Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI AG, DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES, MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH,
VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
WS1X WS1X ohne 66,6 800 2460 12/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 38 oder
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 34 oder
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 33
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAPV, KAPW, KAPX, KAPY
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 4G1; 4G; B8; B81; 4H; F2; F8
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
Typ : 8R1; 8R2; 8R
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1
140 Nm für Typ : F2; 8R; 8R1; 8R2
145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 235/35R19 91 11A; 21P; 51J AUDI A5 Sportback bis
100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21B; 21N; MJ2016; 4-türig;
245; 248; 51J Allradantrieb;
255/35R19 92 11A; 21B; 21N; 22I; Frontantrieb;
22M; 24J; 248; 54F; 10B; 11B; 11G; 11H;
6CX
265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 21J; 12A; 51A; 573; 71K;
22I; 22M; 24J; 248; 54F 721; 725; 729; 73C;
74A; 765; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 245/40R19 94 11A; 21P; 22I; 24J; 248 Nur A4 Allroad
Quattro bis MJ2015;
255/35R19 92 11A; 21B; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
255/40R19 96 11A; 21B; 22I; 24J; 248 721; 725; 729; 73C;
74A; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/40R19 93W 11A; 24J; 244; 247; Nicht A4 Allroad
26B; 26N; 27B; 27H Quattro; AUDI A4 (B9)
235/35R19 91Y 11A; 241; 244; 246; ab MJ2016; AUDI S4
247; 26B; 26J; 27B; (B9) ab MJ2016; Kombi;
27H
90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 241; 244; 246; Limousine;
247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb;
27F
255/30R19 91Y 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb;
26J; 27B; 27F; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 92Y 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 27B; 27F 725; 73C; 74A; 77E
265/30R19 93Y 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265/35R19 94Y 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
260 225/40R19 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27H;
52J
235/35R19 M+S 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27B;
27H; 52J
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC A5 Coupé (B9) ab
100 - 260 245/35R19 93Y YBC; 11A; 245; 248; MJ2016; A5 Sportback
26P; 27P (B9) ab MJ2016; S5
255/35R19 96 YBA; YBB; 11A; 22Q; Sportback (B9) ab
24J; 248; 26P; 27H MJ2016; A5 Cabrio
265/30R19 93Y 11A; 22Q; 241; 244; (B9) ab MJ2016; S5
246; 247; 26B; 27H Cabrio (B9) ab MJ2016;
265/35R19 94Y YBA; 11A; 22Q; 241; Allradantrieb;
244; 246; 247; 26B; Frontantrieb;
27H
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 77E
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 235/40R19 92Y 11A; 245; 248; 26B; A4 Allroad Quattro ab
26N; 27F MJ2016;
245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246; 725; 73C; 74A; 77E
247; 26B; 26N; 27F
255/40R19 96 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27F
265/35R19 94 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 11A; 21P; 51J AUDI A5 Sportback bis
100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21B; 21N; MJ2016; 4-türig;
245; 248; 51J Allradantrieb;
255/35R19 92 11A; 21B; 21N; 22I; Frontantrieb;
22M; 24J; 248; 54F; 10B; 11B; 11G; 11H;
6CX
265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 21J; 12A; 51A; 573; 71K;
22I; 22M; 24J; 248; 54F 721; 725; 729; 73C;
74A; 765; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19 94 11A; 21P; 22I; 24J; 248 Nur A4 Allroad
Quattro bis MJ2015;
255/35R19 92 11A; 21B; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
255/40R19 96 11A; 21B; 22I; 24J; 248 721; 725; 729; 73C;
74A; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y 11A; 21P; 5GG; 51J AUDI A5 Cabrio (8T)
105 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21B; 21N; bis MJ2016;
245; 248; 51J Allradantrieb;
255/35R19 92 11A; 21B; 21N; 22I; Frontantrieb;
22M; 24J; 248; 54F; 10B; 11B; 11G; 11H;
6CX
265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 21J; 12A; 51A; 573; 71K;
