Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 22 Fahrzeughersteller : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FCA, FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 7.5 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 31 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum LG1X LG1X ohne 65,1 700 2300 09/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER, CHRYSLER (USA) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BU Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : KL Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MX Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : BU 135 Nm für Typ : KL; MX Verkaufsbezeichnung: CHEROKEE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL e4*2007/46*0783*.. 200 245/65R17 51G Trailhawk; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 22 Verkaufsbezeichnung: CHEROKEE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/60R17 99 11A; 245 Sport, Longitude, 225/65R17 102 11A; 245; 54A Limited; Modell "4x4"; 235/55R17 99 11A; 241 Allradantrieb; 235/60R17 102 11A; 241 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: Compass Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MX e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 205/60R17 93 11A; 248 Allradantrieb; e4*2007/46*1410*.. 205/65R17 96 11A; 245; 248 Frontantrieb; nicht 215/60R17 96 11A; 245; 248 Hybrid; 215/65R17 99 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R17 97 11A; 245; 248 12A; 51A; 71K; 721; 225/60R17 99 11A; 245; 248 73C; 74D; 76S 235/55R17 99 11A; 241; 244 235/60R17 102 11A; 241; 244 Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BU e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 215/60R17 96 11A; 248 Allradantrieb; 215/65R17 99 11A; 248 Frontantrieb; 225/55R17 97 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R17 99 11A; 245; 248; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 225/65R17 102 11A; 245; 248; 27I; 54A 73C; 74D; 76S 125 - 132 215/65R17 99 11A; 248; 54A 225/60R17 99 11A; 245; 248; 27I; 54A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA ROMEO S.p.A., FCA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MP Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 952 (Kegelbund) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 949 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 952 130 Nm für Typ : 949 135 Nm für Typ : MP Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 22 Verkaufsbezeichnung: Giulia Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 952 e3*2007/46*0382*.. 100 - 206 205/50R17 93 12O Limousine; 225/50R17 93V 11A; 12A; 26P Allradantrieb; 235/45R17 94 12A Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: JEEP COMPASS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MP e3*2007/46*0508*.. 88 - 125 205/60R17 93 11A; 248 Allradantrieb; 205/65R17 96 11A; 245; 248 Frontantrieb; nicht 215/60R17 96 11A; 245; 248 Hybrid; 215/65R17 99 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R17 97 11A; 245; 248 12A; 51A; 71K; 721; 225/60R17 99 11A; 245; 248 73C; 74D; 76S 235/55R17 99 11A; 241; 244 235/60R17 102 11A; 241; 244 MP e3*2007/46*0508*.. 96 - 132 225/60R17 99 Allradantrieb; nur 225/65R17 101 Hybrid; 235/60R17 102 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 11A; 245; 248 12A; 51A; 71K; 721; 245/55R17 102 11A; 245; 248 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: STELVIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 949 e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 225/65R17 124; 51G Allradantrieb; 235/65R17 104 12A Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 854; 856 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 334 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 940 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 194 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 939 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 22 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940 120 Nm für Typ : 334 Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W 11A; 248; 51J Schrägheck 4-türig; 215/45R17 91 11A; 248; 51J Frontantrieb; 77 - 177 225/45R17 91 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 22I; 248 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74D; 74H; 76S Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 147 215/50R17 95W 11A; 24M; 51J Alfa Brera (Coupe); 215/55R17 94W 11A; 24M; 51J Alfa Spider (Cabrio); 225/45R17 94W 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 235/45R17 94W 11A; 24M 721; 73C; 74D; 74H; 120 - 191 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M 76S 235/45R17 94Y 11A; 24M 235/50R17 96 11A; 22I; 24D; 24J 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93 11A; 24J; 24M Alfa 159 Sportwagon 215/50R17 91 11A; 24J; 24M (Kombi); 225/45R17 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 136 215/50R17 91W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 215/55R17 94 11A; 22M; 24J; 24M 721; 73C; 74D; 74H; 225/45R17 91W 11A; 24M 76S 85 - 147 225/50R17 94 11A; 24J; 24M 235/45R17 94 11A; 24M 85 - 191 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M 235/45R17 94Y 11A; 24M 