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							             Gutachten 19-00343-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53030
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: LA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 24.09.2019
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             Fahrzeughersteller                      : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FIAT,
                                                       OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 34
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
             LGX                 LGX                     ohne                        65,1                     700     2300    07/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : BU
§ 22 53030




             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : MX
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : BU
                                                       135 Nm für Typ : MX
             Verkaufsbezeichnung:     Compass
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
             MX           e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 225/50R18 95           11A; 245; 248             Allradantrieb;
                          e4*2007/46*1410*..            225/55R18 98           11A; 245; 248             Frontantrieb;
                                                        235/45R18 94           11A; 245; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/45R18 96           11A; 245; 248             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
             BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 225/50R18 95             11A; 245; 248             Allradantrieb;
                                                      235/45R18 94             11A; 248                  Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74D

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.
             Gutachten 19-00343-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53030
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: LA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 24.09.2019
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             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ALFA ROMEO S.p.A.
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 952; 952 (Kegelbund)
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 949; 952
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 952
                                                       130 Nm für Typ : 949
             Verkaufsbezeichnung:     Giulia
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             952          e3*2007/46*0382*..     100 - 206 225/40R18 91W                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/45R18     51G                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76O
             952            e3*2007/46*0382*..   100 - 206 225/40R18 91W                              Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76O
             952            e3*2007/46*0382*..   100 - 206 225/40R18 88V 57E; 68B                     Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
§ 22 53030




                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 76A; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     STELVIO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
             949          e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 235/60R18               12K; 51G               Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                      71K; 721; 73C; 74D;
                                                                                                      854; 856
             949            e3*2007/46*0435*..   110 - 206 235/55R18 100 12A                          Allradantrieb;
                                                           235/60R18 103 12A                          Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74D; 76O; 854; 856

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 334
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 940
             Gutachten 19-00343-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53030
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: LA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 24.09.2019
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             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 194
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 939
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
                                                       120 Nm für Typ : 334
             Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
             940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W            11A; 248; 51J          Schrägheck 4-türig;
                                                      245/35R18 88W            11A; 22I; 244; 246     Frontantrieb;
                                             77 - 177 225/40R18 92             11A; 248               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      235/35R18 90             11A; 22I; 248          12A; 51A; 71K; 721;
                                                      235/40R18 91             11A; 22I; 248          729; 73C; 74D; 74H
                                                      245/35R18 88Y            11A; 22I; 244; 246

             Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
             939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M; 5GM                   Alfa Brera (Coupe);
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                                                        235/40R18 91W 11A; 24M; 5GG                   Alfa Spider (Cabrio);
                                              120 - 147 225/40R18 92Y 11A; 24M; 5GM                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        235/40R18 91Y 11A; 24M; 5GG                   12A; 51A; 573; 71K;
                                                        235/45R18 94W 11A; 24M                        721; 73C; 74D; 74H
                                                        245/40R18 93W 11A; 24D; 24J
                                              120 - 191 235/40R18 95Y 11A; 24M
                                                        235/45R18 94Y 11A; 24M
                                                        245/40R18 93Y 11A; 24D; 24J
                                                        245/45R18 96   11A; 22I; 24D; 24J; 54A
             939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M                         Alfa 159 (Limousine);
                                                        235/40R18 91W 11A; 24M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        235/45R18 94   11A; 24M                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                        245/40R18 93   11A; 24D; 24J                  721; 73C; 74D; 74H;
                                                        245/45R18 96   11A; 22I; 24D; 24J; 54A        76U; FGC
             939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M                         Alfa 159 Sportwagon
                                                        235/40R18 91W 11A; 24M                        (Kombi);
                                              85 - 147 235/45R18 94    11A; 22M; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/40R18 93   11A; 24D; 24J                  12A; 51A; 573; 71K;
                                              85 - 154 235/40R18 95    11A; 24M                       721; 73C; 74D; 74H
                                              85 - 191 235/40R18 95Y 11A; 24M
                                                        235/45R18 94Y 11A; 22M; 24M
                                                        245/40R18 93Y 11A; 24D; 24J
             Gutachten 19-00343-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53030
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.09.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
             939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M                         Alfa 159 (Limousine);
                                                        235/40R18 91W 11A; 24M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              85 - 147 235/45R18 94    11A; 24M                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                        245/40R18 93   11A; 24D; 24J                  721; 73C; 74D; 74H
                                              85 - 154 235/40R18 95    11A; 24M
                                              85 - 191 235/40R18 95Y 11A; 24M
                                                        235/45R18 94Y 11A; 24M
                                                        245/40R18 93Y 11A; 24D; 24J
                                                        245/45R18 96   11A; 22I; 24D; 24J; 54A
             939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M; 5GM                   Alfa Brera (Coupe);
                                                        235/40R18 91W 11A; 24M; 5GG                   Alfa Spider (Cabrio);
                                              120 - 147 225/40R18 92Y 11A; 24M; 5GM                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        235/40R18 91Y 11A; 24M; 5GG                   12A; 51A; 573; 71K;
                                                        235/40R18 95   11A; 24M                       721; 73C; 74D; 74H;
                                                        235/45R18 94W 11A; 24M                        76U; FGC
                                                        245/40R18 93W 11A; 24D; 24J
                                                        245/45R18 96   11A; 22I; 24D; 24J; 54A