22I; 22M; 24J; 248; 54F 721; 725; 729; 73C;
74A; 765; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/40R19 93W 11A; 24J; 244; 247; Nicht A4 Allroad
26B; 26N; 27B; 27H Quattro; AUDI A4 (B9)
235/35R19 91Y 11A; 241; 244; 246; ab MJ2016; AUDI S4
247; 26B; 26J; 27B; (B9) ab MJ2016; Kombi;
27H
90 - 260 245/35R19 93Y 11A; 241; 244; 246; Limousine;
247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb;
27F
255/30R19 91Y 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb;
26J; 27B; 27F; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 92Y 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 27B; 27F 725; 73C; 74A; 77E
265/30R19 93Y 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265/35R19 94Y 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
260 225/40R19 M+S 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27B; 27H;
52J
235/35R19 M+S 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27B;
27H; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/35R19 91 11A; 22I; 22M; 51J AUDI A5 Coupe (8T)
245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 22I; bis MJ2016;
22M; 24J; 24M; 51J Frontantrieb;
255/35R19 92 11A; 21P; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 54F; 6CX 12A; 51A; 71K; 721;
265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 22B; 725; 729; 73C; 74A;
22L; 24J; 24M; 54F 765; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 235/40R19 92Y 11A; 245; 248; 26B; A4 Allroad Quattro ab
26N; 27F MJ2016;
245/40R19 94 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
255/35R19 92Y 11A; 241; 244; 246; 725; 73C; 74A; 77E
247; 26B; 26N; 27F
255/40R19 96 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27F
265/35R19 94 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 225/40R19 92Y YBB; YBC A5 Coupé (B9) ab
100 - 260 245/35R19 93Y YBC; 11A; 245; 248; MJ2016; A5 Sportback
26P; 27P (B9) ab MJ2016; S5
255/35R19 96 YBA; YBB; 11A; 22Q; Sportback (B9) ab
24J; 248; 26P; 27H MJ2016; A5 Cabrio
265/30R19 93Y 11A; 22Q; 241; 244; (B9) ab MJ2016; S5
246; 247; 26B; 27H Cabrio (B9) ab MJ2016;
265/35R19 94Y YBA; 11A; 22Q; 241; S5 Coupé (B9) ab
244; 246; 247; 26B; MJ2016; Allradantrieb;
27H
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 77E
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/35R19 91 11A; 22I; 22M; 51J AUDI S5 Coupé (8T)
125 - 260 245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 22I; bis MJ2016; AUDI A5
22M; 24J; 24M; 51J Coupe (8T) bis MJ2016;
255/35R19 92 11A; 21P; 22B; 22L; Allradantrieb;
24J; 24M; 54F; 6CX 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 573; 71K;
22L; 24J; 24M; 54F 721; 725; 729; 73C;
74A; 765; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 6 von 55
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R19 103 11A; 21B; 22B; 245; erhöhtes
248; 260; 270; 52J; Anzugsmoment
56G 145 Nm; kurzer
245/45R19 98 11A; 21B; 22I; 260; Radstand; langer
270; 52J Radstand;
255/45R19 104 11A; 21B; 22B; 245; Allradantrieb;
248; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
275/40R19 101 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
248; 262; 271 721; 725; 729; 73C;
275/45R19 104 11A; 21B; 22B; 24J; 74A; 740; 765
248; 262; 271; 54A
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R19 104 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
285/45R19 107 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R19 104 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
285/45R19 107 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R19 104 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
285/45R19 107 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 7 von 55
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 241; 244; 246; A6; nicht A6 allroad
247; 26B; 261; 273; 5HI quattro; S6; Kombi;
265/35R19 94 11A; 24C; 244; 247; Stufenheck;
26B; 262; 274; 5HI; Allradantrieb;
67H
100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 24J; 26B; 260; Frontantrieb;
5GM; 57E; 67H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R19 95 11A; 24J; 26B; 260; 12A; 51A; 573; 71K;
57E; 67K 721; 725; 73C; 74A;
245/40R19 98 11A; 241; 244; 246; 77E
247; 26B; 261; 273
100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
