Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), DB,
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 33
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
WSX WSX ohne 66,6 800 2460 01/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 48 oder
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 43
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAO1, KAO2, KAO3
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 4G1; F8; B81; B8; F2; 4G
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
Typ : 4L1; 4L
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
140 Nm für Typ : F2
145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment
160 Nm für Typ : 4L; 4L1
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen
Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 235/40R18 95 YBF; YBI A5 Coupé (B9) ab
235/45R18 95 YAS; YBH MJ2016; A5 Sportback
100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG (B9) ab MJ2016; S5
255/40R18 95 YAS; YBE Sportback (B9) ab
265/35R18 93Y YBI MJ2016; A5 Cabrio
265/40R18 97 YBH (B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O;
77E; PDI
B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 26P; 27I Nicht A4 Allroad
235/45R18 94 11A; 248; 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9)
90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B; ab MJ2016; AUDI S4
27B (B9) ab MJ2016; Kombi;
260 225/40R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Limousine;
235/45R18 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 52J Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O;
77E; PDI
B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M; 51J Kombi; Frontantrieb;
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 725; 729; 73C; 74A;
24J; 24M 76O; 77E; PDI
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H;
24C; 24D; 54F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M; 5GG; 51J Nicht A4 Allroad
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24J; Quattro; AUDI S4 bis
24M; 51J; 54F MJ2016; Kombi;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; Allradantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 12A; 51A; 573; 71K;
24C; 24D; 54F 721; 725; 729; 73C;
74A; 76O; 77E; PDI
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 95 YBF; YBI A5 Coupé (B9) ab
235/45R18 95 YAS; YBH MJ2016; A5 Sportback
100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG (B9) ab MJ2016; S5
255/40R18 95 YAS; YBE Sportback (B9) ab
265/35R18 93Y YBI MJ2016; A5 Cabrio
265/40R18 97 YBH (B9) ab MJ2016; S5
Cabrio (B9) ab MJ2016;
S5 Coupé (B9) ab
MJ2016; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O;
77E; PDI
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M; 51J AUDI S4 bis MJ2016;
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24J; Limousine;
24M; 51J; 54F Allradantrieb;
100 - 245 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 721; 725; 729; 73C;
24C; 24D; 54F 74A; 76O; 77E; PDI
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M; 51J Kombi; Frontantrieb;
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 725; 729; 73C; 74A;
24J; 24M 76O; 77E; PDI
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H;
24C; 24D; 54F
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M; 5GG; 51J Nicht A4 Allroad
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24J; Quattro; AUDI S4 bis
24M; 51J; 54F MJ2016; Kombi;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; Allradantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 12A; 51A; 573; 71K;
24C; 24D; 54F 721; 725; 729; 73C;
74A; 76O; 77E; PDI
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 26P; 27I Nicht A4 Allroad
235/45R18 94 11A; 248; 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9)
90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B; ab MJ2016; AUDI S4
27B (B9) ab MJ2016; Kombi;
260 225/40R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Limousine;
235/45R18 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 52J Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76O;
77E; PDI
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M; 51J Limousine;
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb;
24M; 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M 725; 729; 73C; 74A;
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 76O; 77E; PDI
24C; 24D; 54F
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 255/45R18 99 11A; 245; 27I Nur A6 allroad
265/45R18 101 11A; 24J; 248; 26P; quattro;
27B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O; 77E; DEÄ; DEL
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J A7 Sportback; Coupe;
245/45R18 96 4-türig;
255/40R18 95 11A; 26P Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 26P Frontantrieb;
265/40R18 97 11A; 26P; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O; 77E; DEÄ;
