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							               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                            Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 20.09.2024
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                               Fahrzeughersteller              AUDI, DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
                                                               MERCEDES-BENZ




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                             Kennzeichnung                    Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                             Rad                              Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               1125456645/WS HI8520/WS3X                      ohne                        66,45                    855      2422    12/14
               3X
               1125456645/WS HI8520/WS3X                      ohne                        66,45                   875      2370     12/14
               3X
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmit tel nach einer Wegstrecke
§22 49404*11




               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 25,6 mm
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C020; Radbefestigung: Serie


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1; 4G2
                                                            140 Nm für Typ : F2
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B81          e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/35R20 90Y             5GA                      Nicht A4 Allroad
                                                 260      225/35R20 M+S             5GA; 52J                 Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                                                             ab MJ2016; AUDI S4
                                                                                                             (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                                                             Limousine;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                             77E


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               B81          e13*2007/46*1084*.. 88 - 200 225/35R20 90Y          11A; 21P; 22I; 5GA;     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                51J                     Kombi; Limousine;
                                                            245/30R20 95Y       11A; 21P; 22I; 51J      Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y   5GA                            Nicht A4 Allroad
                                                260      225/35R20 M+S   5GA; 52J                       Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                                                        ab MJ2016; AUDI S4
                                                                                                        (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        77E
§22 49404*11




               B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 200   225/35R20 90Y       11A; 21P; 22I; 5GA;     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                51J                     Kombi; Limousine;
                                                            245/30R20 95Y       11A; 21P; 22I; 51J      Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6 LIMOUSINE HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4G2          e13*2007/46*1175*.. 155   255/35R20 93                                      nur Limousine
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 235/35R20 92Y    5GM; 57E; 67J; 67X           A6; nicht A6 allroad
                                                          245/35R20 95Y                                 quattro; S6; Kombi;
                                                100 - 331 255/30R20 92Y    nicht Kombi; 5GM             Stufenheck;
                                                          255/35R20 97     5IM                          Allradantrieb;
                                                309 - 331 245/35R20 M+S    52J                          Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                            Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 20.09.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen               Auflagen
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R20 99     51J                              Nur A6 allroad
                                                          255/35R20 97                                      quattro;
                                                          255/40R20 97     5IM                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74D

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 245 235/35R20 92Y    5GM; 57E; 67J; 67X A6; nicht A6 allroad
                                                         245/35R20 95Y                         quattro; S6; Kombi;
                                               100 - 331 255/30R20 92Y    nicht Kombi; 5GM     Stufenheck;
                                                         255/35R20 97     5IM                  Allradantrieb;
                                               309 - 331 245/35R20 M+S    52J                  Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74D
               4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/40R20 99     51J                  Nur A6 allroad
                                                         255/35R20 97                          quattro;
                                                         255/40R20 97     5IM                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71C;
§22 49404*11




                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74D

               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 235/45R20 100                        A6; Kombilimousine;
                                                         235/45R20 100                        Limousine;
                                                         245/40R20 99   5JK                   Allradantrieb;
                                                         255/35R20 97   5IM                   Frontantrieb;
                                                         255/40R20 101                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/40R20 101                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                              84G; 855; BEN; DEÄ
               F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 235/45R20 100                        A6 ALLROAD
                                                                                              QUATTRO;
                                                         245/40R20 99                         Allradantrieb; Hybrid;
                                                         245/45R20 99                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/40R20 101                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         255/45R20 101                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                              768; DEÄ




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C020; Kit: B450L27517R13




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2024
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               Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 130 Nm   für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 117; 245G
                                                        150 Nm   für Typ : E2EQEW; F2B; R2CLECA; 164; 166; 251
                                                        150 Nm   ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                        180 Nm   für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
               Verkaufsbezeichnung:     A-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F2A          e1*2007/46*1829*..  70 - 165 225/35R20 90           11A; 245; 26B; 26N      Kombilimousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
               245G         e1*2001/116*0470*.. 90 - 155 225/35R20 90    11A; 246; 248; 26N;            CLA; nicht
                                                                         26P; 54A                       Sportfahrwerk; CLA
                                                                                                        Limousine; CLA
                                                                                                        Shooting brake;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
§22 49404*11