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W 5FM                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              85 - 147 215/45R18 93                                   12A; 51A; 71K; 721;
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                                                       225/40R18 92W                                  73C; 74D; 74H
                                                       225/45R18     51G

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             334          e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 215/45R18 89                                    Frontantrieb;
                                                      225/45R18 91           11A; 245; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      235/40R18 91           11A; 245; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74H
             334            e3*2007/46*0318*..   100 - 125 215/45R18 89      11A; 248                 Allradantrieb;
                                                           225/45R18 91      11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/40R18 91      11A; 248                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74H

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : B250L27517
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
             Gutachten 19-00343-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53030
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.09.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 92  215/40R18 85         5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                          e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/40R18 85W        5EG                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                        215/40R18 89                                  73C; 74A
                                                        225/40R18            11A; 22I; 24M; 51G
                                                        225/40R18 88         QFA; 11A; 22I; 24M

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 92  215/40R18 85         5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               55 - 147 215/40R18 85W        5EG                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                        215/40R18 89                                  73C; 74A
                                                        225/40R18            11A; 22I; 24M; 51G
                                                        225/40R18 88         QFA; 11A; 22I; 24M

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
             A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/40R18    11A; 22I; 24M; 51G                    Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A
             A-H/C          e4*2001/116*0094*..   55 - 92 215/40R18 85       5EG                      Cabrio; Coupe;
                                                  55 - 110 225/40R18 88      QFA; 11A; 22I; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 53030




                                                  55 - 147 215/40R18 85W     5EG                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                           215/40R18 89                               73C; 74A
                                                           225/40R18         11A; 22I; 24M; 51G
                                                           225/40R18 88W     QFA; 11A; 22I; 24M

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 92  215/40R18 85         5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                          e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/40R18 85W        5EG                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                        215/40R18 89                                  73C; 74A
                                                        225/40R18            11A; 22I; 24M; 51G
                                                        225/40R18 88W        QFA; 11A; 22I; 24M

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L;                Cabrio; Coupe;
                                                                   24J; 24M; 5DW                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            74 - 147 215/40R18 85W 11A; 21B; 22B; 22L;                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                   24J; 24M; 5EG                      73C; 74A
                                                     225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                   24J; 24M; 5DW
                                                     225/35R18 87  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                   24J; 24M

             Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  215/35R18 80W             11A; 248; 26P; 27H       Adam-S;
                                                   215/40R18 85              11A; 248; 26P; 27H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   225/35R18 83              11A; 24J; 244; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                             26N; 27F                 73C; 74A
             Gutachten 19-00343-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53030
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.09.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             S-D          e1*2001/116*0379*.. 141       215/35R18 84W 11A; 21P; 22H; 22M;             nur Opel Corsa D OPC;
                                                                      24J; 24M                        bis
                                                        215/40R18 85W 11A; 21B; 22F; 22L;             e1*2001/116*0379*29;
                                                                      24J; 24M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/35R18     11A; 21B; 22F; 22L;             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                      24J; 24M; 51G                   73C; 74A
             S-D          e1*2001/116*0379*.. 110 - 152 205/40R18 82W 11A; 248; 26B; 26J;             Corsa-E; ab
                                                                      27H                             e1*2001/116*0379*32;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             OMEGA-B      G684              74 - 100 225/40R18 88            11A; 21P; 57E; 68B       nur bis
             V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 155 225/40R18 88W           11A; 21P; 57E; 68B       e1*98/14*0077*04;
                          e1*98/14*0077*..           235/40R18 91W           11A; 21B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A
             OMEGA-B-       G685                  85 - 100 235/40R18 91      11A; 21B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
             CARAVAN                              85 - 155 225/40R18-88      11A; 21P; 57E; 68B       12A; 51A; 71K; 721;
                                                           235/40R18 95      11A; 21B; 24M            73C; 74A
§ 22 53030




             V94            e1*98/14*0077*..      74 - 106 235/40R18 91      11A; 21B                 ab e1*98/14*0077*05;
                                                  74 - 160 235/40R18 91W     11A; 21B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A
             V94/Kombi      e1*96/79*0078*..,     74 - 106 235/40R18 91  11A; 21B; 24M; 5GG           nur bis
                            e1*98/14*0078*..      74 - 155 225/40R18 88W 11A; 21P; 57E; 68B           e1*98/14*0078*04;
                                                           235/40R18 95  11A; 21B; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A
             V94/Kombi      e1*98/14*0078*..      74 - 106 235/40R18 91  11A; 21B; 5GG                ab e1*98/14*0078*05;
                                                  74 - 160 235/40R18 91W 11A; 21B; 57E; 689           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/40R18 95  11A; 21B; 689                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W            11A; 24J; 24M; 5FE       nicht Fz schlechte
             R, VECTRA
                                           74 - 155 225/40R18 92W            11A; 24J; 24M            Strassen;
                                                    225/45R18                11A; 21B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             51G                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                           235/40R18 91W     11A; 21B; 24J; 24M       721; 729; 73C; 74A
             Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 129 225/40R18 88W     11A; 24J; 24M; 5FE       nicht Fz schlechte
                                                  74 - 184 225/40R18 92W     11A; 24J; 24M            Strassen;
                                                           225/45R18         11A; 21B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             51G                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                           235/40R18 91W     11A; 21B; 24J; 24M       721; 729; 73C; 74A
             Gutachten 19-00343-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53030
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.09.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
             J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 225/40R18 88         11A; 21B; 21J; 22B;         10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*95/54*0030*..,                             22F; 24D; 24J               12A; 51A; 71K; 721;
                            e1*98/14*0030*..       55 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B;         73C; 74A
             J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                             22F; 24D; 24J
                            e1*98/14*0044*..

             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
             VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 24J; 24M;            nicht Fz schlechte
             Z02 /        e11*2001/116*0214*..,                        5FE                            Strassen;
                            e11*2001/116*0235*..
             Z18XE                                 74 - 155 225/40R18 92     11A; 22L; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/45R18        11A; 22L; 24J; 24M;      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                             51G                      721; 729; 73C; 74A
                                                           235/40R18 91W     11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                             24M
             Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 225/40R18 88W    11A; 22L; 24J; 24M;      nicht Fz schlechte
                                                                             5FE                      Strassen;
                                                   74 - 184 225/40R18 92     11A; 22L; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/40R18 91W    11A; 21B; 22L; 24J;      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                             24M                      721; 729; 73C; 74A
                                                   74 - 206 225/40R18 92Y    11A; 22L; 24J; 24M
                                                            225/45R18        11A; 22L; 24J; 24M;
§ 22 53030




                                                                             51G
                                                           235/40R18 91Y     11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                             24M

             Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 24J;                 nicht Fz schlechte
                                                                  24M; 5FE                            Strassen;
                                           74 - 155 225/40R18 92W 11A; 21B; 22L; 24J;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24M                                 12A; 51A; 52R; 71K;
                                                    225/45R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;                 721; 729; 73C; 74A
                                                                  24M
                                                    235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                  24M
             Gutachten 19-00343-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53030
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: LA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 24.09.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 24J;              nicht Fz schlechte
                                                                     24M; 5FE                         Strassen;
                                              74 - 155 225/45R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                     24M                              11H; 12A; 51A; 52R;
                                                       235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;              71K; 721; 729; 73C;
                                                                     24M                              74A
                                              74 - 184 225/40R18 92W 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                     24M
                                              74 - 206 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                     24M
                                                       225/45R18     11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                     24M; 51G
                                                       225/45R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                     24M
                                                       235/40R18     11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                     24M; 51G
                                                       235/40R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                     24M

             Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
             A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W          QF1; 5FM               10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 53030




             H/Monocab e1*2007/46*0497*..               225/40R18              51G                    12A; 51A; 52R; 71K;
                                                        225/40R18 92W          QF1; 5GM               721; 73C; 74A
             A-           e1*2001/116*0325*.., 177      225/40R18              51G                    Nur Zafira OPC;
             H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A
             A-         e1*2001/116*0378*..      69 - 110 225/40R18 92                                10B; 11B; 11G; 11H;
             H/Monocab-                                                                               12A; 51A; 52R; 71K;
             CNG
                                                                                                      721; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
             A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W            QF1; 5FM               10B; 11B; 11G; 11H;
             H/Monocab/V                              225/40R18                51G                    12A; 51A; 52R; 71K;
                                                      225/40R18 92W            QF1; 5GM               721; 73C; 74A

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 23 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : YS3EXXXX
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : YS3D
             Gutachten 19-00343-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53030
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: LA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 24.09.2019
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             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : YS3F????; YS3F?7??; YS3E
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : YS3F
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
             YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 169 225/40R18-88             11A; 21B; 21J; 21M;    ab e4*95/54*0012*04;
                            e4*98/14*0012*..                                   22B; 22L; 24C; 24D;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               367; 54A               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             YS3F           e4*2001/116*0065*..   88 - 206 225/45R18           11A; 22L; 51G          Kombi; Limousine;
             YS3F????       e4*2001/116*0065*..                                                       Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
§ 22 53030




             YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 225/45R18              11A; 22L; 51G          Saab 9-3; Saab 9-3
                                                                                                      Aero;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/40R18 92W 11A; 21B; 22B; 22L;             Kombi; Limousine;
                                                                      24D; 24J; 51G                   10B; 10S; 11B; 11G;
                                                        235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L;             11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                      24C; 24D; 51G                   721; 73C; 74D
             YS3EXXXX e11*96/27*0073*..       88 - 147 235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L;              ab e11*96/27*0073*10;
                                                                      24J; 24M                        Kombi; Limousine;
                                              88 - 184 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22B; 22L;              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                      24J; 24M                        11H; 12A; 51A; 71K;
                                                        235/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 22L;             721; 73C; 74D
                                                                      24J; 24M

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
             Gutachten 19-00343-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53030
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.09.2019
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                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§ 22 53030




                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             Gutachten 19-00343-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53030
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.09.2019
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             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 53030




             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Gutachten 19-00343-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53030
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.09.2019
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                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                   abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 53030




                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 974kg.
             Gutachten 19-00343-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53030
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.09.2019
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             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1030kg.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1160kg.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1260kg.
             689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          265/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 53030




             68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                 Hinterachse:                          255/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             Gutachten 19-00343-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53030
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.09.2019
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                                                                                                                 Seite: 14 von 16
             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                  an der Vorderachse nicht zulässig.
             856) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 398mm
                  an der Vorderachse nicht zulässig.
             FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
                  Vorderachse nicht zulässig.
             QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
                  Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
                  225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
             QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
                  (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
§ 22 53030




                  225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
                  haben.
             Gutachten 19-00343-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53030
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.09.2019
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     OPEL
                    Fahrzeugtyp:    S-D
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
                    Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

                    Variante(n):    Adam, Adam-S

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 400                   VA
                          26P                      x = 230             y = 350                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 280       y = 400            25                 VA
§ 22 53030




                          26N                   x = 280       y = 400             8                 VA
                          27F                   x = 240       y = 240            25                 HA
                          27H                   x = 240       y = 240             8                 HA
             Gutachten 19-00343-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53030
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 24.09.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     OPEL
                    Fahrzeugtyp:    S-D
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
                    Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                          26P                      x = 250             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                          27F                   x = 300       y = 300            25                 HA
                          27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
§ 22 53030