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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 9,5 J x 20 H2

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 52452




                                      special wheels for passenger cars 9,5 J x 20 H2


             Genehmigungsnummer: 52452                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   Entfällt
                   Not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   KN9520
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Genehmigungsnummer: 52452                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 52452




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   On the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                   AT-1230 Wien

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   30.07.2019

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0261-19-WIRD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 52452                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-7

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 52452




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   Siehe Prüfbericht
                   See test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval is granted
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                       4

             Genehmigungsnummer: 52452                       Erweiterung: --
             Approval number:                                Extension:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   Entfällt
                   Not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        20.08.2019
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 52452




             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                   erhältlich ist.
                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                   Anlagen:
                   Enclosures:
                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                   According to index
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeughersteller          : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                             MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH



             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
             511240666/WS2 KN9520/WS2Y                      ohne                        66,6                  1000     2450      12/18
             Y
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52452




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
             Befestigungsteile                           : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                           für Typ : B81; B8
             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14
             Befestigungsteile                           : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                           Typ : FY; F8; F2
             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14B
             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8
                                                           140 Nm für Typ : FY
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90W 11A; 22B; 22H; 24M;                   AUDI A4 bis MJ2015;
             B81          e13*2007/46*1084*..                        5GA; 51J; 56G                         Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74A; 76B; 77E; MAO
             B8             e1*2001/116*0430*..       88 - 195 245/30R20 90      11A; 22B; 22H; 24M;       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                                 5GA; 51J; 56G             Limousine;
                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74A; 76B; 77E; MAO




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.07.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 22B; 22H; 24M;                 AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                      5GA; 51J; 56G                       AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                                                          Limousine;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 76B; 77E;
                                                                                                          MAO

             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
             F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 245/40R20 99                           A6; Kombilimousine;
                                                       255/35R20 97   11A; 248; 26P           Limousine;
                                                       255/40R20 101 11A; 248; 26P            Allradantrieb;
                                                       255/40R20 97   11A; 248; 26P           Frontantrieb;
                                                       265/35R20 99   11A; 245; 248; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       265/40R20 100 11A; 245; 248; 26P       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 52452




             F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/40R20 97                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 255/40R20 97              11A; 245; 248            Q5; SQ5;
                                                       255/45R20 101             11A; 245; 248            Allradantrieb;
                                                       265/40R20 100             11A; 245; 248; 26N       Frontantrieb;
                                                       265/45R20 104             11A; 245; 248; 26N       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14B
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.07.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     Q5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 255/40R20 97       11A; 245; 248            Q5; Allradantrieb;
                                                              255/45R20 101      11A; 245; 248            Frontantrieb;
                                                              265/40R20 100      11A; 245; 248; 26N       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              265/45R20 104      11A; 245; 248; 26N       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 231; 204 K; 204 AMG; 204; 230; 204 K AMG; 218
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
§ 22 52452




                                                          für Typ : R1EC; 204 X; 221; 215; 220; 222; R1ES; 166
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Radbefestigung: Serie
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 163
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14B
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 164; 251; 221; 166
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Radbefestigung: Serie
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 212
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M15x1,25, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : H1GLE; H1GLE; (Kugelbund lose)
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG; 218; 230; 231
                                                          150 Nm für Typ : H1GLE; R1EC; R1ES; 163; 164; 166; 204 X; 215;
                                                          220; 221; 222; 251
                                                          150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                          150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 350          275/30R20 93Y 11A; 24M; 27B; 27F;           C63 AMG; AMG C 63;
             204 AMG      e1*2001/116*0464*..                            57F; 58K                      Kombilimousine;
             204 K        e1*2001/116*0457*..                                                          Limousine;
             204 K        e1*2001/116*0463*..                                                          Heckantrieb;
             AMG                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       76B
             204            e1*2001/116*0431*..   270 - 287 255/30R20 92Y YAP; 11A; 244; 247;          Nur Baureihe 205;
                                                                          27H; 27I; 57F                neue C-Klasse; nur
                                                            265/30R20 94Y XFA; 11A; 244; 247;          Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                          27B; 27H; 57F                Allradantrieb; nicht
                                                                                                       Hybrid;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 255/35R20 97W 11A; 22F; 22L; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
§ 22 52452




