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							             Gutachten 366-0205-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52428
             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: 6K7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 04.06.2019
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                             Fahrzeughersteller                          : SSANGYONG, TOYOTA, TOYOTA MOTOR
                             EUROPE NV/SA



             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 25
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                            Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                            Rad                             Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
             61397251061/VT 6K7570/VT2                      ohne                     106,1                    1215     2460    01/19
             2
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52428




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SSANGYONG
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: NK250621
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     SSANGYONG/DAEWOO REXTON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
             Rexton-      e1*2001/116*0223*.. 88 - 162 235/65R17 104                                       6-Loch Fz; nur bis
             RJ                                        255/60R17 106 11A; 24K                              e1*2001/116*0223*04;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: NK250621



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0205-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52428
             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: 6K7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.06.2019
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             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm für Typ : AN1P(EU,N); AN1P(EU,N)-TMG; N2(EU,TMT);
                                                       N2(EU,TSAM); N2-TSAM-TMG
                                                       112 Nm für Typ : J15TM; J15TM TMG; J15TN
                                                       113 Nm für Typ : J12 (EU)
             Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             AN1P(EU,     e11*2007/46*2587*.. 110          225/70R17 108                               nur Fzg.-Breite
             N)                                            235/65R17 108                               1855mm;
             AN1P(EU,     e13*2007/46*1698*..              235/70R17 107                               10B; 11B; 11G; 11H;
             N)-TMG                                        235/75R17 109                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           245/65R17 107                               721; 725; 73C; 74A;
                                                           245/70R17 110                               76S; FH2
                                                           255/60R17 110
                                                           255/65R17 110
                                                           265/60R17 108
                                                           265/65R17 112
                                                           275/55R17 109
                                                           275/60R17 110
             N2-TSAM-       e1*2007/46*1219*..   106 - 126 225/65R17 102      11A; 24C; 24D; 5LA       Hilux N26; Lkw
             TMG                                           225/70R17 108      11A; 24C; 24D            offener Kasten
                                                           235/60R17 102      11A; 24C; 24D; 5LA       (Serie); Ohne
                                                           235/65R17 108      11A; 24C; 24D            Radhausverbreiter.
                                                           235/70R17 107      11A; 24C; 24D            Serie; Allradantrieb;
§ 22 52428




                                                           245/65R17 107      11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/70R17 110      11A; 24C; 24D            12A; 51A; 54F; 573;
                                                           255/55R17 104      11A; 24C; 24D; 5MA       71C; 71K; 721; 725;
                                                           255/60R17 106      11A; 24C; 24D            729; 73C; 74A
                                                           255/65R17 110      11A; 24C; 24D
                                                           265/65R17 112      11A; 24C; 24D
                                                           275/55R17 109      11A; 24C; 24D
                                                           275/60R17 110      11A; 24C; 24D
             N2-TSAM-       e1*2007/46*1219*..   106 - 126 225/65R17 102      5LA                      Hilux N26; Lkw
             TMG                                           225/70R17 108                               offener Kasten
                                                           235/60R17 102      5LA                      (Serie); Mit
                                                           235/65R17 108                               Radhausverbreiterung
                                                           235/70R17 107                               Serie; Allradantrieb;
                                                           245/65R17 107                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/70R17 110                               12A; 51A; 54F; 573;
                                                           255/55R17 104      5MA                      71C; 71K; 721; 725;
                                                           255/60R17 106                               729; 73C; 74A
                                                           255/65R17 110
                                                           265/65R17 112
                                                           275/55R17 109
                                                           275/60R17 110




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0205-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52428
             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: 6K7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.06.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126     225/65R17 102     5LA                      Lkw offener Kasten
             TMT)                                           225/70R17 108                              (Serie); Mit
             N2(EU,       e11*2007/46*0148*..               235/60R17 102     5LA                      Radhausverbreiterung
             TSAM)                                          235/65R17 108                              Serie; Allradantrieb;
                                                            235/70R17 107                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/65R17 107                              12A; 51A; 54F; 573;
                                                            245/70R17 110                              71C; 71K; 721; 725;
                                                            255/55R17 104     5MA                      729; 73C; 74A
                                                            255/60R17 106
                                                            255/65R17 110
                                                            265/65R17 112
                                                            275/55R17 109
                                                            275/60R17 110
             N2(EU,         e11*2007/46*0149*..   106 - 126 225/65R17 102     11A; 24C; 24D; 5LA       Lkw offener Kasten
             TMT)                                           225/70R17 108     11A; 24C; 24D            (Serie); Ohne
             N2(EU,         e11*2007/46*0148*..             235/60R17 102     11A; 24C; 24D; 5LA       Radhausverbreiter.
             TSAM)                                          235/65R17 108     11A; 24C; 24D            Serie; Allradantrieb;
                                                            235/70R17 107     11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/65R17 107     11A; 24C; 24D            12A; 51A; 54F; 573;
                                                            245/70R17 110     11A; 24C; 24D            71C; 71K; 721; 725;
                                                            255/55R17 104     11A; 24C; 24D; 5MA       729; 73C; 74A
                                                            255/60R17 106     11A; 24C; 24D
§ 22 52428




                                                            255/65R17 110     11A; 24C; 24D
                                                            265/65R17 112     11A; 24C; 24D
                                                            275/55R17 109     11A; 24C; 24D
                                                            275/60R17 110     11A; 24C; 24D

             Verkaufsbezeichnung:     Toyota Land Cruiser
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             J15TM        e6*2007/46*0001*.. 127 - 207 265/65R17              51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
             J15TM        e1*2007/46*0231*..                                                           51A; 71C; 71K; 721;
             TMG                                                                                       725; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             J12 (EU)     e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 225/70R17 108 XDC; 11A; 12H                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                                        265/65R17 112 XDC; 11A; 12H                    11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                                       581; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     Toyota Land Cruiser (150 Series)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
             J15TN        e6*2007/46*0002*.. 127 - 207 265/65R17       51G                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74A

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0205-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52428
             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: 6K7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.06.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 6
                   zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                   zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§ 22 52428




                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
                  auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                  durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0205-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52428
             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: 6K7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.06.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 6
                   FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                   Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                   lassen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
§ 22 52428




                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
                  Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
                  werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
             5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1700kg.
             5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1800kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0205-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52428
             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: 6K7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.06.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 6
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende
                  Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen
                  auszutauschen.
             XDC) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 225/70 R 17 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der
                  Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen.
§ 22 52428




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.