Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 48 Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI AG, DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum WS1X WS1X ohne 66,6 800 2460 12/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 4G1; 4G; B8; B81; 4H; F2; F8 Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 8R1; 8R2; 8R Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1 140 Nm für Typ : F2; 8R; 8R1; 8R2 145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 235/35R19 91 11A; 21P; 51J AUDI A5 Sportback bis 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21B; 21N; 245; MJ2016; 4-türig; 248; 51J Allradantrieb; 255/35R19 92 11A; 21B; 21N; 22I; Frontantrieb; 22M; 24J; 248; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R19 94 11A; 21B; 21J; 22I; 12A; 51A; 573; 71K; 22M; 24J; 248; 54F 721; 725; 729; 73C; 74A; 765; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 245/40R19 94 11A; 21P; 22I; 24J; 248 Nur A4 Allroad Quattro bis MJ2015; 255/35R19 92 11A; 21B; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 255/40R19 96 11A; 21B; 22I; 24J; 248 721; 725; 729; 73C; 74A; 77E Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 48 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R19 93W 11A; 24J; 244; 247; Nicht A4 Allroad 26B; 26N; 27B; 27H Quattro; AUDI A4 (B9) 235/35R19 91Y 11A; 241; 244; 246; ab MJ2016; AUDI S4 247; 26B; 26J; 27B; (B9) ab MJ2016; Kombi; 27H 90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 241; 244; 246; Limousine; 247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb; 27F 255/30R19 91Y 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; 26J; 27B; 27F; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92Y 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26J; 27B; 27F 725; 73C; 74A; 77E 265/30R19 93Y 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 265/35R19 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 260 225/40R19 M+S 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 235/35R19 M+S 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27B; 27H; 52J B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC A5 Coupé (B9) ab 100 - 260 245/35R19 93Y YBC; 11A; 245; 248; MJ2016; A5 Sportback 26P; 27P (B9) ab MJ2016; S5 255/35R19 96 YBA; YBB; 11A; 22Q; Sportback (B9) ab 24J; 248; 26P; 27H MJ2016; A5 Cabrio 265/30R19 93Y 11A; 22Q; 241; 244; (B9) ab MJ2016; S5 246; 247; 26B; 27H Cabrio (B9) ab MJ2016; 265/35R19 94Y YBA; 11A; 22Q; 241; Allradantrieb; 244; 246; 247; 26B; Frontantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 235/40R19 92Y 11A; 245; 248; 26B; A4 Allroad Quattro ab 26N; 27F MJ2016; 245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246; 725; 73C; 74A; 77E 247; 26B; 26N; 27F 255/40R19 96 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27F 265/35R19 94 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 48 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 11A; 21P; 51J AUDI A5 Sportback bis 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21B; 21N; 245; MJ2016; 4-türig; 248; 51J Allradantrieb; 255/35R19 92 11A; 21B; 21N; 22I; Frontantrieb; 22M; 24J; 248; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R19 94 11A; 21B; 21J; 22I; 12A; 51A; 573; 71K; 22M; 24J; 248; 54F 721; 725; 729; 73C; 74A; 765; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19 94 11A; 21P; 22I; 24J; 248 Nur A4 Allroad Quattro bis MJ2015; 255/35R19 92 11A; 21B; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 255/40R19 96 11A; 21B; 22I; 24J; 248 721; 725; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y 11A; 21P; 5GG; 51J AUDI A5 Cabrio (8T) 105 - 245 245/35R19 93 11A; 21B; 21N; 245; bis MJ2016; 248; 51J Allradantrieb; 255/35R19 92 11A; 21B; 21N; 22I; Frontantrieb; 22M; 24J; 248; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R19 94 11A; 21B; 21J; 22I; 12A; 51A; 573; 71K; 22M; 24J; 248; 54F 721; 725; 729; 73C; 74A; 765; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W 11A; 24J; 244; 247; Nicht A4 Allroad 26B; 26N; 27B; 27H Quattro; AUDI A4 (B9) 235/35R19 91Y 11A; 241; 244; 246; ab MJ2016; AUDI S4 247; 26B; 26J; 27B; (B9) ab MJ2016; Kombi; 27H 90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 241; 244; 246; Limousine; 247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb; 27F 255/30R19 91Y 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; 26J; 27B; 27F; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92Y 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26J; 27B; 27F 725; 73C; 74A; 77E 265/30R19 93Y 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 265/35R19 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 260 225/40R19 M+S 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 235/35R19 M+S 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27B; 27H; 52J B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/35R19 91 11A; 22I; 22M; 51J AUDI S5 Coupé (8T) 125 - 260 245/35R19 93 11A; 21P; 22I; 22M; bis MJ2016; AUDI A5 24J; 24M; 51J Coupe (8T) bis MJ2016; 255/35R19 92 11A; 21P; 22B; 22L; Allradantrieb; 24J; 24M; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R19 94 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 