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							             Gutachten 366-0154-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52430
             ANLAGE: 6                                                            Radtyp: 6K6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 06.05.2019
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                             Fahrzeughersteller                          : SSANGYONG, TOYOTA



             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 20
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
             61397201061/V       6K6560/VH2                 ohne                     106,1                    1215     2460    01/19
             H2
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SSANGYONG
§ 22 52430




             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: NK25061921L
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     SSANGYONG/DAEWOO REXTON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen    Auflagen zu Reifen                        Auflagen
             Rexton-      e1*2001/116*0223*.. 88 - 162 235/70R16 51G                                       6-Loch Fz; nur bis
             RJ                                                                                            e1*2001/116*0223*04;
                                                                                                           10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                           725; 73C; 74A




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: NK25061921L




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0154-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52430
             ANLAGE: 6                                                         Radtyp: 6K6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.05.2019
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             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : N2(EU,TMT) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                       N2(EU,TSAM) erhöhtes Anzugsmoment; N2-TSAM-TMG erhöhtes
                                                       Anzugsmoment
                                                       140 Nm für Typ : N2(EU,TMT) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                       N2(EU,TSAM) erhöhtes Anzugsmoment; N2-TSAM-TMG erhöhtes
                                                       Anzugsmoment
             Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 205R16C 110                                     erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
             TMG                                           215/75R16C 113                              140 Nm; erhöhtes
                                                           215/80R16 107                               Anzugsmoment 120
                                                                                                       Nm;
                                                           215/85R16C 110                              Hilux N26; Lkw
                                                           225/70R16 103 5LK                           offener Kasten
                                                           225/75R16 104 5MA                           (Serie); Mit
                                                           235/65R16 103 5LK                           Radhausverbreiterung
                                                           235/70R16 106                               Serie; Allradantrieb;
                                                           235/75R16 108                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/70R16 107                               12A; 51A; 54F; 573;
                                                           245/75R16 111                               71C; 71K; 721; 725;
                                                           255/70R16 111                               729; 73C; 74A; 740;
                                                                                                       76U; ADT
             N2-TSAM-       e1*2007/46*1219*..   106 - 126 205R16C 110        11A; 24J; 24M            erhöhtes
§ 22 52430




                                                                                                       Anzugsmoment
             TMG                                           215/75R16C 113 11A; 24C; 24D                140 Nm; erhöhtes
                                                           215/80R16 107 11A; 24C; 24D                 Anzugsmoment 120
                                                                                                       Nm;
                                                           215/85R16C 110 11A; 24C; 24D                Hilux N26; Lkw
                                                           225/70R16 103 11A; 24C; 24D; 5LK            offener Kasten
                                                           225/75R16 104 11A; 24C; 24D; 5MA            (Serie); Ohne
                                                           235/65R16 103 11A; 24C; 24D; 5LK            Radhausverbreiter.
                                                           235/70R16 106 11A; 24C; 24D                 Serie; Allradantrieb;
                                                           235/75R16 108 11A; 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/70R16 107 11A; 24C; 24D                 12A; 51A; 54F; 573;
                                                           245/75R16 111 11A; 24C; 24D                 71C; 71K; 721; 725;
                                                           255/70R16 111 11A; 24C; 24D                 729; 73C; 74A; 740;
                                                                                                       76U; ADT




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0154-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52430
             ANLAGE: 6                                                         Radtyp: 6K6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.05.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 205R16C 110                                    erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
             TMT)                                          215/75R16C 113                              140 Nm; erhöhtes
             N2(EU,         e11*2007/46*0148*..            215/80R16 107                               Anzugsmoment 120
                                                                                                       Nm;
             TSAM)                                          215/85R16C 110                             Lkw offener Kasten
                                                            225/70R16 103 5LK                          (Serie); Mit
                                                            225/75R16 104 5MA                          Radhausverbreiterung
                                                            235/65R16 103 5LK                          Serie; Allradantrieb;
                                                            235/70R16 106                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/75R16 108                              12A; 51A; 54F; 573;
                                                            245/70R16 107                              71C; 71K; 721; 725;
                                                            245/75R16 111                              729; 73C; 74A; 740;
                                                            255/70R16 111                              76U; ADT
             N2(EU,         e11*2007/46*0149*..   106 - 126 205R16C 110    11A; 24J; 24M               erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
             TMT)                                          215/75R16C 113 11A; 24C; 24D                140 Nm; erhöhtes
             N2(EU,         e11*2007/46*0148*..            215/80R16 107 11A; 24C; 24D                 Anzugsmoment 120
                                                                                                       Nm;
             TSAM)                                         215/85R16C 110 11A; 24C; 24D                Lkw offener Kasten
                                                           225/70R16 103 11A; 24C; 24D; 5LK            (Serie); Ohne
                                                           225/75R16 104 11A; 24C; 24D; 5MA            Radhausverbreiter.
§ 22 52430




                                                           235/65R16 103 11A; 24C; 24D; 5LK            Serie; Allradantrieb;
                                                           235/70R16 106 11A; 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/75R16 108 11A; 24C; 24D                 12A; 51A; 54F; 573;
                                                           245/70R16 107 11A; 24C; 24D                 71C; 71K; 721; 725;
                                                           245/75R16 111 11A; 24C; 24D                 729; 73C; 74A; 740;
                                                           255/70R16 111 11A; 24C; 24D                 76U; ADT

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0154-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52430
             ANLAGE: 6                                                         Radtyp: 6K6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.05.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 6
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§ 22 52430




                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0154-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52430
             ANLAGE: 6                                                         Radtyp: 6K6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.05.2019
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             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1750kg.
             5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1800kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
§ 22 52430




             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  zu überprüfen.
                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  nochmals zu überprüfen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0154-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52430
             ANLAGE: 6                                                         Radtyp: 6K6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.05.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 6
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             ADT) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm bzw.
                  312mm bzw. 314mm bzw. 315mm bzw. 318mm (Dicke 30mm bzw. 28mm bzw. 25mm) an der
                  Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 52430




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.