Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 40 Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 33 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum WSX WSX ohne 66,6 800 2460 01/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 4G1; B81; 4G; F8; B8 Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 4L; 4L1 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1 145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : 4L; 4L1 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 95 YBF; YBI A5 Coupé (B9) ab B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R18 95 YAS; YBH MJ2016; A5 Sportback 100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG (B9) ab MJ2016; S5 255/40R18 95 YAS; YBE Sportback (B9) ab 265/35R18 93Y YBI MJ2016; A5 Cabrio 265/40R18 97 YBH (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E; PDI Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 40 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 26P; 27I Nicht A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 235/45R18 94 11A; 248; 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9) 90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B; ab MJ2016; AUDI S4 27B (B9) ab MJ2016; Kombi; 260 225/40R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Limousine; 235/45R18 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 52J Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E; PDI B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 24M; 5GG; 51J Nicht A4 Allroad 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24J; Quattro; AUDI S4 bis 24M; 51J; 54F MJ2016; Kombi; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; Allradantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 12A; 51A; 573; 71K; 24C; 24D; 54F 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; 77E; PDI B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M; 51J Limousine; 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb; 24M; 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 12A; 51A; 71K; 721; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 76O; 77E; PDI 24C; 24D; 54F B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 24M; 51J Kombi; Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51J; 54F 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 725; 729; 73C; 74A; 24J; 24M 76O; 77E; PDI 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 24C; 24D; 54F B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M; 51J AUDI S4 bis MJ2016; 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24J; Limousine; 24M; 51J; 54F Allradantrieb; 100 - 245 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 721; 725; 729; 73C; 24C; 24D; 54F 74A; 76O; 77E; PDI Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 40 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 57E; 67G A6; nicht A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/45R18 94 11A; 270; 5HI; 52J quattro; Kombi; 100 - 245 235/45R18 98 11A; 270; 52J Stufenheck; 235/45R18 98 57E; 67G Allradantrieb; 235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P; Frontantrieb; 271; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96Y 11A; 26P; 270 12A; 51A; 573; 71K; 255/40R18 95Y 11A; 245; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74A; 271 76O; DEÄ; DEL 255/45R18 99 11A; 245; 248; 26P; 271; 68H 265/40R18 97W 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271; 67G 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J A7 Sportback; Coupe; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 245/45R18 96 4-türig; 255/40R18 95 11A; 26P Allradantrieb; 255/45R18 99 11A; 26P Frontantrieb; 265/40R18 97 11A; 26P; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; DEÄ; DEL 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 255/45R18 99 11A; 245; 27I Nur A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 265/45R18 101 11A; 24J; 248; 26P; quattro; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; DEÄ; DEL Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/60R18 110 11A; 26P ab e1*2001/116*0350*20; Q7; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 75I; 76O; DEÄ Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, SQ7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/60R18 110 11A; 26P ab e13*2007/46*1081*06; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 75I; 76O; DEÄ Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 40 Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/50R18 102 11A; 26B erhöhtes Anzugsmoment 265/45R18 101 11A; 26P 145 Nm; 275/45R18 103 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 210; 210 K Zubehör : B250L24517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 221; R1ECLS Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 204 K; 211K; 211; 204 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 212 (Baureihe W212) Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : R1EC; R1ES (Baureihe W213) Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 221; 220; 212K; 215; 204 X; 212 Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 245G; 245G AMG; 211; 204; 172; 204 K; 163; 207; 211K; 230 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 210; 210 K 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212K; 230; 245G; 245G AMG 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 150 Nm für Typ : R1ECLS; 163; 215; 220; 221 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC; R1ES 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 40 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- Fahrwerk; Fahrdynamik- Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; 