DEL
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 235/45R18 94 57E; 67G A6; nicht A6 allroad
235/45R18 94 11A; 270; 5HI; 52J quattro; Kombi;
100 - 245 235/45R18 98 57E; 67G Stufenheck;
235/45R18 98 11A; 270; 52J Allradantrieb;
235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P; Frontantrieb;
271; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96Y 11A; 26P; 270 12A; 51A; 573; 71K;
255/40R18 95Y 11A; 245; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74A;
271 76O; 77E; DEÄ; DEL
255/45R18 99 11A; 245; 248; 26P;
271; 68H
265/40R18 97W 11A; 24J; 248; 26B;
260; 271; 67G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 5 von 63
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 255/45R18 99 11A; 245; 27I Nur A6 allroad
265/45R18 101 11A; 24J; 248; 26P; quattro;
27B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76O; 77E; DEÄ; DEL
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J A7 Sportback; Coupe;
245/45R18 96 4-türig;
255/40R18 95 11A; 26P Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 26P Frontantrieb;
265/40R18 97 11A; 26P; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76O; 77E; DEÄ;
DEL
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 57E; 67G A6; nicht A6 allroad
235/45R18 94 11A; 270; 5HI; 52J quattro; Kombi;
100 - 245 235/45R18 98 57E; 67G Stufenheck;
235/45R18 98 11A; 270; 52J Allradantrieb;
235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P; Frontantrieb;
271; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96Y 11A; 26P; 270 12A; 51A; 573; 71K;
255/40R18 95Y 11A; 245; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74A;
271 76O; 77E; DEÄ; DEL
255/45R18 99 11A; 245; 248; 26P;
271; 68H
265/40R18 97W 11A; 24J; 248; 26B;
260; 271; 67G
Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 255/45R18 99 11A; 248; 26N; 26P A6 ALLROAD
QUATTRO;
255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R18 105 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 27H 725; 73C; 74A; 76O
265/45R18 101 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27H
Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/50R18 102 11A; 26B erhöhtes
Anzugsmoment
265/45R18 101 11A; 26P 145 Nm;
275/45R18 103 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740;
76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 6 von 63
Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 250 265/60R18 110 11A; 26P ab
e13*2007/46*1081*06;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 75I;
76O; DEÄ
Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 250 265/60R18 110 11A; 26P ab
e1*2001/116*0350*20;
Q7; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 75I;
76O; DEÄ
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 33
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAO1, KAO2
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R1ES
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R1ES; (Baureihe W213)
Zubehör : B450L27517R14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : R1ES
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1ES
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 245; 26B; Coupé; Cabrio;
26N Allradantrieb;
245/45R18 100 GA9; 11A; 24J; 26B; Heckantrieb;
26J; 27P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 99 mit 12A; 51A; 71K; 721;
Radhausverbreiterung 725; 73C; 74A; 76O
(Flap) Serie; 11A; 24J;
26B; 26J; 27H; 27P
255/40R18 99 ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
248; 26B; 26J; 27H;
27P
265/40R18 97 YAR; 11A; 22Q; 24M;
241; 246; 26B; 26J;
27H
275/40R18 99 GA9; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 245; 26B; Baureihe W213; nicht
26N; 5IM All Terrain; nicht
245/45R18 100Y GA9; 11A; 24J; 26B; E300de; nicht E300e;
26J; 27P; 5KA Allradantrieb;
255/40R18 99Y ohne Heckantrieb;
Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
(Flap) Serie; 11A; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
248; 26B; 26J; 27H; 725; 73C; 74A; 76O;
27P; 5JK
255/40R18 99Y mit 83A
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
26B; 26J; 27H; 27P;
5JK
265/40R18 97Y YAR; 11A; 22Q; 24M;
241; 246; 26B; 26J;
27H; 5IM
275/40R18 103 GA9; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 275/40R18 103 11A; 27B; 57F; 58P; Baureihe W213;
KAO1; KAO2 E300de;
E300 e;
Kombilimousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
76B; 83A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 150 255/35R18 90W 11A; 22I; 57F; 68B; nicht für gepanzerte
KAO1 Fz; Heckantrieb;
55 - 165 235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 205 265/35R18 93W nicht E36 AMG 200kW; 12A; 51A; 71K; 721;
nicht E420/430 m. 725; 729; 73C; 74A;
Sonderschutz; 11A; 76B
22I; 57F; 689; KAO1
150 - 205 255/35R18 94Y nicht E36 AMG 200kW;
nicht E420/430 m.
Sonderschutz; 11A;
22I; 57F; 68B; KAO1
205 235/40R18 91Y nicht E420/430 m.
