Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 33 Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 7.5 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum WS3X WS3X ohne 66,6 800 2460 01/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : B450L27517R14 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 225/50R17 51G AUDI A4 bis MJ2015; 235/45R17 94 Kombi; Frontantrieb; 245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; 77E; AG0 B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/50R17 51G AUDI A4 bis MJ2015; 235/45R17 94 Nicht A4 Allroad 245/45R17 95 Quattro; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; 77E; 855; AG0 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 33 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 51G AUDI A4 bis MJ2015; 235/45R17 94 Limousine; 245/45R17 95 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; 77E; AG0 B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 51G AUDI A4 bis MJ2015; 235/45R17 94 Limousine; 245/45R17 95 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; 77E; AG0 B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 51G AUDI A4 bis MJ2015; 235/45R17 94 Kombi; Frontantrieb; 245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; 77E; AG0 B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 51G AUDI A4 bis MJ2015; 235/45R17 94 Nicht A4 Allroad 245/45R17 95 Quattro; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; 77E; 855; AG0 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 210 225/60R17 103 5JK A6; nicht A6 Avant 235/55R17 103 50/55 TFSI e; nicht 235/60R17 102 A6 50/55 TFSI e; 245/55R17 102 Kombilimousine; 255/50R17 101 Limousine; 255/55R17 104 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; AG0 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 168 Zubehör : B250L24517R14 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 33 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 212 (Baureihe W212) Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : F2B; 166; 251; 204 X; 215; 164; 220; 212K Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 638/2; R2CS; R2CW; 638; F2A; 639/5; 176; 639/2; 169; 246; 639/4; 117; 204 K; F2CLA; 639; 204; 245G; 207; 163; 245 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 168 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 117; 169; 176; 204; 204 K; 207; 212K; 245; 245G; 246 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 140 Nm für Typ : F2A; 638; 638/2 150 Nm für Typ : R2CS; R2CW; 163; 164; 166; 215; 220; 251; 639; 639/2; 639/4; 639/5 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 205/50R17 89 11A; 26N; 26P Kombilimousine; 205/55R17 91 11A; 26N; 26P Allradantrieb; 215/50R17 91 11A; 26N; 26P Frontantrieb; inkl. 235/45R17 94 11A; 26N; 26P Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 854; 855; AG0 F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 205/50R17 91 11A; 26N; 26P Limousine; 205/55R17 91 11A; 26N; 26P Allradantrieb; 215/50R17 91 11A; 26B; 26N Frontantrieb; inkl. 235/45R17 94 11A; 26B; 26N Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 854; 855 168 e1*96/79*0073*.. 44 - 103 205/40R17-80 MA0; 11A; 21B; 22B; kurzer Radstand; 22F; 24C; 24D langer Radstand; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76C; 915 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 33 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H; 60 - 142 205/45R17 84W 12A; 51A; 71K; 721; 205/45R17 88 725; 73C; 74D 215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 135 205/50R17 93 A-Klasse; 215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721; 66 - 160 225/45R17 91 725; 729; 73C; 74D; 235/45R17 94 11A; 248; 26P 76S; 77E; 83G 155 - 160 205/50R17 93 52J 215/45R17 91 52J Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011; 215/45R17 91 nicht Natural Gas 225/45R17 91 11A; 26P Drive; nicht Electric 235/45R17 94 11A; 26P Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S; 77E; 83G Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R17 89 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R17 87 725; 73C; 74D; 83G 225/45R17 90 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 248; 26P CLA; nicht 215/45R17 91 Sportfahrwerk; CLA 225/45R17 91 11A; 248; 26P Limousine; CLA 235/45R17 94 11A; 248; 26P Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 77E; 83G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 33 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 65 205/50R17 93 B-Klasse ab Mj. 2011; 205/55R17 91 electric drive; Kombi; 225/50R17 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S; 77E; 83G 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 248; 26B; 26N CLA; Sportfahrwerk; 215/45R17 91 11A; 26B; 26N CLA Limousine; CLA 225/45R17 91 11A; 248; 26B; 26N Shooting brake; 235/45R17 94 11A; 248; 26B; 26J Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 77E; 83G 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 Sportfahrwerk; GLA; nicht Offroad- Fahrwerk; Fahrdynamik- Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 77E; 83G 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011; 215/45R17 91 nicht Natural Gas 225/45R17 91 11A; 26P Drive; nicht Electric 235/45R17 94 11A; 26P Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S; 77E; 83G 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 77E; 83G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 33 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 225/45R17 91 11A; 26B; 26N CLA; CLA Limousine; 235/45R17 94 11A; 26B; 26J CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 77E; 83G 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 205/50R17 93 A-Klasse; 215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721; 66 - 160 225/45R17 91 725; 729; 73C; 74D; 235/45R17 94 11A; 248; 26P 76S; 77E; 83G 155 - 160 205/50R17 93 52J 215/45R17 91 52J Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 215/65R17 99 12O GLA-KLASSE; 225/60R17 99 11A; 12A; 26P Allradantrieb; 225/65R17 101 11A; 12A; 26P Frontantrieb; inkl. 235/60R17 102 11A; 12A; 24J; 248; Hybrid; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R17 102 11A; 12A; 24J; 248; 51A; 71K; 721; 725; 26B 73C; 74A; 76S; 854; 255/55R17 104 11A; 12A; 24M; 242; 855 245; 26B F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 215/65R17 99 GLB-KLASSE; 225/65R17 101 11A; 26P Allradantrieb; 235/60R17 102 11A; 26P Frontantrieb; 245/55R17 102 11A; 24J; 247; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R17 