                                                                                                       74D; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 255/30R20 92Y                                   nicht AMG Sportpaket;
                                                                                                       Coupe; 4-türig;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/30R20 97Y GAB; YAT; 11A; 22Q;               Coupé; Cabrio;
                                                                     24M; 27H; 57F                     Allradantrieb;
                                                       285/30R20 99  YAQ; 11A; 22Q; 244;               Heckantrieb;
                                                                     247; 27F; 57F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 33
             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/30R20 97Y GAB; YAT; 11A; 22Q;               Baureihe W213; nicht
                                                                     24M; 27H; 5IM; 57F                All Terrain;
                                                       285/30R20 99Y YAQ; 11A; 22Q; 244;               Allradantrieb;
                                                                     247; 27F; 5JK; 57F                Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B
             R1ES           e1*2007/46*1560*..    143 - 250 275/35R20 102 11A; 248; 27H; 27I;          All Terrain; Kombi;
                                                                          57F; 6BN                     Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D
             212            e1*2001/116*0501*..   110 - 270 275/30R20 97      GAB; YAT; 11A; 22Q;      Baureihe W213;
                                                                              24M; 27H; 57F            Allradantrieb;
                                                           285/30R20 99       YAQ; 11A; 22Q; 244;      Heckantrieb;
                                                                              247; 27F; 57F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       76B

             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
§ 22 52452




             204 X        e1*2001/116*0480*.. 270  285/40R20 104 YBN; 11A; 27B; 57F                    GLC Coupé;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D
             204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 225 245/40R20 95W 11A; 22I; 24M                GLK; Allradantrieb;
                                                            255/35R20 97  11A; 22I; 24M; 57F           Heckantrieb;
                                                            255/40R20     11A; 22I; 24M; 51G;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          57F; 575                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B

             Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
             H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 180 - 270 275/50R20 109      11A; 24J; 26B; 26N           GLE SUV;
                                                       285/40R20 104      11A; 24J; 26B; 26N           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       285/45R20 112      11A; 24J; 26B; 26N           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       285/50R20 112      11A; 24C; 24M; 26B;          721; 725; 73C; 74D;
                                                                          26J                          80P
                                                            295/45R20 110 11A; 24J; 26B; 26N
                                                            305/45R20 112 11A; 24C; 248; 26B;
                                                                          26J
             H1GLE          e1*2007/46*1885*..    180 - 270 275/50R20 109 11A; 24J; 26B; 26N;          GLE SUV;
                                                                          57E; 99W                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76A; 80P




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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                                                                                                                  Seite: 6 von 33
             Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 180 - 270 305/45R20 112 11A; 248; 57F; 99W                GLE SUV;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B; 80P

             Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 255/45R20             11A; 24C; 24D; 5KK       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        101W
                                                        275/40R20             11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        102W
                                              140 - 225 255/45R20 101Y        11A; 24C; 24D; 5KK       721; 725; 73C; 74D
                                                        265/45R20 104         11A; 24C; 24D
                                                        275/40R20 102Y        11A; 24C; 24D
                                                        285/40R20 104         11A; 24C; 24D

             Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             163          e1*96/79*0083*..    110 - 173 265/45R20 104         11A; 24D; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        275/40R20 102         11A; 24D; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              110 - 255 285/40R20 104         11A; 24C; 24D            721; 725; 729; 73C;
§ 22 52452




                                              184 - 215 275/40R20             11A; 24D; 24J            74A
                                                        102W
                                              184 - 255 265/45R20 104         11A; 24D; 24J; 52J
                                              255       275/40R20 102         11A; 24D; 24J; 52J
             164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 275/40R20             11A; 24C; 24D; 5LA       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        102W
                                              140 - 225 265/45R20 104         11A; 24C; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        275/40R20 106         11A; 24C; 24D            721; 725; 73C; 74D
                                                        285/40R20 104         11A; 24C; 24D

             Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             166          e1*2007/46*0598*.. 190 - 270 275/50R20 109 11A; 24C; 26B; 26N;               GLE Coupé;
                                                                     57E; 575                          Allradantrieb;
                                                       285/45R20 112 11A; 241; 246; 26P;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     57E; 576                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       295/45R20 110 11A; 24C; 26N; 26P;               721; 725; 73C; 74D;
                                                                     57E; 576                          76A; 97P; DEL
                                                       305/45R20 112 11A; 24C; 26B; 26N;
                                                                     57E; 576
                                             270       275/50R20 M+S 11A; 24C; 26B; 26N;
                                                                     57E; 575




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             166          e1*2007/46*0598*.. 190       265/45R20                                       GL-Klasse; nicht GLE;
                                                       104W
                                                       265/50R20 107                                   nicht M-Klasse; GLS;
                                             190 - 320 265/45R20 104 52J                               Allradantrieb;
                                                       265/50R20 107 52J                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       275/45R20 106                                   12A; 51A; 573; 71C;
                                                       275/50R20 109                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                       285/50R20 112                                   74D
                                                       295/45R20 110
             166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105 11A; 246; 248                     M-Klasse; nicht GLE
                                                       265/40R20 104 11A; 24J; 244; 247                Coupé; GLE SUV; nicht
                                                       265/45R20 104 11A; 24J; 244; 247                GL-Klasse; nicht GLS;
                                                       275/40R20     11A; 242; 244; 245;               Allradantrieb;
                                                       102W          247                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       275/45R20 106 11A; 242; 244; 245;               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                     247                               71K; 721; 725; 729;
                                                       285/40R20 104 11A; 242; 244; 245;               73C; 74D; DEL
                                                                     247; 27I

             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
             221          e1*2001/116*0335*.. 430          285/35R20 100 57F; 575; 97H                 ab Mj.2014 (Baureihe
§ 22 52452




                                                                                                       217); Coupe;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B; TB7
             221            e1*2001/116*0335*..   270 - 335 275/35R20 98  57F; 575                     ab Mj.2014 (Baureihe
                                                            285/35R20 100 XFS; 57F                     217); Cabrio; Coupe;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B; 97M; TB7
             221            e1*2001/116*0335*..   150 - 335 275/35R20      51G; 57F; 575               ab Mj.2013 (Baureihe
             222            e1*2007/46*0960*..              285/35R20 100Y XFS; 11A; 22M; 57F          222); nicht AMG Sport-
                                                                                                       Paket; Limousine;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74D; 76B; TB7
             221            e1*2001/116*0335*..   150 - 380 275/35R20         51G; 57F; 575            bis Mj.2013 (Baureihe
                                                                                                       221); Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 530; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74D; 76B; TB7



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 33
             Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 245/35R20 95Y 11A; 22B; 22L; 5HR;                Nicht für Fz. m.
                                                                    51J                                Länge 6158 mm; nicht
                                                                                                       für gepanzerte Fz;
                                                                                                       Nur 4-MATIC;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76B

             Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             230          e1*98/14*0169*..   225 - 320 255/30R20 92           6AH                      ab e1*98/14*0169*19;
             231          e1*2007/46*0803*..           265/30R20 94           YB0                      Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 76B
             230            e1*98/14*0169*..     350 - 368 285/25R20 93Y 11A; 22B; 24M; 57F;           SL 55 AMG; SL 600;
                                                                         65W; 68Z                      nur bis
                                                                                                       e1*98/14*0169*06;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 530; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
§ 22 52452




                                                                                                       74A; 76B; TBV
             230            e1*98/14*0169*..     368       255/30R20 92Y YBD; 57F                      SL 600; nur bis
                                                                                                       e1*98/14*0169*06;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 530; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A; 76B; 970; TBV
             230            e1*98/14*0169*..     170 - 285 255/30R20 92Y YBD                           bis e1*98/14*0169*18;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 530; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A; 76B; 970

