Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 63 Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), DB, MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 33 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum WSX WSX ohne 66,6 800 2460 01/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 48 oder Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 43 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAO1, KAO2, KAO3 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 63 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 4G1; F8; B81; B8; F2; 4G Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 4L1; 4L Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1 140 Nm für Typ : F2 145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : 4L; 4L1 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 235/40R18 95 YBF; YBI A5 Coupé (B9) ab 235/45R18 95 YAS; YBH MJ2016; A5 Sportback 100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG (B9) ab MJ2016; S5 255/40R18 95 YAS; YBE Sportback (B9) ab 265/35R18 93Y YBI MJ2016; A5 Cabrio 265/40R18 97 YBH (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E; PDI B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 26P; 27I Nicht A4 Allroad 235/45R18 94 11A; 248; 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9) 90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B; ab MJ2016; AUDI S4 27B (B9) ab MJ2016; Kombi; 260 225/40R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Limousine; 235/45R18 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 52J Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E; PDI B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M; 51J Kombi; Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51J; 54F 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 725; 729; 73C; 74A; 24J; 24M 76O; 77E; PDI 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 24C; 24D; 54F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 63 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M; 5GG; 51J Nicht A4 Allroad 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24J; Quattro; AUDI S4 bis 24M; 51J; 54F MJ2016; Kombi; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; Allradantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 12A; 51A; 573; 71K; 24C; 24D; 54F 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; 77E; PDI Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 95 YBF; YBI A5 Coupé (B9) ab 235/45R18 95 YAS; YBH MJ2016; A5 Sportback 100 - 260 245/40R18 93Y YBF; YBG (B9) ab MJ2016; S5 255/40R18 95 YAS; YBE Sportback (B9) ab 265/35R18 93Y YBI MJ2016; A5 Cabrio 265/40R18 97 YBH (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E; PDI B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M; 51J AUDI S4 bis MJ2016; 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24J; Limousine; 24M; 51J; 54F Allradantrieb; 100 - 245 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 721; 725; 729; 73C; 24C; 24D; 54F 74A; 76O; 77E; PDI B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M; 51J Kombi; Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51J; 54F 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 725; 729; 73C; 74A; 24J; 24M 76O; 77E; PDI 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 24C; 24D; 54F B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M; 5GG; 51J Nicht A4 Allroad 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24J; Quattro; AUDI S4 bis 24M; 51J; 54F MJ2016; Kombi; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; Allradantrieb; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 12A; 51A; 573; 71K; 24C; 24D; 54F 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; 77E; PDI Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 63 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R18 91Y 11A; 26P; 27I Nicht A4 Allroad 235/45R18 94 11A; 248; 26P; 27I Quattro; AUDI A4 (B9) 90 - 260 245/40R18 93Y 11A; 245; 248; 26B; ab MJ2016; AUDI S4 27B (B9) ab MJ2016; Kombi; 260 225/40R18 M+S 11A; 26P; 27I; 52J Limousine; 235/45R18 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 52J Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E; PDI B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M; 51J Limousine; 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb; 24M; 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 22H; 12A; 51A; 71K; 721; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A; 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22H; 76O; 77E; PDI 24C; 24D; 54F Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 255/45R18 99 11A; 245; 27I Nur A6 allroad 265/45R18 101 11A; 24J; 248; 26P; quattro; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E; DEÄ; DEL 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J A7 Sportback; Coupe; 245/45R18 96 4-türig; 255/40R18 95 11A; 26P Allradantrieb; 255/45R18 99 11A; 26P Frontantrieb; 265/40R18 97 11A; 