77E 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; 77E 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- Fahrwerk; Fahrdynamik- Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; 77E 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; 77E Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 40 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24C; 24M; 26B; bis 26J; 27B; 27F e1*2001/116*0431*36; 115 - 225 225/40R18 92 11A; 24C; 248; 26B; Coupe; Heckantrieb; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R18 90Y 11A; 24C; 24M; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26J; 27B; 27F 725; 729; 73C; 74D; 235/40R18 91 11A; 24C; 24M; 26B; DEL 26J; 27B; 27F 245/35R18 92 11A; 24M; 27B; 27F; 57F; 575 255/35R18 94 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F; 68B 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I; 6B2 neue C-Klasse; Cabrio; 235/45R18 94Y YAR; 11A; 24C; 244; Kombilimousine; Coupe; 247; 26B; 26J; 27H; Limousine; 27I; 6B3 Allradantrieb; 245/40R18 97 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; nicht 26B; 26J; 27H; 27I; Hybrid; 6B4; 688 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 26B; 26J; 27B; 27H; 725; 73C; 74D; 76O; 6B1 DEL 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 24C; Nur Baureihe 204; 24D Limousine; 235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 721; 68T 725; 73C; 74D; DEL 255/35R18 94 11A; 22B; 24D; 57F; 68B Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 40 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/40R18 97 11A; 244; 247; 27H; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 27I; 57F; 575; 67O neue C-Klasse; Cabrio; 255/35R18 94Y 11A; 244; 247; 27B; Kombilimousine; Coupe; 27H; 57F; 6B2 Limousine; 255/40R18 95Y 11A; 244; 247; 27B; Allradantrieb; 27H; 57F; 6B3 Heckantrieb; nicht 265/35R18 97 11A; 24D; 27B; 27F; Hybrid; 57F; 6B4 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R18 97 YAR; 11A; 24D; 27B; 12A; 51A; 576; 71K; 27F; 57F 721; 725; 73C; 74D; 275/35R18 95Y 11A; 24D; 27B; 27F; 76B; 76O; DEL 57F; 688 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 245/40R18 97Y 11A; 244; 247; 27H; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 27I; 57F; 575 neue C-Klasse; 255/35R18 94Y 11A; 244; 247; 27B; Kombilimousine; 27H; 5HI; 57F Limousine; 255/40R18 99 11A; 244; 247; 27B; Heckantrieb; nur 27H; 57F Hybrid; 265/35R18 97Y 11A; 24D; 27B; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F 12A; 51A; 576; 71K; 265/40R18 97Y 11A; 24D; 27B; 27F; 721; 725; 73C; 74D; 57F 76B; 76O; DEL 275/35R18 95Y 11A; 24D; 27B; 27F; 57F 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I neue C-Klasse; 235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; 26B; 26J; 27H; 27I; 5HI Limousine; 245/40R18 97Y 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; nur 26B; 26J; 27H; 27I Hybrid; 255/35R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27H; 12A; 51A; 71K; 721; 5HI 725; 73C; 74D; 76O; DEL 204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 245/40R18 93Y 11A; 244; 247; 27H; Nur Baureihe 205; 27I; 57F; 67O neue C-Klasse; nur 255/40R18 95 11A; 244; 247; 27B; Fzg.-Breite 1839mm; 27H; 57F; 68W Allradantrieb; nicht 265/35R18 93Y 11A; 24D; 27B; 27F; Hybrid; 57F; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R18 97 YAR; 11A; 24D; 27B; 12A; 51A; 71K; 721; 27F; 57F 725; 73C; 74D; 76B; 275/35R18 95 11A; 24D; 27B; 27F; 76O; DEL 57F; 688 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 24C; Nur Baureihe 204; Nur 24D 4-MATIC; Limousine; 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 245/35R18 11A; 22B; 24D; 51G; 725; 729; 73C; 74D; 57F; 575 DEL 255/35R18 94 11A; 22B; 24D; 57F; 575 Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 40 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22H; Kombi; 22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71K; 721; 24D; 51G; 57F; 575 725; 729; 73C; 74D; 255/35R18 94 11A; 22B; 22H; 22L; DEL 24D; 57F; 575 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 22H; Kombi; Heckantrieb; 22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92Y 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71K; 721; 24D; 57F; 68T 725; 73C; 74D; DEL 255/35R18 94Y 11A; 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 68B 265/35R18 93Y 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 57F; 689 Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18-96 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21L; 725; 729; 73C; 74A 22F; 22L; 24D; 24J; 367 265/40R18 11A; 22F; 22L; 24D; 51G; 57F; 575 275/40R18 11A; 22F; 22L; 24D; 51G; 57F; 571 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21L; 725; 729; 73C; 74A 22F; 22L; 24D; 24J; 367 265/40R18 11A; 22F; 22L; 24D; 51G; 57F; 575 275/40R18 11A; 22F; 22L; 24D; 51G; 57F; 571 Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 210 - 270 275/40R18 99 GA9; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B; 76O Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 40 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 245; 26B; Coupé; Cabrio; 26N Allradantrieb; 245/45R18 100 GA9; 11A; 24J; 26B; Heckantrieb; 26J; 27P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 99 ohne 12A; 51A; 71K; 721; Radhausverbreiterung 725; 73C; 74A; 76O (Flap) Serie; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27P 255/40R18 99 mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P 265/40R18 97 YAR; 11A; 22Q; 24M; 241; 246; 26B; 26J; 27H 275/40R18 99 GA9; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 245; 26B; Baureihe W213; nicht 26N; 5IM All Terrain; 245/45R18 100Y GA9; 11A; 24J; 