Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
Seite 25
Seite 26
Seite 27
Seite 28
Seite 29
Seite 30
Seite 31
Seite 32
Seite 33
Seite 34
Seite 35
Seite 36
Seite 37
Seite 38
Seite 39
Seite 40
Seite 41
							Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 1 von 41

Fahrzeughersteller                       : AUDI, AUDI AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                           MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)      datum
WS1X                WS1X                    ohne                        66,6                     800     2460     12/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                           für Typ : B81; F2; 4G; B8; 4G1; 4H; F8
Zubehör                                  : B450L27517R14
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                           Typ : 8R1; 8R; 8R2
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1
                                           140 Nm für Typ : 8R; 8R1; 8R2
                                           145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91            11A; 21P; 51J           AUDI A5 Sportback bis
B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 245/35R19 93            11A; 21B; 21N; 245;     MJ2016; 4-türig;
                                                                   248; 51J                Allradantrieb;
                                               255/35R19 92        11A; 21B; 21N; 22I;     Frontantrieb;
                                                                   22M; 24J; 248; 54F      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               265/35R19 94        11A; 21B; 21J; 22I;     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                   22M; 24J; 248; 54F      721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 765; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 180 245/40R19 94       11A; 21P; 22I; 24J; 248 Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..                                                         Quattro bis MJ2015;
                                               255/35R19 92        11A; 21B; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                               255/40R19 96        11A; 21B; 22I; 24J; 248 721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 77E
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 41
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R19 92Y     11A; 245; 248; 26B;         A4 Allroad Quattro ab
B81          e13*2007/46*1084*..                             26N; 27F                    MJ2016;
                                           245/40R19 94      11A; 24J; 248; 26B;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             26N; 27F                    12A; 51A; 71K; 721;
                                               255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246;         725; 73C; 74A; 77E
                                                             247; 26B; 26N; 27F
                                               255/40R19 96  11A; 241; 244; 246;
                                                             247; 26B; 26N; 27F
                                               265/35R19 94  11A; 241; 244; 246;
                                                             247; 26B; 26J; 27F
B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 235/35R19 91Y 11A; 21P; 5GG; 51J          AUDI A5 Cabrio (8T)
                                     105 - 245 245/35R19 93  11A; 21B; 21N; 245;         bis MJ2016;
                                                             248; 51J                    Allradantrieb;
                                               255/35R19 92  11A; 21B; 21N; 22I;         Frontantrieb;
                                                             22M; 24J; 248; 54F          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               265/35R19 94  11A; 21B; 21J; 22I;         12A; 51A; 573; 71K;
                                                             22M; 24J; 248; 54F          721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 765; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   118 - 195 235/35R19 91     11A; 22I; 22M; 51J       AUDI A5 Coupe (8T)
                                               245/35R19 93     11A; 21P; 22I; 22M;      bis MJ2016;
                                                                24J; 24M; 51J            Frontantrieb;
                                              255/35R19 92      11A; 21P; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 24M; 54F            12A; 51A; 71K; 721;
                                              265/35R19 94      11A; 21B; 22B; 22L;      725; 729; 73C; 74A;
                                                                24J; 24M; 54F            765; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/40R19 93W     11A; 24J; 244; 247;      Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..                              26B; 26N; 27B; 27H       Quattro; AUDI A4 (B9)
                                              235/35R19 91Y     11A; 241; 244; 246;      ab MJ2016; AUDI S4
                                                                247; 26B; 26J; 27B;      (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                27H
                                     90 - 260 245/35R19 93Y     11A; 241; 244; 246;      Limousine;
                                                                247; 26B; 26J; 27B;      Allradantrieb;
                                                                27F
                                              255/30R19 91Y     11A; 24C; 24D; 26B;      Frontantrieb;
                                                                26J; 27B; 27F; 5GG       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/35R19 92Y     11A; 24C; 24D; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26J; 27B; 27F            725; 73C; 74A; 77E
                                              265/30R19 93Y     11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                26J; 27B; 27F
                                              265/35R19 94Y     11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                26J; 27B; 27F
                                     260      225/40R19 M+S     11A; 24J; 244; 247;
                                                                26B; 26N; 27B; 27H;
                                                                52J
                                              235/35R19 M+S     11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 26J; 27B;
                                                                27H; 52J
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 41
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC                         A5 Coupé (B9) ab
B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 245/35R19 93Y YBC; 11A; 245; 248;              MJ2016; A5 Sportback
                                                         26P; 27P                         (B9) ab MJ2016; S5
                                           255/35R19 96  YBA; YBB; 11A; 22Q;              Sportback (B9) ab
                                                         24J; 248; 26P; 27H               MJ2016; A5 Cabrio
                                           265/30R19 93Y 11A; 22Q; 241; 244;              (B9) ab MJ2016; S5
                                                         246; 247; 26B; 27H               Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                           265/35R19 94Y YBA; 11A; 22Q; 241;              S5 Coupé (B9) ab
                                                         244; 246; 247; 26B;              MJ2016; Allradantrieb;
                                                         27H
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 195 235/35R19 91     11A; 22I; 22M; 51J        AUDI S5 Coupé (8T)
                                     125 - 260 245/35R19 93     11A; 21P; 22I; 22M;       bis MJ2016; AUDI A5
                                                                24J; 24M; 51J             Coupe (8T) bis MJ2016;
                                              255/35R19 92      11A; 21P; 22B; 22L;       Allradantrieb;
                                                                24J; 24M; 54F             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/35R19 94      11A; 21B; 22B; 22L;       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                24J; 24M; 54F             721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 765; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 245/40R19 94         11A; 241; 244; 246;       A6; nicht A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..                                247; 26B; 261; 273; 5HI   quattro; Kombi;
                                           265/35R19 94         11A; 24C; 244; 247;       Stufenheck;
                                                                26B; 262; 274; 5HI;       Allradantrieb;
                                                                67H
                                     100 - 245 235/40R19 92Y    11A; 24J; 26B; 260;       Frontantrieb;
                                                                5GM; 57E; 67H             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R19 95      11A; 24J; 26B; 260;       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                57E; 67K                  721; 725; 73C; 74A
                                              245/40R19 98      11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 261; 273
                                     100 - 331 235/40R19 M+S    11A; 24J; 248; 26B;
                                                                260; 272; 52J
                                              235/45R19 M+S     11A; 24J; 248; 26B;
                                                                260; 272; 52J
                                              255/35R19 96Y     11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 261; 273
                                              255/40R19 96Y     11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 261; 273
                                              265/35R19 98      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 262; 274; 67H
                                              265/40R19 98      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 262; 274; 67K
                                     309 - 331 245/40R19 M+S    11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 261; 273; 52J
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 41
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 230 235/40R19 M+S    11A; 26B; 270; 5GM;          A7 Sportback; Coupe;
4G1          e13*2007/46*1147*..                            52J                          4-türig;
                                 140 - 245 245/40R19 94     11A; 26B; 260; 271           Allradantrieb;
                                 140 - 331 235/40R19 M+S    11A; 26B; 270; 52J           Frontantrieb;
                                           235/45R19 M+S    11A; 26B; 270; 52J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/35R19 96Y    11A; 245; 248; 26B;          12A; 51A; 573; 71K;
                                                            260; 271                     721; 725; 729; 73C;
                                              255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26B;          74A
                                                            260; 271
                                              265/35R19 98  11A; 245; 248; 26B;
                                                            261; 272
                                              265/40R19 98  11A; 245; 248; 26B;
                                                            261; 272
                                    309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 26B; 260; 271;
                                                            52J

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/50R19 103        11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
8R1          e13*2007/46*1083*..           275/45R19 104        11A; 24C; 24D            12A; 51A; 573; 71K;
                                           285/45R19 107        11A; 24C; 24D            721; 725; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 255/50R19 103        11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/45R19 104        11A; 24C; 24D            12A; 51A; 573; 71K;
                                           285/45R19 107        11A; 24C; 24D            721; 725; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 255/50R19 103        11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/45R19 104        11A; 24C; 24D            12A; 51A; 573; 71K;
                                           285/45R19 107        11A; 24C; 24D            721; 725; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 235/45R19 99  11A; 241; 244; 246;              A6; Kombilimousine;
                                                        26B; 27H                         Limousine;
                                          245/45R19 98  11A; 241; 244; 246;              Allradantrieb;
                                                        247; 26B; 26N; 27H               Frontantrieb;
                                          255/40R19 100 11A; 24C; 244; 247;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        26B; 26N; 27F                    12A; 51A; 71K; 721;
                                          255/40R19 96  11A; 24C; 244; 247;              725; 73C; 74A
                                                        26B; 26N; 27F
                                          255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26N; 27F
                                          265/40R19 98  11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27F
                                          265/45R19 102 11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26J; 27F
                                          275/40R19 101 11A; 24C; 24D; 26B;
                                                        26J; 27F
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 41
Verkaufsbezeichnung:     A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 210 235/45R19 99  11A; 26P                         A7 Sportback;
                                          245/45R19 98  11A; 248; 26B; 26N               10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/40R19 96  11A; 248; 26B; 26N               12A; 51A; 71K; 721;
                                          255/45R19 100 11A; 248; 26B; 26N               725; 73C; 74A
                                          265/40R19 98  11A; 245; 248; 26B;
                                                        26J
                                          275/40R19 101 11A; 24J; 244; 26B;
                                                        26J

Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/45R19 100 11A; 245; 248; 26B; 27I erhöhtes
                                                                                 Anzugsmoment
                                                                                 145 Nm;
                                           265/40R19 98  11A; 245; 248; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                           265/45R19 102 11A; 245; 248; 26B; 27I 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 235/50R19 103 11A; 21B; 22B; 245;             erhöhtes
                                                         248; 260; 270; 52J;             Anzugsmoment
                                                         56G                             145 Nm; kurzer
                                           245/45R19 98  11A; 21B; 22I; 260;             Radstand; langer
                                                         270; 52J                        Radstand;
                                           255/45R19 104 11A; 21B; 22B; 245;             Allradantrieb;
                                                         248; 260; 270                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/40R19 101 11A; 21B; 22B; 24J;             12A; 51A; 573; 71K;
                                                         248; 262; 271                   721; 725; 729; 73C;
                                           275/45R19 104 11A; 21B; 22B; 24J;             74A; 765
                                                         248; 262; 271; 54A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI AG, QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                 : B450L27517R14
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 41
Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
B8           e1*2001/116*0447*.. 331          235/40R19           51G; 52J                RS5 Coupé bis MJ2017;
                                              245/35R19 93        52J                     Coupe; Allradantrieb;
                                              255/35R19 96                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/35R19 98        11A; 27I                12A; 51A; 573; 71K;
                                              275/30R19 96        11A; 248; 26P; 27H;     721; 725; 729; 73C;
                                                                  27I                     74A
                                              275/35R19 96        11A; 248; 26P; 27H;
                                                                  27I

Verkaufsbezeichnung:     RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen          Auflagen zu Reifen                Auflagen
B8           e1*2001/116*0447*.. 331    235/40R19       51G; 52J                          RS5 Coupé bis MJ2017;
                                        245/35R19 93    52J                               RS5 Cabriolet bis
                                        255/35R19 96    nur Coupe                         MJ2017; Cabrio; Coupe;
                                        265/35R19 98    11A; 27I                          Allradantrieb;
                                        275/30R19 96    nur Coupe; 11A; 248;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        26P; 27H; 27I                     12A; 51A; 573; 71K;
                                        275/35R19 100 11A; 248; 26P; 27H;                 721; 725; 729; 73C;
                                                        27I                               74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : 171
Zubehör                                 : B250L24517R14
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : 204
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : 204 X; 222; 221; 212; R1ECLS
Zubehör                                 : B450L27517R14
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : 211; 218
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                          für Typ : 230; 231; 172
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 171
                                          130 Nm für Typ : 172; 204; 211; 218; 230; 231
                                          150 Nm für Typ : R1ECLS; 204 X; 221; 222
                                          150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
                                          150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 41
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/40R19 93Y 11A; 24C; 26B; 26J;             Nur Baureihe 205;
                                                         57E; 672                        neue C-Klasse; nur
                                           235/40R19 96  11A; 24C; 26B; 26J;             Fzg.-Breite 1839mm;
                                                         57E; 67H                        Allradantrieb; nicht
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74D; 76A