26P; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; 77E; DEÄ; DEL 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 235/45R18 94 57E; 67G A6; nicht A6 allroad 235/45R18 94 11A; 270; 5HI; 52J quattro; Kombi; 100 - 245 235/45R18 98 57E; 67G Stufenheck; 235/45R18 98 11A; 270; 52J Allradantrieb; 235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P; Frontantrieb; 271; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96Y 11A; 26P; 270 12A; 51A; 573; 71K; 255/40R18 95Y 11A; 245; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74A; 271 76O; 77E; DEÄ; DEL 255/45R18 99 11A; 245; 248; 26P; 271; 68H 265/40R18 97W 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271; 67G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 63 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 255/45R18 99 11A; 245; 27I Nur A6 allroad 265/45R18 101 11A; 24J; 248; 26P; quattro; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E; DEÄ; DEL 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94 52J A7 Sportback; Coupe; 245/45R18 96 4-türig; 255/40R18 95 11A; 26P Allradantrieb; 255/45R18 99 11A; 26P Frontantrieb; 265/40R18 97 11A; 26P; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; 77E; DEÄ; DEL 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 57E; 67G A6; nicht A6 allroad 235/45R18 94 11A; 270; 5HI; 52J quattro; Kombi; 100 - 245 235/45R18 98 57E; 67G Stufenheck; 235/45R18 98 11A; 270; 52J Allradantrieb; 235/50R18 97W 11A; 245; 248; 26P; Frontantrieb; 271; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96Y 11A; 26P; 270 12A; 51A; 573; 71K; 255/40R18 95Y 11A; 245; 248; 26P; 721; 725; 73C; 74A; 271 76O; 77E; DEÄ; DEL 255/45R18 99 11A; 245; 248; 26P; 271; 68H 265/40R18 97W 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271; 67G Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 255/45R18 99 11A; 248; 26N; 26P A6 ALLROAD QUATTRO; 255/50R18 102 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R18 105 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26J; 27H 725; 73C; 74A; 76O 265/45R18 101 11A; 245; 248; 26B; 26N; 27H Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/50R18 102 11A; 26B erhöhtes Anzugsmoment 265/45R18 101 11A; 26P 145 Nm; 275/45R18 103 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 63 Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 e-tron, SQ7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 250 265/60R18 110 11A; 26P ab e13*2007/46*1081*06; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 75I; 76O; DEÄ Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 250 265/60R18 110 11A; 26P ab e1*2001/116*0350*20; Q7; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 75I; 76O; DEÄ Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 33 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAO1, KAO2 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : R1ES Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : R1ES; (Baureihe W213) Zubehör : B450L27517R14 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : R1ES 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1ES Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 63 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 245; 26B; Coupé; Cabrio; 26N Allradantrieb; 245/45R18 100 GA9; 11A; 24J; 26B; Heckantrieb; 26J; 27P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 99 mit 12A; 51A; 71K; 721; Radhausverbreiterung 725; 73C; 74A; 76O (Flap) Serie; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P 255/40R18 99 ohne Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27P 265/40R18 97 YAR; 11A; 22Q; 24M; 241; 246; 26B; 26J; 27H 275/40R18 99 GA9; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 245; 26B; Baureihe W213; nicht 26N; 5IM All Terrain; nicht 245/45R18 100Y GA9; 11A; 24J; 26B; E300de; nicht E300e; 26J; 27P; 5KA Allradantrieb; 255/40R18 99Y ohne Heckantrieb; Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H; (Flap) Serie; 11A; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 248; 26B; 26J; 27H; 725; 73C; 74A; 76O; 27P; 5JK 255/40R18 99Y mit 83A Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P; 5JK 265/40R18 97Y YAR; 11A; 22Q; 24M; 241; 246; 26B; 26J; 27H; 5IM 275/40R18 103 GA9; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 275/40R18 103 11A; 27B; 57F; 58P; Baureihe W213; KAO1; KAO2 E300de; E300 e; Kombilimousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76B; 83A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 63 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 150 255/35R18 90W 11A; 22I; 57F; 68B; nicht für gepanzerte KAO1 Fz; Heckantrieb; 55 - 165 235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 205 265/35R18 93W nicht E36 AMG 200kW; 12A; 51A; 71K; 721; nicht E420/430 m. 725; 729; 73C; 74A; Sonderschutz; 11A; 76B 22I; 57F; 689; KAO1 150 - 205 255/35R18 94Y nicht E36 AMG 200kW; nicht E420/430 m. Sonderschutz; 11A; 22I; 57F; 68B; KAO1 205 235/40R18 