Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
							                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 19

                             Fahrzeughersteller                      : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 42
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
                             WS3X                WS3X                    ohne                        66,6                   800     2460     01/19
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                                       für Typ : 204 X; 221; 220; 212K
                             Zubehör                                 : B450L27517R14


                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : 204; 207; 204 K
                             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : 212; (Baureihe W212)
                             Zubehör                                 : B450L27517R14


                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : R1ES; R1EC; (Baureihe W213)
                             Zubehör                                 : B450L27517R14


                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                                       für Typ : 212; 164; 166; 220; 251
                             Zubehör                                 : B450L27517R14


                             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                                       Typ : 639/2; 204; 639/4; 204 K; 639/5; 163; 639
                             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 204; 204 K; 207; 212K
                                                                       130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 19
                                                                      150 Nm   für Typ : 163; 164; 166; 220; 221; 251; 639; 639/2; 639/4;
                                                                      639/5
                                                                      150 Nm   ( Baureihe W213 ) für Typ : R1EC; R1ES
                                                                      150 Nm   ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                                      150 Nm   ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             204          e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 245/40R18 93Y 11A; 248; 57F; 67O              Nur Baureihe 205;
                                                                        255/40R18 95  11A; 244; 27I; 57F;             neue C-Klasse; nur
                                                                                      68W                             Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                        265/35R18 93Y 11A; 244; 247; 27H;             Allradantrieb; nicht
                                                                                      27I; 57F; 689                   Hybrid;
                                                                        265/40R18 97  YAR; 11A; 244; 247;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      27H; 27I; 57F                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                        275/35R18 95  11A; 244; 247; 27B;             725; 73C; 74D; 76B;
                                                                                      27H; 57F; 688                   76O; DEL
                             204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 245/35R18 92  11A; 248; 27B; 27H;             bis
                                                                                      57F; 575                        e1*2001/116*0431*36;
                                                                        255/35R18 94  11A; 24M; 27B; 27H;             Coupe; Heckantrieb;
                                                                                      57F; 68B                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                                                                                      725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                                      76B; DEL
                             204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 24J; 24M                Nur Baureihe 204;
                                                                            235/40R18 95  11A; 21P; 22I; 24J;         Limousine;
                                                                                          24M                         Heckantrieb;
                                                                            245/35R18 92Y 11A; 22I; 24M; 57F;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          68T                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                            255/35R18 94  11A; 22I; 24D; 57F;         725; 73C; 74D; DEL
                                                                                          68B
                             204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155 245/40R18 97Y 11A; 248; 57F; 575      Nur Baureihe 205;
                             204 K          e1*2001/116*0457*..             255/35R18 94Y 11A; 244; 27I; 5HI; 57F neue C-Klasse;
                                                                                                                  Kombilimousine;
                                                                            255/40R18 99  11A; 244; 27I; 57F      Limousine;
                                                                            265/35R18 97Y 11A; 244; 247; 27H;     Heckantrieb; nur
                                                                                          27I; 57F                Hybrid;
                                                                            265/40R18 97Y 11A; 244; 247; 27H;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          27I; 57F                12A; 51A; 576; 71K;
                                                                            275/35R18 95Y 11A; 244; 247; 27B;     721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          27H; 57F                76B; 76O; DEL
                             204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 245/40R18 97   11A; 248; 57F; 575;     Nur Baureihe 205;
                             204 K          e1*2001/116*0457*..                           67O                     neue C-Klasse; Cabrio;
                                                                            255/35R18 94Y 11A; 244; 27I; 57F; 6B2 Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                                  Limousine;
                                                                            255/40R18 95Y 11A; 244; 27I; 57F; 6B3 Allradantrieb;
                                                                                                                  Heckantrieb; nicht
                                                                            265/35R18 97  11A; 244; 247; 27H;     Hybrid;
                                                                                          27I; 57F; 6B4           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            265/40R18 97  YAR; 11A; 244; 247;     12A; 51A; 576; 71K;
                                                                                          27H; 27I; 57F           721; 725; 73C; 74D;
                                                                            275/35R18 95Y 11A; 244; 247; 27B;     76B; 76O; DEL
                                                                                          27H; 57F; 688
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 19
                             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92         11A; 24J; 24M             Nur Baureihe 204; Nur
                                                                        235/40R18 91         11A; 21P; 22I; 24J;       4-MATIC; Limousine;
                                                                                             24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/35R18         11A; 22I; 24M; 51G;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             57F; 575                  725; 729; 73C; 74D;
                                                                           255/35R18 94      11A; 22I; 24D; 57F; 575   DEL
                             204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225 225/40R18 91Y     11A; 21P; 22I; 22M;       bis
                                                                                             24J; 24M                  e1*2001/116*0457*24;
                                                                           235/40R18 91Y     11A; 21P; 22I; 22M;       Kombi; Heckantrieb;
                                                                                             24J; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/35R18 92Y     11A; 22I; 22M; 24M;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             57F; 68T                  725; 73C; 74D; DEL
                                                                           255/35R18 94Y     11A; 22B; 22H; 22L;
                                                                                             24D; 57F; 68B
                                                                           265/35R18 93Y     11A; 22B; 22H; 22L;
                                                                                             24D; 57F; 689
                             204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 225/40R18 92W    11A; 21P; 22I; 22M;       Nur 4-MATIC; bis
                                                                                             24J; 24M                  e1*2001/116*0457*24;
                                                                           235/40R18 91W     11A; 21P; 22I; 22M;       Kombi;
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                                                             24J; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/35R18         11A; 22I; 22M; 24M;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             51G; 57F; 575             725; 729; 73C; 74D;
                                                                           255/35R18 94      11A; 22B; 22H; 22L;       DEL
                                                                                             24D; 57F; 575

                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 97       YAR; 11A; 26P                Coupé; Cabrio;
                                                                       275/40R18 99       ohne                         Allradantrieb;
                                                                                          Radhausverbreiterung         Heckantrieb;
                                                                                          (Flap) Serie; GA9; 11A;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          248; 27H; 27P; 57F
                                                                            275/40R18 99  mit                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          Radhausverbreiterung         725; 73C; 74A; 76O
                                                                                          (Flap) Serie; GA9; 11A;
                                                                                          27H; 27P; 57F
                             R1ES           e1*2007/46*1560*..    110 - 270 235/45R18 97  YAR; 11A; 26P; 5IM           Baureihe W213; nicht
                                                                            275/40R18 103 mit                          All Terrain; nicht
                                                                                          Radhausverbreiterung         E300de; Allradantrieb;
                                                                                          (Flap) Serie; GA9; 11A;      Heckantrieb;
                                                                                          27H; 27P; 57F
                                                                            275/40R18 103 ohne                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          Radhausverbreiterung         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          (Flap) Serie; GA9; 11A;      725; 73C; 74A; 76O
                                                                                          248; 27H; 27P; 57F
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 19
                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97         YAR; 11A; 26P             Baureihe W213; nicht
                                                                        275/40R18 99         mit                       E300e/E350e; nicht
                                                                                             Radhausverbreiterung      E300de; Allradantrieb;
                                                                                             (Flap) Serie; GA9; 11A;   Heckantrieb;
                                                                                             27H; 27P; 57F
                                                                           275/40R18 99      ohne                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             Radhausverbreiterung      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             (Flap) Serie; GA9; 11A;   725; 73C; 74A; 76O;
                                                                                             248; 27H; 27P; 57F
                                                                                                                  83Y; 843
                             212            e1*2001/116*0501*..   100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21P; 51J           Baureihe W212; nicht
                                                                  100 - 215 275/35R18 95W 11A; 22I; 244; 57F; 688 AMG-Paket;
                                                                                                                  Stufenheck;
                                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                  100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21P; 57E; 689      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            245/40R18 97  11A; 21P; 24J; 248      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                            265/35R18 97  11A; 248; 57F; 575;     725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          689                     83Y; 843
                                                                  225 - 245 275/35R18 95Y 11A; 22I; 244; 57F; 688
§ 22 52291, Erweiterung 01




                             212            e1*2001/116*0501*..   125 - 245 245/40R18 97  11A; 21P; 24J; 248      Baureihe W212; nicht
                                                                                                                  AMG-Paket;
                                                                                                                  Stufenheck;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                  74A; 83Y; 843

                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18     51G                     Cabrio; Heckantrieb;
                                                                        255/35R18 94Y 11A; 22I; 248; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                        265/35R18 93Y 11A; 22B; 248; 57F;     725; 729; 73C; 74D;
                                                                                      689                     76B
                                                              125 - 215 255/35R18 94  11A; 22I; 248; 57F; 575
                             207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/35R18 94  11A; 22I; 248; 57F;     Coupe; Heckantrieb;
                                                                                      575; 68B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              120 - 245 235/40R18     51G                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                        265/35R18 97  11A; 22B; 248; 57F;     725; 729; 73C; 74D;
                                                                                      689                     76B
                                                              125 - 215 265/35R18 93Y 11A; 22B; 248; 5HA;
                                                                                      57F; 689
                                                              225 - 245 255/35R18 94  11A; 22I; 248; 57F; 575

                             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             212K         e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 265/35R18 97Y 57F; 575; 689                     Kombi; Heckantrieb;
                                                                       275/35R18 99  11A; 248; 57F; 67B;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     688                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                       76B; 83Y; 843
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 19
                             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/55R18 100        11A; 24M; 56G            GLK; Allradantrieb;
                                                                        245/50R18 100        11A; 24M; 56G            Heckantrieb;
                                                                        255/45R18 99         11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                                      76O; 977; DEL

                             Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 235/60R18            11A; 24D; 24J; 51J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        103W                 56G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                        255/55R18 105        11A; 24C; 24D            725; 73C; 74A; 75I;
                                                                        285/50R18 109        11A; 24C; 24D            76O

                             Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
                             163          e1*96/79*0083*..  110 - 173 255/55R18 105       11A; 24D; 24J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            110 - 215 265/55R18 108       11A; 24D; 24J               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                      285/50R18 109       11A; 24C; 24D               725; 729; 73C; 74D;
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                            184 - 255 255/55R18 105       11A; 24D; 24J; 52J          75I
                                                            255       265/55R18 108       11A; 24D; 24J; 52J
                                                                      285/50R18           10N; 11A; 24C; 24D;
                                                                                          51G
                             164            e1*2001/116*0315*..   140 - 225 255/55R18 105 11A; 24C; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            285/50R18 109 11A; 24C; 24D               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                                                      DEL

                             Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 190 235/55R18 104 11A; 246; 248; 51J;              M-Klasse; nicht GLE
                                                                                     56G                              Coupé; GLE SUV; nicht
                                                                       235/60R18 103 11A; 246; 248; 51J;              GL-Klasse; nicht GLS;
                                                                                     56G                              Allradantrieb;
                                                                       245/60R18 105 11A; 246; 248; 51J;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     56G                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                             150 - 225 255/55R18 105 11A; 24J; 244; 247               721; 725; 729; 73C;
                                                                       285/50R18 109 11A; 24C; 24D                    74A; 75I; 76O; BES

                             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                             221          e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/45R18 103 57F; 575                        ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                                                      217); Cabrio; Coupe;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74A; 76B;
                                                                                                                      76O; 83A; 97M; DEL
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 19
                             Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 265/40R18              11A; 22B; 22L; 51G;      Nicht für Fz. m.
                                                                                             57F; 575                 Länge 6158 mm; nicht
                                                                                                                      für gepanzerte Fz;
                                                                                                                      Nur 4-MATIC;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      76B
                             220            e1*97/27*0099*..      145 - 326 265/40R18        11A; 22B; 24M; 51G;      Nicht für Fz. m.
                                                                                             57F; 575                 Länge 6158 mm; nicht
                                                                           275/40R18         10N; 11A; 22B; 24M;      für gepanzerte Fz;
                                                                                             51G; 57F; 571            Heckantrieb;
                                                                           275/40R18-99      11A; 22B; 24D; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             571                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                      76B

                             Verkaufsbezeichnung:    VITO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             639/4        L275                    65 - 170 255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 24D;          10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                                                         54A                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74D
                             639/4          e1*2007/46*0458*..    70 - 190 255/45R18 103 11A; 21P; 24C; 244;          bis
                             639/5          e1*2007/46*0459*..,                          247; 54A                     e1*2007/46*0459*05;
                                            L720                           255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 244;          bis
                                                                                         247; 5JK; 54A                e1*2007/46*0458*07;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 24D;              Heckantrieb;
                                                                                     54A                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 190 255/45R18 103 11A; 21P; 24C; 244;               bis
                                                                                    247; 54A                          e1*2007/46*0457*08;
                                                                      255/45R18 99W 11A; 21P; 24C; 244;               Allradantrieb;
                                                                                    247; 5JK; 54A                     Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      725; 73C; 74D

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 19
                                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Reifenfabrikate verwendet werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 19
                                   Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                   des Reifens) herzustellen.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 19
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                                  Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                                  am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                        245/45R18
                                                  Hinterachse:                        275/40R18
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 19
                             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                                  Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                                  den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1300kg.
§ 22 52291, Erweiterung 01




                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1460kg.
                             5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1550kg.
                             67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                                 Hinterachse:                          275/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/45R18
                                                 Hinterachse:                          245/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 19
                                                 Vorderachse:                          245/40R18
                                                 Hinterachse:                          275/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                                 Hinterachse:                          265/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 52291, Erweiterung 01




                             68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                                 Hinterachse:                          255/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                                 Hinterachse:                          245/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        225/45R18
                                                 Hinterachse:                        255/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 19
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                                 Hinterachse:                          255/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/45R18
                                                 Hinterachse:                          255/40R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          245/40R18
                                                 Hinterachse:                          265/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 19
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.
                             83Y) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                                  (Dicke 36mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
                                  zulässig.
§ 22 52291, Erweiterung 01




                             843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig.
                             977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
                                  Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
                                  Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
                                  Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
                                  sein.
                                  Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
                                  an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
                                  Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
                                  Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
                             97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
                                  Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
                                  Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
                             BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
                                  (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                                  390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
                             GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/45R18
                                  Hinterachse: 275/40R18
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                             YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                        235/45R18
                                                  Hinterachse:                        265/40R18
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 14 von 19
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 52291, Erweiterung 01
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 15 von 19


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                                    Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 245             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 195             y = 300                   VA
                                          27B                      x = 340             y = 260                   HA
                                          27I                      x = 290             y = 210                   HA
§ 22 52291, Erweiterung 01




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
                                          26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
                                          27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
                                          27F                   x = 340       y = 260            28                 HA
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 16 von 19

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 240             y = 285                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 17 von 19

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    R1EC
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
                                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                                          27P                      x = 280             y = 400                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 18 von 19

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    204 K
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0457*..
                                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                                          26P                      x = 240             y = 285                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                             Gutachten 19-00060-CX-GBM-01
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52291
                             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM9080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 19 von 19

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:    212
                                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
                                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                                    Variante(n):    Baureihe W213

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                                          27P                      x = 280             y = 400                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 52291, Erweiterung 01




                                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
                                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA