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							Gutachten 19-00060-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 18.03.2019
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Fahrzeughersteller                      : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            :
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
WS3X                WS3X                    ohne                        66,6                   800     2460    01/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : 204 X; 221; 220; 212K
Zubehör                                 : B450L27517R14
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : 204; 207; 204 K
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : 212; (Baureihe W212)
Zubehör                                 : B450L27517R14
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : R1ES; R1EC; (Baureihe W213)
Zubehör                                 : B450L27517R14
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : 212; 164; 166; 220; 251
Zubehör                                 : B450L27517R14
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für
                                          Typ : 639/2; 204; 639/4; 204 K; 639/5; 163; 639
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 204; 204 K; 207; 212K
                                          130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                          150 Nm für Typ : 163; 164; 166; 220; 221; 251; 639; 639/2; 639/4;
                                          639/5
                                          150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC; R1ES
                                          150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                          150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Gutachten 19-00060-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 245/40R18 93Y 11A; 248; 57F; 67O              Nur Baureihe 205;
                                           255/40R18 95  11A; 244; 27I; 57F;             neue C-Klasse; nur
                                                         68W                             Fzg.-Breite 1839mm;
                                           265/35R18 93Y 11A; 244; 247; 27H;             Allradantrieb; nicht
                                                         27I; 57F; 689                   Hybrid;
                                           265/40R18 97  YAR; 11A; 244; 247;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         27H; 27I; 57F                   12A; 51A; 71K; 721;
                                           275/35R18 95  11A; 244; 247; 27B;             725; 73C; 74D; 76B;
                                                         27H; 57F; 688                   76O; DEL
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 245/35R18 92  11A; 248; 27B; 27H;             bis
                                                         57F; 575                        e1*2001/116*0431*36;
                                           255/35R18 94  11A; 24M; 27B; 27H;             Coupe; Heckantrieb;
                                                         57F; 68B                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74D;
                                                                                         76B; DEL
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 24J; 24M                Nur Baureihe 204;
                                               235/40R18 95  11A; 21P; 22I; 24J;         Limousine;
                                                             24M                         Heckantrieb;
                                               245/35R18 92Y 11A; 22I; 24M; 57F;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             68T                         12A; 51A; 71K; 721;
                                               255/35R18 94  11A; 22I; 24D; 57F;         725; 73C; 74D; DEL
                                                             68B
204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 245/40R18 97   11A; 248; 57F; 575;     Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..                           67O                     neue C-Klasse; Cabrio;
                                               255/35R18 94Y 11A; 244; 27I; 57F; 6B2 Kombilimousine; Coupe;
                                                                                     Limousine;
                                               255/40R18 95Y 11A; 244; 27I; 57F; 6B3 Allradantrieb;
                                                                                     Heckantrieb; nicht
                                               265/35R18 97  11A; 244; 247; 27H;     Hybrid;
                                                             27I; 57F; 6B4           10B; 11B; 11G; 11H;
                                               265/40R18 97  YAR; 11A; 244; 247;     12A; 51A; 576; 71K;
                                                             27H; 27I; 57F           721; 725; 73C; 74D;
                                               275/35R18 95Y 11A; 244; 247; 27B;     76B; 76O; DEL
                                                             27H; 57F; 688
204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155 245/40R18 97Y 11A; 248; 57F; 575      Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..             255/35R18 94Y 11A; 244; 27I; 5HI; 57F neue C-Klasse;
                                                                                     Kombilimousine;
                                               255/40R18 99  11A; 244; 27I; 57F      Limousine;
                                               265/35R18 97Y 11A; 244; 247; 27H;     Heckantrieb; nur
                                                             27I; 57F                Hybrid;
                                               265/40R18 97Y 11A; 244; 247; 27H;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             27I; 57F                12A; 51A; 576; 71K;
                                               275/35R18 95Y 11A; 244; 247; 27B;     721; 725; 73C; 74D;
                                                             27H; 57F                76B; 76O; DEL
204            e1*2001/116*0431*..   120 - 225 225/40R18 92  11A; 24J; 24M           Nur Baureihe 204; Nur
                                               235/40R18 91  11A; 21P; 22I; 24J;     4-MATIC; Limousine;
                                                             24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/35R18     11A; 22I; 24M; 51G;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                             57F; 575                725; 729; 73C; 74D;
                                               255/35R18 94  11A; 22I; 24D; 57F; 575 DEL
Gutachten 19-00060-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.03.2019
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                                                                                                     Seite: 3 von 17
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
204 K        e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M;              bis
                                                         24J; 24M                        e1*2001/116*0457*24;
                                           235/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M;             Kombi; Heckantrieb;
                                                         24J; 24M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/35R18 92Y 11A; 22I; 22M; 24M;             12A; 51A; 71K; 721;
                                                         57F; 68T                        725; 73C; 74D; DEL
                                           255/35R18 94Y 11A; 22B; 22H; 22L;
                                                         24D; 57F; 68B
                                           265/35R18 93Y 11A; 22B; 22H; 22L;
                                                         24D; 57F; 689
204 K        e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M;             Nur 4-MATIC; bis
                                                         24J; 24M                        e1*2001/116*0457*24;
                                           235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 22M;             Kombi;
                                                         24J; 24M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/35R18     11A; 22I; 22M; 24M;             12A; 51A; 71K; 721;
                                                         51G; 57F; 575                   725; 729; 73C; 74D;
                                           255/35R18 94  11A; 22B; 22H; 22L;             DEL
                                                         24D; 57F; 575

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 97       YAR; 11A; 26P               Coupé; Cabrio;
                                          275/40R18 99       ohne                        Allradantrieb;
                                                             Radhausverbreiterung        Heckantrieb;
                                                             (Flap) Serie; GA9; 11A;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             248; 27H; 27P; 57F
                                               275/40R18 99  mit                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                             Radhausverbreiterung        725; 73C; 74A; 76O
                                                             (Flap) Serie; GA9; 11A;
                                                             27H; 27P; 57F
R1ES           e1*2007/46*1560*..    110 - 270 235/45R18 97  YAR; 11A; 26P; 5IM          Baureihe W213; nicht
                                               275/40R18 103 mit                         All Terrain;
                                                             Radhausverbreiterung        Allradantrieb;
                                                             (Flap) Serie; GA9; 11A;     Heckantrieb;
                                                             27H; 27P; 57F
                                               275/40R18 103 ohne                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             Radhausverbreiterung        12A; 51A; 71K; 721;
                                                             (Flap) Serie; GA9; 11A;     725; 73C; 74A; 76O
                                                             248; 27H; 27P; 57F
212            e1*2001/116*0501*..   110 - 270 235/45R18 97  YAR; 11A; 26P               Baureihe W213;
                                               275/40R18 99  mit                         Allradantrieb;
                                                             Radhausverbreiterung        Heckantrieb;
                                                             (Flap) Serie; GA9; 11A;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             27H; 27P; 57F
                                               275/40R18 99  ohne                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                             Radhausverbreiterung        725; 73C; 74A; 76O;
                                                             (Flap) Serie; GA9; 11A;     83Y; 843
                                                             248; 27H; 27P; 57F
Gutachten 19-00060-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21P; 51J           Baureihe W212; nicht
                                 100 - 215 275/35R18 95W 11A; 22I; 244; 57F; 688 AMG-Paket;
                                                                                 Stufenheck;
                                                                                 Heckantrieb;
                                 100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21P; 57E; 689      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/40R18 97  11A; 21P; 24J; 248      12A; 51A; 71K; 721;
                                           265/35R18 97  11A; 248; 57F; 575;     725; 729; 73C; 74A;
                                                         689                     83Y; 843
                                 225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 22I; 244; 57F; 688
212          e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97  11A; 21P; 24J; 248      Baureihe W212; nicht
                                                                                 AMG-Paket;
                                                                                 Stufenheck;
                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                 74A; 83Y; 843

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94      11A; 22I; 248; 57F;         Coupe; Heckantrieb;
                                                             575; 68B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                     120 - 245 235/40R18     51G                         12A; 51A; 71K; 721;
                                               265/35R18 97  11A; 22B; 248; 57F;         725; 729; 73C; 74D;
                                                             689                         76B
                                     125 - 215 265/35R18 93Y 11A; 22B; 248; 5HA;
                                                             57F; 689
                                     225 - 245 255/35R18 94  11A; 22I; 248; 57F; 575
207            e1*2001/116*0502*..   120 - 245 235/40R18     51G                         Cabrio; Heckantrieb;
                                               255/35R18 94Y 11A; 22I; 248; 57F; 575     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                               265/35R18 93Y 11A; 22B; 248; 57F;         725; 729; 73C; 74D;
                                                             689                         76B
                                     125 - 215 255/35R18 94  11A; 22I; 248; 57F; 575

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 265/35R18 97Y 57F; 575; 689                    Kombi; Heckantrieb;
                                          275/35R18 99  11A; 248; 57F; 67B;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        688                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76B; 83Y; 843

