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							Gutachten 19-00114-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52429
zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: 5K7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 26.11.2021
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Fahrzeughersteller                         : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 51
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
WS4X                WS4X                       ohne                        66,6                   1350      2400    03/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 164; 166
Zubehör                                    : B450L27517R14


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für
                                             Typ : 639/2; 639/5; 639; 639/4
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 164; 166; 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                             180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
 Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer,Vito Mixto,EQV
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen    Auflagen
 639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 215/60R17 100 5KA                       V-Klasse; Vito; Vito
                                          225/55R17 104                           Tourer; Vito Mixto;
                                          225/60R17 99      5JK                   ab
                                                                                  e1*2007/46*0459*06;
                                          235/50R17 100 5KA                       ab
                                                                                  e1*2007/46*0458*08;
                                          235/55R17 103 5LK                       ab
                                                                                  e1*2007/46*0457*09;
                                          245/55R17 106 11A; 245; 248             Marco Polo; EQV;
                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                  Heckantrieb; inkl.
                                                                                  Elektro;
                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                  73C; 74D; 76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00114-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52429
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.11.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer,Vito Mixto,EQV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen    Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 215/60R17 100 5KA                       V-Klasse; Vito; Vito
                                         225/55R17 104                           Tourer; Vito Mixto;
                                         225/60R17         5JK                   ab
                                                                                 e1*2007/46*0459*06;
                                         235/50R17 100 5KA                       ab
                                                                                 e1*2007/46*0458*08;
                                         235/55R17 103                           ab
                                                                                 e1*2007/46*0457*09;
                                                                                 Marco Polo;
                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                 Heckantrieb;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                 73C; 74D; 76S

Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 235/65R17           51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76S; DEL

Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 190 235/65R17 104 12T                              M-Klasse; nicht GLE
                                          245/65R17 107 12O                              Coupé; GLE SUV; nicht
                                          255/60R17 106 12N                              GL-Klasse; nicht GLS;
                                          265/60R17 108 12A                              Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S;
                                                                                         83G; BES
166           e1*2007/46*0598*..   150 - 190 235/65R17   104   12T                       M-Klasse; nicht GLE
                                             245/65R17   107   12O                       Coupé; GLE SUV; nicht
                                             255/60R17   106   12N                       GL-Klasse; nicht GLS;
                                             265/60R17   108   12A                       Allradantrieb;
                                             275/55R17   109   11A; 12A; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76S;
                                                                                         83G; BES

Verkaufsbezeichnung:     VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
639/4        L275                  65 - 170 225/55R17     51G                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/55R17 99W 11A; 24M; 54A                  12A; 51A; 71K; 721;
                                            245/45R17 99W 11A; 24M                       73C; 74D




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00114-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52429
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.11.2021
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Verkaufsbezeichnung:     VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*..    70 - 165 225/55R17 101  11A; 248; 5KK                 bis
639/5        e1*2007/46*0459*..,   70 - 190 225/55R17      11A; 248; 51G                 e1*2007/46*0459*05;
              L720                          235/55R17 103  11A; 24J; 244; 54A            bis
                                            235/55R17 99W  11A; 24J; 244; 5JK;           e1*2007/46*0458*07;
                                                           54A                           Allradantrieb;
                                             245/45R17 99W 11A; 248; 5JK                 Heckantrieb;
                                   190       225/55R17     11A; 248; 5KK                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             101W
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17     51G                              Heckantrieb;
                                          235/55R17 99W 11A; 24M; 54A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/45R17 99W 11A; 24M                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 225/55R17 101     11A; 248; 5KK                 bis
                                70 - 190 225/55R17         11A; 248; 51G                 e1*2007/46*0457*08;
                                         235/55R17 103     11A; 24J; 244; 54A            Allradantrieb;
                                         235/55R17 99W     11A; 24J; 244; 5JK;           Heckantrieb;
                                                           54A                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/45R17 99W 11A; 248; 5JK                 12A; 51A; 71K; 721;
                                   190       225/55R17     11A; 248; 5KK                 73C; 74D
                                             101W

Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*..  65 - 176 215/60R17 100        5KA                       V-Klasse; Vito; Vito
639/5        e1*2007/46*0459*..            225/55R17 104                                 Tourer; Vito Mixto;
                                           225/60R17 99        5JK                       ab
                                                                                         e1*2007/46*0459*06;
                                             235/50R17 100     5KA                       ab
                                                                                         e1*2007/46*0458*08;
                                             235/55R17 103     5LK                       ab
                                                                                         e1*2007/46*0457*09;
                                             245/55R17 106     11A; 245; 248             Marco Polo;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; inkl.
                                                                                         Elektro;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 76S




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00114-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52429
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: 5K7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 26.11.2021
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                                                                                                     Seite: 4 von 6
Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*..  65 - 176 215/60R17 100         5KA                       V-Klasse; Vito; Vito
639/5        e1*2007/46*0459*..            225/55R17 104                                  Tourer; Vito Mixto;
                                           225/60R17            5JK                       ab
                                                                                          e1*2007/46*0459*06;
                                              235/50R17 100     5KA                       ab
                                                                                          e1*2007/46*0458*08;
                                              235/55R17 103                               ab
                                                                                          e1*2007/46*0457*09;
                                                                                          Marco Polo;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 76S


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00114-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52429
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: 5K7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 26.11.2021
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00114-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52429
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: 5K7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 26.11.2021
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      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleic h sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.