Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 7,5 J x 17 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object § 22 52290 special wheels for passenger cars 7,5 J x 17 H2 Genehmigungsnummer: 52290 Erweiterung: -- Approval number: Extension: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: KM7570 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 52290 Erweiterung: -- Approval number: Extension: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification § 22 52290 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 18.03.2019 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 19-00017-CX-GBM-00 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 52290 Erweiterung: -- Approval number: Extension: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1-4 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. 10. Bemerkungen: § 22 52290 Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report 12. Die Genehmigung wird erteilt Approval is granted Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 52290 Erweiterung: -- Approval number: Extension: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Entfällt Not applicable 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 20.03.2019 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: § 22 52290 17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist. Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request. Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 25 Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 7.5 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum WS3X WS3X ohne 66,6 800 2460 01/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : B450L27517R14 § 22 52290 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 51G AUDI A4 bis MJ2015; 235/45R17 94 Limousine; 245/45R17 95 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; 77E; AG0 B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 51G AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 Kombi; Frontantrieb; 245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; 77E; AG0 B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 51G AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R17 94 Nicht A4 Allroad 245/45R17 95 Quattro; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; 77E; AG0 Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 25 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 51G AUDI A4 bis MJ2015; 235/45R17 94 Limousine; 245/45R17 95 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; 77E; AG0 Verkaufsbezeichnung: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 225/60R17 99 A6; Kombilimousine; 235/55R17 99 Limousine; 235/60R17 102 Allradantrieb; 245/55R17 102 Frontantrieb; 255/50R17 101 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R17 104 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; AG0 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. § 22 52290 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 168 Zubehör : B250L24517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 212 (Baureihe W212) Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 220; 212K; 164; 215; 204 X; 251; 166 Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 638/2; 638; 639/5; 163; 245; 207; 169; 246; 639; 639/4; 204; 639/2; 117; F2A; 176; 204 K; 245G Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 168 130 Nm für Typ : F2A; 117; 169; 176; 204; 204 K; 207; 212K; 245; 245G; 246 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 140 Nm für Typ : 638; 638/2 150 Nm für Typ : 163; 164; 166; 215; 220; 251; 639; 639/2; 639/4; 639/5 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 25 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 80 - 120 205/50R17 89 11A; 26N; 26P Kombilimousine; 205/55R17 91 11A; 26N; 26P Frontantrieb; 215/50R17 91 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 26N; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; AG0 168 e1*96/79*0073*.. 44 - 103 205/40R17-80 MA0; 11A; 21B; 22B; kurzer Radstand; 22F; 24C; 24D langer Radstand; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76C; 915 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H; 60 - 142 205/45R17 84W 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R17 88 725; 73C; 74D 215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 205/50R17 93 A-Klasse; 215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721; 66 - 160 225/45R17 91 725; 729; 73C; 74D; § 22 52290 235/45R17 94 11A; 248; 26P 76S; 77E; 83G 155 - 160 205/50R17 93 52J 215/45R17 91 52J Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011; 215/45R17 91 nicht Natural Gas 225/45R17 91 11A; 26P Drive; nicht Electric 235/45R17 94 11A; 26P Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S; 77E; 83G Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R17 89 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R17 87 725; 73C; 74D; 83G 225/45R17 90 Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 25 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 65 205/50R17 93 B-Klasse ab Mj. 2011; 205/55R17 91 electric drive; Kombi; 225/50R17 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S; 77E; 83G 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 77E; 83G 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 225/45R17 91 11A; 26B; 26N CLA; CLA Limousine; 235/45R17 94 11A; 26B; 26J CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; § 22 52290 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 77E; 83G 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 205/50R17 93 