26B; Allradantrieb; 26J; 27P; 5KA Heckantrieb; 255/40R18 99Y mit 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71K; 721; (Flap) Serie; 11A; 24J; 725; 73C; 74A; 76O 26B; 26J; 27H; 27P; 5JK 255/40R18 99Y ohne Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27P; 5JK 265/40R18 97Y YAR; 11A; 22Q; 24M; 241; 246; 26B; 26J; 27H; 5IM 275/40R18 103 GA9; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 150 255/35R18 90W 11A; 22I; 57F; 68B nicht für gepanzerte 55 - 165 235/40R18 91W Fz; Heckantrieb; 55 - 205 265/35R18 93W nicht E36 AMG 200kW; 10B; 11B; 11G; 11H; nicht E420/430 m. 12A; 51A; 71K; 721; Sonderschutz; 11A; 725; 729; 73C; 74A; 22I; 57F; 689 76B 150 - 205 255/35R18 94Y nicht E36 AMG 200kW; nicht E420/430 m. Sonderschutz; 11A; 22I; 57F; 68B 205 235/40R18 91Y nicht E420/430 m. Sonderschutz Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 40 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 265/35R18 10N; 51G; 57F; 689 nicht für gepanzerte Fz; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B 210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 265/35R18 10N; 11A; 22B; 51G; Allradantrieb; 57F; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 245/40R18 93W 11A; 22B Heckantrieb; 83 - 205 265/35R18 10N; 11A; 22B; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 631; 689 12A; 51A; 71K; 721; 165 - 205 245/40R18 93Y 11A; 22B 725; 729; 73C; 74A; 76B 211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 285 245/40R18 93Y Nur 4-MATIC; 245/40R18 97 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 265/35R18 93W 11A; 22B; 24M; 57F; Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 575; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 200 255/40R18 95 11A; 22B; 57F; 68W 12A; 51A; 71K; 721; 75 - 285 265/35R18 93Y 11A; 22B; 24M; 57F; 725; 729; 73C; 74D; 575; 689 76B; 970 275/35R18 95 11A; 22B; 24M; 57F; 688 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 265/35R18 11A; 22B; 24M; 51G; Heckantrieb; 57F; 575; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 275/35R18 95 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 721; 688 725; 729; 73C; 74D; 76B; 970 211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 285 245/40R18 97 Nur 4-MATIC; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21B; 24J; 248; Baureihe W212; nicht 51J AMG-Paket; Stufenheck; 100 - 215 275/35R18 95W 11A; 22B; 244; 247; Heckantrieb; 57F; 688 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21B; 24J; 57E; 12A; 51A; 71K; 721; 689 725; 729; 73C; 74A; 245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 83Y; 843 265/35R18 97 11A; 22I; 244; 247; 57F; 575; 689 225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 22B; 244; 247; 57F; 688 Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 40 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 245; 26B; Baureihe W213; 26N Allradantrieb; 245/45R18 100 GA9; 11A; 24J; 26B; Heckantrieb; 26J; 27P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 99 ohne 12A; 51A; 71K; 721; Radhausverbreiterung 725; 73C; 74A; 76O; (Flap) Serie; 11A; 24J; 83Y; 843 248; 26B; 26J; 27H; 27P 255/40R18 99 mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P 265/40R18 97 YAR; 11A; 22Q; 24M; 241; 246; 26B; 26J; 27H 275/40R18 99 GA9; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 83Y; 843 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 11A; 22B; 22H; 244; Cabrio; Heckantrieb; 247; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 245 235/40R18 11A; 21N; 21P; 22I; 12A; 51A; 71K; 721; 24J; 248; 51G; 575 725; 729; 73C; 74D 245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B; 24J; 244; 247 245/40R18 97 11A; 21B; 21N; 22B; 24J; 244; 247 255/35R18 94Y 11A; 22B; 22H; 244; 247; 57F; 575 265/35R18 93Y 11A; 22B; 22H; 244; 247; 57F; 689 Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 40 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 11A; 22B; 22H; 244; Coupe; Heckantrieb; 247; 57F; 575; 68B 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 245 235/40R18 11A; 21N; 21P; 22I; 12A; 51A; 71K; 721; 24J; 248; 51G; 575 725; 729; 73C; 74D 245/40R18 97 11A; 21B; 21N; 22B; 24J; 244; 247 265/35R18 97 11A; 22B; 22H; 244; 247; 57F; 689 125 - 215 245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B; 24J; 244; 247; 5HA 265/35R18 93Y 11A; 22B; 22H; 244; 247; 5HA; 57F; 689 225 - 245 255/35R18 94 11A; 22B; 22H; 244; 247; 57F; 575 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 248; Kombi; Allradantrieb; 5BG 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J; 248 12A; 51A; 573; 71K; 255/40R18 99 11A; 21B; 241; 246; 721; 725; 729; 73C; 248; 260 74A; 83Y; 843 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 11A; 21P; 24J; 57E; Kombi; Heckantrieb; 67B; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721; 255/40R18 99 11A; 21B; 241; 246; 725; 729; 73C; 74A; 248; 260 83Y; 843 265/35R18 97Y 11A; 22I; 24M; 57F; 575; 689 275/35R18 99 11A; 22I; 244; 247; 57F; 67B; 688 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; GLK; Allradantrieb; 24D; 56G Heckantrieb; 245/50R18 100 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 56G 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R18 99 11A; 21P; 22I; 24C; 725; 73C; 74A; 76O; 24D DEL Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 163 e1*96/79*0083*.. 