260; 272; 52J
235/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
260; 272; 52J
255/35R19 96Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 261; 273
255/40R19 96Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 261; 273
265/35R19 98 11A; 24C; 244; 247;
26B; 262; 274; 67H
265/40R19 98 11A; 24C; 244; 247;
26B; 262; 274; 67K
309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 261; 273; 52J
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 11A; 26B; 270; 5GM; A7 Sportback; S7
52J Sportback; Coupe; 4-
140 - 245 245/40R19 94 11A; 26B; 260; 271 türig; Allradantrieb;
140 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26B; 270; 52J Frontantrieb;
235/45R19 M+S 11A; 26B; 270; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 96Y 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71K;
260; 271 721; 725; 729; 73C;
255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26B; 74A; 77E
260; 271
265/35R19 98 11A; 245; 248; 26B;
261; 272
265/40R19 98 11A; 245; 248; 26B;
261; 272
309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 26B; 260; 271;
52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 241; 244; 246; A6; nicht A6 allroad
247; 26B; 261; 273; 5HI quattro; S6; Kombi;
265/35R19 94 11A; 24C; 244; 247; Stufenheck;
26B; 262; 274; 5HI; Allradantrieb;
67H
100 - 245 235/40R19 92Y 11A; 24J; 26B; 260; Frontantrieb;
5GM; 57E; 67H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R19 95 11A; 24J; 26B; 260; 12A; 51A; 573; 71K;
57E; 67K 721; 725; 73C; 74A;
245/40R19 98 11A; 241; 244; 246; 77E
247; 26B; 261; 273
100 - 331 235/40R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
260; 272; 52J
235/45R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
260; 272; 52J
255/35R19 96Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 261; 273
255/40R19 96Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 261; 273
265/35R19 98 11A; 24C; 244; 247;
26B; 262; 274; 67H
265/40R19 98 11A; 24C; 244; 247;
26B; 262; 274; 67K
309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 261; 273; 52J
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 11A; 26B; 270; 5GM; A7 Sportback; S7
52J Sportback; Coupe; 4-
140 - 245 245/40R19 94 11A; 26B; 260; 271 türig; Allradantrieb;
140 - 331 235/40R19 M+S 11A; 26B; 270; 52J Frontantrieb;
235/45R19 M+S 11A; 26B; 270; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 96Y 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71K;
260; 271 721; 725; 729; 73C;
255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26B; 74A; 77E
260; 271
265/35R19 98 11A; 245; 248; 26B;
261; 272
265/40R19 98 11A; 245; 248; 26B;
261; 272
309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 26B; 260; 271;
52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R19 99 11A; 241; 244; 246; A6; Kombilimousine;
26B; 27H; 5JK Limousine;
245/45R19 102 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26B; 26N; 27H Frontantrieb;
255/40R19 100 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R19 100 11A; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74A
26B; 26N; 27F
265/40R19 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
265/45R19 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
275/40R19 101 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 235/45R19 99 11A; 26P A7 Sportback;
245/45R19 98 11A; 248; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 100 11A; 248; 26B; 26N 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R19 100 11A; 248; 26B; 26N 725; 73C; 74A
265/40R19 98 11A; 245; 248; 26B;
26J
275/40R19 101 11A; 24J; 244; 26B;
26J
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 245/45R19 102 11A; 24J; 244; 26B; A6 ALLROAD
26J; 27F QUATTRO;
Allradantrieb;
255/40R19 100 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R19 100 11A; 241; 244; 246; 725; 73C; 74A
247; 26B; 26J; 27F
255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
265/40R19 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
265/45R19 102 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/45R19 100 11A; 245; 248; 26B; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
145 Nm;
265/40R19 102 11A; 245; 248; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