91Y nicht E420/430 m. Sonderschutz 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 265/35R18 10N; 51G; 57F; 689; nicht für gepanzerte KAO1 Fz; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B 210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 265/35R18 10N; 11A; 22B; 51G; Allradantrieb; 57F; 689; KAO1 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 245/40R18 93W 11A; 22B Heckantrieb; 83 - 205 265/35R18 10N; 11A; 22B; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 631; 689; KAO1 12A; 51A; 71K; 721; 165 - 205 245/40R18 93Y 11A; 22B 725; 729; 73C; 74A; 76B 211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 285 245/40R18 93Y Nur 4-MATIC; 245/40R18 97 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 265/35R18 93W GEA; 11A; 22B; 24M; Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 57F; 689; KAO1 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 200 255/40R18 95 11A; 22B; 57F; 68W; 12A; 51A; 71K; 721; KAO1 725; 729; 73C; 74D; 75 - 285 265/35R18 93Y GEA; 11A; 22B; 24M; 76B; 970 57F; 689; KAO1 275/35R18 95 11A; 22B; 24M; 57F; 688; KAO1 211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 285 245/40R18 97 Nur 4-MATIC; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 265/35R18 97 GEA; 11A; 22B; 24M; Heckantrieb; 57F; 689; KAO1 10B; 11B; 11G; 11H; 275/35R18 95 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 721; 688; KAO1 725; 729; 73C; 74D; 76B; 970 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 63 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103 11A; 27B; 27F; 57F; Baureihe W213; 58P; KAO2 E300de; E300e; nur Limousine Heckantrieb; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76B; 840 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21B; 24J; 248; Baureihe W212; nicht 51J AMG-Paket; Stufenheck; 100 - 215 275/35R18 95W 11A; 22B; 244; 247; Heckantrieb; 57F; 688 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 245 235/40R18 95 11A; 21B; 24J; 57E; 12A; 51A; 71K; 721; 689 725; 729; 73C; 74A; 245/40R18 97 GCM; 11A; 21B; 24J; 83A; 83Y; 843 248; 688 265/35R18 97 GCM; 11A; 22I; 244; 247; 57F; 689 225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 22B; 244; 247; 57F; 688 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 245; 26B; Baureihe W213; nicht 26N E300e/E350e; nicht 245/45R18 100 GA9; 11A; 24J; 26B; E300de; Allradantrieb; 26J; 27P Heckantrieb; 255/40R18 99 ohne 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71K; 721; (Flap) Serie; 11A; 24J; 725; 73C; 74A; 76O; 248; 26B; 26J; 27H; 83A; 83Y; 843 27P 255/40R18 99 mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P 265/40R18 97 YAR; 11A; 22Q; 24M; 241; 246; 26B; 26J; 27H 275/40R18 99 GA9; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 83A; 83Y; 843 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 63 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 48 oder Radtyp: KM8080 KBA: 52289 Lochkreis: 5x112 ET: 43 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAO1, KAO2, KAO3 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 210 K; 210 Zubehör : B250L24517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : R1ECLS; 212; 221 Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 204 K; 211K; 204; R2CW; 211; R2CS Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 212 (Baureihe W212) Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : R1EC (Baureihe W213) Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 204 X; 220; 221; 212; 215; 212K Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : F2A (Kugelbund) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : F2A; 211; 211K; 230; 245G AMG; 204 K; F2CLA; 231; 172; 204; 245G; 207; 163 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 63 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : H1GLE Zubehör : B525L28517R14 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 210; 210 K 130 Nm für Typ : F2CLA; 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212K; 230; 231; 245G; 245G AMG 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 140 Nm für Typ : F2A; F2CLA 150 Nm für Typ : H1GLE; R1ECLS; R2CS; R2CW; 163; 212; 215; 220; 221 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- Fahrwerk; Fahrdynamik- Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; 77E 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; 77E 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 63 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 285 - 310 245/40R18 97 11A; 24J; 248; 26B; AMG A45; AMG A45 S; 26J; 27H; 27I Allradantrieb; 255/40R18 95 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 265/35R18 97 11A; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74D; 76O 26B; 26J; 27B; 27H 265/40R18 97 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27H 275/35R18 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F F2A e1*2007/46*1829*.. 