Gutachten 19-00142-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52427 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: 5K7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 29.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : CITROEN, FIAT, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7.5J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 60 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 118/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum D3 D3 ohne 71,1 1350 2400 10/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, siehe Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm § 22 52427 Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2001/116*0234*.. 74 - 130 255/55R18 109 11A; 24C; 24D; 5PM; Lkw geschl.Kasten 250 L774 51S (Serie); 250D L939 255/55R18C 116 11A; 24C; 24D; 51S; 10B; 11A; 11G; 11H; 250L L773 534 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74H; 744 Verkaufsbezeichnung: JUMPER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YB e2*2007/46*0252*.. 74 - 130 255/55R18 109 11A; 24C; 24D; 5PM; Lkw geschl.Kasten YC e2*2007/46*0254*.. 51S (Serie); 255/55R18C 116 11A; 24C; 24D; 51S; 10B; 11A; 11G; 11H; 534 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74H; 744 Verkaufsbezeichnung: JUMPER, RELAY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2007/46*0046*.. 74 - 130 255/55R18 109 11A; 24C; 24D; 5PM; Lkw geschl.Kasten 51S (Serie); 255/55R18C 116 11A; 24C; 24D; 51S; 10B; 11A; 11G; 11H; 534 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74H; 744 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Gutachten 19-00142-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52427 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: 5K7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 29.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 250L Zubehör : Serie, siehe Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 250 Zubehör : Serie, siehe Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 250 M Zubehör : Serie, siehe Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: FIAT DUCATO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 250 e3*2001/116*0232*.., 74 - 130 255/55R18 109 11A; 24C; 24D; 5PM; Lkw geschl.Kasten e3*2007/46*0044*.., 51S (Serie); e3*2007/46*0049*.., 255/55R18C 116 11A; 24C; 24D; 51S; 10B; 11A; 11G; 11H; L778 534 12A; 51A; 71K; 721; 250L L779 73C; 74D; 74H; 744 Verkaufsbezeichnung: FIAT Ducato Natural Power Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen § 22 52427 250 M N413 74 - 130 255/55R18 109 11A; 24C; 24D; 5PM; Lkw geschl.Kasten 51S (Serie); 255/55R18C 116 11A; 24C; 24D; 51S; 10B; 11A; 11G; 11H; 534 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74H; 744 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 31 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 250L Zubehör : Serie, siehe Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 250D; Y; 250 Zubehör : Serie, siehe Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: BOXER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2007/46*0045*.. 74 - 130 255/55R18 109 11A; 24C; 24D; 5PM; Lkw geschl.Kasten 250D L936 51S (Serie); 255/55R18C 116 11A; 24C; 24D; 51S; 10B; 11A; 11G; 11H; 534 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74H; 744 Gutachten 19-00142-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52427 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: 5K7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 29.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BOXER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2001/116*0233*.. 74 - 130 255/55R18 109 11A; 24C; 24D; 5PM; Lkw geschl.Kasten 250 L771 51S (Serie); 250L L772 255/55R18C 116 11A; 24C; 24D; 51S; 10B; 11A; 11G; 11H; 534 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74H; 744 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die § 22 52427 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. Gutachten 19-00142-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52427 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: 5K7580 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 29.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 534) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2500kg. 5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2060kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. § 22 52427