573; 71K; 24J; 24M; 54F 721; 725; 729; 73C; 74A; 765; 77E Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 48 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/35R19 91 11A; 22I; 22M; 51J AUDI A5 Coupe (8T) 245/35R19 93 11A; 21P; 22I; 22M; bis MJ2016; 24J; 24M; 51J Frontantrieb; 255/35R19 92 11A; 21P; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 54F 12A; 51A; 71K; 721; 265/35R19 94 11A; 21B; 22B; 22L; 725; 729; 73C; 74A; 24J; 24M; 54F 765; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC A5 Coupé (B9) ab 100 - 260 245/35R19 93Y YBC; 11A; 245; 248; MJ2016; A5 Sportback 26P; 27P (B9) ab MJ2016; S5 255/35R19 96 YBA; YBB; 11A; 22Q; Sportback (B9) ab 24J; 248; 26P; 27H MJ2016; A5 Cabrio 265/30R19 93Y 11A; 22Q; 241; 244; (B9) ab MJ2016; S5 246; 247; 26B; 27H Cabrio (B9) ab MJ2016; 265/35R19 94Y YBA; 11A; 22Q; 241; S5 Coupé (B9) ab 244; 246; 247; 26B; MJ2016; Allradantrieb; 27H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 235/40R19 92Y 11A; 245; 248; 26B; A4 Allroad Quattro ab 26N; 27F MJ2016; 245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246; 725; 73C; 74A; 77E 247; 26B; 26N; 27F 255/40R19 96 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27F 265/35R19 94 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R19 103 11A; 21B; 22B; 245; erhöhtes 248; 260; 270; 52J; Anzugsmoment 56G 145 Nm; kurzer 245/45R19 98 11A; 21B; 22I; 260; Radstand; langer 270; 52J Radstand; 255/45R19 104 11A; 21B; 22B; 245; Allradantrieb; 248; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R19 101 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 71K; 248; 262; 271 721; 725; 729; 73C; 275/45R19 104 11A; 21B; 22B; 24J; 74A; 740; 765 248; 262; 271; 54A Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R19 104 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K; 285/45R19 107 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74D Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 48 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R19 104 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K; 285/45R19 107 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R19 104 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K; 285/45R19 107 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 241; 244; 246; A6; nicht A6 allroad 247; 26B; 261; 273; 5HI quattro; S6; Kombi; 265/35R19 94 11A; 24C; 244; 247; Stufenheck; 26B; 262; 274; 5HI; Allradantrieb; 67H 100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 24J; 26B; 260; Frontantrieb; 5GM; 57E; 67H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R19 95 11A; 24J; 26B; 260; 12A; 51A; 573; 71K; 57E; 67K 721; 725; 73C; 74A; 245/40R19 98 11A; 241; 244; 246; 77E 247; 26B; 261; 273 100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 260; 272; 52J 235/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 260; 272; 52J 255/35R19 96Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 261; 273 255/40R19 96Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 261; 273 265/35R19 98 11A; 24C; 244; 247; 26B; 262; 274; 67H 265/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; 26B; 262; 274; 67K 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 261; 273; 52J 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 11A; 26B; 270; 5GM; A7 Sportback; S7 52J Sportback; Coupe; 4- 140 - 245 245/40R19 94 11A; 26B; 260; 271 türig; Allradantrieb; 140 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26B; 270; 52J Frontantrieb; 235/45R19 M+S 11A; 26B; 270; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 96Y 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71K; 260; 271 721; 725; 729; 73C; 255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26B; 74A; 77E 260; 271 265/35R19 98 11A; 245; 248; 26B; 261; 272 265/40R19 98 11A; 245; 248; 26B; 261; 272 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 26B; 260; 271; 52J Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 48 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 241; 244; 246; A6; nicht A6 allroad 247; 26B; 261; 273; 5HI quattro; S6; Kombi; 265/35R19 94 11A; 24C; 244; 247; Stufenheck; 26B; 262; 274; 5HI; Allradantrieb; 67H 100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 24J; 26B; 260; Frontantrieb; 5GM; 57E; 67H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R19 95 11A; 24J; 26B; 260; 12A; 51A; 573; 71K; 57E; 67K 721; 725; 73C; 74A; 245/40R19 98 11A; 241; 244; 246; 77E 247; 26B; 261; 273 100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 260; 272; 52J 235/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 260; 272; 52J 255/35R19 96Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 261; 273 255/40R19 96Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 261; 273 265/35R19 98 11A; 24C; 244; 247; 26B; 262; 274; 67H 265/40R19 98 11A; 24C; 244; 247; 26B; 262; 274; 67K 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 261; 273; 52J 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 11A; 26B; 270; 5GM; A7 Sportback; S7 52J Sportback; Coupe; 4- 140 - 245 245/40R19 94 11A; 26B; 260; 271 türig; Allradantrieb; 140 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26B; 270; 