225 225/40R18 91 11A; 24J; 26N; 26P AMG A35; 235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine; 26N; 27I Limousine; 245/40R18 93 11A; 241; 246; 248; Allradantrieb; 26B; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- Fahrwerk; Fahrdynamik- Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; 77E 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; 77E 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 63 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CS e1*2018/858*00017*.. 147 - 195 245/40R18 97 GB5; 11A; 244; 247; nicht All Terrain; 27H; 27I; 57F; KAO2 Kombilimousine; 265/35R18 97 11A; 24D; 27B; 27F; Heckantrieb; 57F; 689; KAO2 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R18 97 YAR; 11A; 24D; 27B; 12A; 51A; 71K; 721; 27F; 57F; KAO2 725; 73C; 74D; 76B; 275/35R18 99 11A; 24D; 27B; 27F; 76O 57F; 688 R2CW e1*2018/858*00016*.. 125 - 195 245/40R18 97 GB5; 11A; 244; 247; Limousine; 27H; 27I; 57F; KAO2 Allradantrieb; 265/35R18 97 11A; 24D; 27B; 27F; Heckantrieb; 57F; 689; KAO2 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R18 97 YAR; 11A; 24D; 27B; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 27F; 57F; KAO2 721; 725; 73C; 74D; 275/35R18 99 11A; 24D; 27B; 27F; 76B; 76O 57F; 688 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 245/40R18 97Y YBG; 11A; 244; 247; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 27H; 27I; 5IM; 57F; neue C-KLASSE; KAO1; KAO2; KAO3 Cabrio; Kombilimousine; Coupe; Limousine; 255/35R18 94Y 11A; 244; 247; 27B; Allradantrieb; 27H; 5HI; 57F; 6B2; Heckantrieb; nur KAO1; KAO2 Hybrid; 255/40R18 99 11A; 244; 247; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 57F; 6B3; KAO1; 12A; 51A; 576; 6AZ; KAO2 71K; 721; 725; 73C; 265/35R18 97Y 11A; 24D; 27B; 27F; 74D; 76B; 76O; 840 5IM; 57F; 6B4; KAO1 265/40R18 101 YAR; 11A; 24D; 27B; 27F; 57F; KAO1; KAO2 275/35R18 99 11A; 24D; 27B; 27F; 57F; 67B; KAO1; KAO2 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 24C; Nur Baureihe 204; Nur 24D 4-MATIC; Limousine; 235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 245/35R18 GA2; 11A; 22B; 24D; 725; 729; 73C; 74D; 51G; 57F DEL 255/35R18 94 GAX; 11A; 22B; 24D; 57F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 63 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 24C; Nur Baureihe 204; 24D Limousine; 235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 721; 68T 725; 73C; 74D; DEL 255/35R18 94 11A; 22B; 24D; 57F; 68B 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24C; 24M; 26B; bis 26J; 27B; 27F e1*2001/116*0431*36; 115 - 225 225/40R18 92 11A; 24C; 248; 26B; Coupe; Heckantrieb; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R18 90Y 11A; 24C; 24M; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26J; 27B; 27F 725; 729; 73C; 74D; 235/40R18 91 11A; 24C; 24M; 26B; DEL 26J; 27B; 27F 245/35R18 92 GA2; 11A; 24M; 27B; 27F; 57F 255/35R18 94 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F; 68B 204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I; neue C-KLASSE; 5HR Cabrio; 235/45R18 98 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; Coupe; 26B; 26J; 27H; 27I Limousine; 245/40R18 97Y 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26J; 27H; 27I; 5IM Heckantrieb; nur 255/35R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; Hybrid; 26B; 26J; 27B; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 5HI 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; DEL 204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 245/40R18 93Y 11A; 244; 247; 27H; Nur Baureihe 205; 27I; 57F; 67O; KAO1 neue C-KLASSE; nur 255/40R18 95 11A; 244; 247; 27B; Fzg.-Breite 1839mm; 27H; 57F; 68W; KAO1 Allradantrieb; nicht 265/35R18 93Y 11A; 24D; 27B; 27F; Hybrid; 57F; 689; KAO1 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R18 97 YAR; 11A; 24D; 27B; 12A; 51A; 71K; 721; 27F; 57F; KAO1 725; 73C; 74D; 76B; 275/35R18 95 11A; 24D; 27B; 27F; 76O; 840 57F; 688; KAO1 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 63 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/40R18 97 GB5; 11A; 244; 247; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 27H; 27I; 57F; 67O; neue C-KLASSE; KAO1; KAO2; KAO3 Cabrio; Kombilimousine; Coupe; Limousine; 255/35R18 94Y 11A; 244; 247; 27B; Allradantrieb; 27H; 57F; 6B2; KAO1; Heckantrieb; nicht KAO2 Hybrid; 255/40R18 95Y 11A; 244; 247; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 57F; 6B3; KAO1; 12A; 51A; 576; 6AZ; KAO2 71K; 721; 725; 73C; 265/35R18 97 11A; 24D; 27B; 27F; 74D; 76B; 76O; 840 57F; 6B4; KAO1 265/40R18 97 YAR; 11A; 24D; 27B; 27F; 57F; KAO1; KAO2 275/35R18 95Y 11A; 24D; 27B; 27F; 57F; 688; KAO1 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 235/40R18 95Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I; 6B2 neue C-KLASSE; Cabrio; 235/45R18 94Y YAR; 11A; 24C; 244; Kombilimousine; Coupe; 247; 26B; 26J; 27H; Limousine; 27I; 6B3 Allradantrieb; 245/40R18 97 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; nicht 26B; 26J; 27H; 