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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 9,5 J x 20 H2

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 52452




                                      special wheels for passenger cars 9,5 J x 20 H2


             Genehmigungsnummer: 52452                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   Entfällt
                   Not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   KN9520
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Genehmigungsnummer: 52452                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 52452




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   On the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                   AT-1230 Wien

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   30.07.2019

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0261-19-WIRD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 52452                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-7

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 52452




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   Siehe Prüfbericht
                   See test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval is granted
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                       4

             Genehmigungsnummer: 52452                       Erweiterung: --
             Approval number:                                Extension:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   Entfällt
                   Not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        20.08.2019
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 52452




             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                   erhältlich ist.
                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                   Anlagen:
                   Enclosures:
                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                   According to index
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 5                                                            Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeughersteller                          : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                             MERCEDES-BENZ



             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 57
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
             511257666/WS7 KN9520/WS7Y                      ohne                        66,6                  1000     2450    12/18
             Y
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52452




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                                          MERCEDES-BENZ
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 197
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Kit: B450L45517R14B
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 204 X; 251; 164
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Radbefestigung: Serie
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M15x1,25, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                          Typ : H1GLE; H1GLE; (Kugelbund lose)
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C085; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : H1GLE; 164; 251
                                                          150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                          180 Nm für Typ : 197
             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 255/40R20                51G; 575                  GLK; Allradantrieb;
                                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                                           10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                           725; 73C; 74D; 76B;
                                                                                                           854; 977; DEN; TBY




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 5
             Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 180 - 270 305/45R20 112 57F; 99W                          GLE SUV;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76B; 80P
             H1GLE          e1*2007/46*1885*..   180 - 270 275/50R20 109 57E; 99W                      GLE SUV;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76A; 80P
             H1GLE          e1*2007/46*1885*..   180 - 270 275/50R20 109                               GLE SUV;
                                                           285/40R20 104                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           285/45R20 112                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           295/45R20 110                               721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       80P

             Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 255/45R20             5KK                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        101W
                                                        275/40R20             11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        102W
§ 22 52452




                                              140 - 225 255/45R20 101Y        5KK                      721; 725; 73C; 74D
                                                        265/45R20 104         11A; 24M
                                                        275/40R20 102Y        11A; 24J; 24M

             Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES SLS-Klasse, GT-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             197          e1*2007/46*0233*.. 340 - 435 265/30R20 94                                    GT-Klasse;
                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 275/40R20             11A; 24J; 5LA            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        102W
                                              140 - 225 265/45R20 104         11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        275/40R20 106         11A; 24J                 721; 725; 73C; 74D

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 5
                   Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                   lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§ 22 52452




             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 5
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                   sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1650kg.
             5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1700kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§ 22 52452




             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             80P) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 375mm ander
                  Vorderachse zulässig
             854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                  an der Vorderachse nicht zulässig.
             977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
                  Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
                  Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
                  sein.
                  Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
                  an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
                  Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
                  Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
             99W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                Vorderachse:                           275/50R20



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0261-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52452
             ANLAGE: 5                                                         Radtyp: KN9520
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 5
                                 Hinterachse:                          305/45R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
                  Vorderachse nicht zulässig.
             TBY) Es wird eine Kombination mit der Ausführung WS1Y ET40 des Radtyps KN8090 an der Vorderachse und
                  der Ausführung WS7Y ET57 des Radtyps KN9090 an der Hinterachse vorgeschrieben. Es sind alle
                  Auflagen der entsprechenden Gutachten und Anbaufälle zu beachten.
§ 22 52452




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.