Sonderschutz
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 265/35R18 10N; 51G; 57F; 689; nicht für gepanzerte
KAO1 Fz; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76B
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 265/35R18 10N; 11A; 22B; 51G; Allradantrieb;
57F; 689; KAO1 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76B
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 245/40R18 93W 11A; 22B Heckantrieb;
83 - 205 265/35R18 10N; 11A; 22B; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
631; 689; KAO1 12A; 51A; 71K; 721;
165 - 205 245/40R18 93Y 11A; 22B 725; 729; 73C; 74A;
76B
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 285 245/40R18 93Y Nur 4-MATIC;
245/40R18 97 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 265/35R18 93W GEA; 11A; 22B; 24M; Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 57F; 689; KAO1 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 200 255/40R18 95 11A; 22B; 57F; 68W; 12A; 51A; 71K; 721;
KAO1 725; 729; 73C; 74D;
75 - 285 265/35R18 93Y GEA; 11A; 22B; 24M; 76B; 970
57F; 689; KAO1
275/35R18 95 11A; 22B; 24M; 57F;
688; KAO1
211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 285 245/40R18 97 Nur 4-MATIC;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 265/35R18 97 GEA; 11A; 22B; 24M; Heckantrieb;
57F; 689; KAO1 10B; 11B; 11G; 11H;
275/35R18 95 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
688; KAO1 725; 729; 73C; 74D;
76B; 970
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103 11A; 27B; 27F; 57F; Baureihe W213;
58P; KAO2 E300de;
E300e; nur Limousine
Heckantrieb;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76B; 840
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21B; 24J; 248; Baureihe W212; nicht
51J AMG-Paket;
Stufenheck;
100 - 215 275/35R18 95W 11A; 22B; 244; 247; Heckantrieb;
57F; 688 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 245 235/40R18 95 11A; 21B; 24J; 57E; 12A; 51A; 71K; 721;
689 725; 729; 73C; 74A;
245/40R18 97 GCM; 11A; 21B; 24J; 83A; 83Y; 843
248; 688
265/35R18 97 GCM; 11A; 22I; 244;
247; 57F; 689
225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 22B; 244; 247;
57F; 688
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 245; 26B; Baureihe W213; nicht
26N E300e/E350e; nicht
245/45R18 100 GA9; 11A; 24J; 26B; E300de; Allradantrieb;
26J; 27P Heckantrieb;
255/40R18 99 ohne 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71K; 721;
(Flap) Serie; 11A; 24J; 725; 73C; 74A; 76O;
248; 26B; 26J; 27H; 83A; 83Y; 843
27P
255/40R18 99 mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
26B; 26J; 27H; 27P
265/40R18 97 YAR; 11A; 22Q; 24M;
241; 246; 26B; 26J;
27H
275/40R18 99 GA9; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 83A; 83Y; 843
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 48 oder
Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 43
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAO1, KAO2, KAO3
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 210 K; 210
Zubehör : B250L24517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R1ECLS; 212; 221
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 204 K; 211K; 204; R2CW; 211; R2CS
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R1EC (Baureihe W213)
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 204 X; 220; 221; 212; 215; 212K
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : F2A (Kugelbund)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : F2A; 211; 211K; 230; 245G AMG; 204 K; F2CLA; 231; 172;
204; 245G; 207; 163
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : H1GLE
Zubehör : B525L28517R14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 210; 210 K
130 Nm für Typ : F2CLA; 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212K; 230;
231; 245G; 245G AMG
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
140 Nm für Typ : F2A; F2CLA
150 Nm für Typ : H1GLE; R1ECLS; R2CS; R2CW; 163; 212; 215;
220; 221
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27H nicht Offroad-
Fahrwerk; Fahrdynamik-
Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76O;
77E
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
GLA; nicht
Fahrdynamik Paket;
Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76O;
77E
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27H GLA; nicht
Fahrdynamik Paket;
nicht Offroad-
Fahrwerk;
Komfortfahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76O;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 12 von 63
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 285 - 310 245/40R18 97 11A; 24J; 248; 26B; AMG A45; AMG A45 S;
26J; 27H; 27I Allradantrieb;
255/40R18 95 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
265/35R18 97 11A; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74D; 76O
26B; 26J; 27B; 27H