A-Klasse; 215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721; 66 - 160 225/45R17 91 725; 729; 73C; 74D; 235/45R17 94 11A; 248; 26P 76S; 77E; 83G 155 - 160 205/50R17 93 52J 215/45R17 91 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011; 215/45R17 91 nicht Natural Gas 225/45R17 91 11A; 26P Drive; nicht Electric 235/45R17 94 11A; 26P Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S; 77E; 83G Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 25 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 248; 26P CLA; nicht 215/45R17 91 Sportfahrwerk; CLA 225/45R17 91 11A; 248; 26P Limousine; CLA 235/45R17 94 11A; 248; 26P Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 77E; 83G 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 Sportfahrwerk; GLA; nicht Offroad- Fahrwerk; Fahrdynamik- Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 77E; 83G 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 248; 26B; 26N CLA; Sportfahrwerk; 215/45R17 91 11A; 26B; 26N CLA Limousine; CLA 225/45R17 91 11A; 248; 26B; 26N Shooting brake; § 22 52290 235/45R17 94 11A; 248; 26B; 26J Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 77E; 83G Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/45R17 91 bis 235/45R17 94 11A; 26P e1*2001/116*0431*36; Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S; DEG; DEL 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/45R17 12T; 51G Nur Baureihe 204; 235/45R17 94 12A Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; DEG; DEL Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 25 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/55R17 95 nicht Coupe; nicht Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. Allradantrieb; 12R neue C-Klasse; Cabrio; 215/50R17 95 nicht Coupe; nicht Kombilimousine; Coupe; Allradantrieb; 11A; 12A; Limousine; 26P Allradantrieb; 215/55R17 94 nicht Coupe; nicht Heckantrieb; nicht Allradantrieb; 11A; 12A; Hybrid; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 245 225/50R17 98 11A; 12A; 26P; 67T 51A; 71K; 721; 725; 235/45R17 94Y 11A; 12A; 26P 73C; 74D; 76S; DEG; DEL 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/50R17 98Y 11A; 12A; 26P Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 235/45R17 94Y 11A; 12A; 26P; 5HI neue C-Klasse; Kombilimousine; Limousine; Heckantrieb; nur Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; DEG; DEL 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/45R17 12T; 51G Nur Baureihe 204; Nur 235/45R17 94 12A 4-MATIC; Limousine; § 22 52290 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S; DEG; DEL 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/45R17 12Q; 51G bis 235/45R17 97 12A e1*2001/116*0457*24; Kombi; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; DEG; DEL 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 12Q; 51G Nur 4-MATIC; bis 235/45R17 94 12A e1*2001/116*0457*24; Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S; DEG; DEL Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 25 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 248; 26P CLA; nicht 215/45R17 91 Sportfahrwerk; CLA 225/45R17 91 11A; 248; 26P Limousine; CLA 235/45R17 94 11A; 248; 26P Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 77E; 83G 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 248; 26B; 26N CLA; Sportfahrwerk; 215/45R17 91 11A; 26B; 26N CLA Limousine; CLA 225/45R17 91 11A; 248; 26B; 26N Shooting brake; 235/45R17 94 11A; 248; 26B; 26J Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 77E; 83G Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE § 22 52290 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 225/55R17 51G 10B; 10S; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; DEG Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W 12A Baureihe W212; nicht 235/45R17 94W 12A; 51J AMG-Paket; Stufenheck; 100 - 225 225/50R17 94Y 12A Heckantrieb; 235/45R17 94Y 12A; 57E; 57W 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 95W 12T; 5HR 51A; 71K; 721; 725; 245/45R17 95Y 12T 729; 73C; 74A; 76S; 76T; 843; DEG Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/45R17 51G; 575 Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S 207 e1*2001/116*0502*.. 225 235/45R17 51G Coupe; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76Z Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 25 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 235/45R17 51G; 575; 68A Coupe; Heckantrieb; 225 - 245 235/45R17 51G; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 225 225/50R17 98Y 12A Kombi; Heckantrieb; 245/45R17 99 12T 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; 76T; 843; DEG Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R17 99 12I GLK; Allradantrieb; 235/60R17 102 12T Heckantrieb; 255/55R17 11A; 12A; 24M; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 575 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; DEG; DEL § 22 52290 Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 120 215/60R17 V-Klasse; Vito; Vito 65 - 140 225/55R17 Tourer; Vito Mixto; 225/60R17 ab e1*2007/46*0457*09; 235/50R17 11A; 245; 248 Allradantrieb; 235/55R17 11A; 245; 248 Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 75I; 76S Verkaufsbezeichnung: MERCEDES R-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 251 e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 235/65R17 104 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/65R17 107 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 255/60R17 106 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 75I; 265/60R17 108 11A; 24D; 24J 76S; 83G Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 235/45R17 97 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; e9*93/81*0005*.., 367 12A; 51A; 71K; 721; e9*98/14*0005*.. 