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							             Gutachten 366-0205-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52428
             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: 6K7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 04.06.2019
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                             Fahrzeughersteller                          : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN



             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 55
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/6                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
             613055841/M5        6K7570/M5                  ohne                        84,1                  1215     2460    01/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
§ 22 52428




             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B450L36619
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
             906 AC       e1*2001/116*0353*.. 65 - 190          225/65R17 106 5NA                          nur Fzg.-Breite
             30                                                 235/60R17 106 11A; 245; 5NA                1993mm; bis
             906 AC       e1*2001/116*0354*..                   235/60R17C 117 11A; 245                    E1*2001/116*0354*20;
             35                                                 235/65R17 104 11A; 245; 5MA                Van; Lkw geschl.
             906 KA       L765                                  235/65R17 108 11A; 245; 5PA                Kasten; Heckantrieb;
             30                                                                                            nicht Fzg. mit
             906 KA       L766                                                                             Zwillingsbereifung
             35                                                                                            Serie;
             906AC35G e1*2007/46*0569*..                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0205-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52428
             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: 6K7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 04.06.2019
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             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B450L36619
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     CRAFTER MJ 2006-2016
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             2EC1         e1*2001/116*0355*.. 65 - 190 225/65R17 106 5NA                                  nur Fzg.-Breite
             2EC2         e1*2001/116*0356*..          235/60R17 106 11A; 245; 5NA                        1993mm; Van; Lkw
             2EKE1        e1*2007/46*0513*..,          235/60R17C 117 11A; 245                            geschl. Kasten;
                          L769                         235/65R17 104 11A; 245; 5MA                        Heckantrieb; nicht
             2EKE2        e1*2007/46*0514*..,          235/65R17 108 11A; 245; 5PA                        Fzg. mit
                            e1*2007/46*0515*..,                                                           Zwillingsbereifung
                            L770                                                                          Serie;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
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                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0205-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52428
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: 6K7570
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 04.06.2019
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                   Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                   aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1800kg.
             5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1900kg.
             5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 2000kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
§ 22 52428




             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.