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							               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
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                               Fahrzeughersteller          BMW, BMW AG




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2            Einpreßtiefe (mm)       : 30
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                               Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                               Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               512031726/I2B X KG8590/I2BX                ohne                        72,6                     780      2200    12/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
§22 55408*01




               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: KR9590 KBA: 55409 Lochkreis: 5x120 ET: 39


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDW2




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                            Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 07.04.2025
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: KR9590 KBA: 55409 Lochkreis: 5x120 ET: 39


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDW2
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : X1-N1; X-N1; X1; (Nur BMW X1)
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 187; 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 346L; 3L; 390L; 187; 182; 346R; 3K-N1; 390X; 346K; 392C;
                                                            1C; 560X; 3K; 3C; Z89; ZR; 346C
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie
§22 55408*01




               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 3-V; M3
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3, BMWX4)
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                            Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 07.04.2025
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               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 5L; UKL-N1; GT; 1C; UKL/X; 6C; 3C; 3-V; UKL-C/X; K-N1; 5K
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : 701; 7L; X83
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R
                                                            120 Nm für Typ : ZR; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L;
                                                            390X; 392C; 560X
                                                            120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                                            120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                                            140 Nm für Typ : GT; K-N1; M3; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C;
                                                            3C; 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L; 701
                                                            140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
                                                            140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                                            3L
               Verkaufsbezeichnung:     BMW M2, M2 Competition, M2 CS, M3, M4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               M3           e1*2007/46*0377*.. 317 - 331 255/35R19 92   GBI; 6CX; KDW2                      M3; M4; ab
§22 55408*01




                                                                                                            e1*2007/46*0377*06;
                                                                                                            Cabrio; Coupe;
                                                                                                            Limousine;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                            76A; 97D

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/40R19 89W              GA4; 11A; 245; 57E      Nur BMW X1;
                                                         235/35R19 91W              11A; 21P; 22I; 245;     Allradantrieb;
                                                                                    248; 51J                Heckantrieb;
                                                                245/35R19 93        11A; 21P; 22I; 244;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    245                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                255/35R19 92W       GA4; 11A; 22I; 244;     71K; 721; 725; 729;
                                                                                    57F                     73C; 74D; 744; 77E;
                                                                                                            FKA

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/40R19 89W               GA4; 11A; 245; 57E      Nur BMW X1;
                                                        235/35R19 91W               11A; 21P; 22I; 245;     Allradantrieb;
                                                                                    248; 51J                Heckantrieb;
                                                                245/35R19 93        11A; 21P; 22I; 244;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    245                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                255/35R19 92W       GA4; 11A; 22I; 244;     71K; 721; 725; 729;
                                                                                    57F                     73C; 74D; 744; 77E;
                                                                                                            FKA



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 35
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
               X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/40R19 89W    GA4; 11A; 245; 57E             Nur BMW X1;
                                                        235/35R19 91W    11A; 21P; 22I; 245;            Allradantrieb;
                                                                         248; 51J                       Heckantrieb;
                                                        245/35R19 93     11A; 21P; 22I; 244;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         245                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                        255/35R19 92W    GA4; 11A; 22I; 244;            71K; 721; 725; 729;
                                                                         57F                            73C; 74D; 744; 77E;
                                                                                                        FKA
               X-N1          e1*2007/46*0454*..   100 - 265 245/45R19 98        GAE; 11A; 245; 248      BMW X3; BMW X4;
                                                            255/40R19 96W       CF2; 11A; 24J; 244;     Allradantrieb;
                                                                                994                     Heckantrieb;
                                                            255/45R19 100       CF3; 11A; 24J; 248;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27I                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X3, X4)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/45R19 98           GAE; 11A; 245; 248      BMW X3; BMW X4;
                                                         255/40R19 96W          CF2; 11A; 24J; 244;     Allradantrieb;
                                                                                994                     Heckantrieb;
                                                            255/45R19 100       CF3; 11A; 24J; 248;     10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55408*01




                                                                                27I                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/45R19 99          GC0; 11A; 24J; 57E      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/40R19 98          11A; 24J; 57E; 993      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          255/40R19 96          GC0; 11A; 24C; 24D;     721; 725; 73C; 74D;
                                                                                994                     FKA