235/50R17 96 11A; 22I; 22L; 24C; 24D 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93 11A; 24M Alfa 159 (Limousine); 215/50R17 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 24M 12A; 51A; 573; 71K; 85 - 136 215/50R17 91W 11A; 24M 721; 73C; 74D; 74H; 215/55R17 94 11A; 24M 76S 225/45R17 91W 11A; 24M 85 - 147 225/50R17 94 11A; 24J; 24M 235/45R17 94 11A; 24M 85 - 191 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M 235/45R17 94Y 11A; 24M 235/50R17 96 11A; 22I; 24D; 24J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 22 Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 147 215/50R17 51G 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 90W 73C; 74D; 74H 235/45R17 93 Verkaufsbezeichnung: FIAT 500X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 334 e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 235/45R17 94 11A; 245; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74H; 76S 334 e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 235/45R17 94 11A; 248 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74H; 76S Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B250L27517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ASTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0344*.. 55 - 147 215/45R17 91 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 90 11A; 22I; 24M 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 147 215/45R17 91 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 90 11A; 22I; 24M 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 92 215/45R17 87 11A; 22I; 24M Cabrio; Coupe; 55 - 147 215/45R17 91 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 205/50R17 11A; 22I; 24M; 51G; Nur Astra OPC; Coupe; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 11A; 22I; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 22 Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0341*.. 55 - 147 215/45R17 91 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 90 11A; 22I; 24M 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 205/45R17 84 11A; 21P; 22H; 22M; Corsa D; bis 24M; 51J e1*2001/116*0379*29; 88 - 110 215/40R17 87 11A; 21P; 22H; 22L; 2-türig; 4-türig; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71K; 721; 24J; 24M; 51G 73C; 74A S-D e1*2001/116*0379*.. 110 195/45R17 85 11A; 248; 26B; 26N; Corsa-E; ab 27H e1*2001/116*0379*32; 110 - 152 205/45R17 84 11A; 248; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R17 87 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74A 26J; 27F 225/40R17 86 11A; 244; 245; 26B; 26J; 27F 152 215/40R17 83 11A; 245; 248; 26B; 26J; 27F S-D e1*2001/116*0379*.. 141 205/45R17 M+S 11A; 21P; 22H; 22M; nur Opel Corsa D OPC; 24J; 24M; 52J bis 215/45R17 11A; 21B; 22F; 22L; e1*2001/116*0379*29; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71K; 721; 24D; 24J 73C; 74A S-D e1*2001/116*0379*.. 110 205/40R17 80W 11A; 248; 26P; 27H; Adam-S; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 11A; 248; 26P; 27H 12A; 51A; 71K; 721; 215/40R17 83 11A; 248; 26B; 26N; 73C; 74A; 76S 27F 215/45R17 87 11A; 248; 26B; 26N; 27F 225/35R17 82 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27F; 54A Verkaufsbezeichnung: MERIVA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 205/50R17 89 10B; 11G; 11H; 12K; D/MONOCA 215/45R17 87 5ET 51A; 71K; 721; 73C; BB 215/45R17 91 74A 225/45R17 91 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 22 Verkaufsbezeichnung: MERIVA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e4*2007/46*0271*.. 55 - 103 205/50R17 89 10B; 11G; 11H; 12K; MONOCAB 215/45R17 87 5ET 51A; 71K; 721; 73C; B/ V 215/45R17 91 74A 225/45R17 91 Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 205/45R17 11A; 21T; 22L; 22Q; Nur Meriva OPC; 24D; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 87W 11A; 22B; 22L; 22Q; 12A; 51A; 71K; 721; 24D; 24J 73C; 74A X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74 225/35R17 86 11A; 22B; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 5EM 12A; 51A; 71K; 721; 51 - 92 205/45R17 11A; 21T; 22L; 22Q; 73C; 74A 24D; 24J; 51G 215/40R17 87 11A; 22B; 22L; 22Q; 24D; 24J Verkaufsbezeichnung: OMEGA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OMEGA-A E284 54 - 92 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 54 - 130 215/50R17-90 11A; 22B; 22F; 54F; 12A; 51A; 71K; 721; 80L 73C; 74A 225/45R17-90 11A; 22B 235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 66A; 684; 80L 235/45R17-93 11A; 22B; 22F; 54F; 68A; 80L 115 - 130 215/45R17 631 OMEGA-A E284/1 54 - 92 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 54 - 130 215/50R17-90 11A; 22B; 22F; 54F; 12A; 51A; 71K; 721; 80L 73C; 74A 225/45R17-90 11A; 22B 235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 684; 80L 235/45R17-93 11A; 22B; 22F; 54F; 68A; 80L 130 - 150 215/45R17 57E; 631; 684 150 215/50R17 11A; 22B; 22F; 54F; 631; 80L 225/45R17 11A; 22B; 631 235/40R17 11A; 22B; 22F; 631; 684; 80L 235/45R17 11A; 22B; 22F; 54F; 631; 68A; 80L Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 22 Verkaufsbezeichnung: OMEGA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OMEGA-A E284/2 54 - 92 