245/45R17 VE2; 11A; 22B; 24J; 725; 73C; 74D 24M; 367 245/45R17-99 11A; 22B; 24J; 24M; 367 Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 25 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 235/45R17 97 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e9*95/54*0020*.., 245/45R17-95 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721; e9*98/14*0020*.. 5HR 725; 73C; 74D 245/45R17-99 11A; 22B; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 163 e1*96/79*0083*.. 110 - 160 255/60R17 11A; 24N; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 75I; 76T; 76U; DEB 164 e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 235/65R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76S; DEL Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 190 235/65R17 104 12T M-Klasse; nicht GLE 245/65R17 107 12O Coupé; GLE SUV; nicht 255/60R17 106 11A; 12N; 248 GL-Klasse; nicht GLS; § 22 52290 265/60R17 108 11A; 12A; 246; 248 Allradantrieb; 275/55R17 109 11A; 12A; 246; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I; 76S; 83G; BES Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 225/55R17 51G Nicht für Fz. m. Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 10S; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; DEG 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 225/55R17 51G Nicht für Fz. m. Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Nur 4-MATIC; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; DEG 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 225 225/55R17-97 Nicht für Fz. m. Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; DEG Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 25 Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 225/55R17 101 11A; 24J; 244; 5KK bis 639/5 e1*2007/46*0459*.. 70 - 190 225/55R17 11A; 24J; 244; 51G e1*2007/46*0459*05; 235/55R17 103 11A; 24J; 244; 54A bis 235/55R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK; e1*2007/46*0458*07; 54A Allradantrieb; 245/45R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK Heckantrieb; 190 225/55R17 11A; 24J; 244; 5KK 10B; 11B; 11G; 11H; 101W 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 75I Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17 11A; 24M; 51G Heckantrieb; 235/55R17 99W 11A; 24J; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 99W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 225/55R17 101 11A; 24J; 244; 5KK bis § 22 52290 70 - 190 225/55R17 11A; 24J; 244; 51G e1*2007/46*0457*08; 235/55R17 103 11A; 24J; 244; 54A Allradantrieb; 235/55R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK; Heckantrieb; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK 12A; 51A; 71K; 721; 190 225/55R17 11A; 24J; 244; 5KK 725; 73C; 74D; 75I 101W Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 120 215/60R17 V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 65 - 140 225/55R17 Tourer; Vito Mixto; 225/60R17 ab e1*2007/46*0459*06; 235/50R17 11A; 245; 248 ab e1*2007/46*0458*08; 235/55R17 11A; 245; 248 Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 75I; 76S Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 25 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.. 80 - 155 225/55R17 97 Q30; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder § 22 52290 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 25 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. § 22 52290 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 25 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad § 22 52290 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 25 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit § 22 52290 Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R17 Hinterachse: 265/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 25 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R17 Hinterachse: 245/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/50R17 Hinterachse: 235/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird § 22 52290 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen. Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 25 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig. 843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm an der Vorderachse nicht zulässig. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen § 22 52290 zulässig. AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an der Vorderrachse nicht zulässig. BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm an der Vorderachse nicht zulässig DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 390mm an der Vorderachse nicht zulässig. MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind. VE2) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA § 22 52290 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA § 22 52290 Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA § 22 52290 Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA § 22 52290 Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA § 22 52290 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA § 22 52290 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA § 22 52290 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA § 22 52290 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Gutachten 19-00017-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA § 22 52290