Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : MAN, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 55 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum IG3X IG3X ohne 65,1 1350 2400 03/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm § 22 52429 Verkaufsbezeichnung: TGE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SYN1E e1*2007/46*1626*.. 75 - 130 235/60R17C 51G 10B; 11G; 11H; 12K; SYN2E e1*2007/46*1627*.. 51A; 71K; 721; 73C; SZN1E e1*2007/46*1632*.. 74D SZN2E e1*2007/46*1633*.. Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : SZN2E; SYN2E; SYN1E; SZN1E Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 7HCA; 7HM; 7J0; 7HC; 7HK; 7HMA; 7L; 7HKX0 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : SYN1E; SYN2E; SZN1E; SZN2E 160 Nm für Typ : 7L 180 Nm für Typ : 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA; 7J0 200 Nm für Typ : SYN1E Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA nicht mit Höherlegung; 225/55R17 101 5KK nicht mit 225/55R17C Tieferlegung; ab 104/102 e1*2001/116*0289*25; T6; Lkw geschl.Kasten (Serie); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA nicht mit Höherlegung; 225/55R17 101 5KK nicht mit 225/55R17C Tieferlegung; T6; ab 104/102 e1*2001/116*0220*36; Lkw geschl.Kasten (Serie); Allradantrieb; § 22 52429 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: CRAFTER MJ 2017- Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SYN1E e1*2007/46*1613*.. 75 - 130 235/60R17C 51G 10B; 11G; 11H; 12K; SYN2E e1*2007/46*1614*.. 51A; 71K; 721; 73C; SZN1E e1*2007/46*1619*.. 74D SZN2E e1*2007/46*1620*.. SYN1E e1*2007/46*1613*.. 75 - 130 235/60R17C 117 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2001/116*0203*.. 120 - 128 235/65R17 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A; 255/60R17 12K; 51G 71K; 721; 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA bis 225/55R17 101 5KK e1*2007/46*0130*15; 225/55R17C 5MA Lkw geschl.Kasten 104/102 (Serie); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76S Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA nicht mit Höherlegung; 225/55R17 101 5KK nicht mit 225/55R17C Tieferlegung; ab 104/102 e1*2007/46*0130*16; T6; Lkw geschl.Kasten (Serie); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA Ab 7HMA e1*2001/116*0289*.. 225/55R17 101 5KK e1*2001/116*0289*11; 225/55R17C 5MA Ab 104/102 e1*2001/116*0220*20; bis e1*2001/116*0289*24; bis § 22 52429 e1*2001/116*0220*35; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76S 7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 173 225/55R17 101 5KK T5 ab MJ 2003; T5 ab 7HCA e1*2001/116*0286*.. 235/55R17 51G MJ 2003; Nur bis 7HK L148 e1*2001/116*0289*10; 7HKX0 L148 Nur bis 7HM e1*2001/116*0218*.. e1*2001/116*0220*19; 7HMA e1*2001/116*0289*.. Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. § 22 52429 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1800kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.