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							             Gutachten 19-00142-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52427
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: 5K7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 29.05.2019
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             Fahrzeughersteller                      : CITROEN, PEUGEOT, Toyota Motor Europe NV/SA
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7.5J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)        : 48
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                  och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                 Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.     Fertig
                                 Rad                      Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
             GG3X                GG3X                     ohne                       65,1                    1350     2400    03/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
             Befestigungsteile                       : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 37 mm
             Zubehör                                 : Serie, siehe Auflage 745
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm
§ 22 52427




             Verkaufsbezeichnung:     Jumpy, Dispatch
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen           Auflagen
             V            e2*2007/46*0531*.. 70 - 130 215/55R18 99           5JK                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      235/45R18 98           5JA                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          73C; 745; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     Jumpy SpaceTourer
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen           Auflagen
             V            e2*2007/46*0530*.. 70 - 130 215/55R18 99           5JK                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      235/45R18 98           5JA                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          73C; 745; 77E

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
             Befestigungsteile                       : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 37 mm
             Zubehör                                 : Serie, siehe Auflage 745
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     Expert, Expert Traveller
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen           Auflagen
             V            e2*2007/46*0533*..  70 - 130 215/55R18 99          5JK                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/45R18 98          5JA                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          73C; 745; 77E
             Gutachten 19-00142-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52427
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: 5K7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 29.05.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     Expert Traveller
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             V            e2*2007/46*0532*..  70 - 130 215/55R18 99          5JK                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/45R18 98          5JA                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 745; 77E

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Toyota Motor Europe NV/SA
             Befestigungsteile                       : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 37 mm
             Zubehör                                 : Serie, siehe Auflage 745
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     PROACE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             V            e2*2007/46*0537*.., 70 - 130 215/55R18 99          5JK                      10B; 11B; 11G; 11H;
                          e2*2007/46*0538*..           235/45R18 98          5JA                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 745; 77E
§ 22 52427




             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             Gutachten 19-00142-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 52427
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: 5K7580
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 29.05.2019
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             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1500kg.
             5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1550kg.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
                  verwendet werden.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
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