Gutachten 19-00142-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52427 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: 5K7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 29.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : MERCEDES-BENZ, SSANGYONG, Ssangyong Motor Co., Ltd. Raddaten: Radgröße nach Norm : 7.5J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 43 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum N4 N4 ohne 84,1 1350 2400 03/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B450L30517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm § 22 52427 Verkaufsbezeichnung: G-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 463 e1*96/79*0064*.. 155 265/60R18 110 nur Fzg.-Breite 275/60R18 113 1855mm; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76O Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Ssangyong Motor Co., Ltd. Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, siehe Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: REXTON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YK e9*2007/46*6541*.. 133 - 165 255/60R18 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Gutachten 19-00142-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52427 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: 5K7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 29.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, siehe Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: ACTYON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ACTYON e1*2001/116*0405*.. 100 - 110 235/60R18 103 51J Allradantrieb; CJ 255/55R18 105 Heckantrieb; CJ e4*2001/116*0115*.. 255/60R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: ACTYON SPORTS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ACTYON- N058 104 255/60R18 108 51G 10B; 11G; 11H; 12K; QJ 51A; 71K; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: KYRON § 22 52427 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DJ e4*2001/116*0107*.. 100 - 162 235/60R18 103 Allradantrieb; KYRON-DJ e1*2001/116*0363*.. 255/55R18 105 10B; 11B; 11G; 11H; 255/60R18 51G 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: SSANGYONG/DAEWOO REXTON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Rexton- e1*2001/116*0223*.. 120 - 162 235/60R18 103 51J 5-Loch Fz; ab RJ 235/65R18 106 51J e1*2001/116*0223*05; RJ e4*2001/116*0060*.. 245/60R18 105 51J ab 255/55R18 105 e4*2001/116*0060*08; 255/60R18 51G bis e4*2001/116*0060*19; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74D RJ e4*2001/116*0060*.. 114 - 131 255/60R18 51G ab e4*2001/116*0060*20; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. Gutachten 19-00142-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52427 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: 5K7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 29.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. § 22 52427 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.