265/40R18 97 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
275/35R18 95 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
F2A e1*2007/46*1829*.. 225 225/40R18 91 11A; 24J; 26N; 26P AMG A35;
235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine;
26N; 27I Limousine;
245/40R18 93 11A; 241; 246; 248; Allradantrieb;
26B; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76O
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27H nicht Offroad-
Fahrwerk; Fahrdynamik-
Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76O;
77E
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
GLA; nicht
Fahrdynamik Paket;
Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76O;
77E
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27H GLA; nicht
Fahrdynamik Paket;
nicht Offroad-
Fahrwerk;
Komfortfahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76O;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 63
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 147 - 195 245/40R18 97 GB5; 11A; 244; 247; nicht All Terrain;
27H; 27I; 57F; KAO2 Kombilimousine;
265/35R18 97 11A; 24D; 27B; 27F; Heckantrieb;
57F; 689; KAO2 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R18 97 YAR; 11A; 24D; 27B; 12A; 51A; 71K; 721;
27F; 57F; KAO2 725; 73C; 74D; 76B;
275/35R18 99 11A; 24D; 27B; 27F; 76O
57F; 688
R2CW e1*2018/858*00016*.. 125 - 195 245/40R18 97 GB5; 11A; 244; 247; Limousine;
27H; 27I; 57F; KAO2 Allradantrieb;
265/35R18 97 11A; 24D; 27B; 27F; Heckantrieb;
57F; 689; KAO2 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R18 97 YAR; 11A; 24D; 27B; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
27F; 57F; KAO2 721; 725; 73C; 74D;
275/35R18 99 11A; 24D; 27B; 27F; 76B; 76O
57F; 688
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 245/40R18 97Y YBG; 11A; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 27H; 27I; 5IM; 57F; neue C-KLASSE;
KAO1; KAO2; KAO3 Cabrio;
Kombilimousine; Coupe;
Limousine;
255/35R18 94Y 11A; 244; 247; 27B; Allradantrieb;
27H; 5HI; 57F; 6B2; Heckantrieb; nur
KAO1; KAO2 Hybrid;
255/40R18 99 11A; 244; 247; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 57F; 6B3; KAO1; 12A; 51A; 576; 6AZ;
KAO2 71K; 721; 725; 73C;
265/35R18 97Y 11A; 24D; 27B; 27F; 74D; 76B; 76O; 840
5IM; 57F; 6B4; KAO1
265/40R18 101 YAR; 11A; 24D; 27B;
27F; 57F; KAO1;
KAO2
275/35R18 99 11A; 24D; 27B; 27F;
57F; 67B; KAO1;
KAO2
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 24C; Nur Baureihe 204; Nur
24D 4-MATIC; Limousine;
235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 GA2; 11A; 22B; 24D; 725; 729; 73C; 74D;
51G; 57F DEL
255/35R18 94 GAX; 11A; 22B; 24D;
57F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 24C; Nur Baureihe 204;
24D Limousine;
235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
68T 725; 73C; 74D; DEL
255/35R18 94 11A; 22B; 24D; 57F;
68B
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24C; 24M; 26B; bis
26J; 27B; 27F e1*2001/116*0431*36;
115 - 225 225/40R18 92 11A; 24C; 248; 26B; Coupe; Heckantrieb;
26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90Y 11A; 24C; 24M; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 27B; 27F 725; 729; 73C; 74D;
235/40R18 91 11A; 24C; 24M; 26B; DEL
26J; 27B; 27F
245/35R18 92 GA2; 11A; 24M; 27B;
27F; 57F
255/35R18 94 11A; 244; 247; 27B;
27F; 57F; 68B
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I; neue C-KLASSE;
5HR Cabrio;
235/45R18 98 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; Coupe;
26B; 26J; 27H; 27I Limousine;
245/40R18 97Y 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27H; 27I; 5IM Heckantrieb; nur
255/35R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; Hybrid;
26B; 26J; 27B; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
5HI
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76O;
DEL
204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 245/40R18 93Y 11A; 244; 247; 27H; Nur Baureihe 205;
27I; 57F; 67O; KAO1 neue C-KLASSE; nur
255/40R18 95 11A; 244; 247; 27B; Fzg.-Breite 1839mm;
27H; 57F; 68W; KAO1 Allradantrieb; nicht
265/35R18 93Y 11A; 24D; 27B; 27F; Hybrid;
57F; 689; KAO1 10B; 11B; 11G; 11H;
265/40R18 97 YAR; 11A; 24D; 27B; 12A; 51A; 71K; 721;
27F; 57F; KAO1 725; 73C; 74D; 76B;
275/35R18 95 11A; 24D; 27B; 27F; 76O; 840
57F; 688; KAO1
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/40R18 97 GB5; 11A; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 27H; 27I; 57F; 67O; neue C-KLASSE;
KAO1; KAO2; KAO3 Cabrio;
Kombilimousine; Coupe;
Limousine;
255/35R18 94Y 11A; 244; 247; 27B; Allradantrieb;
27H; 57F; 6B2; KAO1; Heckantrieb; nicht
KAO2 Hybrid;
255/40R18 95Y 11A; 244; 247; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 57F; 6B3; KAO1; 12A; 51A; 576; 6AZ;
KAO2 71K; 721; 725; 73C;
265/35R18 97 11A; 24D; 27B; 27F; 74D; 76B; 76O; 840
57F; 6B4; KAO1
265/40R18 97 YAR; 11A; 24D; 27B;
27F; 57F; KAO1;
KAO2