27I; Hybrid; 6B4; 688 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721; 26B; 26J; 27B; 27H; 725; 73C; 74D; 76O; 6B1 DEL 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 22H; Kombi; Heckantrieb; 22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92Y 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71K; 721; 24D; 57F; 68T 725; 73C; 74D; DEL 255/35R18 94Y 11A; 22B; 22H; 22L; 24D; 57F; 68B 265/35R18 93Y 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 57F; 689 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 95V GAX; GA2; 11A; 21P; Nur 4-MATIC; bis 22I; 22M; 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/40R18 95V 11A; 21B; 22B; 22H; Kombi; 22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R18 94 GAX; 11A; 22B; 22H; 12A; 51A; 71K; 721; 22L; 24D; 57F 725; 729; 73C; 74D; 150 - 170 245/35ZR18 92Y GA2; 11A; 22B; 22H; DEL 22L; 24D; 5GM; 57F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 63 Verkaufsbezeichnung: CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2CLA e1*2007/46*1912*.. 285 - 310 235/45R18 M+S 11A; 246; 26B; 26N; AMG CLA 45; AMG 27I; 52J CLA 45S; Kombi; Limousine; 245/40R18 97 11A; 24M; 246; 26B; Allradantrieb; 26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 99 11A; 24J; 24M; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26J; 27B; 27H 725; 73C; 74D; 76O 265/35R18 97 11A; 24M; 242; 245; 26B; 26J; 27B; 27F F2CLA e1*2007/46*1912*.. 225 235/40R18 91 11A; 24C; 24D; 26J; AMG CLA 35; Kombi; 27B; 27F Limousine; 245/40R18 93 11A; 24C; 24D; 26J; Allradantrieb; 27B; 27F Frontantrieb; 255/40R18 95 11A; 24C; 24D; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 265/35R18 93 11A; 24C; 24D; 26J; 725; 73C; 74D; 76O 27B; 27F F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 225/40R18 92 11A; 24C; 244; 247; Kombi; Limousine; 26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 235/40R18 95 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; inkl. 26B; 26J; 27B; 27F Hybrid; 235/45R18 94 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 245/40R18 93 11A; 24C; 24D; 26B; 725; 73C; 74D; 76O 26J; 27B; 27F 255/40R18 95 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 265/35R18 93 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 265/40R18 97 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 275/35R18 95 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18-96 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21L; 725; 729; 73C; 74A 22F; 22L; 24D; 24J; 367 265/40R18 11A; 22F; 22L; 24D; 51G; 57F; 575 275/40R18 11A; 22F; 22L; 24D; 51G; 57F; 571 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 63 Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18-96 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R18-99 11A; 21B; 21J; 21L; 725; 729; 73C; 74A 22F; 22L; 24D; 24J; 367 265/40R18 11A; 22F; 22L; 24D; 51G; 57F; 575 275/40R18 11A; 22F; 22L; 24D; 51G; 57F; 571 Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/40R18 99 GA9; 57F; KAO1 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B; 76O Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 245; 26B; Coupé; Cabrio; 26N Allradantrieb; 245/45R18 100 GA9; 11A; 24J; 26B; Heckantrieb; 26J; 27P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R18 99 mit 12A; 51A; 71K; 721; Radhausverbreiterung 725; 73C; 74A; 76O (Flap) Serie; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P 255/40R18 99 ohne Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27P 265/40R18 97 YAR; 11A; 22Q; 24M; 241; 246; 26B; 26J; 27H 275/40R18 99 GA9; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 63 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 245; 26B; Baureihe W213; nicht 26N; 5IM All Terrain; nicht 245/45R18 100Y GA9; 11A; 24J; 26B; E300de; nicht E300e; 26J; 27P; 5KA Allradantrieb; 255/40R18 99Y ohne Heckantrieb; Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H; (Flap) Serie; 11A; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 248; 26B; 26J; 27H; 725; 73C; 74A; 76O; 27P; 5JK 255/40R18 99Y mit 83A Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P; 5JK 265/40R18 97Y YAR; 11A; 22Q; 24M; 241; 246; 26B; 26J; 27H; 5IM 275/40R18 103 GA9; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 155 275/40R18 103 11A; 27B; 57F; 58P; Baureihe W213; KAO1; KAO2 E300de; E300 e; Kombilimousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76B; 83A 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 150 255/35R18 90W 11A; 22I; 57F; 68B; nicht für gepanzerte KAO1 Fz; Heckantrieb; 55 - 165 235/40R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 205 265/35R18 93W nicht E36 AMG 200kW; 12A; 51A; 71K; 721; nicht E420/430 m. 725; 729; 73C; 74A; Sonderschutz; 11A; 76B 22I; 57F; 689; KAO1 150 - 205 255/35R18 94Y nicht E36 AMG 200kW; nicht E420/430 m. Sonderschutz; 11A; 22I; 57F; 68B; KAO1 205 235/40R18 91Y nicht E420/430 m. Sonderschutz 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 265/35R18 10N; 51G; 57F; 689; nicht für gepanzerte KAO1 Fz; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B 210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 265/35R18 10N; 11A; 22B; 51G; Allradantrieb; 57F; 689; KAO1 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 63 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 K e1*93/81*0033*.. 83 - 165 245/40R18 93W 11A; 22B Heckantrieb; 83 - 205 265/35R18 10N; 11A; 22B; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 631; 689; KAO1 12A; 51A; 71K; 721; 165 - 205 245/40R18 93Y 11A; 22B 725; 729; 73C; 74A; 76B 211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 285 245/40R18 93Y Nur 4-MATIC; 245/40R18 97 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 265/35R18 93W GEA; 11A; 22B; 24M; Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 57F; 689; KAO1 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 200 255/40R18 95 11A; 22B; 57F; 68W; 12A; 51A; 71K; 721; KAO1 725; 729; 73C; 74D; 75 - 285 265/35R18 93Y GEA; 11A; 22B; 24M; 76B; 970 57F; 689; KAO1 275/35R18 95 11A; 22B; 24M; 57F; 688; KAO1 211K e1*2001/116*0213*.. 130 - 285 245/40R18 97 Nur 4-MATIC; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 265/35R18 97 GEA; 11A; 22B; 24M; Heckantrieb; 57F; 689; KAO1 10B; 11B; 11G; 11H; 275/35R18 95 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 721; 688; KAO1 725; 729; 73C; 74D; 76B; 970 212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/40R18 103 11A; 27B; 27F; 57F; Baureihe W213; 58P; KAO2 E300de; E300e; nur Limousine Heckantrieb; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76B; 840 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21B; 24J; 248; Baureihe W212; nicht 51J AMG-Paket; Stufenheck; 100 - 215 275/35R18 95W 11A; 22B; 244; 247; Heckantrieb; 57F; 688 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 245 235/40R18 95 11A; 21B; 24J; 57E; 12A; 51A; 71K; 721; 689 725; 729; 73C; 74A; 245/40R18 97 GCM; 11A; 21B; 24J; 83A; 83Y; 843 248; 688 265/35R18 97 GCM; 11A; 22I; 244; 247; 57F; 689 225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 22B; 244; 247; 57F; 688 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 63 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 245; 26B; Baureihe W213; nicht 26N E300e/E350e; nicht 245/45R18 100 GA9; 11A; 24J; 26B; E300de; Allradantrieb; 26J; 27P Heckantrieb; 255/40R18 99 ohne 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71K; 721; (Flap) Serie; 11A; 24J; 725; 73C; 74A; 76O; 248; 26B; 26J; 27H; 83A; 83Y; 843 27P 255/40R18 99 mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P 265/40R18 97 YAR; 11A; 22Q; 24M; 241; 246; 26B; 26J; 27H 275/40R18 99 GA9; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 24J; 248 Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 83A; 83Y; 843 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 GCO; 11A; 22B; 22H; Coupe; Heckantrieb; 244; 247; 57F; 68B 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 245 245/40R18 97 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 71K; 721; 24J; 244; 247 725; 729; 73C; 74D 265/35R18 97 11A; 22B; 22H; 244; 247; 57F; 689 125 - 215 245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B; 24J; 244; 247; 5HA 265/35R18 93Y 11A; 22B; 22H; 244; 247; 5HA; 57F; 689 225 235/40R18 95 GCO; 11A; 21N; 21P; 22I; 24J; 248 225 - 245 255/35R18 94 GCO; 11A; 22B; 22H; 244; 247; 57F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 63 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94 GCO; 11A; 22B; 22H; Cabrio; Heckantrieb; 244; 247; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 245 235/40R18 95 GCO; 11A; 21N; 21P; 12A; 51A; 71K; 721; 22I; 24J; 248 725; 729; 73C; 74D 245/40R18 93Y 11A; 21B; 21N; 22B; 24J; 244; 247 245/40R18 97 11A; 21B; 21N; 22B; 24J; 244; 247 255/35R18 94Y GCO; 11A; 22B; 22H; 244; 247; 57F 265/35R18 93Y 11A; 22B; 22H; 244; 247; 57F; 689 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 11A; 21P; 24J; 5IM; Kombi; Heckantrieb; 57E; 67B; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97 GCM; 11A; 21P; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 248; 5IM; 688 725; 729; 73C; 74A; 255/40R18 99 11A; 21B; 241; 246; 83Y; 843 248; 260; 5JK 265/35R18 97 GCM; 11A; 22I; 24M; 5IM; 57F; 689 275/35R18 99 11A; 22I; 244; 247; 5JK; 57F; 67B; 688 212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 248; Kombi; Allradantrieb; 5BG 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 97Y 11A; 21P; 24J; 248 12A; 51A; 573; 71K; 255/40R18 99 11A; 21B; 241; 246; 721; 725; 729; 73C; 248; 260 74A; 83Y; 843 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R18 100 11A; 21P; 22I; 24C; GLK-Klasse; 24D; 56G Allradantrieb; 245/50R18 100 11A; 21P; 22B; 24C; Heckantrieb; 24D; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 71K; 721; 24D 725; 73C; 74A; 76O; DEL Verkaufsbezeichnung: GLE-Klasse, GLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H1GLE e1*2007/46*1885*.. 