Verkaufsbezeichnung:     CLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1ECLS       e1*2007/46*1818*.. 210 - 270 235/40R19 96          11A; 246; 26N; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/40R19 94          11A; 24J; 26B; 26N       12A; 51A; 71K; 721;
                                          255/35R19 96          11A; 24J; 26B; 26J       725; 73C; 74A
                                          255/40R19 96          11A; 24J; 26B; 26J

Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93          11A; 21B; 22I; 245;      nicht AMG Sportpaket;
                                                                248; 260; 270; 51J       Coupe; 4-türig;
                                    120 - 300 255/30R19 91Y     11A; 21B; 22B; 24J;      Allradantrieb;
                                                                248; 261; 270; 5GG       Heckantrieb;
                                              255/35R19 92Y     11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                248; 261; 270            12A; 51A; 71K; 721;
                                              265/30R19 93Y     11A; 21B; 22B; 24J;      725; 729; 73C; 74D
                                                                248; 262; 271
                                              265/35R19 94      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                248; 262; 271
                                              275/30R19 92Y     11A; 22B; 244; 247;
                                                                271; 57F; 68R
218            e1*2007/46*0485*..   120 - 225 245/35R19 93Y     11A; 24J; 248; 26B;      nicht AMG Sportpaket;
                                                                26N; 27H; 27I; 5HA;      Kombilimousine;
                                                                51J
                                    120 - 300 255/35R19 96W     11A; 241; 246; 248;      Allradantrieb;
                                                                26B; 26J; 27B; 27H       Heckantrieb;
                                              265/30R19 93Y     11A; 24M; 241; 246;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                5HA
                                              265/35R19 94Y     11A; 24M; 241; 246;      725; 729; 73C; 74D
                                                                26B; 26J; 27B; 27F
                                              275/30R19 96W     11A; 244; 247; 27B;
                                                                27F; 57F; 68R

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
211          e1*2001/116*0183*.. 130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24C;             Nur 4-MATIC;
                                                         24D                             Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74D
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 41
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98     GAA; XFX; 11A; 22Q;          Baureihe W213;
                                                            24C; 244; 247; 26B;          Allradantrieb;
                                                            26J; 27F                     Heckantrieb;
                                              265/35R19 98  11A; 22Q; 24C; 24D;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            26B; 26J; 27F                12A; 51A; 71K; 721;
                                              275/35R19 100 GAA; 11A; 22Q; 24D;          725; 73C; 74A
                                                            27F; 57F

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 255/50R19 103 YBJ; YBM; 11A; 24C;             GLC Coupé;
                                                         26B; 26N                        Allradantrieb;
                                           275/45R19 104 YBL; 11A; 24C; 26P              Heckantrieb;
                                           285/45R19 107 YBM; 57F                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A
204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 190 275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247;         GLC; Kombilimousine;
                                                             26P                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19            11A; 22M; 24C; 26B;      ab Mj.2013 (Baureihe
222          e1*2007/46*0960*..                                 26N; 51G; 575            222); nicht AMG Sport-
                                           255/40R19            11A; 22M; 24C; 26B;      Paket; Limousine;
                                                                26J; 51G; 575            Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A
221            e1*2001/116*0335*..   270 - 335 245/45R19 98 11A; 24J; 26B; 26N;          ab Mj.2014 (Baureihe
                                                            27I; 27U; 575                217); Cabrio; Coupe;
                                              255/40R19 100 11A; 24Q; 241; 246;          Allradantrieb;
                                                            26B; 26N; 27I; 27U;          Heckantrieb;
                                                            68G
                                              255/45R19 100 YA7; 11A; 24Q; 241;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            246; 26B; 26N; 27I;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            27U
                                              275/40R19 101 11A; 24Q; 247; 27B;          725; 73C; 74A; 97M
                                                            27H; 27V; 57F; 575