               Verkaufsbezeichnung:     BMW Z4/Z REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZR           e1*2007/46*0373*..  115 - 225 235/35R19 91          11A; 21N; 22I; 245;     Cabrio; Heckantrieb;
               Z89          e1*2001/116*0499*..                                 248                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 97K




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 35
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen  Auflagen
               1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/35R19 88Y           11A; 22M; 241; 244; BMW 1er (F20 2011);
               1K4          e1*2007/46*0283*..                                  246; 247; 26B; 26J; BMW 1er (F21 2012);
                                                                                27F; 5FM            Ab
                                                                                                    e1*2007/46*0283*04;
                                                            225/35R19 96Y       11A; 22M; 241; 244; Ab
                                                                                246; 247; 26B; 26J; e1*2007/46*0273*04;
                                                                                27F                 Kombilimousine;
                                                            235/35R19 91        11A; 22M; 24C; 24D; Allradantrieb;
                                                                                26B; 26J; 27F; 54A  Heckantrieb;
                                                            245/30R19 89        GA0; 11A; 22L; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27F; 57F            12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                            255/30R19 91        11A; 22L; 24D; 27F; 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                57F; 673            74D; FKA
               1C            e1*2007/46*0277*..  100 - 130 225/35R19 88W        11A; 21B; 21J; 22B; 1ER REIHE; bis
               182           e1*2001/116*0352*..                                24C; 24D            e1*2007/46*0277*07;
                                                   100 - 160 225/35R19 88Y      11A; 21B; 21J; 22B; Cabrio; Coupe;
                                                                                24C; 24D            Heckantrieb;
                                                            235/35R19 91        11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   100 - 240 225/35R19 88W      11A; 21B; 21J; 24C; 721; 725; 729; 73C;
                                                                                57E; 670; 673; 677  74D; 744; 76R; FKA
                                                            235/35R19 87W       11A; 21B; 21J; 24C;
§22 55408*01




                                                                                57E; 671; 68X
                                                            245/30R19 89Y       11A; 22B; 22H; 24D;
                                                                                57F; 677; 678
                                                            255/30R19 91        11A; 22B; 22H; 24D;
                                                                                57F; 671; 673
               1K2           e1*2007/46*0273*..    66 - 195 225/35R19 88        11A; 21B; 22B; 22L; Nur bis
               1K4           e1*2007/46*0283*..                                 24C; 24M; 673       e1*2007/46*0283*03;
               187           e1*2001/116*0287*..            235/35R19 91        11A; 21B; 22B; 22L; Nur bis
                                                                                24C; 24D; 270; 671  e1*2007/46*0273*03;
                                                            255/30R19 91        11A; 22B; 22L; 24D; Ab
                                                                                271; 57F; 671; 673  e1*2001/116*0287*10;
                                                                                                    Schrägheck 2-türig;
                                                                                                    Schrägheck 4-türig;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                                    74D; 744; FKA
               187           e1*2001/116*0287*.. 85 - 195   225/35R19 88        11A; 21B; 22B; 22L; Nur bis
                                                                                24C; 24D            e1*2001/116*0287*09;
                                                            235/35R19 91        11A; 21B; 22B; 22H; 4-türig;
                                                                                22L; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/30R19 91        11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24D; 57F; 671; 673  721; 725; 729; 73C;
                                                                                                    74D; 744; FKA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 35
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/35R19 88Y          GA0; 11A; 241; 246;     2ER REIHE; ab
                                                                                26B; 26J; 5FE; 57E      e1*2007/46*0277*08;
                                                            225/40R19 93        11A; 241; 246; 26B;     Cabrio; Coupe;
                                                                                26J; 57E; 6AE           Allradantrieb;
                                                            235/35R19 91        11A; 241; 246; 26B;     Heckantrieb;
                                                                                26J; 57E; 6AF           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/30R19 89Y       GA0; 11A; 24D; 27H;     12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                57F                     71K; 721; 725; 73C;
                                                            245/35R19 93        11A; 24D; 27F; 57F;     74D; FKA
                                                                                6AE
                                                            255/30R19 91        11A; 24D; 27F; 57F;
                                                                                6AF
               1C            e1*2007/46*0277*..   100 - 185 225/35R19 88Y       GA0; 11A; 241; 244;     2ER REIHE; ab
                                                                                246; 247; 26B; 26J;     e1*2007/46*0277*08;
                                                                                27H; 5FE                Cabrio; Coupe;
                                                            225/40R19 93        11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                                                247; 26B; 26J; 27F;     Heckantrieb;
                                                                                54A; 6AE                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/35R19 91W       11A; 241; 244; 246;     12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                247; 26B; 26J; 27F;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                6AF
                                                            245/30R19 89Y       GA0; 11A; 24D; 27H;     74D; FKA
§22 55408*01




