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							                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeughersteller                      : AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ,
                                                                       VOLKSWAGEN
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 33
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
                             WSX                 WSX                     ohne                        66,6                     800     2460    01/19
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
§ 22 52291, Erweiterung 01




                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : 4G1; B81; 4G; F8; B8
                             Zubehör                                 : B450L27517R14


                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                                       Typ : 4L; 4L1
                             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
                                                                       145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment
                                                                       160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 95           YBF; YBI                  A5 Coupé (B9) ab
                             B81          e13*2007/46*1084*..           235/45R18 95           YAS; YBH                  MJ2016; A5 Sportback
                                                              100 - 260 245/40R18 93Y          YBF; YBG                  (B9) ab MJ2016; S5
                                                                        255/40R18 95           YAS; YBE                  Sportback (B9) ab
                                                                        265/35R18 93Y          YBI                       MJ2016; A5 Cabrio
                                                                        265/40R18 97           YBH                       (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                                         Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                                         S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                                         MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                         725; 73C; 74A; 76O;
                                                                                                                         77E; PDI
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91         11A; 21P; 22B; 24J;       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                             24M; 51J                  AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                           235/45R18 94      11A; 21B; 22B; 24J;       Limousine;
                                                                                             24M; 51J; 54F             Allradantrieb;
                                                                  100 - 245 245/40R18 93     11A; 21B; 22B; 22H;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24J; 24M                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                           255/40R18 95      11A; 21B; 22B; 22H;       721; 725; 729; 73C;
                                                                                             24C; 24D; 54F             74A; 76O; 77E; PDI
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 245 235/40R18 91     11A; 21P; 22B; 24J;       AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81            e13*2007/46*1084*..                              24M; 5GG; 51J             Nicht A4 Allroad
                                                                           235/45R18 94      11A; 21B; 22B; 24J;       Quattro; AUDI S4 bis
                                                                                             24M; 51J; 54F             MJ2016; Kombi;
                                                                           245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;       Allradantrieb;
                                                                                             24J; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/40R18 95      11A; 21B; 22B; 22H;       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             24C; 24D; 54F             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 76O; 77E; PDI
                             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 235/40R18 91      11A; 21P; 22B; 24J;       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                             24M; 51J                  Limousine;
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                                           235/45R18 94      11A; 21B; 22B; 24J;       Frontantrieb;
                                                                                             24M; 51J; 54F             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             24J; 24M                  725; 729; 73C; 74A;
                                                                           255/40R18 95      11A; 21B; 22B; 22H;       76O; 77E; PDI
                                                                                             24C; 24D; 54F
                             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 235/40R18 91      11A; 21P; 22B; 24J;       AUDI A4 bis MJ2015;
                             B81            e13*2007/46*1084*..                              24M; 51J                  Kombi; Frontantrieb;
                                                                           235/45R18 94      11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24M; 51J; 54F             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           245/40R18 93      11A; 21B; 22B; 22H;       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             24J; 24M                  76O; 77E; PDI
                                                                           255/40R18 95      11A; 21B; 22B; 22H;
                                                                                             24C; 24D; 54F
                             B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R18 91Y     11A; 26P; 27I             Nicht A4 Allroad
                             B81            e13*2007/46*1084*..            235/45R18 94      11A; 248; 26P; 27I        Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                  90 - 260 245/40R18 93Y     11A; 245; 248; 26B;       ab MJ2016; AUDI S4
                                                                                             27B                       (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                  260      225/40R18 M+S     11A; 26P; 27I; 52J        Limousine;
                                                                           235/45R18 M+S     11A; 248; 26P; 27I; 52J   Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 76O;
                                                                                                                       77E; PDI
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 41
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 235/45R18 94      57E; 67G                    A6; nicht A6 allroad
                             4G1          e13*2007/46*1147*..           235/45R18 94      11A; 270; 5HI; 52J          quattro; Kombi;
                                                              100 - 245 235/45R18 98      11A; 270; 52J               Stufenheck;
                                                                        235/45R18 98      57E; 67G                    Allradantrieb;
                                                                        235/50R18 97W     11A; 245; 248; 26P;         Frontantrieb;
                                                                                          271; 56G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            245/45R18 96Y 11A; 26P; 270               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                            255/40R18 95Y 11A; 245; 248; 26P;         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          271                         76O; DEÄ; DEL
                                                                            255/45R18 99  11A; 245; 248; 26P;
                                                                                          271; 68H
                                                                            265/40R18 97W 11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                          260; 271; 67G
                             4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 235/45R18 94  52J                         A7 Sportback; Coupe;
                             4G1            e13*2007/46*1147*..             245/45R18 96                              4-türig;
                                                                            255/40R18 95  11A; 26P                    Allradantrieb;
                                                                            255/45R18 99  11A; 26P                    Frontantrieb;
                                                                            265/40R18 97  11A; 26P; 270               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 76O; DEÄ; DEL
                             4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 255/45R18 99  11A; 245; 27I               Nur A6 allroad
                             4G1            e13*2007/46*1147*..             265/45R18 101 11A; 24J; 248; 26P;         quattro;
                                                                                          27B                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                      76O; DEÄ; DEL