265/45R19 102 11A; 245; 248; 26B; 27I 725; 73C; 74A; 740
Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/50R19 103 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
275/45R19 104 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
285/45R19 107 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI AG, QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : B450L27517R14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 51G; 52J RS5 Coupé bis MJ2017;
245/35R19 93 52J Coupe; Allradantrieb;
255/35R19 96 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R19 98 11A; 27I 12A; 51A; 573; 71K;
275/30R19 96 11A; 248; 26P; 27H; 721; 725; 729; 73C;
27I 74A
275/35R19 96 11A; 248; 26P; 27H;
27I
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant, RS5 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 51G; 52J RS5 Cabriolet; RS5
245/35R19 93 52J Coupe; RS5 Sportback;
255/35R19 96 nur Coupe 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R19 98 11A; 27I 12A; 51A; 573; 71K;
275/30R19 96 nur Coupe; 11A; 248; 721; 725; 729; 73C;
26P; 27H; 27I 74A
275/35R19 100 11A; 248; 26P; 27H;
27I
B8 e1*2001/116*0447*.. 331 235/40R19 M+S 52J AUDI RS4 Avant;
245/40R19 M+S 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 M+S 52J 12A; 51A; 71K; 721;
265/35R19 98 725; 73C; 74A
275/35R19 96 11A; 245; 248
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 38 oder
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 43 oder
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 34 oder
Radtyp: KM8090 KBA: 52293 Lochkreis: 5x112 ET: 33
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAPV, KAPW, KAPX, KAPY
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 171
Zubehör : B250L24517R14
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 11 von 55
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 204 X; 212; R1ECLS
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : R2CS; R2CW
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 212; R1ECLS; 204 X; 222; 221
Zubehör : B450L27517R14
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : F2A (Kugelbund)
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 211; 218
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 172; 231; 230
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 171
130 Nm für Typ : 172; 211; 218; 230; 231
140 Nm für Typ : F2A
150 Nm für Typ : R1ECLS; R2CS; R2CW; 204 X; 212; 221; 222
150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 225 235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; AMG A35;
26B; 26J; 27B; 27H Kombilimousine;
245/35R19 93 11A; 24C; 24D; 26B; Limousine;
26J; 27B; 27F Allradantrieb;
255/30R19 91 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
265/30R19 93 11A; 24C; 24D; 26B; 725; 73C; 74D
26J; 27B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 12 von 55
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 147 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 24D; 27B; nicht All Terrain;
27F; 57F; KAPV; Kombilimousine;
KAPW; KAPX; KAPY Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 67H; KAPV; 725; 73C; 74D; 76B
KAPW; KAPX; KAPY
R2CW e1*2018/858*00016*.. 125 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 24D; 27B; Limousine;
27F; 57F; KAPV; Allradantrieb;
KAPW; KAPX; KAPY Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; 12A; 51A; 6AZ; 71K;
57F; 67H; KAPV; 721; 725; 73C; 74D;
KAPW; KAPX; KAPY 76B
Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 235/40R19 96 11A; 246; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 94 11A; 24J; 26B; 26N 12A; 51A; 71K; 721;
255/35R19 96 11A; 24J; 26B; 26J 725; 73C; 74A
255/40R19 96 11A; 24J; 26B; 26J
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/35R19 96 GAA; 11A; 27I; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAPV; KAPW 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76B
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93 11A; 21B; 22I; 245; nicht AMG Sportpaket;
248; 260; 270; 51J Coupe; 4-türig;
120 - 300 255/30R19 91Y YDS; 11A; 21B; 22B; Allradantrieb;
24J; 248; 261; 270; Heckantrieb;
5GG
255/35R19 92Y 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 261; 270; 6CX 12A; 51A; 71K; 721;
265/30R19 93Y YDT; 11A; 21B; 22B; 725; 729; 73C; 74D
