Gutachten 19-00114-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52429
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: 5K7570
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019
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Fahrzeughersteller : CITROEN, FIAT, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 55
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 118/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
D3 D3 ohne 71,1 1350 2400 03/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
§ 22 52429
Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2001/116*0234*.. 74 - 130 215/60R17C 104 5MA; 51L Lkw geschl.Kasten
250L L773 215/60R17C 109 5PM; 51L (Serie); Lkw offener
225/55R17C 5MA Kasten (Serie); Mit
104/102
225/55R17C 5PM Radhausverbreiterung
109/107
225/65R17 102 5LA; 54A Serie;
225/65R17 106 5NA; 54A 10B; 11A; 11G; 11H;
235/55R17 103 5LK; 51L; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
235/60R17C 117 51L; 54A 73C; 74D; 74H; 744
Verkaufsbezeichnung: JUMPER, RELAY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2007/46*0046*.. 74 - 130 215/60R17C 104 5MA; 51L Lkw geschl.Kasten
215/60R17C 109 5PM; 51L (Serie); Lkw offener
225/55R17C 5MA Kasten (Serie); Mit
104/102
225/55R17C 5PM Radhausverbreiterung
109/107
225/65R17 102 5LA; 54A Serie;
225/65R17 106 5NA; 54A 10B; 11A; 11G; 11H;
235/55R17 103 5LK; 51L; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
235/60R17C 117 51L; 54A 73C; 74D; 74H; 744
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 19-00114-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52429
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: 5K7570
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019
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Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: FIAT DUCATO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
250 e3*2001/116*0232*.., 74 - 130 215/60R17C 104 5MA; 51L Lkw geschl.Kasten
e3*2007/46*0044*.. 215/60R17C 109 5PM; 51L (Serie); Lkw offener
250L L779 225/55R17C 5MA Kasten (Serie); Mit
104/102
225/55R17C 5PM Radhausverbreiterung
109/107
225/65R17 102 5LA; 54A Serie;
225/65R17 106 5NA; 54A 10B; 11A; 11G; 11H;
235/55R17 103 5LK; 51L; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
235/60R17C 117 51L; 54A 73C; 74D; 74H; 744
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§ 22 52429
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: BOXER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2007/46*0045*.. 74 - 130 215/60R17C 104 5MA; 51L Lkw geschl.Kasten
215/60R17C 109 5PM; 51L (Serie); Lkw offener
225/55R17C 5MA Kasten (Serie); Mit
104/102
225/55R17C 5PM Radhausverbreiterung
109/107
225/65R17 102 5LA; 54A Serie;
225/65R17 106 5NA; 54A 10B; 11A; 11G; 11H;
235/55R17 103 5LK; 51L; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
235/60R17C 117 51L; 54A 73C; 74D; 74H; 744
Gutachten 19-00114-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52429
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: 5K7570
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019
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Seite: 3 von 4
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BOXER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2001/116*0233*.. 74 - 130 215/60R17C 104 5MA; 51L Lkw geschl.Kasten
250L L772 215/60R17C 109 5PM; 51L (Serie); Lkw offener
225/55R17C 5MA Kasten (Serie); Mit
104/102
225/55R17C 5PM Radhausverbreiterung
109/107
225/65R17 102 5LA; 54A Serie;
225/65R17 106 5NA; 54A 10B; 11A; 11G; 11H;
235/55R17 103 5LK; 51L; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
235/60R17C 117 51L; 54A 73C; 74D; 74H; 744
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
§ 22 52429
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51L) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
15-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
Gutachten 19-00114-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52429
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: 5K7570
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019
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5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1800kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1900kg.
5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2060kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
§ 22 52429