104 11A; 24J; 24M; 26B 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 854; 855 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 150 205/55R17 95 12Q; 5HR nicht All Terrain; 215/55R17 98 12A nicht C 300 e; 120 - 195 235/45R17 97 12A Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 33 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 150 205/55R17 95 12Q; 5HR nicht C 300 e; 215/55R17 98 12A Limousine; 120 - 195 235/45R17 97 12A Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/55R17 95 nicht Coupe; nicht Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. Allradantrieb; 12R neue C-KLASSE; Cabrio; 215/50R17 95 nicht Coupe; nicht Kombilimousine; Coupe; Allradantrieb; 11A; 12A; Limousine; 26P Allradantrieb; 215/55R17 94 nicht Coupe; nicht Heckantrieb; nicht Allradantrieb; 11A; 12A; Hybrid; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 245 225/50R17 98 11A; 12A; 26P; 67T 51A; 71K; 721; 725; 235/45R17 94Y 11A; 12A; 26P 73C; 74D; 76S; DEG; DEL 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/45R17 12T; 51G Nur Baureihe 204; 235/45R17 94 12A Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; DEG; DEL 204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/50R17 98Y 11A; 12A; 26P Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 235/45R17 97 11A; 12A; 26P; 5IM neue C-KLASSE; Cabrio; Kombilimousine; Coupe; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nur Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; DEG; DEL 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/45R17 12T; 51G Nur Baureihe 204; Nur 235/45R17 94 12A 4-MATIC; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S; DEG; DEL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 33 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/45R17 91 bis 235/45R17 94 11A; 26P e1*2001/116*0431*36; Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S; DEG; DEL 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 94 GA1; 12Q Nur 4-MATIC; bis 235/45R17 94 12A e1*2001/116*0457*24; Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S; DEG; DEL 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/45R17 12Q; 51G bis 235/45R17 97 12A e1*2001/116*0457*24; Kombi; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; DEG; DEL Verkaufsbezeichnung: CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 205/55R17 95 Kombi; Limousine; 215/50R17 95 11A; 248; 26P Allradantrieb; 215/55R17 94 11A; 248; 26P Frontantrieb; inkl. 225/50R17 94 11A; 245; 248; 26N; Hybrid; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721; 235/50R17 96 11A; 24J; 248; 26B; 725; 73C; 74D; 76S; 26N; 27I 854; 855 245/45R17 95 11A; 245; 248; 26N; 26P; 27I Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 248; 26B; 26N CLA; Sportfahrwerk; 215/45R17 91 11A; 26B; 26N CLA Limousine; CLA 225/45R17 91 11A; 248; 26B; 26N Shooting brake; 235/45R17 94 11A; 248; 26B; 26J Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 77E; 83G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 33 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 248; 26P CLA; nicht 215/45R17 91 Sportfahrwerk; CLA 225/45R17 91 11A; 248; 26P Limousine; CLA 235/45R17 94 11A; 248; 26P Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 77E; 83G Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 225/55R17 51G 10B; 10S; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; DEG Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 225/50R17 94W 12A Baureihe W212; nicht 235/45R17 94W 12A; 51J AMG-Paket; Stufenheck; 100 - 225 225/50R17 94Y 12A Heckantrieb; 235/45R17 94Y 12A; 57E; 57W 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 95W 12T; 5HR 51A; 71K; 721; 725; 245/45R17 95Y 12T 729; 73C; 74A; 76S; 76T; 843; DEG Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 225 235/45R17 94 Coupe; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76Z 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 235/45R17 94 GCN; 68A Coupe; Heckantrieb; 225 - 245 235/45R17 94 GCN 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/45R17 94 GCN Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 33 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 225 225/50R17 98Y 12A Kombi; Heckantrieb; 245/45R17 99 12T 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; 76T; 843; DEG Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R17 99 12I GLK-Klasse; 235/60R17 102 GCQ; 12T Allradantrieb; 255/55R17 104 GCQ; 11A; 12A; 24M; Heckantrieb; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; DEG; DEL Verkaufsbezeichnung: Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer,Vito Mixto,EQV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 215/60R17 100 5KA V-Klasse; Vito; Vito 225/55R17 104 Tourer; Vito Mixto; 225/60R17 5JK ab e1*2007/46*0459*06; 235/50R17 100 11A; 245; 248; 5KA ab e1*2007/46*0458*08; 235/55R17 103 11A; 245; 248 ab e1*2007/46*0457*09; Marco Polo; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 75I; 76S 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 215/60R17 100 5KA V-Klasse; Vito; Vito 225/55R17 104 Tourer; Vito Mixto; 225/60R17 99 5JK ab e1*2007/46*0459*06; 235/50R17 100 11A; 245; 248; 5KA ab e1*2007/46*0458*08; 235/55R17 103 11A; 245; 248; 5LK ab e1*2007/46*0457*09; 245/55R17 106 11A; 24J; 248 Marco Polo; EQV; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; inkl. Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 75I; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 33 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES R-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 251 e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 235/65R17 104 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/65R17 107 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 255/60R17 106 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 75I; 265/60R17 108 11A; 24D; 24J 76S; 83G Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 235/45R17 97 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; e9*93/81*0005*.., 367 12A; 51A; 71K; 721; e9*98/14*0005*.. 245/45R17 VE2; 11A; 22B; 24J; 725; 73C; 74D 24M; 367 245/45R17-99 11A; 22B; 24J; 24M; 367 638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 235/45R17 97 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e9*95/54*0020*.., 245/45R17-95 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721; e9*98/14*0020*.. 5HR 725; 73C; 74D 245/45R17-99 11A; 22B; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 163 e1*96/79*0083*.. 