110 - 173 255/55R18 105 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 110 - 215 265/55R18 108 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 285/50R18 109 11A; 24C; 24D 725; 729; 73C; 74D; 184 - 255 255/55R18 105 11A; 24C; 24D; 52J 75I 255 265/55R18 108 11A; 24C; 24D; 52J 285/50R18 10N; 11A; 24C; 24D; 51G Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 40 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y 11A; 24J; 56G bis Mj.2013 (Baureihe 245/50R18 11A; 24J; 56G 221); Allradantrieb; 100W 150 - 380 255/40R18 95Y 11A; 24J; 5HR Heckantrieb; 255/45R18 99Y 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; 83A; DEL 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/45R18 103 57F; 575 ab Mj.2014 (Baureihe 285/45R18 103 XFP; 11A; 24Q; 27I; 217); Cabrio; Coupe; 27U; 57F Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B; 76O; 83A; 97M; DEL Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m. 24C; 24D; 51G Länge 6158 mm; nicht 265/40R18 11A; 22B; 22F; 24D; für gepanzerte Fz; 51G; 57F; 575 Heckantrieb; 275/40R18-99 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 571 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/45R18 11A; 21B; 22B; 22L; Nicht für Fz. m. 24J; 24M; 51G Länge 6158 mm; nicht 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz; 24J; 24M; 5HR Nur 4-MATIC; 255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 265/40R18 11A; 22B; 22F; 22L; 725; 729; 73C; 74A 24M; 51G; 57F; 574 220 e1*97/27*0099*.. 368 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m. 24C; 24D; 51G Länge 6158 mm; nicht 265/40R18 11A; 22B; 22F; 24D; für gepanzerte Fz; 51G; 57F; 575 Heckantrieb; 275/40R18-99 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 571 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m. 24C; 24D; 51G Länge 6158 mm; 265/40R18 11A; 22B; 22F; 24D; Heckantrieb; 51G; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R18-99 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721; 57F; 571 725; 729; 73C; 74A; MBN Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 40 Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 11A; 246; 26B; 260 Cabrio; Heckantrieb; 235/35R18 90 11A; 22M; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 260; 270 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R18 91 11A; 22M; 24J; 26B; 725; 729; 73C; 74D 260; 270 245/35R18 88 11A; 22M; 270; 57F; 575 255/35R18 90 11A; 22L; 271; 57F; 68B 265/35R18 93 11A; 22L; 248; 271; 57F; 689 Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 368 255/40R18 51G SL 600; nur bis e1*98/14*0169*06; 10B; 10S; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 71K; 721; 725; 73C; 74D 230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 255/40R18 51G bis e1*98/14*0169*18; 10B; 10S; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 71K; 721; 725; 73C; 74D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 210 255/60R18 108 10B; 11B; 11G; 11H; 265/55R18 108 12A; 51A; 71K; 721; 265/60R18 110 725; 73C; 74D; 76O; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 40 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 40 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 40 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 40 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 40 Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 730kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 40 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 40 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 40 68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R18 Hinterachse: 285/30R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 40 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 83A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 40 83Y) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm (Dicke 36mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. 843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm an der Vorderachse nicht zulässig. 970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse. 97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 390mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm an der Vorderachse nicht zulässig. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig. PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R18 Hinterachse: 285/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 40 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 40 Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 40 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 40 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4L Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*.. Handelsbez.: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8 Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 350 VA 27I x = 260 y = 290 HA 26B x = 350 y = 400 VA Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 40 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 40 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 40 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 40 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 40 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 40 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 40 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 40 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 40 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 40 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA 27B x = 300 y = 400 HA 27I x = 260 y = 350 HA 27U x = 240 y = 400 HA 27V x = 240 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 19 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 400 28 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 40 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Gutachten 19-00060-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 18.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 40 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA