Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                              National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 9,5 J x 21 H2

                                   issued by:

                                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 49938, Erweiterung 03




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 9,5 J x 21 H2


                             Nummer der Genehmigung: 49938                     Erweiterung Nr.: 03
                             Approval No.                                      Extension No.:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   MAK S.p.A.
                                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   entfällt
                                   not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   HI9521
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Nummer der Genehmigung: 49938                     Erweiterung Nr.: 03
                             Approval No.                                      Extension No.:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 49938, Erweiterung 03




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   on the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                                   DE-80686 München

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   03.05.2018

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   366-0184-14-MURD/N3
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Nummer der Genehmigung: 49938                    Erweiterung Nr.: 03
                             Approval No.                                     Extension No.:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   1-6

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 49938, Erweiterung 03




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   siehe Prüfbericht
                                   see test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval extended
                                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg



                                                                         4

                             Nummer der Genehmigung: 49938                      Erweiterung Nr.: 03
                             Approval No.                                       Extension No.:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   eine weitere Ausführung kommt hinzu
                                   a further version is added

                                   Erweiterung des Verwendungsbereiches
                                   Extension of application range

                             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:        22.05.2018
                                   Date:
§ 22 49938, Erweiterung 03




                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:




                             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                                    erhältlich ist.
                                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                         Index to the information package

                                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                                    -    Beschreibungsunterlagen
                                         Information package
                             Gutachten 366-0184-14-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49938
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: HI9521
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.05.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 12

                             Fahrzeughersteller                       : AUDI, QUATTRO GmbH
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 21 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 31
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             WS1X                HI9521/WS1X             ohne                    66,45                       980     2390    10/15
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
                             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                        für Typ : 4G1; 4G; F8
                             Zubehör                                  : B450L30517R14
§ 22 49938, Erweiterung 03




                             Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                                        Typ : 4L; 4L1; FY
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : F8; 4G; 4G1
                                                                        140 Nm für Typ : FY
                                                                        160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 331 255/30R21 93Y nicht Kombi                       Nur A6; nicht A6
                             4G1          e13*2007/46*1147*..                         Allradantrieb; 11A; 24J;          allroad quattro;
                                                                                      248; 26B; 260; 272;               Kombi; Stufenheck;
                                                                                      5HA
                                                                        265/30R21 96Y 11A; 241; 244; 246;               Allradantrieb;
                                                                                      247; 26B; 261; 273                Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                        721; 73C; 74A; AFY;
                                                                                                                        DEÄ; PDB
                             4G             e1*2007/46*0436*..     140 - 245 255/30R21 93Y 11A; 26B; 270; 5HA           Nur A7 Sportback;
                             4G1            e13*2007/46*1147*..    140 - 331 265/30R21 96Y 11A; 26B; 260; 271           Coupe; 4-türig;
                                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                        AFY; DEÄ; PDB
                             Gutachten 366-0184-14-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49938
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: HI9521
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.05.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/45R21 104Y                                ab
                                                              155 - 320 285/40R21            51G                      e1*2001/116*0350*20;
                                                                        285/40R21 109        11A; 26P                 Allradantrieb;
                                                              320       265/45R21 M+S        52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74D; 74E; PDH

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, SQ7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/45R21 104Y                                ab
                                                              155 - 320 285/40R21            51G                      e13*2007/46*1081*06;
                                                                        285/40R21 109        11A; 26P                 Allradantrieb;
                                                              320       265/45R21 M+S        52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74D; 74E; PDH

                             Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/35R21 98         11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49938, Erweiterung 03




                                                                        265/35R21 101        11A; 26B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                        275/30R21 98         11A; 248; 26B; 27I       73C; 74A
                                                                        275/35R21 99         11A; 248; 26B; 27I

                             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/40R21 100     11A; 24J; 248; 26N           Q5; SQ5;
                                                                       255/40R21 102     11A; 24J; 244; 26N           Allradantrieb;
                                                                       265/40R21 105     11A; 241; 244; 246;          Frontantrieb;
                                                                                         26J; 26P; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           275/35R21 99  11A; 24C; 244; 247;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         26J; 26P; 27I                73C; 74D
                                                                           285/35R21 101 11A; 24C; 244; 247;
                                                                                         26B; 26J; 27B

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
                             Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 245/40R21 100 11A; 24J; 248; 26N           Q5; Allradantrieb;
                                                                           255/40R21 102 11A; 24J; 244; 26N           Frontantrieb;
                                                                           265/40R21 105 11A; 241; 244; 246;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         26J; 26P; 27I                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           275/35R21 99  11A; 24C; 244; 247;          73C; 74D
                                                                                         26J; 26P; 27I
                                                                           285/35R21 101 11A; 24C; 244; 247;
                                                                                         26B; 26J; 27B
                             Gutachten 366-0184-14-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49938
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: HI9521
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.05.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 12


                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 49938, Erweiterung 03




                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             Gutachten 366-0184-14-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49938
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: HI9521
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.05.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 12
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§ 22 49938, Erweiterung 03




                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             Gutachten 366-0184-14-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49938
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: HI9521
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.05.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 12
                             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
§ 22 49938, Erweiterung 03




                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1300kg.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             Gutachten 366-0184-14-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49938
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: HI9521
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.05.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 12
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                             AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
                                  (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig.
                             PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
                                  (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
§ 22 49938, Erweiterung 03
                             Gutachten 366-0184-14-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49938
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: HI9521
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.05.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 12


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 400             y = 200                   VA
                                          26P                      x = 350             y = 150                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49938, Erweiterung 03




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
                                          26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
                                          27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
                             Gutachten 366-0184-14-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49938
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: HI9521
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.05.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 12

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0350*..
                                    Handelsbez.:    AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7

                                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 400                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 350                   VA
§ 22 49938, Erweiterung 03
                             Gutachten 366-0184-14-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49938
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: HI9521
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.05.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 12

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    F8
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
                                    Handelsbez.:    A8 L, A8

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          27I                      x = 200             y = 200                   HA
                                          27B                      x = 250             y = 250                   HA
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
§ 22 49938, Erweiterung 03
                             Gutachten 366-0184-14-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49938
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: HI9521
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.05.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 12

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    FY
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
                                    Handelsbez.:    Q5, SQ5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49938, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
                             Gutachten 366-0184-14-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49938
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: HI9521
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.05.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 12

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 230             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 180             y = 200                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
§ 22 49938, Erweiterung 03




                                          26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
                             Gutachten 366-0184-14-MURD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49938
                             zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: HI9521
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.05.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 12

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     QUATTRO
                                    Fahrzeugtyp:    FY
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
                                    Handelsbez.:    Q5

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49938, Erweiterung 03




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                                          26N                   x = 250       y = 250            10                 VA