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 54 - 130 215/50R17-90 11A; 22B; 22F; 54F; 12A; 51A; 71K; 721; 80L 73C; 74A 225/45R17-90 11A; 22B 235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 66A; 684; 80L 235/45R17-93 11A; 22B; 22F; 54F; 68A; 80L 110 - 150 215/45R17 57E; 631; 684 147 - 150 215/50R17 11A; 22B; 22F; 54F; 631; 80L 225/45R17 11A; 22B; 631 235/40R17 11A; 22B; 22F; 631; 66A; 684; 80L 235/45R17 11A; 22B; 22F; 54F; 631; 68A; 80L OMEGA-A- E285 54 - 92 215/45R17 87 57E; 684 10B; 11B; 11G; 11H; CARAVAN 215/50R17-90 11A; 22B; 22F; 54F; 12A; 51A; 71K; 721; 80L 73C; 74A 225/45R17-90 11A; 22B 235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 66A; 684; 80L 54 - 130 235/45R17-93 11A; 22B; 22F; 54F; 68A; 80L 130 215/45R17 57E; 631; 684 215/50R17 11A; 22B; 22F; 54F; 631; 80L 225/45R17 11A; 22B; 631 235/40R17 11A; 22B; 22F; 631; 66A; 684; 80L OMEGA-A- E285/1 54 - 92 215/45R17 87 57E; 684 10B; 11B; 11G; 11H; CARAVAN 215/50R17-90 11A; 22B; 22F; 54F; 12A; 51A; 71K; 721; 80L 73C; 74A 225/45R17-90 11A; 22B 235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 66A; 684; 80L 54 - 130 235/45R17-93 11A; 22B; 22F; 54F; 80L 130 215/45R17 57E; 631; 684 215/50R17 11A; 22B; 22F; 54F; 631; 80L 225/45R17 11A; 22B; 631 235/40R17 11A; 22B; 22F; 631; 66A; 684; 80L Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 22 Verkaufsbezeichnung: OMEGA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OMEGA-A- E285/2 54 - 92 215/45R17 87 57E; 684 10B; 11B; 11G; 11H; CARAVAN 215/50R17-90 11A; 22B; 22F; 54F; 12A; 51A; 71K; 721; 80L 73C; 74A 225/45R17-90 11A; 22B 235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 66A; 684; 80L 54 - 147 235/45R17-93 11A; 22B; 22F; 54F; 631; 68A; 80L 110 - 147 215/45R17 57E; 631; 684 215/50R17 11A; 22B; 22F; 54F; 631; 80L 225/45R17 11A; 22B; 631 235/40R17 11A; 22B; 22F; 631; 66A; 684; 80L Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OMEGA-B G684 74 - 100 225/45R17-90 nur bis V94 e1*96/79*0077*.., 235/40R17-90 11A; 21B; 66A e1*98/14*0077*04; e1*98/14*0077*.. 245/40R17-91 11A; 24M; 57F; 66E; 10B; 11B; 11G; 11H; 687 12A; 51A; 71K; 721; 74 - 125 225/45R17-90W 73C; 74A 235/40R17-90W 11A; 21B; 66A 74 - 155 225/45R17-90Y 235/40R17-90Y 11A; 21B; 66A 235/45R17-93 11A; 21B 245/40R17-91W 11A; 24M; 57F; 66E; 687 OMEGA-B- G685 85 - 100 225/45R17-90 bis 1200kg zul.Achslast 10B; 11B; 11G; 11H; CARAVAN 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R17-90 bis 1200kg 73C; 74A zul.Achslast; 11A; 21B; 24M; 66A 235/45R17-93 11A; 21B; 24M 245/40R17-91 11A; 24M; 57F; 66E; 687 125 - 155 225/45R17-90 57E; 687 235/45R17 11A; 21B; 24M; 631 245/40R17 11A; 24M; 57F; 631; 66E; 687 V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 106 225/45R17 91 11A; 21B ab e1*98/14*0077*05; 74 - 160 225/45R17 91W 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 11A; 21B 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A V94/Kombi e1*96/79*0078*.., 74 - 100 235/45R17 93 11A; 21B; 24M nur bis e1*98/14*0078*.. 74 - 106 245/40R17 91 11A; 24M; 5GG; 57F; e1*98/14*0078*04; 66E; 687 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 155 225/45R17 91 57E; 68E; 687 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R17 11A; 21B; 24M; 5GI; 73C; 74A 631 235/45R17-94 11A; 21B; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 22 Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V94/Kombi e1*98/14*0078*.. 74 - 160 235/45R17 94 11A; 21B ab e1*98/14*0078*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SENATOR-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SENATOR- E478, E478/1 66 - 74 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; B 66 - 130 215/50R17-90 11A; 22B; 54F; 80L 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17-90 11A; 22B 73C; 74A 235/40R17-90 11A; 22B; 66A; 684; 80L 235/45R17-93 11A; 22B; 54F; 68A; 80L 103 - 150 215/45R17 57E; 631; 684 145 - 150 215/50R17 11A; 22B; 54F; 631; 80L 225/45R17 11A; 22B; 631 235/40R17 11A; 22B; 631; 66A; 684; 80L 235/45R17 11A; 22B; 54F; 631; 68A; 80L Verkaufsbezeichnung: SIGNUM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 21B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; R, VECTRA 225/45R17 91W 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R17 93 11A; 21B; 24J; 24M 729; 73C; 74A Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 225/45R17 91W 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 184 215/50R17 91W 11A; 21B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R17 93 11A; 21B; 24J; 24M 729; 73C; 74A 169 - 184 225/45R17 11A; 24M; 51G Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 90 215/45R17 87 11A; 22L; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; Z18XE e11*2001/116*0235*.. 