275/35R18 95Y 11A; 24D; 27B; 27F;
57F; 688; KAO1
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I; 6B2 neue C-KLASSE;
Cabrio;
235/45R18 94Y YAR; 11A; 24C; 244; Kombilimousine; Coupe;
247; 26B; 26J; 27H; Limousine;
27I; 6B3 Allradantrieb;
245/40R18 97 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; nicht
26B; 26J; 27H; 27I; Hybrid;
6B4; 688 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
26B; 26J; 27B; 27H; 725; 73C; 74D; 76O;
6B1
DEL
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 22H; Kombi; Heckantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92Y 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 57F; 68T 725; 73C; 74D; DEL
255/35R18 94Y 11A; 22B; 22H; 22L;
24D; 57F; 68B
265/35R18 93Y 11A; 22B; 22F; 22L;
24D; 57F; 689
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 95V GAX; GA2; 11A; 21P; Nur 4-MATIC; bis
22I; 22M; 24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 95V 11A; 21B; 22B; 22H; Kombi;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18 94 GAX; 11A; 22B; 22H; 12A; 51A; 71K; 721;
22L; 24D; 57F 725; 729; 73C; 74D;
150 - 170 245/35ZR18 92Y GA2; 11A; 22B; 22H; DEL
22L; 24D; 5GM; 57F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 285 - 310 235/45R18 M+S 11A; 246; 26B; 26N; AMG CLA 45; AMG
27I; 52J CLA
45S; Kombi; Limousine;
245/40R18 97 11A; 24M; 246; 26B; Allradantrieb;
26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 99 11A; 24J; 24M; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 27B; 27H 725; 73C; 74D; 76O
265/35R18 97 11A; 24M; 242; 245;
26B; 26J; 27B; 27F
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 225 235/40R18 91 11A; 24C; 24D; 26J; AMG CLA 35; Kombi;
27B; 27F Limousine;
245/40R18 93 11A; 24C; 24D; 26J; Allradantrieb;
27B; 27F Frontantrieb;
255/40R18 95 11A; 24C; 24D; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
265/35R18 93 11A; 24C; 24D; 26J; 725; 73C; 74D; 76O
27B; 27F
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 225/40R18 92 11A; 24C; 244; 247; Kombi; Limousine;
26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb;
235/40R18 95 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; inkl.
26B; 26J; 27B; 27F Hybrid;
235/45R18 94 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93 11A; 24C; 24D; 26B; 725; 73C; 74D; 76O
26J; 27B; 27F
255/40R18 95 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265/35R18 93 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265/40R18 97 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
275/35R18 95 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21L; 725; 729; 73C; 74A
22F; 22L; 24D; 24J;
367
265/40R18 11A; 22F; 22L; 24D;
51G; 57F; 575
275/40R18 11A; 22F; 22L; 24D;
51G; 57F; 571
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 17 von 63
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18-96 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21L; 725; 729; 73C; 74A
22F; 22L; 24D; 24J;
367
265/40R18 11A; 22F; 22L; 24D;
51G; 57F; 575
275/40R18 11A; 22F; 22L; 24D;
51G; 57F; 571
Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/40R18 99 GA9; 57F; KAO1 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76B;
76O
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 245; 26B; Coupé; Cabrio;
26N Allradantrieb;
245/45R18 100 GA9; 11A; 24J; 26B; Heckantrieb;
26J; 27P 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R18 99 mit 12A; 51A; 71K; 721;
Radhausverbreiterung 725; 73C; 74A; 76O
(Flap) Serie; 11A; 24J;
26B; 26J; 27H; 27P
255/40R18 99 ohne
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
248; 26B; 26J; 27H;
27P
265/40R18 97 YAR; 11A; 22Q; 24M;
241; 246; 26B; 26J;
27H
275/40R18 99 GA9; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 245; 26B; Baureihe W213; nicht
26N; 5IM All Terrain; nicht
245/45R18 100Y GA9; 11A; 24J; 26B; E300de; nicht E300e;
26J; 27P; 5KA Allradantrieb;
255/40R18 99Y ohne Heckantrieb;
Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H;
(Flap) Serie; 11A; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
248; 26B; 26J; 27H; 725; 73C; 74A; 76O;
27P; 5JK
255/40R18 99Y mit 83A
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
26B; 26J; 27H; 27P;
5JK
265/40R18 97Y YAR; 11A; 22Q; 24M;
241; 246; 26B; 26J;
27H; 5IM
275/40R18 103 GA9; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 275/40R18 103 11A; 27B; 57F; 58P; Baureihe W213;
KAO1; KAO2 E300de;
E300 e;
Kombilimousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
76B; 83A
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 150 255/35R18 90W 11A; 22I; 57F; 68B; nicht für gepanzerte
KAO1 Fz; Heckantrieb;
55 - 165 235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 205 265/35R18 93W nicht E36 AMG 200kW; 12A; 51A; 71K; 721;
nicht E420/430 m. 725; 729; 73C; 74A;
Sonderschutz; 11A; 76B
22I; 57F; 689; KAO1
150 - 205 255/35R18 94Y nicht E36 AMG 200kW;
nicht E420/430 m.