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
§ 22 52452




                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
§ 22 52452




                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§ 22 52452




                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                  km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                  Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 12 von 33
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                  Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                  den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
§ 22 52452




             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             58K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                         255/30R20
                                 Hinterachse:                         275/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1200kg.
             5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1460kg.
             5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1550kg.
             5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1650kg.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 13 von 33
             5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1700kg.
             65W) Sofern Reifen der Größe 285/25 R 20 auf der Felge 10 J x 20 oder 11 J x 20 verwendet werden, ist eine
                  Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                  Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/30R20
                                 Hinterachse:                          285/25R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 52452




             6AH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/30R20
                                 Hinterachse:                        255/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                         245/40R20
                                 Hinterachse:                         275/35R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                   Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                   Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                   Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 14 von 33
                   Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                   Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             80P) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 375mm ander
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                  Vorderachse zulässig
             970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                  Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
                  Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
                  Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
             97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                  Vorderachse.
             97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
                  Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
                  Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
             97P) Die Verwendung von Sonderrädern ist zulässig, wobei die Maulweiten/- und Einpreßtiefendifferenz des
                  Sonderrades der Vorderachse zur Hinterachse gleich jener der Serie sein muß.
             99W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          275/50R20
                                 Hinterachse:                          305/45R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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             DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                  390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
             GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/35R20
                  Hinterachse: 275/30R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.
             TB7) Es wird eine Kombination mit der Ausführung WS1Y ET40 des Radtyps KN8520 an der Vorderachse und
                  der Ausführung WS2Y ET40 des Radtyps KN9520 an der Hinterachse vorgeschrieben. Es sind alle
                  Auflagen der entsprechenden Gutachten und Anbaufälle zu beachten.
             TBV) Es wird eine Kombination mit der Ausführung WSY ET29 des Radtyps KN8520 an der Vorderachse und
                  der Ausführung WS2Y ET40 des Radtyps KN9520 an der Hinterachse vorgeschrieben. Es sind alle
                  Auflagen der entsprechenden Gutachten und Anbaufälle zu beachten.
             XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/35R20
                                 Hinterachse:                          265/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 52452




                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             XFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/40R20
                                 Hinterachse:                          285/35R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YAP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/35R20
                                 Hinterachse:                          255/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/35R20
                                 Hinterachse:                          285/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          265/30R20
                                 Hinterachse:                          275/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§ 22 52452




                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YB0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                         245/30R20
                                 Hinterachse:                         265/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/30R20
                                 Hinterachse:                          255/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                Vorderachse:                           255/45R20
                                Hinterachse:                           285/40R20


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 52452




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       AUDI
                    Fahrzeugtyp:      FY
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1550*..
                    Handelsbez.:      Q5, SQ5

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                          27I                      x = 250             y = 250                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 52452




                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250             10                 VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 19 von 33

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       AUDI
                    Fahrzeugtyp:      F2
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1801*..
                    Handelsbez.:      A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 200             y = 300                    VA
                          26B                      x = 250             y = 350                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 250       y = 350              8                VA
                          26J                   x = 250       y = 350             30                VA
                          27F                   x = 200       y = 350             30                HA
                          27H                   x = 200       y = 350              8                HA
§ 22 52452




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 20 von 33

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204 X
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0480*..
                    Handelsbez.:      GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

                    Variante(n):      GLC Coupé

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 280                    VA
                          26P                      x = 230             y = 230                    VA
                          27B                      x = 360             y = 350                    HA
                          27I                      x = 310             y = 300                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 280       y = 280              3                VA
                          26J                   x = 280       y = 280              6                VA
§ 22 52452




                          27H                   x = 360       y = 350              8                HA
                          27F                   x = 360       y = 350             11                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 21 von 33

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      R1ES
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1560*..
                    Handelsbez.:      E-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27P                      x = 280             y = 400                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27F                   x = 280       y = 400             30                HA
                          27H                   x = 280       y = 400              8                HA
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
§ 22 52452




                          26J                   x = 350       y = 300             30                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 22 von 33

