Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : CITROEN, FIAT, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 55 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum KZ2 KZ2 ohne 78,1 1350 2400 03/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm § 22 52429 Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2001/116*0234*.. 74 - 130 215/60R17C 104 5MA; 51L Van; Lkw 250L L773 215/60R17C 109 5MA; 51L geschl.Kasten (Serie); 225/55R17C 5MA M. zusätz. 104/102 225/55R17C 5PM Radabdeckung Achse 2 109/107 225/65R17 106 5NA (Flap); 235/55R17 103 5LK; 51L 10B; 11A; 11G; 11H; 235/60R17C 117 54A 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74H; 744 Verkaufsbezeichnung: JUMPER, RELAY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2007/46*0046*.. 74 - 130 215/60R17C 104 5MA; 51L Van; Lkw 215/60R17C 109 5MA; 51L geschl.Kasten (Serie); 225/55R17C 5MA M. zusätz. 104/102 225/55R17C 5PM Radabdeckung Achse 2 109/107 225/65R17 106 5NA (Flap); 235/55R17 103 5LK; 51L 10B; 11A; 11G; 11H; 235/60R17C 117 54A 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74H; 744 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: FIAT DUCATO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 250 e3*2001/116*0232*.., 74 - 130 215/60R17C 104 5MA; 51L Van; Lkw e3*2007/46*0044*.., 215/60R17C 109 5MA; 51L geschl.Kasten (Serie); e3*2007/46*0049*.., 225/55R17C 5MA M. zusätz. 104/102 L778 225/55R17C 5PM Radabdeckung Achse 2 109/107 250L L779 225/65R17 106 5NA (Flap); 235/55R17 103 5LK; 51L 10B; 11A; 11G; 11H; 235/60R17C 117 54A 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74H; 744 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der § 22 52429 Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: BOXER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2007/46*0045*.. 74 - 130 215/60R17C 104 5MA; 51L Van; Lkw 215/60R17C 109 5MA; 51L geschl.Kasten (Serie); 225/55R17C 5MA M. zusätz. 104/102 225/55R17C 5PM Radabdeckung Achse 2 109/107 225/65R17 106 5NA (Flap); 235/55R17 103 5LK; 51L 10B; 11A; 11G; 11H; 235/60R17C 117 54A 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74H; 744 Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BOXER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2001/116*0233*.. 74 - 130 215/60R17C 104 5MA; 51L Van; Lkw 250L L772 215/60R17C 109 5MA; 51L geschl.Kasten (Serie); 225/55R17C 5MA M. zusätz. 104/102 225/55R17C 5PM Radabdeckung Achse 2 109/107 225/65R17 106 5NA (Flap); 235/55R17 103 5LK; 51L 10B; 11A; 11G; 11H; 235/60R17C 117 54A 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74H; 744 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem § 22 52429 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51L) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 15-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. Gutachten 19-00114-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52429 zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: 5K7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 16.04.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1800kg. 5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1900kg. 5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2060kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. § 22 52429