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							             Gutachten 19-00142-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52427
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: 5K7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 29.05.2019
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             Fahrzeughersteller                      : MERCEDES-BENZ, SSANGYONG, Ssangyong Motor Co., Ltd.
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7.5J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 43
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                 Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.     Fertig
                                 Rad                      Zentrierring                                   (kg)     (mm)     datum
             N4                  N4                       ohne                       84,1                  1350     2400    03/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MERCEDES-BENZ
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : B450L30517
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
§ 22 52427




             Verkaufsbezeichnung:     G-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
             463          e1*96/79*0064*..   155           265/60R18 110                                nur Fzg.-Breite
                                                           275/60R18 113                                1855mm; nicht für
                                                                                                        gepanzerte Fz;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 76O

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Ssangyong Motor Co., Ltd.
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : Serie, siehe Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     REXTON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
             YK           e9*2007/46*6541*.. 133 - 165 255/60R18             51G                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                        74D

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Gutachten 19-00142-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52427
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: 5K7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 29.05.2019
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             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SSANGYONG
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : Serie, siehe Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     ACTYON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             ACTYON       e1*2001/116*0405*.. 100 - 110    235/60R18 103 51J                          Allradantrieb;
             CJ                                            255/55R18 105                              Heckantrieb;
             CJ           e4*2001/116*0115*..              255/60R18     51G                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:    ACTYON SPORTS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
             ACTYON-      N058             104   255/60R18 108 51G                                    10B; 11G; 11H; 12K;
             QJ                                                                                       51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D

             Verkaufsbezeichnung:     KYRON
§ 22 52427




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             DJ           e4*2001/116*0107*.. 100 - 162 235/60R18 103                                 Allradantrieb;
             KYRON-DJ e1*2001/116*0363*..               255/55R18 105                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        255/60R18     51G                             12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     SSANGYONG/DAEWOO REXTON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             Rexton-      e1*2001/116*0223*.. 120 - 162 235/60R18 103 51J                             5-Loch Fz; ab
             RJ                                         235/65R18 106 51J                             e1*2001/116*0223*05;
             RJ           e4*2001/116*0060*..           245/60R18 105 51J                             ab
                                                        255/55R18 105                                 e4*2001/116*0060*08;
                                                        255/60R18     51G                             bis
                                                                                                      e4*2001/116*0060*19;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             RJ             e4*2001/116*0060*..   114 - 131 255/60R18        51G                      ab
                                                                                                      e4*2001/116*0060*20;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             Gutachten 19-00142-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52427
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: 5K7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 29.05.2019
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             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§ 22 52427




             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.