24J; 248; 262; 271
265/35R19 94 YDU; 11A; 21B; 22B;
24J; 248; 262; 271
275/30R19 92Y 11A; 22B; 244; 247;
271; 57F; 68R
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 11A; 24J; 248; 26B; nicht AMG Sportpaket;
26N; 27H; 27I; 5HA; Kombilimousine;
51J
120 - 300 255/35R19 96W 11A; 241; 246; 248; Allradantrieb;
26B; 26J; 27B; 27H; Heckantrieb;
6CX
265/30R19 93Y YDT; 11A; 24M; 241; 10B; 11B; 11G; 11H;
246; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 71K; 721;
27F; 5HA 725; 729; 73C; 74D
265/35R19 94Y YDU; 11A; 24M; 241;
246; 26B; 26J; 27B;
27F
275/30R19 96W 11A; 244; 247; 27B;
27F; 57F; 68R
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 285 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nur 4-MATIC;
24D Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 22Q; Baureihe W213; nicht
24C; 244; 247; 26B; E300de; Allradantrieb;
26J; 27F Heckantrieb;
265/35R19 98 11A; 22Q; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
275/35R19 100 GAA; 11A; 22Q; 24D; 725; 73C; 74A
27F; 57F
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 11A; 243; 248; Baureihe W213;
27B; 27F; 5KA; 57F; E300de;
KAPV; KAPW; KAPX; E300e; nur Limousine
KAPY Heckantrieb;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 145 255/50R19 103 11A; 24C; 244; 247; EQC-Klasse;
26B; 26N Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I
204 X e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 255/50R19 103 YBJ; 57F; KAPV; AMG GLC 43; AMG
KAPW; KAPX GLC
43 4MATIC; Coupe;
SUV;
285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 27I; Allradantrieb;
57F; KAPV; KAPW; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAPX 12A; 51A; 6AZ; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/50R19 103 YBJ; YBM; 11A; 24C; GLC Coupé;
26B; 26N Allradantrieb;
275/45R19 104 YBL; 11A; 24C; 26P Heckantrieb;
285/45R19 107 YBM; 57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 275/45R19 104 11A; 24C; 244; 247; GLC-Klasse;
26P Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2S e1*2007/46*2115*.. 210 235/45R19 99 11A; 24J nicht S 580 e; inkl.
210 - 370 245/45R19 102 11A; 24J; 248 Hybrid;
255/45R19 100 11A; 24J; 24M; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
5KA 12A; 51A; 71K; 721;
265/40R19 102 11A; 24C; 24M; 26P 725; 73C; 74D; 75I;
265/45R19 102 11A; 24C; 24M; 26P 80Q
275/40R19 101 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27I
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 98 GAE; 11A; 24J; 26B; ab Mj.2014 (Baureihe
26N; 27I; 27U 217); Cabrio; Coupe;
255/40R19 100 11A; 24Q; 241; 246; Allradantrieb;
26B; 26N; 27I; 27U; Heckantrieb;
68G
255/45R19 100 YA7; 11A; 24Q; 241; 10B; 11B; 11G; 11H;
246; 26B; 26N; 27I; 12A; 51A; 71K; 721;
27U
275/40R19 101 GAE; 11A; 24Q; 247; 725; 73C; 74A; 97M
27B; 27H; 27V; 57F
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19 102 GAE; 11A; 22M; 24C; ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 26B; 26N 222); nicht AMG Sport-
255/40R19 100 11A; 22M; 24C; 26B; Paket; Limousine;
26J Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24C; 24M; 54A; 12A; 51A; 71K; 721;
6C3
255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 24D; 725; 73C; 74A
57F; 671; 673
265/30R19 89 11A; 22F; 22L; 24D;
54A; 57F; 68X
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 22L; 24C; 248; Cabrio; Heckantrieb;
26B; 262; 271 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 22L; 24C; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
26B; 263; 272; 6C3 725; 729; 73C; 74D
255/30R19 91 11A; 22L; 244; 247;
273; 57F; 673
265/30R19 89 11A; 22L; 24D; 274;
57F; 68X
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 15 von 55
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 YDE; 11A; 24J; 26B; ab e1*98/14*0169*19;
231 e1*2007/46*0803*.. 26N Cabrio; Heckantrieb;
225 - 320 255/30R19 91 YDS; 11A; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
255/35R19 92 GAU; 11A; 24J; 248; 725; 729; 73C; 74D
26B; 26N; 27I; 6CX
265/30R19 93 YDT; 11A; 24J; 248;
26B; 26J; 27H; 27I
265/35R19 94 YDU; 11A; 24J; 248;
26B; 26J; 27H; 27I
275/30R19 92 11A; 24M; 27B; 27H;
57F; 68R
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2S e1*2007/46*2115*.. 210 235/45R19 99 11A; 24J nicht S 580 e; inkl.
