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							             Gutachten 366-0154-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52430
             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: 6K6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 06.05.2019
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                             Fahrzeughersteller                          : DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
                             MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN



             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 54
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/6                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
             613054841/M4        6K6560/M4                  ohne                        84,1                  1215     2460    01/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
§ 22 52430




             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L36619
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm für Typ : 906 AC 30; 906 AC 35; 906 KA 30; 906 KA 35;
                                                          906AC35G
                                                          180 Nm ( Stahlradschrauben 240 Nm ) für Typ : FL3A4; FL3A5;
                                                          KL3A4; KL3A5
             Verkaufsbezeichnung:     Sprinter
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
             FL3A4        e1*2007/46*1761*..   84 - 105         225/65R16C 112 11A; 24J; 248               Frontantrieb;
             FL3A5        e1*2007/46*1763*..                    225/75R16C 116 11A; 24J; 248               10B; 11B; 11G; 11H;
             KL3A4        e1*2007/46*1760*..                    235/65R16C 115 11A; 24J; 248               12A; 51A; 71C; 71K;
             KL3A5        e1*2007/46*1762*..                                                               721; 725; 73C; 74A




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0154-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52430
             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: 6K6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 06.05.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen         Auflagen zu Reifen           Auflagen
             906 AC       e1*2001/116*0353*.. 65 - 190        205/75R16C     5QE; 51J                     nur Fzg.-Breite
             30                                               205/80R16 104 5MA; 51J                      1993mm; bis
             906 AC       e1*2001/116*0354*..                 215/75R16 107 5NK; 51J                      E1*2001/116*0354*20;
             35                                               225/70R16 107 5NK                           Van; Lkw geschl.
             906 KA       L765                                225/75R16C                                  Kasten; Heckantrieb;
             30                                               235/65R16 107 5NK                           nicht Fzg. mit
             906 KA       L766                                235/65R16C 115                              Zwillingsbereifung
             35                                               235/70R16 106 5NA                           Serie;
             906AC35G e1*2007/46*0569*..                      235/70R16 109 5PM                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          76U




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52430




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L36619
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     CRAFTER MJ 2006-2016
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             2EC1         e1*2001/116*0355*.. 65 - 190 205/75R16C     5QE; 51J                            nur Fzg.-Breite
             2EC2         e1*2001/116*0356*..          205/80R16 104 5MA; 51J                             1993mm; Van; Lkw
             2EKE1        e1*2007/46*0513*..,          215/75R16 107 5NK; 51J                             geschl. Kasten;
                          L769                         225/70R16 107 5NK                                  Heckantrieb; nicht
             2EKE2        e1*2007/46*0514*..,          225/75R16C                                         Fzg. mit
                          e1*2007/46*0515*..,          235/65R16 107 5NK                                  Zwillingsbereifung
                          L770                         235/65R16C 115                                     Serie;
                                                       235/70R16 106 5NA                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/70R16 109 5PM                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          76U

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0154-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52430
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: 6K6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.05.2019
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             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 52430




             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1800kg.
             5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1900kg.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0154-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52430
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: 6K6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.05.2019
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             5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1950kg.
             5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 2060kg.
             5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 2120kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§ 22 52430




                  beachten.
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.