                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               F2B          e1*2007/46*1909*..  80 - 139 235/45R20 100                                  EQA-Klasse; Elektro;
                                                         245/40R20 99   11A; 24J; 248; 26P              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/45R20 99   11A; 22W; 24J; 248;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        26P                             721; 725; 73C; 74A
                                                         255/40R20 101  11A; 24J; 248; 26P
               F2B          e1*2007/46*1909*..  85 - 165 235/45R20 96   11A; 246; 26P                   GLA-KLASSE;
                                                         245/40R20 95   11A; 24J; 248; 26P              Allradantrieb;
                                                         245/45R20 99   11A; 24J; 248; 26P              Frontantrieb; inkl.
                                                         255/40R20 97   11A; 24J; 248; 26B              Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A
               F2B           e1*2007/46*1909*..   95 - 139 235/45R20 100                                EQB-Klasse; Elektro;
                                                           245/40R20 99         11A; 24J; 248; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R20 99         11A; 22W; 24J; 248;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                26P                     721; 725; 73C; 74A
                                                            255/40R20 101       11A; 24J; 248; 26P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 23
               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               F2B          e1*2007/46*1909*..  85 - 165 235/45R20 96   11A; 26P                        GLB-KLASSE;
                                                         245/40R20 99   11A; 26P                        Allradantrieb;
                                                         245/45R20 99   11A; 26P                        Frontantrieb;
                                                         255/40R20 97   11A; 24J; 24M; 26B              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     CLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F2CLA        e1*2007/46*1912*..    85 - 165 255/30R20 92         11A; 24J; 244; 26B;     Kombi; Limousine;
                                                                                26J; 27B; 27H           Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               117          e1*2007/46*1007*.. 90 - 155 225/35R20 90            11A; 246; 248; 26N;     CLA; nicht
                                                                                26P; 54A                Sportfahrwerk; CLA
                                                                                                        Limousine; CLA
§22 49404*11




                                                                                                        Shooting brake;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CLE-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R2CLECA      e1*2018/858*00311*.. 280        245/35R20 M+S       11A; 26P; 52J           Cabrio; Coupe;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        768
               R2CLECA       e1*2018/858*00311*.. 125 - 190 HL 245/35R20 98     11A; 26P                nicht e-/de Modelle
                                                            245/35R20 95        11A; 26P; 5HR           (PHEV); Cabrio; Coupe;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        768




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 23
               Verkaufsbezeichnung:     EQE-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               E2EQEW       e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 245/40R20 99         5JK                     nicht AMG EQE 43
                                                                                                        4MATIC; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        768

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R20 100 GDE; YDK                        GLK-Klasse;
                                                          245/40R20 99  CF5                             Allradantrieb;
                                                          255/40R20 97  GDE; 57F                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        FKA

               Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
               639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 245/40R20 99       11A; 22Q; 24J; 248;          V-Klasse; Vito; Vito
§22 49404*11




                                                                           26U; 5JK                     Tourer; Vito Mixto;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0459*06;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                        Marco Polo; EQV;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; inkl.
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        75I

               Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 255/45R20 101W        11A; 24J; 24M; 5KK      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                140 - 225 255/45R20 101Y        11A; 24J; 24M; 5KK      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          265/45R20 104         11A; 24J; 24M           721; 725; 73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 255/45R20 101W        11A; 24J; 5KK           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                140 - 225 255/45R20 105         11A; 24J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          265/45R20 104         11A; 24J                721; 725; 73C; 74A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse,        GLS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105                                  M-Klasse; nicht GLE
                                                         265/45R20 104          11A; 248                Coupé; GLE SUV; nicht
                                                         275/45R20 106          11A; 246; 248           GL-Klasse; nicht GLS;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                                        73C; 74A; DEL

               Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               639/4        e1*2007/46*0458*..  65 - 176 245/40R20 99           11A; 22Q; 24J; 248;     V-Klasse; Vito; Vito
               639/5        e1*2007/46*0459*..                                  26U; 5JK                Tourer; Vito Mixto;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0459*06;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                        Marco Polo;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
§22 49404*11




                                                                                                        Heckantrieb; inkl.
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        75I


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.09.2024
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               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunst stoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
§22 49404*11




                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22W) Es ist darauf zu achten, dass an der Hinterachse der Freiraum zwischen der Reifenlauffläche und des
                    Innenkotflügels (Radhausschale) im Bereich vor der Achse mindestens 10 mm beträgt. Gegebenenfalls
                    muss der Innenkotflügel um 20mm nachgearbeitet werden.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.09.2024
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               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 49404*11




               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anl age zu entnehmen.
               26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
                    "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Herst eller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.09.2024
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               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderac hse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 49404*11




                    Achslast von 1200kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1460kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1650kg.
               67J)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/35R20
                                    Hinterachse:                          265/30R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           235/35R20



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 23
                                    Hinterachse:                          275/30R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad k ann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
§22 49404*11




                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               84G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 349mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
                    (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
               CF5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           245/40R20



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2024
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                                   Hinterachse:                        245/40R20
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                    390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
               DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               GDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          235/45R20
                                  Hinterachse:                          255/40R20
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/45R20
                                   Hinterachse:                        235/45R20.
§22 49404*11




                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      245G
                      Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0470*..
                      Handelsbez.:      B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA

                      Variante(n):      Frontantrieb, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 305              y = 335                 VA
                            26B                      x = 355              y = 385                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 355        y = 385            8                VA
§22 49404*11




                            26J                   x = 355        y = 385           18                VA
                            27H                   x = 310        y = 295            8                HA
                            27F                   x = 310        y = 295           13                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 23

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      639/4
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0458*..
                      Handelsbez.:      V-Klasse, Vito, Vito Tourer

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                            26B                       x = 320              y = 440                VA
                            26P                       x = 270              y = 390                VA
                            27P                       x = 250              y = 380                HA
                            26U                       x = 200              x = 180                VA
                            26V                       x = 200              x = 180                VA
                            27B                       x = 300              y = 430                HA
                            27I                       x = 250              y = 380                HA
§22 49404*11




               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]       um [mm]
                            26J                    x = 320        y = 440           9                VA
                            26N                    x = 320        y = 440           5                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2024
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                                                                                                                  Seite: 15 von 23

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      639/2
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0457*..
                      Handelsbez.:      Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV

                      Variante(n):      ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 320              y = 440                 VA
                            26P                      x = 270              y = 390                 VA
                            27P                      x = 250              y = 380                 HA
                            26U                      x = 200              x = 180                 VA
                            26V                      x = 200              x = 180                 VA
                            27B                      x = 300              y = 430                 HA
                            27I                      x = 250              y = 380                 HA
§22 49404*11




               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 320        y = 440            9                VA
                            26N                   x = 320        y = 440            5                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      F2A
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1829*..
                      Handelsbez.:      A-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 200              y = 200                 VA
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA
                            27I                      x = 200              y = 200                 HA
                            27B                      x = 250              y = 250                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 49404*11




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 250        y = 250            8                VA
                            26J                   x = 250        y = 250           30                VA
                            27H                   x = 250        y = 250            8                HA
                            27F                   x = 250        y = 250           15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      117
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1007*..
                      Handelsbez.:      CLA-Klasse

                      Variante(n):      Frontantrieb, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 305              y = 335                 VA
                            26B                      x = 355              y = 385                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 355        y = 385            8                VA
§22 49404*11




