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							             Gutachten 366-0141-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52425
             ANLAGE: 11                                                           Radtyp: 6K8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 23.04.2019
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                             Fahrzeughersteller          : HYUNDAI, OPEL / VAUXHALL, SSANGYONG,
                             TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA



             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 20
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                                   och     werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                            Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.      Fertig
                            Rad                             Zentrierring                                   (kg)     (mm)      datum
             61397201061/V2 6K8080/V2                       Ø106,1-DO-Ø112           106,1       Kunststoff 1215      2460     12/18
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI
§ 22 52425




             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: DO1
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TERRACAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                       Auflagen
             HP           e4*98/14*0057*.. 73 - 143 235/60R18 103                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                    255/55R18 105                                          11H; 12A; 51A; 573;
                                                    265/55R18 108                                          581; 71C; 71K; 721;
                                                                                                           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                           HB2




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL / VAUXHALL
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: DO1
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 118 Nm


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0141-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52425
             ANLAGE: 11                                                           Radtyp: 6K8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 23.04.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     FRONTERA B
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
             6AVF,        e11*97/27*0097*.. 85 - 151 235/60R18 103               XBM; 11A                 10B; 10S; 11B; 11G;
             6AZC                                    255/55R18 105               XBM; 11A                 11H; 12A; 51A; 54F;
                                                     265/55R18 108               XBM; 11A                 573; 581; 71C; 71K;
                                                     265/60R18 110               XBM; 11A; 54A            721; 725; 73C; 74A;
                                                     285/50R18 109               XBM; 11A; 24C; 24D       74P




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SSANGYONG
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: DO1
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
§ 22 52425




             Verkaufsbezeichnung:     SSANGYONG/DAEWOO REXTON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             Rexton-      e1*2001/116*0223*.. 88 - 162 235/55R18 100 11A; 24K                             6-Loch Fz; nur bis
             RJ                                        235/60R18 103 11A; 24K                             e1*2001/116*0223*04;
                                                       255/50R18 102 11A; 24C; 24D                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       255/55R18 105 11A; 24C; 24D                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: DO1
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AN1P(EU,N); AN1P(EU,N)-TMG; N2(EU,TMT);
                                                          N2(EU,TSAM); N2-TSAM-TMG
                                                          110 Nm für Typ : N25S; N25T
                                                          113 Nm für Typ : J12 (EU)
                                                          120 Nm für Typ : J15TM; J15TM TMG; J15TN



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0141-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52425
             ANLAGE: 11                                                        Radtyp: 6K8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.04.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             AN1P(EU,     e11*2007/46*2587*.. 110           235/60R18 107                              nur Fzg.-Breite
             N)                                             235/65R18 110                              1855mm;
             AN1P(EU,     e13*2007/46*1698*..               255/55R18 109                              10B; 11B; 11G; 11H;
             N)-TMG                                         255/60R18 108                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            265/55R18 108                              721; 725; 73C; 74A;
                                                            265/60R18 110                              74P; FH2
                                                            275/50R18 107     11A; 247
                                                            275/60R18 113     11A; 247
             N2-TSAM-       e1*2007/46*1219*..    106 - 126 225/60R18 100     11A; 24C; 24D; 5KA       Hilux N26; Lkw
             TMG                                            225/65R18 103     11A; 24C; 24D; 5LK       offener Kasten
                                                            235/55R18 100     11A; 24C; 24D; 5KA       (Serie); Ohne
                                                            235/60R18 107     11A; 24C; 24D            Radhausverbreiter.
                                                            235/65R18 106     11A; 24C; 24D            Serie; Allradantrieb;
                                                            245/60R18 105     11A; 24C; 24D; 5MK       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/55R18 109     11A; 24C; 24D            12A; 51A; 54F; 573;
                                                            255/60R18 108     11A; 24C; 24D            71C; 71K; 721; 725;
                                                            265/60R18 110     11A; 24C; 24D            729; 73C; 74A; 74P
             N2-TSAM-       e1*2007/46*1219*..    106 - 126 225/60R18 100     5KA                      Hilux N26; Lkw
             TMG                                            225/65R18 103     5LK                      offener Kasten
                                                            235/55R18 100     5KA                      (Serie); Mit
                                                            235/60R18 107                              Radhausverbreiterung
                                                            235/65R18 106                              Serie; Allradantrieb;
§ 22 52425