Verkaufsbezeichnung:     SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
171          e1*2001/116*0262*..     120 - 225 235/35R19 91     11A; 21B; 21N; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                22L; 24C; 24M; 54A       12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/30R19 91      11A; 22F; 22L; 24D;      725; 73C; 74A
                                                                57F; 671; 673
                                              265/30R19 89      11A; 22F; 22L; 24D;
                                                                54A; 57F; 68X
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 41
Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 225/35R19 88           11A; 22L; 24C; 248;    Cabrio; Heckantrieb;
                                                                  26B; 262; 271          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R19 91        11A; 22L; 24C; 24M;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  26B; 263; 272          725; 729; 73C; 74D
                                              255/30R19 91        11A; 22L; 244; 247;
                                                                  273; 57F; 673
                                              265/30R19 89        11A; 22L; 24D; 274;
                                                                  57F; 68X

Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   225       245/35R19 93            11A; 24J; 26B; 26N     ab e1*98/14*0169*19;
231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91            11A; 24J; 248; 26B;    Cabrio; Heckantrieb;
                                                                  26N; 27I               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/35R19 92        11A; 24J; 248; 26B;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  26N; 27I               725; 729; 73C; 74D
                                              265/30R19 93        11A; 24J; 248; 26B;
                                                                  26J; 27H; 27I
                                              265/35R19 94        11A; 24J; 248; 26B;
                                                                  26J; 27H; 27I
                                              275/30R19 92        11A; 24M; 27B; 27H;
                                                                  57F; 68R

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PORSCHE
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 255/50R19 103 11A; 12A; 24J; 57E;             ab
                                                         6AN                             e13*2007/46*1164*02;
                                           255/50R19 103 YBJ; 12O; 57F                   Kombilimousine;
                                           265/50R19 110 12O; 57F; 6AM                   Allradantrieb;
                                           275/45R19 104 12A; 57F; 6AL                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           285/45R19 107 12A; 57F; 6AN                   12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         PDG
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 41
Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 255/50R19 103 11A; 12A; 24J; 57E; ab
                                                         6AN                 e13*2007/46*1165*02;
                                           255/50R19 103 YBJ; 12O; 57F       Kombilimousine;
                                           265/50R19 110 12O; 57F; 6AM       Allradantrieb;
                                           275/45R19 104 12A; 57F; 6AL       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           285/45R19 107 12A; 57F; 6AN       12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                             PDG

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 210 255/55R19 107           11A; 245               10B; 11B; 11G; 11H;
                                          265/50R19 106           11A; 24J; 248; 27H     12A; 51A; 71K; 721;
                                          265/55R19 109           11A; 24J; 248; 27H     725; 73C; 74D; 77E
                                          275/50R19 108           11A; 24J; 248; 26N;
                                                                  27H

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 41
       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 41
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 41
24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
263) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 41
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 41
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 16 von 41
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R19
                    Hinterachse:                        265/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 17 von 41
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/50R19
                    Hinterachse:                        275/45R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/55R19
                    Hinterachse:                        265/50R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/50R19
                    Hinterachse:                        285/45R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 18 von 41
      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
     Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
     Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R19
     Hinterachse: 275/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/45R19
                    Hinterachse:                          285/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 19 von 41
YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          245/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/55R19
                    Hinterachse:                          255/50R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/50R19
                    Hinterachse:                          275/45R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           255/50R19
                   Hinterachse:                           285/45R19
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 20 von 41
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 21 von 41


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            20                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 22 von 41

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 300            20                 HA
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 23 von 41

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F8
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
       Handelsbez.:    A8 L, A8

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27I                      x = 200             y = 200                   HA
             27B                      x = 250             y = 250                   HA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 24 von 41