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      212
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0501*..
                    Handelsbez.:      E-KLASSE

                    Variante(n):      Baureihe W213

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27P                      x = 280             y = 400                    HA
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 280       y = 400              8                HA
                          27F                   x = 280       y = 400             30                HA
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
§ 22 52452




                          26J                   x = 350       y = 300             30                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204 K
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0457*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 270             y = 370                    HA
                          27I                      x = 220             y = 320                    HA
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300             15                VA
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
§ 22 52452




                          27F                   x = 270       y = 370             20                HA
                          27H                   x = 270       y = 370              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 24 von 33

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      R1EC
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1666*..
                    Handelsbez.:      E-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27P                      x = 280             y = 400                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
                          26J                   x = 350       y = 300             30                VA
                          27H                   x = 280       y = 400              8                HA
§ 22 52452




                          27F                   x = 280       y = 400             30                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 25 von 33

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):      ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 350                    VA
                          26P                      x = 240             y = 285                    VA
                          27B                      x = 300             y = 350                    HA
                          27I                      x = 250             y = 300                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 350             30                VA
                          26N                   x = 300       y = 350              8                VA
§ 22 52452




                          27F                   x = 300       y = 350             30                HA
                          27H                   x = 300       y = 350              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204 AMG
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0464*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27B                      x = 270             y = 370                    HA
                          27I                      x = 220             y = 320                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300             15                VA
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
§ 22 52452




                          27F                   x = 270       y = 370             20                HA
                          27H                   x = 270       y = 370              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      R1ES
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1560*..
                    Handelsbez.:      E-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27B                      x = 290             y = 390                    HA
                          27I                      x = 240             y = 340                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300             20                VA
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
§ 22 52452




                          27F                   x = 290       y = 390             30                HA
                          27H                   x = 290       y = 390              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 28 von 33

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      166
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0598*..
                    Handelsbez.:      M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

                    Variante(n):      Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 235             y = 270                    VA
                          26P                      x = 185             y = 220                    VA
                          27B                      x = 340             y = 235                    HA
                          27I                      x = 290             y = 185                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 235       y = 270              4                VA
                          27H                   x = 340       y = 235              6                HA
§ 22 52452




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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                                                                                                                 Seite: 29 von 33

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204 K AMG
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0463*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 270             y = 370                    HA
                          27I                      x = 220             y = 320                    HA
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300             15                VA
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
§ 22 52452




                          27F                   x = 270       y = 370             20                HA
                          27H                   x = 270       y = 370              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      166
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0598*..
                    Handelsbez.:      M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

                    Variante(n):      Allradantrieb, GLE-Klasse (GLE Coupe)

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 250             y = 250                    VA
                          26B                      x = 300             y = 300                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 300             15                VA
                          26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                          27F                   x = 350       y = 350             30                HA
                          27H                   x = 350       y = 350              8                HA
§ 22 52452




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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                                                                                                                 Seite: 31 von 33

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:      204
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:      C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                    VA
                          26P                      x = 300             y = 250                    VA
                          27B                      x = 270             y = 370                    HA
                          27I                      x = 220             y = 320                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300             15                VA
                          26N                   x = 350       y = 300              8                VA
§ 22 52452




                          27F                   x = 270       y = 370             20                HA
                          27H                   x = 270       y = 370              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       MERCEDES
                    Fahrzeugtyp:      H1GLE
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1885*..
                    Handelsbez.:      GLE-Klasse

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 270             y = 270                    VA
                          26P                      x = 320             y = 320                    VA
                          27I                      x = 280             y = 330                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 320       y = 320              8                VA
                          26N                   x = 320       y = 320             30                VA
                          27F                   x = 280       y = 330              8                HA
§ 22 52452




                          27H                   x = 280       y = 330             30                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 33 von 33

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       QUATTRO
                    Fahrzeugtyp:      FY
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1685*..
                    Handelsbez.:      Q5

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                    VA
                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
                          27I                      x = 250             y = 250                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250             10                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250             10                 VA
§ 22 52452




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.