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/60R18 110 11A; 26P                        ab
                                                                                                                      e1*2001/116*0350*20;
                                                                                                                      Q7; Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                                      75I; 76O; DEÄ

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, SQ7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/60R18 110 11A; 26P                        ab
                                                                                                                      e13*2007/46*1081*06;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                                      75I; 76O; DEÄ
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 41
                             Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/50R18 102 11A; 26B                        erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           265/45R18 101 11A; 26P                     145 Nm;
                                                                           275/45R18 103 11A; 26P                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74A; 740;
                                                                                                                      76O

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : 210; 210 K
                             Zubehör                                 : B250L24517R14
§ 22 52291, Erweiterung 01




                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : 221; R1ECLS
                             Zubehör                                 : B450L27517R14


                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : 204 K; 211K; 211; 204
                             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : 212 (Baureihe W212)
                             Zubehör                                 : B450L27517R14


                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : R1EC; R1ES (Baureihe W213)
                             Zubehör                                 : B450L27517R14


                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : 221; 220; 212K; 215; 204 X; 212
                             Zubehör                                 : B450L27517R14


                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : 245G; 245G AMG; 211; 204; 172; 204 K; 163; 207; 211K;
                                                                       230
                             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 41


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 210; 210 K
                                                                       130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212K; 230; 245G;
                                                                       245G AMG
                                                                       130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                                                       150 Nm für Typ : R1ECLS; 163; 215; 220; 221
                                                                       150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC; R1ES
                                                                       150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                                       150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                             Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
                             245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
                                                                                  26N; 27B; 27H       nicht Offroad-
                                                                                                      Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                                                      Paket; Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 76O;
                                                                                                      77E
                             245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk;
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                                                  26N; 27B; 27H       GLA; nicht
                                                                                                      Fahrdynamik Paket;
                                                                                                      nicht Offroad-
                                                                                                      Fahrwerk;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 76O;
                                                                                                      77E
                             245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27I  nicht Sportfahrwerk;
                                                                                                      GLA; nicht
                                                                                                      Fahrdynamik Paket;
                                                                                                      Offroad-Fahrwerk;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 76O;
                                                                                                      77E

                             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B;               Sportfahrwerk; GLA;
                                                                                    26N; 27B; 27H                     nicht Offroad-
                                                                                                                      Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                                                                      Paket; Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74D; 76O;
                                                                                                                      77E
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 41
                             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 26B;               nicht Sportfahrwerk;
                                                                                    26N; 27B; 27H                     GLA; nicht
                                                                                                                      Fahrdynamik Paket;
                                                                                                                      nicht Offroad-
                                                                                                                      Fahrwerk;
                                                                                                                      Komfortfahrwerk;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74D; 76O;
                                                                                                                      77E
                             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 280 245/45R18 96      11A; 24J; 248; 27I       nicht Sportfahrwerk;
                                                                                                                      GLA; nicht
                                                                                                                      Fahrdynamik Paket;
                                                                                                                      Offroad-Fahrwerk;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                                                                                      725; 73C; 74D; 76O;
                                                                                                                      77E

                             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
                             204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90      11A; 24C; 24M; 26B;         bis
                                                                                          26J; 27B; 27F               e1*2001/116*0431*36;
                                                                  115 - 225 225/40R18 92  11A; 24C; 248; 26B;         Coupe; Heckantrieb;
                                                                                          26J; 27B; 27H               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            235/35R18 90Y 11A; 24C; 24M; 26B;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          26J; 27B; 27F               725; 729; 73C; 74D;
                                                                            235/40R18 91  11A; 24C; 24M; 26B;         DEL
                                                                                          26J; 27B; 27F
                                                                            245/35R18 92  11A; 24M; 27B; 27F;
                                                                                          57F; 575
                                                                            255/35R18 94  11A; 244; 247; 27B;
                                                                                          27F; 57F; 68B
                             204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 24C;          Nur Baureihe 204;
                                                                                          24D                         Limousine;
                                                                            235/40R18 95  11A; 21B; 22B; 24C;         Heckantrieb;
                                                                                          24D                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            245/35R18 92Y 11A; 22B; 24D; 57F;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          68T                         725; 73C; 74D; DEL
                                                                            255/35R18 94  11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                                          68B
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 41
                             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 235/40R18 95Y     11A; 24C; 244; 247;           Nur Baureihe 205;
                             204 K        e1*2001/116*0457*..                            26B; 26J; 27H; 27I; 6B2       neue C-Klasse; Cabrio;
                                                                       235/45R18 94Y     YAR; 11A; 24C; 244;           Kombilimousine; Coupe;
                                                                                         247; 26B; 26J; 27H;           Limousine;
                                                                                         27I; 6B3                      Allradantrieb;
                                                                           245/40R18 97  11A; 24C; 244; 247;           Heckantrieb; nicht
                                                                                         26B; 26J; 27H; 27I;           Hybrid;
                                                                                         6B4; 688                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/35R18 94Y 11A; 24C; 244; 247;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         26B; 26J; 27B; 27H;           725; 73C; 74D; 76O;
                                                                                         6B1
                                                                                                                       DEL
                             204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 245/40R18 97      11A; 244; 247; 27H;       Nur Baureihe 205;
                             204 K          e1*2001/116*0457*..                              27I; 57F; 575; 67O        neue C-Klasse; Cabrio;
                                                                           255/35R18 94Y     11A; 244; 247; 27B;       Kombilimousine; Coupe;
                                                                                             27H; 57F; 6B2             Limousine;
                                                                           255/40R18 95Y     11A; 244; 247; 27B;       Allradantrieb;
                                                                                             27H; 57F; 6B3             Heckantrieb; nicht
                                                                           265/35R18 97      11A; 24D; 27B; 27F;       Hybrid;
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                                                             57F; 6B4                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           265/40R18 97      YAR; 11A; 24D; 27B;       12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                             27F; 57F                  721; 725; 73C; 74D;
                                                                           275/35R18 95Y     11A; 24D; 27B; 27F;       76B; 76O; DEL
                                                                                             57F; 688
                             204            e1*2001/116*0431*..   270 - 287 245/40R18 93Y    11A; 244; 247; 27H;       Nur Baureihe 205;
                                                                                             27I; 57F; 67O             neue C-Klasse; nur
                                                                           255/40R18 95      11A; 244; 247; 27B;       Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                                             27H; 57F; 68W             Allradantrieb; nicht
                                                                           265/35R18 93Y     11A; 24D; 27B; 27F;       Hybrid;
                                                                                             57F; 689                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           265/40R18 97      YAR; 11A; 24D; 27B;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             27F; 57F                  725; 73C; 74D; 76B;
                                                                           275/35R18 95      11A; 24D; 27B; 27F;       76O; DEL
                                                                                             57F; 688
                             204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155 235/40R18 95Y    11A; 24C; 244; 247;       Nur Baureihe 205;
                             204 K          e1*2001/116*0457*..                              26B; 26J; 27H; 27I        neue C-Klasse;
                                                                           235/45R18 94Y     11A; 24C; 244; 247;       Kombilimousine;
                                                                                             26B; 26J; 27H; 27I; 5HI   Limousine;
                                                                           245/40R18 97Y     11A; 24C; 244; 247;       Heckantrieb; nur
                                                                                             26B; 26J; 27H; 27I        Hybrid;
                                                                           255/35R18 94Y     11A; 24C; 244; 247;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             26B; 26J; 27B; 27H;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             5HI
                                                                                                                       725; 73C; 74D; 76O;
                                                                                                                       DEL
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 41
                             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             204          e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 245/40R18 97Y        11A; 244; 247; 27H;      Nur Baureihe 205;
                             204 K        e1*2001/116*0457*..                                27I; 57F; 575            neue C-Klasse;
                                                                        255/35R18 94Y        11A; 244; 247; 27B;      Kombilimousine;
                                                                                             27H; 5HI; 57F            Limousine;
                                                                           255/40R18 99      11A; 244; 247; 27B;      Heckantrieb; nur
                                                                                             27H; 57F                 Hybrid;
                                                                           265/35R18 97Y     11A; 24D; 27B; 27F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             57F                      12A; 51A; 576; 71K;
                                                                           265/40R18 97Y     11A; 24D; 27B; 27F;      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             57F                      76B; 76O; DEL
                                                                           275/35R18 95Y     11A; 24D; 27B; 27F;
                                                                                             57F
                             204            e1*2001/116*0431*..   120 - 225 225/40R18 92     11A; 21P; 22I; 24C;      Nur Baureihe 204; Nur
                                                                                             24D                      4-MATIC; Limousine;
                                                                           235/40R18 91      11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24D                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           245/35R18         11A; 22B; 24D; 51G;      725; 729; 73C; 74D;
                                                                                             57F; 575                 DEL
                                                                           255/35R18 94      11A; 22B; 24D; 57F;
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                                                             575
                             204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 225/40R18 92W    11A; 21P; 22I; 22M;      Nur 4-MATIC; bis
                                                                                             24J; 24M                 e1*2001/116*0457*24;
                                                                           235/40R18 91W     11A; 21B; 22B; 22H;      Kombi;
                                                                                             22L; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/35R18         11A; 22B; 22H; 22L;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             24D; 51G; 57F; 575       725; 729; 73C; 74D;
                                                                           255/35R18 94      11A; 22B; 22H; 22L;      DEL
                                                                                             24D; 57F; 575
                             204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225 225/40R18 91Y     11A; 21P; 22I; 22M;      bis
                                                                                             24J; 24M                 e1*2001/116*0457*24;
                                                                           235/40R18 91Y     11A; 21B; 22B; 22H;      Kombi; Heckantrieb;
                                                                                             22L; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/35R18 92Y     11A; 22B; 22H; 22L;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             24D; 57F; 68T            725; 73C; 74D; DEL
                                                                           255/35R18 94Y     11A; 22B; 22H; 22L;
                                                                                             24D; 57F; 68B
                                                                           265/35R18 93Y     11A; 22B; 22F; 22L;
                                                                                             24D; 57F; 689