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                   VA
             26P                      x = 350             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 25 von 41

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B81
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1084*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 310                   VA
             26P                      x = 230             y = 260                   VA
             27P                      x = 240             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 310            11                 VA
             26N                   x = 280       y = 310             8                 VA
             27F                   x = 240       y = 300            19                 HA
             27H                   x = 240       y = 300             8                 HA
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 26 von 41

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 300                   VA
             26B                      x = 250             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 350            30                 VA
             27H                   x = 200       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 200       y = 350            30                 HA
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 27 von 41

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 28 von 41

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                   VA
             26P                      x = 180             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
             26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
             27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 29 von 41

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):    Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 310                   VA
             26P                      x = 230             y = 260                   VA
             27P                      x = 240             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 310            11                 VA
             26N                   x = 280       y = 310             8                 VA
             27F                   x = 240       y = 300            19                 HA
             27H                   x = 240       y = 300             8                 HA
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 30 von 41

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 X
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
       Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

       Variante(n):    GLC Coupé

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 280                   VA
             26P                      x = 230             y = 230                   VA
             27B                      x = 360             y = 350                   HA
             27I                      x = 310             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 280       y = 280             3                 VA
             26J                   x = 280       y = 280             6                 VA
             27H                   x = 360       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 360       y = 350            11                 HA
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 31 von 41

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    221
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
       Handelsbez.:    S-Klasse

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27U                      x = 240             y = 400                   HA
             27V                      x = 240             y = 400                   HA
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 250             y = 300                   VA
             27B                      x = 300             y = 400                   HA
             27I                      x = 260             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350            19                 VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 400            28                 HA
             27H                   x = 300       y = 400             8                 HA
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 32 von 41

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 X
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
       Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

       Variante(n):    GLC

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 230             y = 230                   VA
             26B                      x = 280             y = 280                   VA
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 33 von 41

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             27P                      x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 34 von 41

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ECLS
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1818*..
       Handelsbez.:    CLS-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 230                   VA
             26B                      x = 250             y = 280                   VA
             27I                      x = 230             y = 250                   HA
             27B                      x = 280             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 280             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 280            20                 VA
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 300            20                 HA
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 35 von 41

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    221
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
       Handelsbez.:    S-Klasse

       Variante(n):    ab Mj.2013, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 350                   VA
             26P                      x = 270             y = 300                   VA
             27B                      x = 150             y = 380                   HA
             27I                      x = 100             y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 350            18                 VA
             26N                   x = 320       y = 350            18                 VA
             27F                   x = 150       y = 380            12                 HA
             27H                   x = 150       y = 380             9                 HA
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 36 von 41

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    218
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0485*..
       Handelsbez.:    CLS-KLASSE

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 330                   VA
             26P                      x = 200             y = 280                   VA
             27B                      x = 280             y = 310                   HA
             27I                      x = 230             y = 260                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 330            20                 VA
             26N                   x = 250       y = 330             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 330            25                 HA
             27H                   x = 250       y = 330             8                 HA
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 37 von 41

Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 240             y = 285                   VA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 38 von 41

Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK / SLC

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             26B                      x = 300             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 300            30                 HA
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 39 von 41

Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    231
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0803*..
       Handelsbez.:    SL-Klasse

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 380             y = 360                   VA
             27I                      x = 300             y = 330                   HA
             27B                      x = 350             y = 380                   HA
             26P                      x = 330             y = 310                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 380       y = 360             8                 VA
             26J                   x = 380       y = 360           13,5                VA
             27H                   x = 350       y = 380             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 380           23,5                HA
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 40 von 41

Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0447*..
       Handelsbez.:    AUDI RS5

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 260             y = 350                   VA
             26B                      x = 310             y = 400                   VA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 310       y = 400            13                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            28                 HA
Gutachten 19-00009-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 07.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 41 von 41

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    CR
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1827*..
       Handelsbez.:    TOUAREG

       Variante(n):


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 300            20                 VA
             26N                   x = 200       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 250            25                 HA
             27H                   x = 200       y = 200             8                 HA