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							Gutachten 19-00114-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52429
zu V.1. ANLAGE: 7                                                     Radtyp: 5K7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 26.11.2021
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Fahrzeughersteller                         : CITROEN, FIAT, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 55
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                     in kg     in mm     datum
KZ2                 KZ2                        ohne                        78,1                    1350      2400    03/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
 Y            e3*2001/116*0234*.. 74 - 130 215/60R17C 104            5MA; 51L                  Van; Lkw
 250L         L773                         215/60R17C 109            5MA; 51L                  geschl.Kasten (Serie);
                                           225/55R17C                5MA                       M. zusätz.
                                           104/102
                                           225/55R17C                5PM                       Radabdeckung Achse 2
                                           109/107
                                           225/65R17 106             5NA                       (Flap);
                                           235/55R17 103             5LK; 51L                  10B; 11A; 11G; 11H;
                                           235/60R17C 117            54A                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74D; 744

 Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER, RELAY
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
 Y            e3*2007/46*0046*.. 74 - 130 215/60R17C 104             5MA; 51L                  Van; Lkw
                                          215/60R17C 109             5MA; 51L                  geschl.Kasten (Serie);
                                          225/55R17C                 5MA                       M. zusätz.
                                          104/102
                                          225/55R17C                 5PM                       Radabdeckung Achse 2
                                          109/107
                                          225/65R17 106              5NA                       (Flap);
                                          235/55R17 103              5LK; 51L                  10B; 11A; 11G; 11H;
                                          235/60R17C 117             54A                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74D; 744




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00114-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52429
zu V.1. ANLAGE: 7                                                     Radtyp: 5K7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 26.11.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FIAT DUCATO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
250          e3*2001/116*0232*.., 74 - 130 215/60R17C 104            5MA; 51L                Van; Lkw
             e3*2007/46*0044*..,           215/60R17C 109            5MA; 51L                geschl.Kasten (Serie);
             e3*2007/46*0049*..,           225/55R17C                5MA                     M. zusätz.
                                           104/102
             L778                          225/55R17C                5PM                     Radabdeckung Achse 2
                                           109/107
250L         L779                          225/65R17 106             5NA                     (Flap);
                                           235/55R17 103             5LK; 51L                10B; 11A; 11G; 11H;
                                           235/60R17C 117            54A                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D; 744


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BOXER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
Y            e3*2007/46*0045*.. 74 - 130 215/60R17C 104              5MA; 51L                nicht Movano; Van;
                                         215/60R17C 109              5MA; 51L                Lkw geschl.Kasten
                                         225/55R17C                  5MA                     (Serie); M. zusätz.
                                         104/102
                                         225/55R17C                  5PM                     Radabdeckung Achse 2
                                         109/107
                                         225/65R17 106               5NA                     (Flap);
                                         235/55R17 103               5LK; 51L                10B; 11A; 11G; 11H;
                                         235/60R17C 117              54A                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D; 744

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BOXER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
Y            e3*2001/116*0233*.. 74 - 130 215/60R17C 104             5MA; 51L                Van; Lkw
250L         L772                         215/60R17C 109             5MA; 51L                geschl.Kasten (Serie);
                                          225/55R17C                 5MA                     M. zusätz.
                                          104/102
                                          225/55R17C                 5PM                     Radabdeckung Achse 2
                                          109/107
                                          225/65R17 106              5NA                     (Flap);
                                          235/55R17 103              5LK; 51L                10B; 11A; 11G; 11H;
                                          235/60R17C 117             54A                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74D; 744


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00114-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52429
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 5K7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.11.2021
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51L) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführu ngen, die serienmäßig mit
     15-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1900kg.
5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2060kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00114-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52429
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 5K7570
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.11.2021
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.