                             Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             215          e1*98/14*0113*..  368            245/45R18-96      11A; 21B; 21J; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             22L; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           255/45R18-99      11A; 21B; 21J; 21L;      725; 729; 73C; 74A
                                                                                             22F; 22L; 24D; 24J;
                                                                                             367
                                                                           265/40R18         11A; 22F; 22L; 24D;
                                                                                             51G; 57F; 575
                                                                           275/40R18         11A; 22F; 22L; 24D;
                                                                                             51G; 57F; 571
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 41
                             Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/45R18-96           11A; 21B; 21J; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             22L; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           255/45R18-99      11A; 21B; 21J; 21L;      725; 729; 73C; 74A
                                                                                             22F; 22L; 24D; 24J;
                                                                                             367
                                                                           265/40R18         11A; 22F; 22L; 24D;
                                                                                             51G; 57F; 575
                                                                           275/40R18         11A; 22F; 22L; 24D;
                                                                                             51G; 57F; 571

                             Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             R1ECLS       e1*2007/46*1818*.. 180 - 270 275/40R18 99          GA9; 57F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                                      76O

                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
§ 22 52291, Erweiterung 01




                             R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 97      YAR; 11A; 245; 26B;          Coupé; Cabrio;
                                                                                         26N                          Allradantrieb;
                                                                           245/45R18 100 GA9; 11A; 24J; 26B;          Heckantrieb;
                                                                                         26J; 27P                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/40R18 99  ohne                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         Radhausverbreiterung         725; 73C; 74A; 76O
                                                                                         (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                                                         248; 26B; 26J; 27H;
                                                                                         27P
                                                                           255/40R18 99  mit
                                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                                         (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                                                         26B; 26J; 27H; 27P
                                                                           265/40R18 97  YAR; 11A; 22Q; 24M;
                                                                                         241; 246; 26B; 26J;
                                                                                         27H
                                                                           275/40R18 99  GA9; 11A; 22Q; 244;
                                                                                         247; 27F; 57F
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 41
                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 235/45R18 97          YAR; 11A; 245; 26B;       Baureihe W213; nicht
                                                                                             26N; 5IM                  All Terrain; nicht
                                                                           245/45R18 100Y    GA9; 11A; 24J; 26B;       E300de; Allradantrieb;
                                                                                             26J; 27P; 5KA             Heckantrieb;
                                                                           255/40R18 99Y     mit                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             Radhausverbreiterung      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             (Flap) Serie; 11A; 24J;   725; 73C; 74A; 76O
                                                                                             26B; 26J; 27H; 27P;
                                                                                             5JK
                                                                           255/40R18 99Y     ohne
                                                                                             Radhausverbreiterung
                                                                                             (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                                                             248; 26B; 26J; 27H;
                                                                                             27P; 5JK
                                                                           265/40R18 97Y     YAR; 11A; 22Q; 24M;
                                                                                             241; 246; 26B; 26J;
                                                                                             27H; 5IM
                                                                           275/40R18 103     GA9; 11A; 22Q; 244;
                                                                                             247; 27F; 57F
                             210            e1*93/81*0022*..     150 - 165 265/35R18         10N; 51G; 57F; 689   nicht für gepanzerte
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                                                                                  Fz; Allradantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                  76B
                             210            e1*93/81*0022*..     55 - 150 255/35R18 90W      11A; 22I; 57F; 68B   nicht für gepanzerte
                                                                 55 - 165 235/40R18 91W                           Fz; Heckantrieb;
                                                                 55 - 205 265/35R18 93W      nicht E36 AMG 200kW; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             nicht E420/430 m.    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             Sonderschutz; 11A;   725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             22I; 57F; 689        76B
                                                                 150 - 205 255/35R18 94Y     nicht E36 AMG 200kW;
                                                                                             nicht E420/430 m.
                                                                                             Sonderschutz; 11A;
                                                                                             22I; 57F; 68B
                                                                 205       235/40R18 91Y     nicht E420/430 m.
                                                                                             Sonderschutz
                             210 K          e1*93/81*0033*..     150 - 165 265/35R18         10N; 11A; 22B; 51G;  Allradantrieb;
                                                                                             57F; 689             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                  76B
                             210 K          e1*93/81*0033*..     83 - 165 245/40R18 93W      11A; 22B             Heckantrieb;
                                                                 83 - 205 265/35R18          10N; 11A; 22B; 57F;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             631; 689             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 165 - 205 245/40R18 93Y     11A; 22B             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                  76B