                                                                                57F
                                                            245/35R19 93        11A; 24D; 27F; 54A;
                                                                                57F; 6AE
                                                            255/30R19 91W       11A; 24D; 27F; 57F;
                                                                                6AF

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
               3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 265 225/40R19 89Y          GA4; 11A; 246; 26P; BMW 3er (F31) ab
               3K-N1        e24*2007/46*0022*..                                 57E                 2012;
                                                                                                    Ab
                                                            225/40R19 93Y       11A; 246; 248; 26P; e24*2007/46*0022*03;
                                                                                27I                 Ab
                                                                                                    e1*2007/46*0315*06;
                                                            235/35R19 91Y       11A; 22M; 22P; 24J; Radschraube
                                                                                248; 26P; 27H; 27I; M14x1,25;
                                                                                5GG                 Allradantrieb;
                                                            245/35R19 93        11A; 22M; 22P; 24J; Heckantrieb;
                                                                                244; 247; 26P; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27I
                                                            255/35R19 92Y       GA4; 11A; 22L; 22Q; 12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                244; 247; 27B; 27F; 71C; 71K; 721; 725;
                                                                                57F
                                                                                                    73C; 74D; FKA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 35
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen  Auflagen
               3L           e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 225/40R19 93            GA4; 11A; 24J; 248; BMW 3er (F30) ab
                                                                                27I                 2012;
                                                                                                    Ab
                                                                                                    e1*2007/46*0314*05;
                                                             235/35R19 91Y      11A; 22P; 24J; 248; inkl. 330e
                                                                                26P; 27H; 5GG       iPerformance;
                                                             245/35R19 93       11A; 22M; 22P; 24J; Limousine; Stufenheck;
                                                                                24M; 26P; 27B; 27H Allradantrieb;
                                                             255/35R19 92       GA4; 11A; 22M; 22P; Heckantrieb;
                                                                                244; 247; 27B; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                57F; 6AA            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                    74D; FKA
               3-V           e1*2007/46*0559*..   100 - 265 245/40R19 98        XFB; 11A; 248; 57F ab
                                                                                                    e1*2007/46*0559*01;
                                                             255/40R19 96       GA8; 11A; 248; 57F Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                    74D; 76B; FKA
               3-V           e1*2007/46*0559*..   100 - 265 225/40R19 93        XFC                 ab
§22 55408*01




                                                                                                    e1*2007/46*0559*01;
                                                             225/45R19   96     XFB                 Allradantrieb;
                                                             235/40R19   96     XFD; 11A; 26P; 67H Heckantrieb;
                                                             235/45R19   95     CC6; 11A; 26P; 67K 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/45R19   99     CC6; 11A; 26P; 67K 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74D
               346C          e1*2001/116*0112*.., 77 - 142   235/35R19 91       11A; 21B; 21J; 22B; Kompakt; Cabrio;
                             e1*98/14*0112*..                                   22L; 24C; 24M; 54A Coupe; Limousine;
               346K          e1*2001/116*0167*.., 77 - 170   225/35R19 88W      11A; 21B; 21J; 24C; Stufenheck 4-türig;
                             e1*98/14*0167*..                                   57E; 585            10B; 11B; 11G; 11H;
               346L          e1*97/27*0097*..,               235/35R19 87W      11A; 21B; 21J; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
                             e1*98/14*0097*..                                   54A; 57E; 671; 68X  721; 725; 729; 73C;
               346R          e1*2001/116*0146*..,            255/30R19 91       11A; 22B; 22F; 22L; 74D; 744; FKA
                             e1*98/14*0146*..                                   24D; 57F; 585; 671
               346L          e1*97/27*0097*..,    85 - 142   235/35R19 91       11A; 21B; 21J; 22B; Touring;
                             e1*98/14*0097*..                                   22L; 24C; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  85 - 170 235/35R19 87W        11A; 21B; 21J; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                54A; 57E; 671; 68X  721; 725; 729; 73C;
                                                             255/30R19 91       11A; 22B; 22F; 22L; 74D; 744; FKA
                                                                                24D; 57F; 671