                                                            245/60R18 105     5MK                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/55R18 109                              12A; 51A; 54F; 573;
                                                            255/60R18 108                              71C; 71K; 721; 725;
                                                            265/60R18 110     11A; 245                 729; 73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126     225/60R18 100     11A; 24C; 24D; 5KA       Lkw offener Kasten
             TMT)                                           225/65R18 103     11A; 24C; 24D; 5LK       (Serie); Ohne
             N2(EU,       e11*2007/46*0148*..               235/55R18 100     11A; 24C; 24D; 5KA       Radhausverbreiter.
             TSAM)                                          235/60R18 107     11A; 24C; 24D            Serie; Allradantrieb;
                                                            235/65R18 106     11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/60R18 105     11A; 24C; 24D; 5MK       12A; 51A; 54F; 573;
                                                            255/55R18 109     11A; 24C; 24D            71C; 71K; 721; 725;
                                                            255/60R18 108     11A; 24C; 24D            729; 73C; 74A; 74P
                                                            265/60R18 110     11A; 24C; 24D
             N2(EU,         e11*2007/46*0149*..   106 - 126 225/60R18 100     5KA                      Lkw offener Kasten
             TMT)                                           225/65R18 103     5LK                      (Serie); Mit
             N2(EU,         e11*2007/46*0148*..             235/55R18 100     5KA                      Radhausverbreiterung
             TSAM)                                          235/60R18 107                              Serie; Allradantrieb;
                                                            235/65R18 106                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/60R18 105     5MK                      12A; 51A; 54F; 573;
                                                            255/55R18 109                              71C; 71K; 721; 725;
                                                            255/60R18 108                              729; 73C; 74A; 74P
                                                            265/60R18 110     11A; 245




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0141-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52425
             ANLAGE: 11                                                        Radtyp: 6K8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.04.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 7
             Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA HILUX 4WD
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             N25S         L642             75 - 88 235/60R18 103              11A; 24K; 51J            Lkw geschl.Kasten
             N25T         L643                      235/65R18 106             11A; 24K; 51J; 54A       (Serie); Lkw offener
                                           75 - 126 255/55R18 105             11A; 24K                 Kasten (Serie);
                                                    255/60R18 108             11A; 24K; 54A            Allradantrieb;
                                                    265/55R18 108             11A; 24K                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                       73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     Toyota Land Cruiser
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             J15TM        e6*2007/46*0001*.. 127 - 140 255/60R18 108                                   10B; 11B; 11G; 11H;
             J15TM        e1*2007/46*0231*.. 127 - 207 265/60R18     51G                               12A; 51A; 71C; 71K;
             TMG                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             J12 (EU)     e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 235/65R18 106         XDC; 11A; 12H            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                        255/60R18 112         XDC; 11A; 12H            11H; 12A; 51A; 573;
                                                        265/55R18 108         XDC; 11A; 12A            581; 71C; 71K; 721;
                                                        265/60R18 110         XDC; 11A; 12A            725; 73C; 74A; 74P
§ 22 52425




                                                        285/55R18 113         XDC; 11A; 12A

             Verkaufsbezeichnung:     Toyota Land Cruiser (150 Series)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
             J15TN        e6*2007/46*0002*.. 127 - 140 255/60R18 108                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                             127 - 207 265/60R18       51G                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0141-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52425
             ANLAGE: 11                                                        Radtyp: 6K8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.04.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 7
                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                   der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
                  auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§ 22 52425




                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                  durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0141-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52425
             ANLAGE: 11                                                        Radtyp: 6K8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.04.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 7
                   Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                   Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§ 22 52425




             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
                  Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
                  werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
             5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1600kg.
             5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1750kg.
             5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1850kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0141-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52425
             ANLAGE: 11                                                        Radtyp: 6K8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.04.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende
                  Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen
                  auszutauschen.
             HB2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig, wenn serienmäßig 6x15 ET46 bzw.
                  7x16 ET46 vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
             XBM) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit müssen die vorderen Radläufe in folgender Weise
                  nachgearbeitet werden:
                  a)           Entfernen der Schmutzfänger
                  b)           Die vordere untere Ecke der Frontschürze ist nach den Erfordernissen ausreichender
                  Freigängigkeit bei Lenkeinschlag entsprechend zu kürzen.
                  c)           Die hinter dem Vorderrad befindliche untere Schwellerecke ist entsprechend der
§ 22 52425




                  verwendeten Rad-Reifenkombination einzuformen oder zu kürzen.
             XDC) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 225/70 R 17 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der
                  Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.