                             211            e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 265/35R18 93W      11A; 22B; 24M; 57F;  Heckantrieb;
                                            e1*98/14*0183*..                                 575; 689             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 75 - 200 255/40R18 95       11A; 22B; 57F; 68W   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 75 - 285 265/35R18 93Y      11A; 22B; 24M; 57F;  725; 729; 73C; 74D;
                                                                                             575; 689             76B; 970
                                                                           275/35R18 95      11A; 22B; 24M; 57F;
                                                                                             688
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 41
                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             211          e1*2001/116*0183*.. 130 - 285 245/40R18 93Y                                 Nur 4-MATIC;
                                                                        245/40R18 97                                  Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 729; 73C; 74D
                             211K           e1*2001/116*0213*..   100 - 285 265/35R18        11A; 22B; 24M; 51G;      Heckantrieb;
                                                                                             57F; 575; 689            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           275/35R18 95      11A; 22B; 24M; 57F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             688                      725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      76B; 970
                             211K           e1*2001/116*0213*..   130 - 285 245/40R18 97                              Nur 4-MATIC;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 729; 73C; 74D
                             212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21B; 24J; 248;         Baureihe W212; nicht
                                                                                          51J                         AMG-Paket;
                                                                                                                      Stufenheck;
                                                                  100 - 215 275/35R18 95W 11A; 22B; 244; 247;         Heckantrieb;
                                                                                          57F; 688                    10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                                  100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21B; 24J; 57E;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          689                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                            245/40R18 97  11A; 21B; 24J; 248          83Y; 843
                                                                            265/35R18 97  11A; 22I; 244; 247;
                                                                                          57F; 575; 689
                                                                  225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 22B; 244; 247;
                                                                                          57F; 688
                             212            e1*2001/116*0501*..   110 - 270 235/45R18 97  YAR; 11A; 245; 26B;         Baureihe W213; nicht
                                                                                          26N                         E300e/E350e; nicht
                                                                            245/45R18 100 GA9; 11A; 24J; 26B;         E300de; Allradantrieb;
                                                                                          26J; 27P                    Heckantrieb;
                                                                            255/40R18 99  ohne                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          Radhausverbreiterung        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          (Flap) Serie; 11A; 24J;     725; 73C; 74A; 76O;
                                                                                          248; 26B; 26J; 27H;         83Y; 843
                                                                                          27P
                                                                            255/40R18 99  mit
                                                                                          Radhausverbreiterung
                                                                                          (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                                                          26B; 26J; 27H; 27P
                                                                            265/40R18 97  YAR; 11A; 22Q; 24M;
                                                                                          241; 246; 26B; 26J;
                                                                                          27H
                                                                            275/40R18 99  GA9; 11A; 22Q; 244;
                                                                                          247; 27F; 57F
                             212            e1*2001/116*0501*..   125 - 245 245/40R18 97  11A; 21B; 24J; 248          Baureihe W212; nicht
                                                                                                                      AMG-Paket;
                                                                                                                      Stufenheck;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                      74A; 83Y; 843
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 41
                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94         11A; 22B; 22H; 244;      Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                             247; 57F; 575            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  120 - 245 235/40R18        11A; 21N; 21P; 22I;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             24J; 248; 51G; 575       725; 729; 73C; 74D
                                                                           245/40R18 93Y     11A; 21B; 21N; 22B;
                                                                                             24J; 244; 247
                                                                           245/40R18 97      11A; 21B; 21N; 22B;
                                                                                             24J; 244; 247
                                                                           255/35R18 94Y     11A; 22B; 22H; 244;
                                                                                             247; 57F; 575
                                                                           265/35R18 93Y     11A; 22B; 22H; 244;
                                                                                             247; 57F; 689
                             207            e1*2001/116*0502*..   120 - 215 255/35R18 94     11A; 22B; 22H; 244;      Coupe; Heckantrieb;
                                                                                             247; 57F; 575; 68B       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  120 - 245 235/40R18        11A; 21N; 21P; 22I;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             24J; 248; 51G; 575       725; 729; 73C; 74D
                                                                           245/40R18 97      11A; 21B; 21N; 22B;
                                                                                             24J; 244; 247
                                                                           265/35R18 97      11A; 22B; 22H; 244;
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                                                             247; 57F; 689
                                                                  125 - 215 245/40R18 93Y    11A; 21B; 21N; 22B;
                                                                                             24J; 244; 247; 5HA
                                                                           265/35R18 93Y     11A; 22B; 22H; 244;
                                                                                             247; 5HA; 57F; 689
                                                                  225 - 245 255/35R18 94     11A; 22B; 22H; 244;
                                                                                             247; 57F; 575