210 - 370 245/45R19 102 11A; 24J; 248 Hybrid;
255/45R19 100 11A; 24J; 24M; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
5KA 12A; 51A; 71K; 721;
265/40R19 102 11A; 24C; 24M; 26P 725; 73C; 74D; 75I;
265/45R19 102 11A; 24C; 24M; 26P 80Q
275/40R19 101 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27I
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 98 GAE; 11A; 24J; 26B; ab Mj.2014 (Baureihe
26N; 27I; 27U 217); Cabrio; Coupe;
255/40R19 100 11A; 24Q; 241; 246; Allradantrieb;
26B; 26N; 27I; 27U; Heckantrieb;
68G
255/45R19 100 YA7; 11A; 24Q; 241; 10B; 11B; 11G; 11H;
246; 26B; 26N; 27I; 12A; 51A; 71K; 721;
27U
275/40R19 101 GAE; 11A; 24Q; 247; 725; 73C; 74A; 97M
27B; 27H; 27V; 57F
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19 102 GAE; 11A; 22M; 24C; ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 26B; 26N 222); nicht AMG Sport-
255/40R19 100 11A; 22M; 24C; 26B; Paket; Limousine;
26J Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
95BN e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 255/50R19 103 11A; 12A; 24J; 57E; ab
6AN e13*2007/46*1164*02;
255/50R19 103 YBJ; 12O; 57F Kombilimousine;
265/50R19 110 12O; 57F; 6AM Allradantrieb;
275/45R19 104 12A; 57F; 6AL 10B; 11B; 11G; 11H;
285/45R19 107 12A; 57F; 6AN 12A; 51A; 6AA; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
PDG
Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
95B e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 255/50R19 103 11A; 12A; 24J; 57E; ab
6AN e13*2007/46*1165*02;
255/50R19 103 YBJ; 12O; 57F Kombilimousine;
265/50R19 110 12O; 57F; 6AM Allradantrieb;
275/45R19 104 12A; 57F; 6AL 10B; 11B; 11G; 11H;
285/45R19 107 12A; 57F; 6AN 12A; 51A; 6AA; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
PDG
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 255/55R19 107 11A; 245 inkl. Hybrid;
265/50R19 106 11A; 24J; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
265/55R19 109 11A; 24J; 248; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
275/50R19 108 11A; 24J; 248; 26N; 725; 73C; 74D; 75I;
27H 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasc he der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
243) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzus tellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Hecks chürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
263) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radauß enseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
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5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R19
Hinterachse: 265/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
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68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so is t die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschl upfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/50R19
Hinterachse: 275/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/55R19
Hinterachse: 265/50R19
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/50R19
Hinterachse: 285/45R19
Ist eine der beiden Reifengröß en im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
(Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 235/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 255/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallsc hraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 diese r
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
80Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der
Vorderachse zulässig
97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 275/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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GAU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
KAPV) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse KM8090 KBA: 52293 Lochkreis 5x112 ET: 33
KAPW) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse KM8090 KBA: 52293 Lochkreis 5x112 ET: 34
KAPX) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse KM8090 KBA: 52293 Lochkreis 5x112 ET: 38
KAPY) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse KM8090 KBA: 52293 Lochkreis 5x112 ET: 43
PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R19
Hinterachse: 285/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 245/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise z u beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R19
Hinterachse: 255/50R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/50R19
Hinterachse: 275/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/50R19
Hinterachse: 285/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R19
Hinterachse: 285/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 245/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R19
Hinterachse: 255/30R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/30R19
Hinterachse: 265/30R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/35R19
Hinterachse: 265/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B81
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1084*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 240 y = 300 HA
26B x = 280 y = 310 VA
26P x = 230 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 310 11 VA
26N x = 280 y = 310 8 VA
27F x = 240 y = 300 19 HA
27H x = 240 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n): Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 240 y = 300 HA
26B x = 280 y = 310 VA
26P x = 230 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 310 11 VA
26N x = 280 y = 310 8 VA
27F x = 240 y = 300 19 HA
27H x = 240 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F8
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*..