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 160 235/35R19 91           11A; 21P                Nur bis
               3K-N1        e24*2007/46*0022*.. 85 - 225 235/35R19 91Y          11A; 21P                e1*2007/46*0315*05;
               390L         e1*2001/116*0308*..                                                         Facelift ab September
                                                                                                        2008; Nur bis
                                                                                                        e24*2007/46*0022*02;
                                                                                                        Ab
                                                                                                        e1*2001/116*0308*09;
                                                                                                        Touring; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D
               3L            e1*2007/46*0314*..  85 - 225   235/35R19 91        11A; 21P                Nur bis
               390L          e1*2001/116*0308*..                                                        e1*2007/46*0314*04;
                                                                                                        Facelift ab September
                                                                                                        2008; Ab
                                                                                                        e1*2001/116*0308*09;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
§22 55408*01




                                                                                                        74D
               390L          e1*2001/116*0308*.. 85 - 225   235/35R19 91        11A; 24J                Nur bis
                                                                                                        e1*2001/116*0308*08;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D
               390L          e1*2001/116*0308*.. 89 - 225   235/35R19 91Y       11A; 24J                Nur bis
                                                                                                        e1*2001/116*0308*08;
                                                                                                        Touring; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D
               3C            e1*2007/46*0316*..  120 - 200 235/35R19 91         11A; 24J                bis
               390X          e1*2001/116*0344*..                                                        e1*2007/46*0316*07;
                                                                                                        Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 35
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               3K           e1*2007/46*0315*..  120 - 240 225/35R19 88          GAZ; 5FE; 57E; 670      Nur bis
               3K-N1        e24*2007/46*0022*..           235/35R19 91          11A; 21P; 245; 5FE      e1*2007/46*0314*04;
               3L           e1*2007/46*0314*..            255/30R19 91          GAZ; 11A; 22I; 248;     Nur bis
               390X         e1*2001/116*0344*..                                 5GG; 57F                e1*2007/46*0315*05;
                                                                                                        Nur bis
                                                                                                        e24*2007/46*0022*02;
                                                                                                        Ab
                                                                                                        e1*2001/116*0344*06;
                                                                                                        Touring; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; FKA
               390X          e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 235/35R19 91         11A; 24J                Nur bis
                                                                                                        e1*2001/116*0344*05;
                                                                                                        Touring; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D
§22 55408*01




               3C            e1*2007/46*0316*..  105 - 200 235/35R19 91Y        11A; 24J                bis
               392C          e1*2001/116*0346*..                                                        e1*2007/46*0316*07;
                                                                                                        Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D
               3C            e1*2007/46*0316*..  90 - 200   235/35R19 91        11A; 24J                bis
               392C          e1*2001/116*0346*..                                                        e1*2007/46*0316*07;
                                                                                                        Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 225/40R19 93Y          GA4; 11A; 245; 248;     ab
                                                                                27I                     e1*2007/46*0316*09;
                                                                                                        4er Cabrio (F33);
                                                            235/35R19 91Y       11A; 24J; 248; 26P;     Allradantrieb;
                                                                                27H; 27I; 5GG; 68X      Heckantrieb;
                                                            245/35R19 93Y       11A; 24J; 248; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27B; 27H; 68R           12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                            255/35R19 96        GA4; 11A; 244; 247;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                27B; 27H; 57F           74D; 77E; FKA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/40R19 93           GA4; 11A; 245; 248;     ab
                                                                                27I                     e1*2007/46*0316*08;
                                                                                                        4er Coupe (F32);
                                                            235/35R19 91        11A; 24J; 248; 26P;     Allradantrieb;
                                                                                27H; 27I; 68X           Heckantrieb;
                                                            245/35R19 93        11A; 24J; 248; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27B; 27H; 68R           12A; 51A; 573; 71C;
                                                            255/35R19 92        GA4; 11A; 244; 247;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                27B; 27H; 57F           74D; 77E; FKA
               3C            e1*2007/46*0316*..   100 - 265 225/40R19 93W       GA4; 11A; 245; 248;     4er Gran Coupe (F36);
                                                                                27I                     ab
                                                                                                        e1*2007/46*0316*10;
                                                            235/35R19 91Y       11A; 24J; 248; 26P;     Allradantrieb;
                                                                                27H; 27I; 68X           Heckantrieb;
                                                            245/35R19 93W       11A; 24J; 248; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27B; 27H; 68R           12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                            255/35R19 96        GA4; 11A; 244; 247;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                27B; 27H; 57F           74D; 77E; FKA