52J Frontantrieb; 235/45R19 M+S 11A; 26B; 270; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 96Y 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71K; 260; 271 721; 725; 729; 73C; 255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26B; 74A; 77E 260; 271 265/35R19 98 11A; 245; 248; 26B; 261; 272 265/40R19 98 11A; 245; 248; 26B; 261; 272 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 26B; 260; 271; 52J Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 235/45R19 99 11A; 26P A7 Sportback; 245/45R19 98 11A; 248; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 100 11A; 248; 26B; 26N 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R19 100 11A; 248; 26B; 26N 725; 73C; 74A 265/40R19 98 11A; 245; 248; 26B; 26J 275/40R19 101 11A; 24J; 244; 26B; 26J Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 48 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R19 99 11A; 241; 244; 246; A6; Kombilimousine; 26B; 27H; 5JK Limousine; 245/45R19 102 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26B; 26N; 27H Frontantrieb; 255/40R19 100 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74A; 858 26B; 26N; 27F 265/40R19 102 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 265/45R19 102 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 275/40R19 101 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F F2 e1*2007/46*1801*.. 170 - 257 245/45R19 102 11A; 24J; 244; 26B; A6 ALLROAD 26J; 27F QUATTRO; Allradantrieb; 255/40R19 100 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 255/45R19 100 11A; 241; 244; 246; 725; 73C; 74A 247; 26B; 26J; 27F 255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 265/40R19 102 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 265/45R19 102 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/45R19 100 11A; 245; 248; 26B; 27I erhöhtes Anzugsmoment 145 Nm; 265/40R19 102 11A; 245; 248; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 265/45R19 102 11A; 245; 248; 26B; 27I 725; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R19 104 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K; 285/45R19 107 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI AG, QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 48 Zubehör : B450L27517R14 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 51G; 52J RS5 Coupé bis MJ2017; 245/35R19 93 52J Coupe; Allradantrieb; 255/35R19 96 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R19 98 11A; 27I 12A; 51A; 573; 71K; 275/30R19 96 11A; 248; 26P; 27H; 721; 725; 729; 73C; 27I 74A 275/35R19 96 11A; 248; 26P; 27H; 27I Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant, RS5 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 51G; 52J RS5 Cabriolet; RS5 245/35R19 93 52J Coupe; RS5 Sportback; 255/35R19 96 nur Coupe 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R19 98 11A; 27I 12A; 51A; 573; 71K; 275/30R19 96 nur Coupe; 11A; 248; 721; 725; 729; 73C; 26P; 27H; 27I 74A 275/35R19 100 11A; 248; 26P; 27H; 27I B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 M+S 52J AUDI RS4 Avant; 245/40R19 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 M+S 52J 12A; 51A; 71K; 721; 265/35R19 98 725; 73C; 74A 275/35R19 96 11A; 245; 248 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 171 Zubehör : B250L24517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 212; 204 X; R1ECLS; 212; 204 X Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 204 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 48 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 222; R1ECLS; 212; 204 X; 221 Zubehör : B450L27517R14 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : F2A (Kugelbund) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 218; 211 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 172; 231; 230 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 171 130 Nm für Typ : 172; 204; 211; 218; 230; 231 140 Nm für Typ : F2A 150 Nm für Typ : R1ECLS; 204 X; 212; 221; 222 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 225 235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; AMG A35; 26B; 26J; 27B; 27H Kombilimousine; 245/35R19 93 11A; 24C; 24D; 26B; Limousine; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 255/30R19 91 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 265/30R19 93 11A; 24C; 24D; 26B; 725; 73C; 74D 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/40R19 93Y 11A; 24C; 26B; 26J; Nur Baureihe 205; 57E; 672 neue C-Klasse; nur 235/40R19 96 11A; 24C; 26B; 26J; Fzg.