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R18 100        11A; 24M; 56G            GLK; Allradantrieb;
                                           245/50R18 100        11A; 24M; 56G            Heckantrieb;
                                           255/45R18 99         11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 76B;
                                                                                         76O; 977; DEL
Gutachten 19-00060-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 235/60R18            11A; 24D; 24J; 51J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           103W                 56G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/55R18 105        11A; 24C; 24D            725; 73C; 74A; 75I;
                                           285/50R18 109        11A; 24C; 24D            76O

Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
163          e1*96/79*0083*..  110 - 173 255/55R18 105       11A; 24D; 24J               10B; 11B; 11G; 11H;
                               110 - 215 265/55R18 108       11A; 24D; 24J               12A; 51A; 71K; 721;
                                         285/50R18 109       11A; 24C; 24D               725; 729; 73C; 74D;
                               184 - 255 255/55R18 105       11A; 24D; 24J; 52J          75I
                               255       265/55R18 108       11A; 24D; 24J; 52J
                                         285/50R18           10N; 11A; 24C; 24D;
                                                             51G
164            e1*2001/116*0315*..   140 - 225 255/55R18 105 11A; 24C; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               285/50R18 109 11A; 24C; 24D               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         DEL

Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 190 235/55R18 104 11A; 246; 248; 51J;              M-Klasse; nicht GLE
                                                        56G                              Coupé; GLE SUV; nicht
                                          235/60R18 103 11A; 246; 248; 51J;              GL-Klasse; nicht GLS;
                                                        56G                              Allradantrieb;
                                          245/60R18 105 11A; 246; 248; 51J;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        56G                              12A; 51A; 573; 71K;
                                150 - 225 255/55R18 105 11A; 24J; 244; 247               721; 725; 729; 73C;
                                          285/50R18 109 11A; 24C; 24D                    74A; 75I; 76O; BES

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/45R18 103 57F; 575                        ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                         217); Cabrio; Coupe;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 76B;
                                                                                         76O; 83A; 97M; DEL

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 265/40R18              11A; 22B; 22L; 51G;      Nicht für Fz. m.
                                                                57F; 575                 Länge 6158 mm; nicht
                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                         Nur 4-MATIC;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76B
Gutachten 19-00060-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 326 265/40R18              11A; 22B; 24M; 51G;      Nicht für Fz. m.
                                                                57F; 575                 Länge 6158 mm; nicht
                                              275/40R18         10N; 11A; 22B; 24M;      für gepanzerte Fz;
                                                                51G; 57F; 571            Heckantrieb;
                                              275/40R18-99      11A; 22B; 24D; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                571                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76B

Verkaufsbezeichnung:    VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
639/4        L275                    65 - 170 255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 24D;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            54A                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D
639/4          e1*2007/46*0458*..    70 - 190 255/45R18 103 11A; 21P; 24C; 244;          bis
639/5          e1*2007/46*0459*..,                          247; 54A                     e1*2007/46*0459*05;
               L720                           255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 244;          bis
                                                            247; 5JK; 54A                e1*2007/46*0458*07;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 24D;              Heckantrieb;
                                                        54A                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 190 255/45R18 103 11A; 21P; 24C; 244;               bis
                                                       247; 54A                          e1*2007/46*0457*08;
                                         255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 244;               Allradantrieb;
                                                       247; 5JK; 54A                     Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
Gutachten 19-00060-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.03.2019
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       einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.03.2019
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 19-00060-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.03.2019
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/45R18
                     Hinterachse:                        275/40R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.03.2019
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
      Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
      den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 19-00060-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.03.2019
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/40R18
                   Hinterachse:                           255/35R18
Gutachten 19-00060-CX-GBM-00
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Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.03.2019
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/45R18
                    Hinterachse:                          255/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.03.2019
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75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
83A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
83Y) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
     (Dicke 36mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.
843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
     Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
     Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
     sein.
     Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
     an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
     Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
     Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
     Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
     Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R18
     Hinterachse: 275/40R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/45R18
                     Hinterachse:                          265/40R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 19-00060-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.03.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1EC
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             27P                      x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
Gutachten 19-00060-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             27P                      x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
Gutachten 19-00060-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 240             y = 285                   VA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
Gutachten 19-00060-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52291
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                   VA
             26P                      x = 195             y = 300                   VA
             27B                      x = 340             y = 260                   HA
             27I                      x = 290             y = 210                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
             27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
             27F                   x = 340       y = 260            28                 HA