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER GRAN TURISMO            REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GT           e1*2007/46*0215*.. 120 - 330 245/45R19      102     GAE; 57E; KDW2          Nur BMW 5er Gran
§22 55408*01




                                                         245/45R19      102     GAE; 52J; KDW2          Turismo;
                                                         255/40R19      100     5KA; 67A; 68G;          Kombilimousine;
                                                                                KDW2                    Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 744; 75I; 765

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 245/40R19 98           51J; 993; KDW2          Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 765
               5K            e1*2007/46*0455*..   100 - 330 245/35R19 93        51J; 57E; 572; 67C      Nur BMW 5er Touring;
                                                            245/40R19 98        51J; 68S; KDW2          Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 765




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 35
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5L           e1*2007/46*0363*.. 120 - 330 245/40R19 94Y          GAA; KDW2               Stufenheck;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 765
               5L            e1*2007/46*0363*..   100 - 330 245/35R19 93Y       5HA; 51J                Stufenheck;
                                                            245/40R19 94Y       GAA; 5HI; 51J;          Heckantrieb;
                                                                                KDW2                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 765
               560X          e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/35R19 91Y        11A; 22I; 24J; 24M      nur Limousine
                                                            245/35R19 93Y       11A; 22I; 24C; 24M      Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D
               560X          e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 245/35R19 93Y        11A; 24J; 24M           nur Kombi
                                                            255/35R19 96        11A; 22I; 24C; 24M      Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
§22 55408*01




                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
               K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 245/40R19 98 51J; 993; KDW2                    Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 765
               K-N1          e1*2007/46*0508*..   100 - 330 245/35R19 93        51J; 57E; 572; 67C      Nur BMW 5er Touring;
                                                            245/40R19 98        51J; 68S; KDW2          Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 765
               K-N1          e1*2007/46*0508*..   120 - 330 245/45R19 102       GAE; 57E; KDW2          Nur BMW 5er Gran
                                                            245/45R19 102       GAE; 52J; KDW2          Turismo;
                                                            255/40R19 100       5KA; 67A; 68G;          Kombilimousine;
                                                                                KDW2                    Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                                        Hinterachslenkung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 744; 75I; 765




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW 6ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 245/35R19 93           57E; 572; 67U;          Lim (Gran Coupe 4-
                                                                                KDW2                    türig); Allradantrieb;
                                                            245/40R19 94        KDW2                    Heckantrieb;
                                                            255/35R19 96        11A; 248; 26P;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KDW2                    12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                                        73C; 74D; FKA
               6C            e1*2007/46*0562*..   230 - 330 245/40R19 94        5HI; KDW2               Nicht Lim (Gran Coupe
                                                            255/35R19 96        11A; 26P; KDW2          4-türig);
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Cabrio;
                                                                                                        Coupe;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                                        73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 7ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 300 245/45R19 98          GAE; 51G; 57E;          Nicht
               701          e1*2001/116*0490*..                                 KDW2                    beschussgeschütztes
                                                                                                        Fz.; bis
§22 55408*01




                                                                                                        e1*2007/46*0276*09;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        744; 76A; 970

               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/35R19 88           11A; 21B; 24C; 244;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                247; 272                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/40R19 89        11A; 21B; 24C; 244;     721; 725; 73C; 74D
                                                                                247; 273

               Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/35R19 88           11A; 21B; 24C; 244;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                247; 272                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/40R19 89        11A; 21B; 24C; 244;     721; 725; 73C; 74D
                                                                                247; 273

               Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/35R19 88           11A; 21B; 24C; 244;     ab
                                                                                247; 272                e1*2007/46*0563*01;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/40R19 89        11A; 21B; 24C; 244;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                247; 273                721; 725; 73C; 74D




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                         Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 13 von 35
               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
§22 55408*01




                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigun g oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                         Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.04.2025
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               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 55408*01




                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                         Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 55408*01




                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                         Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.04.2025
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               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereic h der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§22 55408*01




                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
                    16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                      R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                      winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/35R19
                                    Hinterachse:                        285/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                         Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 17 von 35
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/35R19
                                    Hinterachse:                          255/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 55408*01