24M 729; 73C; 74A 225/45R17 91W 11A; 22L 235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 24J; 24M Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 90 215/45R17 87 11A; 22L; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 184 215/50R17 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 24M 729; 73C; 74A 74 - 206 225/45R17 11A; 22L; 51G 225/45R17 91W 11A; 22L 235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 24J; 24M 235/45R17 93Y 11A; 21B; 22L; 24J; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 22 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 21B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91W 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R17 93 11A; 21B; 24J; 24M 729; 73C; 74A Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 155 225/45R17 91W 10B; 10S; 11B; 11G; 74 - 184 215/50R17 11A; 21B; 24J; 24M; 11H; 12A; 51A; 71K; 51G 721; 729; 73C; 74A; 235/45R17 93W 11A; 21B; 24J; 24M 76S 74 - 206 225/45R17 51G 235/45R17 93Y 11A; 21B; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A- e1*2001/116*0325*.., 177 205/50R17 51G Nur Zafira OPC; H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 147205/50R17 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 205/50R17 93 QF1 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R17 91W QF1; 5GG 73C; 74A 225/45R17 91 QF1; 5FI 225/45R17 94 QF1 A- e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab- 225/45R17 94 12A; 51A; 71K; 721; CNG 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A- e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/50R17 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab/V 205/50R17 93 QF1 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R17 91W QF1; 5GG 73C; 74A 225/45R17 91 QF1; 5FI 225/45R17 94 QF1 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : YS3F????; YS3F?7?? Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : YS3F Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 22 Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 154 215/50R17 11A; 22L; 51G Kombi; Limousine; YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 205/50R17 11A; 22L; 51G Frontantrieb; 225/45R17 11A; 22L; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 11A; 22L 12A; 51A; 71K; 721; 88 - 206 205/50R17 11A; 22L; 51G; 52J 73C; 74D 215/50R17 11A; 22L; 51G; 52J 235/45R17 11A; 22L; 51G Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W 11A; 22L Saab 9-3; Saab 9-3 110 - 184 205/50R17 11A; 22L; 51G Aero; 225/45R17 11A; 22L; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 11A; 22L; 362 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrz euges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 22 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasc he der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 22 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten A nhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebs breite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 22 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal z ulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 22 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1140kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführu ngen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1240kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 66E) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleic hen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 22 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/50R17 Hinterachse: 235/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 255/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 22 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 80L) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Handbremsseile, Steuerleitungen für ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen. 854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an der Vorderachse nicht zulässig. 856) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 398mm an der Vorderachse nicht zulässig. QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder 225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: ALFA ROMEO Fahrzeugtyp: 952 Genehm.Nr.: e3*2007/46*0382*.. Handelsbez.: Giulia Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 220 VA 26P x = 160 y = 170 VA 27P x = 170 y = 160 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 210 y = 220 8 VA 26J x = 210 y = 220 20 VA 27H x = 220 y = 210 8 HA 27F x = 220 y = 210 24 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: CHRYSLER Fahrzeugtyp: BU Genehm.Nr.: e3*2007/46*0300*.. Handelsbez.: JEEP RENEGADE Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 125 y = 170 HA 27B x = 170 y = 200 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: S-D Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*.. Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM Variante(n): Adam, Adam-S Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 400 VA 26P x = 230 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 400 25 VA 26N x = 280 y = 400 8 VA 27F x = 240 y = 240 25 HA 27H x = 240 y = 240 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00298-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 54070 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA7570 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 11.10.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: S-D Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*.. Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 30 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 25 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.