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu § 22 52429 lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. § 22 52429 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FCA Fahrzeugtyp: FJL Genehm.Nr.: e2*2007/46*0496*.. Handelsbez.: TALENTO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 200 VA 26P x = 235 y = 195 VA 27B x = 205 y = 225 HA 27I y = 210 y = 230 HA § 22 52429 Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 Fahrzeug: Hersteller: FIAT Fahrzeugtyp: FFL Genehm.Nr.: e2*2007/46*0497*.. Handelsbez.: TALENTO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 200 VA 26P x = 235 y = 195 VA 27B x = 205 y = 225 HA 27I y = 210 y = 230 HA § 22 52429 Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: 4 Genehm.Nr.: e2*2007/46*0037*.. Handelsbez.: PRIMASTAR, NV300 Variante(n): NV300 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 200 VA 26P x = 235 y = 195 VA 27B x = 205 y = 225 HA 27I y = 210 y = 230 HA § 22 52429 Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: J4 Genehm.Nr.: e2*98/14*0271*.. Handelsbez.: NISSAN PRIMASTAR, NV300 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 200 VA 26P x = 235 y = 195 VA 27B x = 205 y = 225 HA 27I y = 210 y = 230 HA § 22 52429 Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: X83 Genehm.Nr.: e1*98/14*0170*.. Handelsbez.: VIVARO-B Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 200 VA 26P x = 235 y = 195 VA 27B x = 205 y = 225 HA 27I y = 210 y = 230 HA § 22 52429 Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: F7 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0575*.. Handelsbez.: VIVARO-B Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 200 VA 26P x = 235 y = 195 VA 27B x = 205 y = 225 HA 27I y = 210 y = 230 HA § 22 52429 Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: JL Genehm.Nr.: e2*98/14*0213*.. Handelsbez.: RENAULT TRAFIC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 200 VA 26P x = 235 y = 195 VA 27B x = 205 y = 225 HA 27I y = 210 y = 230 HA § 22 52429 Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: L Genehm.Nr.: e2*2007/46*0014*.. Handelsbez.: RENAULT TRAFIC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 200 VA 26P x = 235 y = 195 VA 27B x = 205 y = 225 HA 27I y = 210 y = 230 HA § 22 52429