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							             Gutachten 19-00114-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52429
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: 5K7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 16.04.2019
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             Fahrzeughersteller                      : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 51
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                  och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                     last     umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
             WS4X                WS4X                    ohne                          66,6                  1350     2400    03/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 164; 166
             Zubehör                                 : B450L27517R14
§ 22 52429




             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                       Typ : 639/4; 639; 639/2; 639/5
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm für Typ : 164; 166; 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                                       180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
             Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen                Auflagen
             639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 120 215/60R17                                           V-Klasse; Vito; Vito
                                             65 - 140 225/55R17                                           Tourer; Vito Mixto;
                                                      225/60R17                                           ab
                                                                                                          e1*2007/46*0457*09;
                                                             235/50R17                                    Allradantrieb;
                                                             235/55R17                                    Frontantrieb;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          73C; 74D; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
             164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 235/65R17              51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          73C; 74A; 76S; DEL
             Gutachten 19-00114-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52429
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.04.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 190 235/65R17 104 12T                              M-Klasse; nicht GLE
                                                       245/65R17 107 12O                              Coupé; GLE SUV; nicht
                                                       255/60R17 106 12N                              GL-Klasse; nicht GLS;
                                                       265/60R17 108 12A                              Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 573; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 76S;
                                                                                                      83G; BES
             166            e1*2007/46*0598*..    150 - 190 235/65R17 104    12T                      M-Klasse; nicht GLE
                                                            245/65R17 107    12O                      Coupé; GLE SUV; nicht
                                                            255/60R17 106    12N                      GL-Klasse; nicht GLS;
                                                            265/60R17 108    12A                      Allradantrieb;
                                                            275/55R17 109    11A; 12A; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 573; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 76S;
                                                                                                      83G; BES

             Verkaufsbezeichnung:    VITO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             639/4        L275                    65 - 170 225/55R17     51G                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/55R17 99W 11A; 24M; 54A                12A; 51A; 71K; 721;
                                                           245/45R17 99W 11A; 24M                     73C; 74D
§ 22 52429




             639/4          e1*2007/46*0458*..    70 - 165 225/55R17 101 11A; 248; 5KK                bis
             639/5          e1*2007/46*0459*..,   70 - 190 225/55R17     11A; 248; 51G                e1*2007/46*0459*05;
                            L720                           235/55R17 103 11A; 24J; 244; 54A           bis
                                                           235/55R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK;          e1*2007/46*0458*07;
                                                                         54A                          Allradantrieb;
                                                           245/45R17 99W 11A; 248; 5JK                Heckantrieb;
                                                  190      225/55R17     11A; 248; 5KK                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           101W
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17             51G                      Heckantrieb;
                                                       235/55R17 99W         11A; 24M; 54A            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       245/45R17 99W         11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
             639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 225/55R17 101      11A; 248; 5KK                bis
                                             70 - 190 225/55R17          11A; 248; 51G                e1*2007/46*0457*08;
                                                      235/55R17 103      11A; 24J; 244; 54A           Allradantrieb;
                                                      235/55R17 99W      11A; 24J; 244; 5JK;          Heckantrieb;
                                                                         54A                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R17 99W 11A; 248; 5JK                12A; 51A; 71K; 721;
                                                  190      225/55R17     11A; 248; 5KK                73C; 74D
                                                           101W
             Gutachten 19-00114-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52429
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.04.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 5
             Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 120 215/60R17                                       V-Klasse; Vito; Vito
             639/5        e1*2007/46*0459*.. 65 - 140 225/55R17                                       Tourer; Vito Mixto;
                                                        225/60R17                                     ab
                                                                                                      e1*2007/46*0459*06;
                                                           235/50R17                                  ab
                                                                                                      e1*2007/46*0458*08;
                                                           235/55R17                                  Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76S

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§ 22 52429




                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             Gutachten 19-00114-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52429
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.04.2019
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             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§ 22 52429




                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1550kg.
             Gutachten 19-00114-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52429
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K7570
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 16.04.2019
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             5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1650kg.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
§ 22 52429




             83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                  350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
             BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
                  (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
             DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                  390mm an der Vorderachse nicht zulässig.