                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
                             212K         e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97       11A; 21P; 24J; 248;         Kombi; Allradantrieb;
                                                                                          5BG                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J; 248          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                            255/40R18 99  11A; 21B; 241; 246;         721; 725; 729; 73C;
                                                                                          248; 260                    74A; 83Y; 843
                             212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 245 235/40R18 95  11A; 21P; 24J; 57E;         Kombi; Heckantrieb;
                                                                                          67B; 689                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J; 248          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                            255/40R18 99  11A; 21B; 241; 246;         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          248; 260                    83Y; 843
                                                                            265/35R18 97Y 11A; 22I; 24M; 57F;
                                                                                          575; 689
                                                                            275/35R18 99  11A; 22I; 244; 247;
                                                                                          57F; 67B; 688

                             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R18 100 11A; 21P; 22I; 24C;             GLK; Allradantrieb;
                                                                                      24D; 56G                        Heckantrieb;
                                                                        245/50R18 100 11A; 21P; 22B; 24C;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      24D; 56G                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                        255/45R18 99  11A; 21P; 22I; 24C;             725; 73C; 74A; 76O;
                                                                                      24D                             DEL
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 41
                             Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             163          e1*96/79*0083*..  110 - 173 255/55R18 105          11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            110 - 215 265/55R18 108          11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                      285/50R18 109          11A; 24C; 24D            725; 729; 73C; 74D;
                                                            184 - 255 255/55R18 105          11A; 24C; 24D; 52J       75I
                                                            255       265/55R18 108          11A; 24C; 24D; 52J
                                                                      285/50R18              10N; 11A; 24C; 24D;
                                                                                             51G