                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelun g
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1160kg.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1600kg.
               670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        225/35R19
                                    Hinterachse:                        265/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 18 von 35
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          255/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/35R19
                                   Hinterachse:                          255/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
§22 55408*01




                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/35R19
                                   Hinterachse:                          245/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderl ich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          215/35R19
                                   Hinterachse:                          245/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 19 von 35
                                   Vorderachse:                         255/40R19
                                   Hinterachse:                         295/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/35R19
                                   Hinterachse:                         295/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
§22 55408*01




                                   Vorderachse:                          235/40R19
                                   Hinterachse:                          265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/45R19
                                   Hinterachse:                        265/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R19
                                   Hinterachse:                          255/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 20 von 35
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/40R19
                                   Hinterachse:                          285/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/35R19
                                   Hinterachse:                         275/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 55408*01




                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/40R19
                                   Hinterachse:                          275/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          265/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% is t. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                         Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 21 von 35
                      einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        225/40R19
                                    Hinterachse:                        245/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/35R19
                                    Hinterachse:                        255/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein.
               6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        255/35R19
                                    Hinterachse:                        255/35R19.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 55408*01




                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Bet riebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                         Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 22 von 35
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                    unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
                    Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
                    Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
               97D) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des
                    Sonderrades der Hinterachse sein muß.
               97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
§22 55408*01




                    Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/40R19
                                   Hinterachse:                          275/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/40R19
                                   Hinterachse:                          285/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CC6) Es dürfen nur Reifenfabrikate mit einem maximalen Abrollumfang von 2120 mm verwendet werden. Es ist
                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                         Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 23 von 35
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/40R19
                                   Hinterachse:                        255/40R19
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/45R19
                                   Hinterachse:                        255/45R19
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               GA0) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/35R19
                    Hinterachse: 245/30R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
§22 55408*01




                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R19
                    Hinterachse: 255/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GA8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/45R19
                    Hinterachse: 255/40R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/40R19
                    Hinterachse: 275/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                         Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 24 von 35
                     Vorderachse: 245/45R19
                     Hinterachse: 275/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAZ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/35R19
                    Hinterachse: 255/30R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/35R19
                                   Hinterachse:                        275/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet.
§22 55408*01




                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               GC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                  Vorderachse:                         235/45R19
                                  Hinterachse:                         255/40R19
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KDW2) Im Fall einer Kombination mit einem ande ren Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse KR9590 KBA: 55409 Lochkreis 5x120 ET: 39
               XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/45R19
                                   Hinterachse:                          245/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        225/40R19
                                   Hinterachse:                        265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
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                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Ant riebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R19
                                   Hinterachse:                          275/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 55408*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW
                      Fahrzeugtyp:      3-V
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0559*..
                      Handelsbez.:      BMW 3ER REIHE

                      Variante(n):      ab e1*2007/46*0559*01

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 175              y = 270                 VA
                            26B                      x = 225              y = 320                 VA
                            27I                      x = 170              y = 260                 HA
                            27B                      x = 220              y = 310                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 55408*01




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 225        y = 320           23                VA
                            26N                   x = 225        y = 320            8                VA
                            27H                   x = 220        y = 310            8                HA
                            27F                   x = 220        y = 310           25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW AG
                      Fahrzeugtyp:      X-N1
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0454*..
                      Handelsbez.:      BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 370                  VA
                            26P                     x = 300              y = 320                  VA
                            27B                     x = 330              y = 460                  HA
                            27I                     x = 280              y = 410                  HA
§22 55408*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 28 von 35

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW AG
                      Fahrzeugtyp:      6C
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0562*..
                      Handelsbez.:      BMW 6ER REIHE

                      Variante(n):      Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 300              y = 450                 VA
                            26B                      x = 350              y = 500                 VA
                            27I                      x = 250              y = 280                 HA
                            27B                      x = 300              y = 330                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 55408*01




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 350        y = 500            8                VA
                            26J                   x = 350        y = 500           16                VA
                            27H                   x = 300        y = 330            8                HA
                            27F                   x = 300        y = 330           28                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW AG
                      Fahrzeugtyp:      6C
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0562*..
                      Handelsbez.:      BMW 6ER REIHE

                      Variante(n):      Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 500                 VA
                            26P                      x = 290              y = 450                 VA
                            27B                      x = 300              y = 330                 HA
                            27I                      x = 250              y = 280                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 55408*01