                            26J                   x = 355        y = 385           18                VA
                            27H                   x = 310        y = 295            8                HA
                            27F                   x = 310        y = 295           13                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      F2CLA
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1912*..
                      Handelsbez.:      CLA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 310              y = 310                 VA
                            26P                      x = 260              y = 260                 VA
                            27B                      x = 270              y = 290                 HA
                            27I                      x = 220              y = 240                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 49404*11




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 310        y = 310           30                VA
                            26N                   x = 310        y = 310            8                VA
                            27F                   x = 270        y = 290           30                HA
                            27H                   x = 270        y = 290            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 19 von 23

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      639/5
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0459*..
                      Handelsbez.:      V-Klasse, Vito, Vito Tourer

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                            26B                       x = 320              y = 440                VA
                            26P                       x = 270              y = 390                VA
                            27P                       x = 250              y = 380                HA
                            26U                       x = 200              x = 180                VA
                            26V                       x = 200              x = 180                VA
                            27B                       x = 300              y = 430                HA
                            27I                       x = 250              y = 380                HA
§22 49404*11




               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]       um [mm]
                            26J                    x = 320        y = 440           9                VA
                            26N                    x = 320        y = 440           5                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DB
                      Fahrzeugtyp:      F2B
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:      B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA
§22 49404*11




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DB
                      Fahrzeugtyp:      F2B
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:      B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 315              y = 300                  VA
                            26P                     x = 265              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 315        y = 300            10                VA
§22 49404*11




                            26N                  x = 315        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DB
                      Fahrzeugtyp:      F2B
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:      B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 400                  VA
                            26B                     x = 300              y = 450                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 450            20                VA
§22 49404*11




                            26N                  x = 300        y = 450             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0003-13-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49404
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: HI8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 20.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 23 von 23

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:      R2CLECA
                      Genehm.Nr.:       e1*2018/858*00311*..
                      Handelsbez.:      CLE-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 290                 VA
                            26P                      x = 250              y = 240                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 300        y = 290            8                VA
§22 49404*11




                            26J                   x = 300        y = 290           30                VA
                            27H                   x = 310        y = 320            8                HA
                            27F                   x = 310        y = 320           30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                             National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                          Sonderräder für Pkw 8½ J x 20 EH2+

                     issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 49404*11




                                    special wheels for passenger cars 8½ J x 20 EH2+


               Genehmigungsnummer: 49404*11
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     HI8520
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 49404*11
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 49404*11




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     20.09.2024

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0003-13-WIRD/N11
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 49404*11
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 16

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 49404*11




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 49404*11
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       02.10.2024
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 49404*11




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 49404*11
               Approval No.


               Ausgabedatum:        07.05.2013                 letztes Änderungsdatum: 02.10.2024
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     366-0003-13-WIRD                                                  03.05.2013
                     366-0003-13-WIRD/N1                                               16.09.2013
                     366-0003-13-WIRD/N2                                               07.10.2014
                     366-0003-13-WIRD/N3                                               12.03.2015
                     55806015 (1. Ausfertigung)                                        17.09.2015
§22 49404*11




                     55806015 (2. Ausfertigung)                                        24.02.2016
                     55806015 (2. Ausfertigung)                                        24.02.2016
                     55806015 (3. Ausfertigung)                                        31.07.2017
                     366-0003-13-WIRD/N7                                               25.11.2019
                     366-0003-13-WIRD/N8                                               27.08.2020
                     366-0003-13-WIRD/N9                                               17.04.2023
                     366-0003-13-WIRD/N10                                              21.08.2023
                     366-0003-13-WIRD/N11                                              20.09.2024

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
                     HI8520                                                            02.04.2012
                     HI8520                                                            05.08.2024

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
                     See item V.4. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 49404*11

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
               schrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

               KBA 49404

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
               ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 49404*11




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
               te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
               den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
               zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
               gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
               ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
               nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
               entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 49404*11

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
               ecuted.
§22 49404*11




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
               signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
               ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
               dered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.