                             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y        11A; 24J; 56G            bis Mj.2013 (Baureihe
                                                                        245/50R18            11A; 24J; 56G            221); Allradantrieb;
                                                                        100W
                                                              150 - 380 255/40R18 95Y        11A; 24J; 5HR            Heckantrieb;
                                                                        255/45R18 99Y        11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 530; 573;
                                                                                                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                      73C; 74A; 76O; 83A;
                                                                                                                      DEL
§ 22 52291, Erweiterung 01




                             221            e1*2001/116*0335*..   270 - 335 275/45R18 103 57F; 575                    ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                            285/45R18 103 XFP; 11A; 24Q; 27I;         217); Cabrio; Coupe;
                                                                                          27U; 57F                    Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                                      76O; 83A; 97M; DEL

                             Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 245/45R18              10N; 11A; 21B; 22B;      Nicht für Fz. m.
                                                                                             24C; 24D; 51G            Länge 6158 mm; nicht
                                                                           265/40R18         11A; 22B; 22F; 24D;      für gepanzerte Fz;
                                                                                             51G; 57F; 575            Heckantrieb;
                                                                           275/40R18-99      11A; 22B; 22F; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             57F; 571                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 729; 73C; 74A
                             220            e1*97/27*0099*..      180 - 225 245/45R18        11A; 21B; 22B; 22L;      Nicht für Fz. m.
                                                                                             24J; 24M; 51G            Länge 6158 mm; nicht
                                                                           255/40R18 95      11A; 21B; 22B; 22L;      für gepanzerte Fz;
                                                                                             24J; 24M; 5HR            Nur 4-MATIC;
                                                                           255/45R18 99      11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24J; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           265/40R18         11A; 22B; 22F; 22L;      725; 729; 73C; 74A
                                                                                             24M; 51G; 57F; 574
                             220            e1*97/27*0099*..      368      245/45R18         10N; 11A; 21B; 22B;      Nicht für Fz. m.
                                                                                             24C; 24D; 51G            Länge 6158 mm; nicht
                                                                           265/40R18         11A; 22B; 22F; 24D;      für gepanzerte Fz;
                                                                                             51G; 57F; 575            Heckantrieb;
                                                                           275/40R18-99      11A; 22B; 22F; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             57F; 571                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 729; 73C; 74A
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 14 von 41
                             Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
                             220          e1*97/27*0099*..  145 - 165 245/45R18                10N; 11A; 21B; 22B;    Nicht für Fz. m.
                                                                                               24C; 24D; 51G          Länge 6158 mm;
                                                                           265/40R18           11A; 22B; 22F; 24D;    Heckantrieb;
                                                                                               51G; 57F; 575          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           275/40R18-99        11A; 22B; 22F; 24D;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               57F; 571               725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      MBN

                             Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
                             172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 225/40R18 88           11A; 246; 26B; 260     Cabrio; Heckantrieb;
                                                                        235/35R18 90           11A; 22M; 24J; 26B;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               260; 270               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           235/40R18 91        11A; 22M; 24J; 26B;    725; 729; 73C; 74D
                                                                                               260; 270
                                                                           245/35R18 88        11A; 22M; 270; 57F;
                                                                                               575
                                                                           255/35R18 90        11A; 22L; 271; 57F;
                                                                                               68B
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                                           265/35R18 93        11A; 22L; 248; 271;
                                                                                               57F; 689

                             Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
                             230          e1*98/14*0169*..   368           255/40R18           51G                    SL 600; nur bis
                                                                                                                      e1*98/14*0169*06;
                                                                                                                      10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 530; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 73C; 74D
                             230            e1*98/14*0169*..     170 - 285 255/40R18           51G                    bis e1*98/14*0169*18;
                                                                                                                      10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 530; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 73C; 74D

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 15 von 41
                             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 250 255/60R18 108                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       265/55R18 108                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                       265/60R18 110                                  725; 73C; 74D; 76O;
                                                                                                                      77E

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Reifenfabrikate verwendet werden.
                             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 17 von 41
                                   Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                   im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
                                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                                  Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                                  am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 19 von 41
                                   Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                   des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                                  km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                                  Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§ 22 52291, Erweiterung 01




                             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        245/45R18
                                                 Hinterachse:                        275/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                  eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                                   Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                                   den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 730kg.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1300kg.
                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
§ 22 52291, Erweiterung 01