Sonderschutz; 11A;
22I; 57F; 68B; KAO1
205 235/40R18 91Y nicht E420/430 m.
Sonderschutz
210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 265/35R18 10N; 51G; 57F; 689; nicht für gepanzerte
KAO1 Fz; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76B
210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 265/35R18 10N; 11A; 22B; 51G; Allradantrieb;
57F; 689; KAO1 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 245/40R18 93W 11A; 22B Heckantrieb;
83 - 205 265/35R18 10N; 11A; 22B; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
631; 689; KAO1 12A; 51A; 71K; 721;
165 - 205 245/40R18 93Y 11A; 22B 725; 729; 73C; 74A;
76B
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 285 245/40R18 93Y Nur 4-MATIC;
245/40R18 97 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 265/35R18 93W GEA; 11A; 22B; 24M; Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 57F; 689; KAO1 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 200 255/40R18 95 11A; 22B; 57F; 68W; 12A; 51A; 71K; 721;
KAO1 725; 729; 73C; 74D;
75 - 285 265/35R18 93Y GEA; 11A; 22B; 24M; 76B; 970
57F; 689; KAO1
275/35R18 95 11A; 22B; 24M; 57F;
688; KAO1
211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 285 245/40R18 97 Nur 4-MATIC;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 265/35R18 97 GEA; 11A; 22B; 24M; Heckantrieb;
57F; 689; KAO1 10B; 11B; 11G; 11H;
275/35R18 95 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
688; KAO1 725; 729; 73C; 74D;
76B; 970
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103 11A; 27B; 27F; 57F; Baureihe W213;
58P; KAO2 E300de;
E300e; nur Limousine
Heckantrieb;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76B; 840
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21B; 24J; 248; Baureihe W212; nicht
51J AMG-Paket;
Stufenheck;
100 - 215 275/35R18 95W 11A; 22B; 244; 247; Heckantrieb;
57F; 688 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 245 235/40R18 95 11A; 21B; 24J; 57E; 12A; 51A; 71K; 721;
689 725; 729; 73C; 74A;
245/40R18 97 GCM; 11A; 21B; 24J; 83A; 83Y; 843
248; 688
265/35R18 97 GCM; 11A; 22I; 244;
247; 57F; 689
225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 22B; 244; 247;
57F; 688
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 245; 26B; Baureihe W213; nicht
26N E300e/E350e; nicht
245/45R18 100 GA9; 11A; 24J; 26B; E300de; Allradantrieb;
26J; 27P Heckantrieb;
255/40R18 99 ohne 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71K; 721;
(Flap) Serie; 11A; 24J; 725; 73C; 74A; 76O;
248; 26B; 26J; 27H; 83A; 83Y; 843
27P
255/40R18 99 mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; 11A; 24J;
26B; 26J; 27H; 27P
265/40R18 97 YAR; 11A; 22Q; 24M;
241; 246; 26B; 26J;
27H
275/40R18 99 GA9; 11A; 22Q; 244;
247; 27F; 57F
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 83A; 83Y; 843
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 GCO; 11A; 22B; 22H; Coupe; Heckantrieb;
244; 247; 57F; 68B 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 244; 247 725; 729; 73C; 74D
265/35R18 97 11A; 22B; 22H; 244;
247; 57F; 689
125 - 215 245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B;
24J; 244; 247; 5HA
265/35R18 93Y 11A; 22B; 22H; 244;
247; 5HA; 57F; 689
225 235/40R18 95 GCO; 11A; 21N; 21P;
22I; 24J; 248
225 - 245 255/35R18 94 GCO; 11A; 22B; 22H;
244; 247; 57F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 GCO; 11A; 22B; 22H; Cabrio; Heckantrieb;
244; 247; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 245 235/40R18 95 GCO; 11A; 21N; 21P; 12A; 51A; 71K; 721;