Handelsbez.: A8 L, A8, S8
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 250 28 VA
26N x = 230 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 350 27 HA
27H x = 270 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
26P x = 250 y = 200 VA
26B x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 250 8 VA
26J x = 300 y = 250 25 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 36 von 55
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 37 von 55
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 30 VA
27H x = 200 y = 350 8 HA
27F x = 200 y = 350 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 38 von 55
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 39 von 55
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ECLS
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*..
Handelsbez.: CLS-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 230 y = 250 HA
27B x = 280 y = 300 HA
26P x = 200 y = 230 VA
26B x = 250 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 280 8 VA
26J x = 250 y = 280 20 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 40 von 55
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Variante(n): GLC
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 230 VA
26B x = 280 y = 280 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 41 von 55
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 150 y = 380 HA
27I x = 100 y = 330 HA
26B x = 320 y = 350 VA
26P x = 270 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 350 18 VA
26N x = 320 y = 350 18 VA
27F x = 150 y = 380 12 HA
27H x = 150 y = 380 9 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 42 von 55
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 285 y = 300 HA
27B x = 335 y = 350 HA
26P x = 200 y = 260 VA
26B x = 250 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 310 8 VA
26J x = 250 y = 310 10 VA
27H x = 335 y = 350 8 HA
27F x = 335 y = 350 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 43 von 55
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 255 y = 270 HA
27I x = 205 y = 220 HA
26B x = 330 y = 340 VA
26P x = 280 y = 290 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 340 30 VA
26N x = 330 y = 340 8 VA
27F x = 255 y = 270 30 HA
27H x = 255 y = 270 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 44 von 55
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 218
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*..
Handelsbez.: CLS-KLASSE
Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 310 HA
27I x = 230 y = 260 HA
26B x = 250 y = 330 VA
26P x = 200 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 330 20 VA
26N x = 250 y = 330 8 VA
27F x = 250 y = 330 25 HA
27H x = 250 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 45 von 55
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Variante(n): GLC Coupé
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 360 y = 350 HA
27I x = 310 y = 300 HA
26B x = 280 y = 280 VA
26P x = 230 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 280 3 VA
26J x = 280 y = 280 6 VA
27H x = 360 y = 350 8 HA
27F x = 360 y = 350 11 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 46 von 55
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): Allradantrieb, Coupe
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 400 HA
27I x = 260 y = 350 HA
27U x = 240 y = 400 HA
27V x = 240 y = 400 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 19 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 400 28 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 47 von 55
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 325 y = 315 HA
27I x = 275 y = 265 HA
26B x = 315 y = 310 VA
26P x = 265 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 310 20 VA
26N x = 315 y = 310 8 VA
27F x = 325 y = 315 25 HA
27H x = 325 y = 315 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 48 von 55
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 49 von 55
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 50 von 55
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2S
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2115*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 230 y = 250 HA
27I x = 180 y = 200 HA
26B x = 275 y = 295 VA
26P x = 225 y = 245 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 275 y = 295 15 VA
26N x = 275 y = 295 8 VA
27F x = 230 y = 250 10 HA
27H x = 230 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 51 von 55
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 231
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*..
Handelsbez.: SL-Klasse
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 350 y = 380 HA
26P x = 330 y = 310 VA
26B x = 380 y = 360 VA
27I x = 300 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 380 y = 360 8 VA
26J x = 380 y = 360 13,5 VA
27H x = 350 y = 380 8 HA
27F x = 350 y = 380 23,5 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
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Seite: 52 von 55
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 53 von 55
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 54 von 55
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: B8
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0447*..
Handelsbez.: AUDI RS5
Variante(n): Allradantrieb, Coupe
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
26P x = 260 y = 350 VA
26B x = 310 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 400 8 VA
26J x = 310 y = 400 13 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
27F x = 300 y = 350 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00009-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52292
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KM9090
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 05.10.2021
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 55 von 55
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: CR
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1827*..
Handelsbez.: TOUAREG
Variante(n):
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 300 20 VA
26N x = 200 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 250 25 HA
27H x = 200 y = 200 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.