                             5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1460kg.
                             5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1550kg.
                             5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1600kg.
                             631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                                  Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                  Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                                 Hinterachse:                          275/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        235/45R18
                                                 Hinterachse:                        265/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/45R18
                                                 Hinterachse:                          245/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/40R18
                                                 Hinterachse:                          275/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                                 Hinterachse:                          265/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                                 Hinterachse:                          255/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        235/50R18
                                                 Hinterachse:                        255/45R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 22 von 41
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                                 Hinterachse:                          245/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/45R18
                                                 Hinterachse:                          255/40R18
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6B1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          255/35R18
                                                 Hinterachse:                          285/30R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                                 Hinterachse:                          255/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 23 von 41
                             6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/45R18
                                                 Hinterachse:                          255/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/40R18
                                                 Hinterachse:                          265/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 24 von 41
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.
                             83Y) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                                  (Dicke 36mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
                                  zulässig.
                             843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                  an der Vorderachse nicht zulässig.
                             970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                                  Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                                  Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
                                  Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
                                  Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
                             97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
                                  Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
                                  Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
                             DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                                  390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
                             DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig.
                             GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/45R18
                                  Hinterachse: 275/40R18
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
                                  mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
                             PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.
                             XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                        255/50R18
                                                  Hinterachse:                        285/45R18
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/45R18
                                                 Hinterachse:                          265/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        235/45R18
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                 Hinterachse:                        255/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es
                                   wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/45R18
                                                 Hinterachse:                          255/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                                 Hinterachse:                          245/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        225/45R18
                                                 Hinterachse:                        245/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 26 von 41
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/45R18
                                                 Hinterachse:                          265/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                                 Hinterachse:                          265/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 27 von 41


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 230             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 180             y = 200                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
                                          26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 28 von 41

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 400             y = 200                   VA
                                          26P                      x = 350             y = 150                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                          26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
                                          27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
                                          27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 29 von 41

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    B8
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          27I                      x = 250             y = 300                   HA
                                          27B                      x = 300             y = 350                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
                                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                                          27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 30 von 41

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                                    Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 450             y = 270                   VA
                                          26P                      x = 400             y = 220                   VA
                                          27B                      x = 325             y = 390                   HA
                                          27I                      x = 275             y = 340                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
                                          27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
                                          27F                   x = 325       y = 390            18                 HA
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 31 von 41

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    F8
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
                                    Handelsbez.:    A8 L, A8

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                                          27I                      x = 200             y = 200                   HA
                                          27B                      x = 250             y = 250                   HA
                                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
§ 22 52291, Erweiterung 01
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 32 von 41

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     AUDI
                                    Fahrzeugtyp:    4L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0350*..
                                    Handelsbez.:    AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8

                                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 300             y = 350                   VA
                                          27I                      x = 260             y = 290                   HA
                                          26B                      x = 350             y = 400                   VA
§ 22 52291, Erweiterung 01
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 33 von 41

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 240             y = 285                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 34 von 41

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                                    Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 245             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 195             y = 300                   VA
                                          27B                      x = 340             y = 260                   HA
                                          27I                      x = 290             y = 210                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
                                          26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
                                          27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
                                          27F                   x = 340       y = 260            28                 HA
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 35 von 41

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    212
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
                                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                                    Variante(n):    Baureihe W213

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                                          27P                      x = 280             y = 400                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 36 von 41

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204 K
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0457*..
                                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 240             y = 285                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    R1EC
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
                                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                                          27P                      x = 280             y = 400                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 38 von 41

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    245G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                                    Variante(n):    Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 280             y = 240                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 280                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 200                   HA
                                          26B                      x = 350             y = 340                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 350       y = 340            25                 VA
                                          26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 280            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 39 von 41

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    245G
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                                    Variante(n):    GLA, Offroad-Fahrwerk

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 280             y = 240                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 280                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 200                   HA
                                          26B                      x = 350             y = 340                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 350       y = 340            11                 VA
                                          26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 280            20                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 40 von 41

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    221
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
                                    Handelsbez.:    S-Klasse

                                    Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 300                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 400                   HA
                                          27I                      x = 260             y = 350                   HA
                                          27U                      x = 240             y = 400                   HA
                                          27V                      x = 240             y = 400                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 350            19                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 400            28                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 400             8                 HA
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 41 von 41

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     MERCEDES
                                    Fahrzeugtyp:    172
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
                                    Handelsbez.:    SLK / SLC

                                    Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 250             y = 250                   VA
                                          26B                      x = 300             y = 300                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                          26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
                                          27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 300            30                 HA