22I; 24J; 248 725; 729; 73C; 74D
245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B;
24J; 244; 247
245/40R18 97 11A; 21B; 21N; 22B;
24J; 244; 247
255/35R18 94Y GCO; 11A; 22B; 22H;
244; 247; 57F
265/35R18 93Y 11A; 22B; 22H; 244;
247; 57F; 689
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 11A; 21P; 24J; 5IM; Kombi; Heckantrieb;
57E; 67B; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 GCM; 11A; 21P; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
248; 5IM; 688 725; 729; 73C; 74A;
255/40R18 99 11A; 21B; 241; 246; 83Y; 843
248; 260; 5JK
265/35R18 97 GCM; 11A; 22I; 24M;
5IM; 57F; 689
275/35R18 99 11A; 22I; 244; 247;
5JK; 57F; 67B; 688
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 248; Kombi; Allradantrieb;
5BG 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J; 248 12A; 51A; 573; 71K;
255/40R18 99 11A; 21B; 241; 246; 721; 725; 729; 73C;
248; 260 74A; 83Y; 843
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; GLK-Klasse;
24D; 56G Allradantrieb;
245/50R18 100 11A; 21P; 22B; 24C; Heckantrieb;
24D; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D 725; 73C; 74A; 76O;
DEL
Verkaufsbezeichnung: GLE-Klasse, GLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H1GLE e1*2007/46*1885*.. 180 - 200 255/55R18 105 11A; 24J; 26B; 26N GLE SUV;
265/55R18 108 11A; 241; 246; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J 12A; 51A; 71K; 721;
275/50R18 107 11A; 24C; 24M; 26B; 725; 73C; 74A; 75I;
26J 76O; BES; DEÄ
285/50R18 109 11A; 24C; 24M; 26B;
26J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
163 e1*96/79*0083*.. 110 - 173 255/55R18 105 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 215 265/55R18 108 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
285/50R18 109 11A; 24C; 24D 725; 729; 73C; 74D;
184 - 255 255/55R18 105 11A; 24C; 24D; 52J 75I
255 265/55R18 108 11A; 24C; 24D; 52J
285/50R18 10N; 11A; 24C; 24D;
51G
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y 11A; 24J; 56G bis Mj.2013 (Baureihe
245/50R18 11A; 24J; 56G 221); Allradantrieb;
100W
150 - 380 255/40R18 95Y 11A; 24J; 5HR Heckantrieb;
255/45R18 99Y GCU; 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 573;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76O; 83A;
DEL
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/45R18 103 GCT; 57F; KAO1 ab Mj.2014 (Baureihe
285/45R18 103 XFP; 11A; 24Q; 27I; 217); Cabrio; Coupe;
27U; 57F Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76B;
76O; 83A; 840; 97M
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m.
24C; 24D; 51G Länge 6158 mm;
265/40R18 11A; 22B; 22F; 24D; Heckantrieb;
51G; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
275/40R18-99 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 571 725; 729; 73C; 74A;
MBN
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/45R18 11A; 21B; 22B; 22L; Nicht für Fz. m.
24J; 24M; 51G Länge 6158 mm; nicht
255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz;
24J; 24M; 5HR Nur 4-MATIC;
255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
265/40R18 11A; 22B; 22F; 22L; 725; 729; 73C; 74A
24M; 51G; 57F; 574
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 23 von 63
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 368 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m.
24C; 24D; 51G Länge 6158 mm; nicht
265/40R18 11A; 22B; 22F; 24D; für gepanzerte Fz;
51G; 57F; 575 Heckantrieb;
275/40R18-99 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 571 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m.
