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							             Gutachten 19-00142-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52427
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 29.05.2019
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             Fahrzeughersteller                      : FCA, FIAT, NISSAN, OPEL / VAUXHALL, RENAULT
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7.5J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 38
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                                 Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.      Fertig
                                 Rad                      Zentrierring                                   (kg)     (mm)      datum
             FN2X                FN2X                     ohne                       66,1                  1350     2400     03/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FCA
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : Serie, siehe Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
§ 22 52427




             Verkaufsbezeichnung:     TALENTO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             FFL          e2*2007/46*0497*.. 66 - 107 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247;                 10B; 11B; 11G; 11H;
             FJL          e2*2007/46*0496*..                        26B; 26N                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D
             FFL            e2*2007/46*0497*..   66 - 107 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247;             10B; 11B; 11G; 11H;
             FJL            e2*2007/46*0496*..                          26B; 26N                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : Serie, siehe Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     TALENTO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             FFL          e2*2007/46*0497*.. 66 - 107 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247;                 10B; 11B; 11G; 11H;
             FJL          e2*2007/46*0496*..                        26B; 26N                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D
             FFL            e2*2007/46*0497*..   66 - 107 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247;             10B; 11B; 11G; 11H;
             FJL            e2*2007/46*0496*..                          26B; 26N                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D
             Gutachten 19-00142-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52427
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 29.05.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : NISSAN
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : Serie, siehe Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMASTAR, NV300
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             J4           e2*98/14*0271*..  66 - 107 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247;                Primastar/NV300 ab
                                                                   26B; 26N                           NT35 5x114,3;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             J4             e2*98/14*0271*..     66 - 107 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247;           Primastar/NV300 ab
                                                                        26B; 26N                      NT35 5x114,3;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 52427




                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     PRIMASTAR, NV300
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             4            e2*2007/46*0037*.. 66 - 107 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247;               PRIMASTAR/NV300 ab
                                                                    26B; 26N                          NT11 5x114,3;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             4              e2*2007/46*0037*..   66 - 107 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247;           PRIMASTAR/NV300 ab
                                                                        26B; 26N                      NT11 5x114,3;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL / VAUXHALL
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : Serie, siehe Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
             Gutachten 19-00142-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52427
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 29.05.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     VIVARO-B
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             F7           e1*2007/46*0575*.. 66 - 107 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247;               ab MJ. 2015; ab
             X83          e1*98/14*0170*..                          26B; 26N                          e1*98/14*0170*30; ab
                                                                                                      e1*2007/46*0575*12;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             F7             e1*2007/46*0575*..   66 - 107 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247;           ab MJ. 2015; ab
             X83            e1*98/14*0170*..                            26B; 26N                      e1*98/14*0170*30; ab
                                                                                                      e1*2007/46*0575*12;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 52427




             Zubehör                                 : Serie, siehe Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     RENAULT TRAFIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             JL           e2*98/14*0213*..   66 - 107 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247;               ab MJ. 2015; ab Mj.
             L            e2*2007/46*0014*..                        26B; 26N                          2015; ab
                                                                                                      e2*2007/46*0014*21;
                                                                                                      ab Mj. 2015; ab
                                                                                                      e2*98/14*0213*48;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             JL             e2*98/14*0213*..     66 - 107 235/50R18 101 11A; 24C; 244; 247;           ab MJ. 2015; ab Mj.
             L              e2*2007/46*0014*..                          26B; 26N                      2015; ab
                                                                                                      e2*2007/46*0014*21;
                                                                                                      ab Mj. 2015; ab
                                                                                                      e2*98/14*0213*48;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
             Gutachten 19-00142-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52427
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 29.05.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 13
                   einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                   FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                   Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                   lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
§ 22 52427




                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             Gutachten 19-00142-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52427
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 29.05.2019
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             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
§ 22 52427
             Gutachten 19-00142-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52427
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 29.05.2019
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     FCA
                    Fahrzeugtyp:    FJL
                    Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0496*..
                    Handelsbez.:    TALENTO

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 240             y = 200                   VA
                          26P                      x = 235             y = 195                   VA
                          27B                      x = 205             y = 225                   HA
                          27I                      y = 210             y = 230                   HA
§ 22 52427
             Gutachten 19-00142-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52427
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 29.05.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 13

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     FIAT
                    Fahrzeugtyp:    FFL
                    Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0497*..
                    Handelsbez.:    TALENTO

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 240             y = 200                   VA
                          26P                      x = 235             y = 195                   VA
                          27B                      x = 205             y = 225                   HA
                          27I                      y = 210             y = 230                   HA
§ 22 52427
             Gutachten 19-00142-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52427
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 29.05.2019
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                                                                                                                  Seite: 8 von 13

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     NISSAN
                    Fahrzeugtyp:    4
                    Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0037*..
                    Handelsbez.:    PRIMASTAR, NV300

                    Variante(n):    NV300

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 240             y = 200                   VA
                          26P                      x = 235             y = 195                   VA
                          27B                      x = 205             y = 225                   HA
                          27I                      y = 210             y = 230                   HA
§ 22 52427
             Gutachten 19-00142-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52427
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 29.05.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     NISSAN
                    Fahrzeugtyp:    J4
                    Genehm.Nr.:     e2*98/14*0271*..
                    Handelsbez.:    NISSAN PRIMASTAR, NV300

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 240             y = 200                   VA
                          26P                      x = 235             y = 195                   VA
                          27B                      x = 205             y = 225                   HA
                          27I                      y = 210             y = 230                   HA
§ 22 52427
             Gutachten 19-00142-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52427
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 29.05.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     OPEL
                    Fahrzeugtyp:    F7
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0575*..
                    Handelsbez.:    VIVARO-B

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 240             y = 200                   VA
                          26P                      x = 235             y = 195                   VA
                          27B                      x = 205             y = 225                   HA
                          27I                      y = 210             y = 230                   HA
§ 22 52427
             Gutachten 19-00142-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52427
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 29.05.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     OPEL
                    Fahrzeugtyp:    X83
                    Genehm.Nr.:     e1*98/14*0170*..
                    Handelsbez.:    VIVARO-B

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 240             y = 200                   VA
                          26P                      x = 235             y = 195                   VA
                          27B                      x = 205             y = 225                   HA
                          27I                      y = 210             y = 230                   HA
§ 22 52427
             Gutachten 19-00142-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52427
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 29.05.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     RENAULT
                    Fahrzeugtyp:    L
                    Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0014*..
                    Handelsbez.:    RENAULT TRAFIC

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 240             y = 200                   VA
                          26P                      x = 235             y = 195                   VA
                          27B                      x = 205             y = 225                   HA
                          27I                      y = 210             y = 230                   HA
§ 22 52427
             Gutachten 19-00142-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52427
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 5K7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 29.05.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     RENAULT
                    Fahrzeugtyp:    JL
                    Genehm.Nr.:     e2*98/14*0213*..
                    Handelsbez.:    RENAULT TRAFIC

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 240             y = 200                   VA
                          26P                      x = 235             y = 195                   VA
                          27B                      x = 205             y = 225                   HA
                          27I                      y = 210             y = 230                   HA
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