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 300        y = 500           10                VA
                            26N                   x = 300        y = 500            8                VA
                            27F                   x = 300        y = 330           28                HA
                            27H                   x = 300        y = 330            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW AG
                      Fahrzeugtyp:      3K
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0315*..
                      Handelsbez.:      BMW 3ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 175              y = 270                 VA
                            26B                      x = 225              y = 320                 VA
                            27I                      x = 170              y = 260                 HA
                            27B                      x = 220              y = 310                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 55408*01




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 225        y = 320            8                VA
                            26J                   x = 225        y = 320           25                VA
                            27H                   x = 220        y = 310            8                HA
                            27F                   x = 220        y = 310           25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW AG
                      Fahrzeugtyp:      X3
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0512*..
                      Handelsbez.:      BMW X-REIHE (X3, X4)

                      Variante(n):      BMW X3, BMW X4

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 370                  VA
                            26P                     x = 300              y = 320                  VA
                            27B                     x = 330              y = 460                  HA
                            27I                     x = 280              y = 410                  HA
§22 55408*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW AG
                      Fahrzeugtyp:      1C
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0277*..
                      Handelsbez.:      BMW 2ER REIHE

                      Variante(n):      Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA
                            26P                      x = 200              y = 200                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 250        y = 250           30                VA
§22 55408*01




                            26N                   x = 250        y = 250            8                VA
                            27F                   x = 280        y = 370           30                HA
                            27H                   x = 280        y = 370            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 33 von 35

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW AG
                      Fahrzeugtyp:      1K4
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0283*..
                      Handelsbez.:      BMW 1ER REIHE

                      Variante(n):      Heckantrieb, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 190              y = 220                 VA
                            26P                      x = 140              y = 170                 VA
                            27B                      x = 220              y = 270                 HA
                            27I                      x = 170              y = 240                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 55408*01




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 190        y = 220            8                VA
                            27F                   x = 220        y = 270           30                HA
                            27H                   x = 220        y = 270            8                HA
                            26J                   x = 190        y = 220           25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                         Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 34 von 35

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW AG
                      Fahrzeugtyp:      3L
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0314*..
                      Handelsbez.:      BMW 3ER REIHE

                      Variante(n):      Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
               Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 175              y = 270                  VA
                            26B                      x = 225              y = 320                  VA
                            27I                      x = 170              y = 260                  HA
                            27B                      x = 220              y = 310                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55408*01




                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 225        y = 320            23                VA
                            26N                   x = 225        y = 320             8                VA
                            27H                   x = 220        y = 310             8                HA
                            27F                   x = 220        y = 310            25                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0212-24-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55408
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: KG8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.04.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 35 von 35

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW AG
                      Fahrzeugtyp:      3C
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0316*..
                      Handelsbez.:      BMW 4ER REIHE

                       Variante(n):     ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
               Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 225              y = 320                 VA
                            26P                      x = 175              y = 270                 VA
                            27B                      x = 220              y = 310                 HA
                            27I                      x = 170              y = 260                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 55408*01




                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 225        y = 320           12                VA
                            26N                   x = 225        y = 320            8                VA
                            27F                   x = 220        y = 310           33                HA
                            27H                   x = 220        y = 310            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 8½ J x 19 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 55408*01




                                        special wheels for passenger cars 8½ J x 19 H2


               Genehmigungsnummer: 55408*01
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     KG8590
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 55408*01
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 55408*01




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     07.04.2025

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0212-24-WIRD/N1
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 55408*01
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-7

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 55408*01




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                        4

               Genehmigungsnummer: 55408*01
               Approval number:

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       05.05.2025
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 55408*01




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 55408*01
               Approval No.


               Ausgabedatum:        17.06.2024                 letztes Änderungsdatum: 05.05.2025
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     366-0212-24-WIRD                                                  06.06.2024
                     366-0212-24-WIRD/N1                                               07.04.2025

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
§22 55408*01




                     KG8590                                                            08.04.2024
                     KG8590                                                            05.02.2025

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
                     See item V.4. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 55408*01

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
               schrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

               KBA 55408

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
               ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 55408*01




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
               te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
               den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
               zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
               gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
               ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
               nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
               entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 55408*01

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
               ecuted.
§22 55408*01




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
               signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
               ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
               dered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
						
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