24C; 24D; 51G Länge 6158 mm; nicht
265/40R18 11A; 22B; 22F; 24D; für gepanzerte Fz;
51G; 57F; 575 Heckantrieb;
275/40R18-99 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 571 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 GA2; 11A; 246; 26B; Cabrio; Heckantrieb;
260 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90 11A; 22M; 24J; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
260; 270 725; 729; 73C; 74D
235/40R18 91 11A; 22M; 24J; 26B;
260; 270
245/35R18 88 GA2; 11A; 22M; 270;
57F
255/35R18 90 11A; 22L; 271; 57F;
68B
265/35R18 93 11A; 22L; 248; 271;
57F; 689
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 - 320 275/35R18 95 57F; 688 ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76O
230 e1*98/14*0169*.. 368 255/40R18 SL 600; nur bis
e1*98/14*0169*06;
10B; 10S; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 71K;
721; 725; 73C; 74D
230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 255/40R18 bis e1*98/14*0169*18;
10B; 10S; 11G; 11H;
12A; 51A; 530; 71K;
721; 725; 73C; 74D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 250 255/60R18 108 10B; 11B; 11G; 11H;
265/55R18 108 12A; 51A; 71K; 721;
265/60R18 110 725; 73C; 74D; 76O;
77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Mus ter bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich groß em Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreit e nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläss igen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengröß en im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen A brollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% i st. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 730kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis z u einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 255/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sei n.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
(Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R18
Hinterachse: 285/30R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Ant riebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
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76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
83Y) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
(Dicke 36mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
zulässig.
840) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
an der Hinterachse nicht zulässig.
843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAX) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GCO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GCT) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/50R18
Hinterachse: 275/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R18
Hinterachse: 275/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GEA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
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KAO1) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse KM8080 KBA: 52289 Lochkreis 5x112 ET: 33
KAO2) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse KM8080 KBA: 52289 Lochkreis 5x112 ET: 43
KAO3) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse KM8080 KBA: 52289 Lochkreis 5x112 ET: 48
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/50R18
Hinterachse: 285/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 450 y = 270 VA
26P x = 400 y = 220 VA
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 450 y = 270 7 VA
27H x = 325 y = 390 8 HA
27F x = 325 y = 390 18 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 250 28 VA
26N x = 230 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 350 27 HA
27H x = 270 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F8
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*..
Handelsbez.: A8 L, A8, S8
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 30 VA
27H x = 200 y = 350 8 HA
27F x = 200 y = 350 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 44 von 63
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4L
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*..
Handelsbez.: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 350 VA
27I x = 260 y = 290 HA
26B x = 350 y = 400 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 45 von 63
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 325 y = 310 VA
26P x = 275 y = 260 VA
27B x = 280 y = 280 HA
27I x = 230 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 325 y = 310 20 VA
26N x = 325 y = 310 8 VA
27F x = 280 y = 280 20 HA
27H x = 280 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 46 von 63
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 47 von 63
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 290 y = 230 VA
26B x = 340 y = 280 VA
27I x = 250 y = 240 HA
27B x = 300 y = 290 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 340 y = 280 8 VA
26J x = 340 y = 280 30 VA
27H x = 300 y = 290 8 HA
27F x = 300 y = 290 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 48 von 63
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 50 von 63
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): Allradantrieb, Coupe
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 300 y = 400 HA
27I x = 260 y = 350 HA
27V x = 240 y = 400 HA
27U x = 240 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 19 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 400 28 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 51 von 63
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 310 30 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
27F x = 270 y = 290 30 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 52 von 63
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 53 von 63
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 54 von 63
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 55 von 63
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 280 HA
27I x = 230 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 325 y = 310 30 VA
26N x = 325 y = 310 8 VA
27F x = 280 y = 280 30 HA
27H x = 280 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 56 von 63
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 57 von 63
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 340 VA
26P x = 280 y = 290 VA
27B x = 255 y = 270 HA
27I x = 205 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 340 30 VA
26N x = 330 y = 340 8 VA
27F x = 255 y = 270 30 HA
27H x = 255 y = 270 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 59 von 63
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27B x = 290 y = 390 HA
27I x = 240 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 20 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 290 y = 390 30 HA
27H x = 290 y = 390 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: H1GLE
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1885*..
Handelsbez.: GLE-Klasse, GLS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 270 VA
26P x = 320 y = 320 VA
27I x = 280 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 320 8 VA
26N x = 320 y = 320 30 VA
27F x = 280 y = 330 8 HA
27H x = 280 y = 330 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 61 von 63
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 62 von 63
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 63 von 63
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.