110 - 160 255/60R17 11A; 24N; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 75I; 76T; 76U; DEB 164 e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 235/65R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76S; DEL Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 190 235/65R17 104 12T M-Klasse; nicht GLE 245/65R17 107 12O Coupé; GLE SUV; nicht 255/60R17 106 11A; 12N; 248 GL-Klasse; nicht GLS; 265/60R17 108 11A; 12A; 246; 248 Allradantrieb; 275/55R17 109 11A; 12A; 246; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I; 76S; 83G; BES Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 225/55R17 51G Nicht für Fz. m. Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Nur 4-MATIC; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; DEG Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 33 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 225 225/55R17-97 Nicht für Fz. m. Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; DEG 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 225/55R17 51G Nicht für Fz. m. Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 10S; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; DEG Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 225/55R17 101 11A; 24J; 244; 5KK bis 639/5 e1*2007/46*0459*.. 70 - 190 225/55R17 11A; 24J; 244; 51G e1*2007/46*0459*05; 235/55R17 103 11A; 24J; 244; 54A bis 235/55R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK; e1*2007/46*0458*07; 54A Allradantrieb; 245/45R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK Heckantrieb; 190 225/55R17 11A; 24J; 244; 5KK 10B; 11B; 11G; 11H; 101W 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 75I Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17 11A; 24M; 51G Heckantrieb; 235/55R17 99W 11A; 24J; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 99W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 225/55R17 101 11A; 24J; 244; 5KK bis 70 - 190 225/55R17 11A; 24J; 244; 51G e1*2007/46*0457*08; 235/55R17 103 11A; 24J; 244; 54A Allradantrieb; 235/55R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK; Heckantrieb; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 99W 11A; 24J; 244; 5JK 12A; 51A; 71K; 721; 190 225/55R17 11A; 24J; 244; 5KK 725; 73C; 74D; 75I 101W Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 33 Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 176 215/60R17 100 5KA V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 225/55R17 104 Tourer; Vito Mixto; 225/60R17 5JK ab e1*2007/46*0459*06; 235/50R17 100 11A; 245; 248; 5KA ab e1*2007/46*0458*08; 235/55R17 103 11A; 245; 248 ab e1*2007/46*0457*09; Marco Polo; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 75I; 76S 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 176 215/60R17 100 5KA V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 225/55R17 104 Tourer; Vito Mixto; 225/60R17 99 5JK ab e1*2007/46*0459*06; 235/50R17 100 11A; 245; 248; 5KA ab e1*2007/46*0458*08; 235/55R17 103 11A; 245; 248; 5LK ab e1*2007/46*0457*09; 245/55R17 106 11A; 24J; 248 Marco Polo; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; inkl. Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 75I; 76S Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.., 80 - 155 225/55R17 97 Q30; Allradantrieb; e5*2007/46*1030*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 33 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 33 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 33 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des max imal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 33 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R17 Hinterachse: 265/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 33 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführu ngen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. 67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R17 Hinterachse: 245/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/50R17 Hinterachse: 235/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 33 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig. 843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm an der Vorderachse nicht zulässig. 854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an der Vorderachse nicht zulässig. 855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der Vorderachse nicht zulässig. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an der Vorderrachse nicht zulässig. BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an der Vorderachse nicht zulässig DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 33 DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Brems scheibendurchmesser von 390mm an der Vorderachse nicht zulässig. GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GCN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R17 Hinterachse: 255/40R17 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GCQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 235/60R17 Hinterachse: 255/55R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind. VE2) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 33 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA 26B x = 310 y = 310 VA 26P x = 260 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 290 30 HA 27H x = 270 y = 290 8 HA 26J x = 310 y = 310 30 VA 26N x = 310 y = 310 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 33 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 33 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 33 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 33 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 33 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 33 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 33 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 33 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 33 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 33 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 33 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 20 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00017-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52290 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KM7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 33 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 400 VA 26B x = 300 y = 450 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 450 20 VA 26N x = 300 y = 450 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.