180 - 200 255/55R18 105 11A; 24J; 26B; 26N GLE SUV; 265/55R18 108 11A; 241; 246; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J 12A; 51A; 71K; 721; 275/50R18 107 11A; 24C; 24M; 26B; 725; 73C; 74A; 75I; 26J 76O; BES; DEÄ 285/50R18 109 11A; 24C; 24M; 26B; 26J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 63 Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 163 e1*96/79*0083*.. 110 - 173 255/55R18 105 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 110 - 215 265/55R18 108 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721; 285/50R18 109 11A; 24C; 24D 725; 729; 73C; 74D; 184 - 255 255/55R18 105 11A; 24C; 24D; 52J 75I 255 265/55R18 108 11A; 24C; 24D; 52J 285/50R18 10N; 11A; 24C; 24D; 51G Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 235/50R18 97Y 11A; 24J; 56G bis Mj.2013 (Baureihe 245/50R18 11A; 24J; 56G 221); Allradantrieb; 100W 150 - 380 255/40R18 95Y 11A; 24J; 5HR Heckantrieb; 255/45R18 99Y GCU; 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; 83A; DEL 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/45R18 103 GCT; 57F; KAO1 ab Mj.2014 (Baureihe 285/45R18 103 XFP; 11A; 24Q; 27I; 217); Cabrio; Coupe; 27U; 57F Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B; 76O; 83A; 840; 97M Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m. 24C; 24D; 51G Länge 6158 mm; 265/40R18 11A; 22B; 22F; 24D; Heckantrieb; 51G; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R18-99 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721; 57F; 571 725; 729; 73C; 74A; MBN 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/45R18 11A; 21B; 22B; 22L; Nicht für Fz. m. 24J; 24M; 51G Länge 6158 mm; nicht 255/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22L; für gepanzerte Fz; 24J; 24M; 5HR Nur 4-MATIC; 255/45R18 99 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 265/40R18 11A; 22B; 22F; 22L; 725; 729; 73C; 74A 24M; 51G; 57F; 574 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 63 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 368 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m. 24C; 24D; 51G Länge 6158 mm; nicht 265/40R18 11A; 22B; 22F; 24D; für gepanzerte Fz; 51G; 57F; 575 Heckantrieb; 275/40R18-99 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 571 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m. 24C; 24D; 51G Länge 6158 mm; nicht 265/40R18 11A; 22B; 22F; 24D; für gepanzerte Fz; 51G; 57F; 575 Heckantrieb; 275/40R18-99 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 571 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 GA2; 11A; 246; 26B; Cabrio; Heckantrieb; 260 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R18 90 11A; 22M; 24J; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 260; 270 725; 729; 73C; 74D 235/40R18 91 11A; 22M; 24J; 26B; 260; 270 245/35R18 88 GA2; 11A; 22M; 270; 57F 255/35R18 90 11A; 22L; 271; 57F; 68B 265/35R18 93 11A; 22L; 248; 271; 57F; 689 Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 - 320 275/35R18 95 57F; 688 ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76O 230 e1*98/14*0169*.. 368 255/40R18 SL 600; nur bis e1*98/14*0169*06; 10B; 10S; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 71K; 721; 725; 73C; 74D 230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 255/40R18 bis e1*98/14*0169*18; 10B; 10S; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 63 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 250 255/60R18 108 10B; 11B; 11G; 11H; 265/55R18 108 12A; 51A; 71K; 721; 265/60R18 110 725; 73C; 74D; 76O; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Mus ter bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich groß em Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 63 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 63 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 63 24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreit e nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 63 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläss igen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengröß en im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen A brollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 63 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% i st. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 730kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis z u einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 63 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 63 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R18 Hinterachse: 255/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sei n. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 63 68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R18 Hinterachse: 285/30R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Ant riebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 63 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 63 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83Y) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm (Dicke 36mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. 840) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an der Hinterachse nicht zulässig. 843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm an der Vorderachse nicht zulässig. 970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse. 97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 390mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm an der Vorderachse nicht zulässig. GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAX) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 63 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GB5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GCM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GCO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GCT) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/50R18 Hinterachse: 275/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GCU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 255/45R18 Hinterachse: 275/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GEA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 63 KAO1) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse KM8080 KBA: 52289 Lochkreis 5x112 ET: 33 KAO2) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse KM8080 KBA: 52289 Lochkreis 5x112 ET: 43 KAO3) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse KM8080 KBA: 52289 Lochkreis 5x112 ET: 48 MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig. PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. XFP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R18 Hinterachse: 285/45R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 63 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8, S8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4L Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*.. Handelsbez.: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 350 VA 27I x = 260 y = 290 HA 26B x = 350 y = 400 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 325 y = 310 VA 26P x = 275 y = 260 VA 27B x = 280 y = 280 HA 27I x = 230 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 325 y = 310 20 VA 26N x = 325 y = 310 8 VA 27F x = 280 y = 280 20 HA 27H x = 280 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 290 y = 230 VA 26B x = 340 y = 280 VA 27I x = 250 y = 240 HA 27B x = 300 y = 290 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 340 y = 280 8 VA 26J x = 340 y = 280 30 VA 27H x = 300 y = 290 8 HA 27F x = 300 y = 290 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA 27B x = 300 y = 400 HA 27I x = 260 y = 350 HA 27V x = 240 y = 400 HA 27U x = 240 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 19 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 400 28 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 310 VA 26P x = 260 y = 260 VA 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 310 30 VA 26N x = 310 y = 310 8 VA 27F x = 270 y = 290 30 HA 27H x = 270 y = 290 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 55 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 280 y = 280 HA 27I x = 230 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 325 y = 310 30 VA 26N x = 325 y = 310 8 VA 27F x = 280 y = 280 30 HA 27H x = 280 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 56 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 57 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 58 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 340 VA 26P x = 280 y = 290 VA 27B x = 255 y = 270 HA 27I x = 205 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 340 30 VA 26N x = 330 y = 340 8 VA 27F x = 255 y = 270 30 HA 27H x = 255 y = 270 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 59 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 290 y = 390 HA 27I x = 240 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 20 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA 27F x = 290 y = 390 30 HA 27H x = 290 y = 390 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 60 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: H1GLE Genehm.Nr.: e1*2007/46*1885*.. Handelsbez.: GLE-Klasse, GLS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 270 VA 26P x = 320 y = 320 VA 27I x = 280 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 320 8 VA 26N x = 320 y = 320 30 VA 27F x = 280 y = 330 8 HA 27H x = 280 y = 330 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 61 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CS Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 62 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 19-00060-CX-GBM-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9080 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 63 von 63 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.