-Breite 1839mm; 57E; 67H Allradantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76A Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 48 Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/35R19 96 GAA; 11A; 27I; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 235/40R19 96 11A; 246; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94 11A; 24J; 26B; 26N 12A; 51A; 71K; 721; 255/35R19 96 11A; 24J; 26B; 26J 725; 73C; 74A 255/40R19 96 11A; 24J; 26B; 26J 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 24J; 248; 26B; nicht AMG Sportpaket; 26N; 27H; 27I; 5HA; Kombilimousine; 51J 120 - 300 255/35R19 96W 11A; 241; 246; 248; Allradantrieb; 26B; 26J; 27B; 27H Heckantrieb; 265/30R19 93Y 11A; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27F; 12A; 51A; 71K; 721; 5HA 265/35R19 94Y 11A; 24M; 241; 246; 725; 729; 73C; 74D 26B; 26J; 27B; 27F 275/30R19 96W 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F; 68R 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93 11A; 21B; 22I; 245; nicht AMG Sportpaket; 248; 260; 270; 51J Coupe; 4-türig; 120 - 300 255/30R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24J; Allradantrieb; 248; 261; 270; 5GG Heckantrieb; 255/35R19 92Y 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 261; 270 12A; 51A; 71K; 721; 265/30R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24J; 725; 729; 73C; 74D 248; 262; 271 265/35R19 94 11A; 21B; 22B; 24J; 248; 262; 271 275/30R19 92Y 11A; 22B; 244; 247; 271; 57F; 68R Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nur 4-MATIC; 24D Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 22Q; Baureihe W213; nicht 24C; 244; 247; 26B; E300de; Allradantrieb; 26J; 27F Heckantrieb; 265/35R19 98 11A; 22Q; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 721; 275/35R19 100 GAA; 11A; 22Q; 24D; 725; 73C; 74A 27F; 57F 212 e1*2001/116*0501*.. 143 245/40R19 98 GAA; 11A; 241; 246; Baureihe W213; 26B; 26J; 57E E300de; nur Limousine Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76A Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 48 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 143 275/35R19 100 GAA; 11A; 243; 248; Baureihe W213; 27B; 27F; 57F E300de; nur Limousine Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247; GLC-Klasse; 26P Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/50R19 103 YBJ; YBM; 11A; 24C; GLC Coupé; 26B; 26N Allradantrieb; 275/45R19 104 YBL; 11A; 24C; 26P Heckantrieb; 285/45R19 107 YBM; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A 204 X e1*2001/116*0480*.. 270 255/50R19 103 YBJ; 57F GLC Coupé; 265/50R19 106 YBK; 11A; 27I; 57F Allradantrieb; 275/45R19 104 YBL; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 285/45R19 107 YBM; 11A; 27I; 57F 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B 204 X e1*2001/116*0480*.. 350 - 375 255/50R19 103 YBM; 11A; 24J; 26P; AMG GLC 63; 57E Allradantrieb; 265/50R19 106 XF5; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 57E 12A; 51A; 71K; 721; 275/45R19 104 YB3; 11A; 24J; 26P; 725; 73C; 74A; 76A; 57E 97G Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 98 11A; 24J; 26B; 26N; ab Mj.2014 (Baureihe 27I; 27U; 575 217); Cabrio; Coupe; 255/40R19 100 11A; 24Q; 241; 246; Allradantrieb; 26B; 26N; 27I; 27U; Heckantrieb; 68G 255/45R19 100 YA7; 11A; 24Q; 241; 10B; 11B; 11G; 11H; 246; 26B; 26N; 27I; 12A; 51A; 71K; 721; 27U 275/40R19 101 11A; 24Q; 247; 27B; 725; 73C; 74A; 97M 27H; 27V; 57F; 575 Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 48 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19 11A; 22M; 24C; 26B; ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 26N; 51G; 575 222); nicht AMG Sport- 255/40R19 11A; 22M; 24C; 26B; Paket; Limousine; 26J; 51G; 575 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24C; 24M; 54A 12A; 51A; 71K; 721; 255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 24D; 725; 73C; 74A 57F; 671; 673 265/30R19 89 11A; 22F; 22L; 24D; 54A; 57F; 68X Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 22L; 24C; 248; Cabrio; Heckantrieb; 26B; 262; 271 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 22L; 24C; 24M; 12A; 51A; 71K; 721; 26B; 263; 272 725; 729; 73C; 74D 255/30R19 91 11A; 22L; 244; 247; 273; 57F; 673 265/30R19 89 11A; 22L; 24D; 274; 57F; 68X Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 11A; 24J; 26B; 26N ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91 11A; 24J; 248; 26B; Cabrio; Heckantrieb; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721; 26N; 27I 725; 729; 73C; 74D 265/30R19 93 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27I 265/35R19 94 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27I 275/30R19 92 11A; 24M; 27B; 27H; 57F; 68R Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 48 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95BN e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 255/50R19 103 11A; 12A; 24J; 57E; ab 6AN e13*2007/46*1164*02; 255/50R19 103 YBJ; 12O; 57F Kombilimousine; 265/50R19 110 12O; 57F; 6AM Allradantrieb; 275/45R19 104 12A; 57F; 6AL 10B; 11B; 11G; 11H; 285/45R19 107 12A; 57F; 6AN 12A; 51A; 6AA; 71K; 721; 725; 73C; 74D; PDG Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95B e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 255/50R19 103 11A; 12A; 24J; 57E; ab 6AN e13*2007/46*1165*02; 255/50R19 103 YBJ; 12O; 57F Kombilimousine; 265/50R19 110 12O; 57F; 6AM Allradantrieb; 275/45R19 104 12A; 57F; 6AL 10B; 11B; 11G; 11H; 285/45R19 107 12A; 57F; 6AN 12A; 51A; 6AA; 71K; 721; 725; 73C; 74D; PDG Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 310 255/55R19 107 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 265/50R19 106 11A; 24J; 248; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 265/55R19 109 11A; 24J; 248; 27H 725; 73C; 74D; 77E 275/50R19 108 11A; 24J; 248; 26N; 27H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 48 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 48 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 243) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 48 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 263) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 48 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 48 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 48 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 48 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R19 Hinterachse: 275/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 48 6AM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/55R19 Hinterachse: 265/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 48 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm an der Vorderachse zulässig. 97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. 97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)! XF5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/50R19 Hinterachse: 295/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R19 Hinterachse: 285/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 48 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YB3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/45R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 255/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 48 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/55R19 Hinterachse: 265/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R19 Hinterachse: 275/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8, S8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 300 20 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B81 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1084*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 240 y = 300 HA 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 240 y = 300 HA 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 325 y = 315 HA 27I x = 275 y = 265 HA 26B x = 315 y = 310 VA 26P x = 265 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 325 y = 315 10 HA 27H x = 325 y = 315 8 HA 26J x = 315 y = 310 10 VA 26N x = 315 y = 310 8 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 150 y = 380 HA 27I x = 100 y = 330 HA 26B x = 320 y = 350 VA 26P x = 270 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 150 y = 380 12 HA 27H x = 150 y = 380 9 HA 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 18 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 255 y = 270 HA 27I x = 205 y = 220 HA 26B x = 330 y = 340 VA 26P x = 280 y = 290 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 255 y = 270 30 HA 27H x = 255 y = 270 8 HA 26J x = 330 y = 340 30 VA 26N x = 330 y = 340 8 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 400 HA 27I x = 260 y = 350 HA 27U x = 240 y = 400 HA 27V x = 240 y = 400 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 400 28 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA 26J x = 300 y = 350 19 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 218 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA 26B x = 250 y = 330 VA 26P x = 200 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 330 25 HA 27H x = 250 y = 330 8 HA 26J x = 250 y = 330 20 VA 26N x = 250 y = 330 8 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ECLS Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 230 y = 250 HA 27B x = 280 y = 300 HA 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 20 HA 26N x = 250 y = 280 8 VA 26J x = 250 y = 280 20 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Variante(n): GLC Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 230 VA 26B x = 280 y = 280 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Variante(n): GLC Coupé Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 360 y = 350 HA 27I x = 310 y = 300 HA 26B x = 280 y = 280 VA 26P x = 230 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 360 y = 350 8 HA 27F x = 360 y = 350 11 HA 26N x = 280 y = 280 3 VA 26J x = 280 y = 280 6 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 231 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*.. Handelsbez.: SL-Klasse Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 350 y = 380 HA 26P x = 330 y = 310 VA 26B x = 380 y = 360 VA 27I x = 300 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 350 y = 380 8 HA 27F x = 350 y = 380 23,5 HA 26N x = 380 y = 360 8 VA 26J x = 380 y = 360 13,5 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0447*.. Handelsbez.: AUDI RS5 Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA 26P x = 260 y = 350 VA 26B x = 310 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 28 HA 26N x = 310 y = 400 8 VA 26J x = 310 y = 400 13 VA Gutachten 19-00009-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 22.09.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 48 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: CR Genehm.Nr.: e1*2007/46*1827*.. Handelsbez.: TOUAREG Variante(n): Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 200 y = 200 8 HA 26J x = 250 y = 300 20 VA 26N x = 200 y = 250 8 VA