Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							             Gutachten 366-0167-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52490
             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: 6K7060
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 06.05.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 1 von 4


                             Fahrzeughersteller                          : FIAT, MITSUBISHI



             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
             6139738671/VO 6K7060/VO5                       ohne                        67,1                  1215     2460    01/19
             5
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
§ 22 52490




             Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm ( Flachbund lose ) Nm
             Verkaufsbezeichnung:     Fiat L200, Fiat Fullback
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
             KT0T         e1*2007/46*1398*..  113       205R16C                  12T; 51G                  Mit
                                                        215/75R16 107            12A                       Radhausverbreiterung
                                                        225/70R16 107            12A                       Serie; Allradantrieb;
                                                        225/75R16 108            12A                       Heckantrieb;
                                                        235/70R16 106            12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              113 - 133 245/70R16                12T; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                        245/70R16 107            12A                       725; 73C; 74D; 76U
             KT0T         e1*2007/46*1398*..  113       205R16C                  12A; 51G                  Ohne
                                                        215/75R16 107            12A                       Radhausverbreiterung;
                                                        225/70R16 107            12A                       Allradantrieb;
                                                        225/75R16 108            12A                       Heckantrieb;
                                                        235/70R16 106            12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              113 - 133 245/70R16                12T; 51G                  12K; 51A; 71C; 71K;
                                                        245/70R16 107            11A; 12T; 246; 248        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                           76U




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0167-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52490
             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: 6K7060
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 06.05.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 2 von 4
             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MITSUBISHI
             Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5,
                                                          für Typ : KJ0T (Flachbund lose)
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
             Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5,
                                                          für Typ : KA0T
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm ( Flachbund lose ) für Typ : KJ0T
                                                          137 Nm für Typ : KA0T
             Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI L200
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             KA0T         e1*2007/46*0453*.., 100 - 131 205R16C        51G; 56G                           Lkw offener Kasten
                          L716                          205/80R16      51G                                (Serie);
                                                        215/80R16 107 51J                                 Allradantrieb;
                                                        215/85R16C 110 11A; 51J; 54A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/75R16 104 11A; 24K; 51J                       12A; 51A; 573; 71C;
§ 22 52490




                                                        235/70R16 106 11A; 24K; 51J                       71K; 721; 725; 73C;
                                                        245/70R16      51G                                74D; 76U
                                                        245/70R16 107 11A; 24K
                                                        255/65R16 109 11A; 24K
                                                        255/70R16 111 11A; 24K
             KJ0T         e1*2007/46*1397*..  113       205R16C        12T; 51G                           Mit
                                                        215/75R16 107 12A                                 Radhausverbreiterung
                                                        225/70R16 107 12A                                 Serie; Allradantrieb;
                                                        225/75R16 108 12A                                 Heckantrieb;
                                                        235/70R16 106 12A                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              113 - 133 245/70R16      12T; 51G                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                        245/70R16 107 12A                                 725; 73C; 74D; 76U
             KJ0T         e1*2007/46*1397*..  113       205R16C        12A; 51G                           Ohne
                                                        215/75R16 107 12A                                 Radhausverbreiterung;
                                                        225/70R16 107 12A                                 Allradantrieb;
                                                        225/75R16 108 12A                                 Heckantrieb;
                                                        235/70R16 106 12A                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              113 - 133 245/70R16      12T; 51G                           12K; 51A; 71C; 71K;
                                                        245/70R16 107 11A; 12T; 246; 248                  721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          76U

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0167-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52490
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: 6K7060
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.05.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 4
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 52490




             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                  durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0167-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52490
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: 6K7060
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.05.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 4
                   Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                   lassen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
§ 22 52490




                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.