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							             Gutachten 19-00384-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53034
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: LA8590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 19.11.2019
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             Fahrzeughersteller                      : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FIAT,
                                                       OPEL, OPEL / VAUXHALL
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 30
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
             LG1X                LG1X                    ohne                        65,1                     700     2300    09/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : BU
§ 22 53034




             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : KL
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : MX
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : BU
                                                       135 Nm für Typ : KL; MX
             Verkaufsbezeichnung:     CHEROKEE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
             KL           e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/45R19 96            11A; 245                  Sport, Longitude,
                                                       235/45R19 95            11A; 241                  Limited; Modell "4x4";
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74D
             Gutachten 19-00384-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53034
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: LA8590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 19.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     Compass
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
             MX           e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 225/45R19 92           11A; 245; 248          Allradantrieb;
                          e4*2007/46*1410*..            235/40R19 92           11A; 244; 245          Frontantrieb;
                                                        235/45R19 95           11A; 244; 245          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/40R19 94           11A; 241; 244          12A; 51A; 71K; 721;
                                                        245/45R19 98           11A; 241; 244          73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
             BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 225/45R19 92             11A; 245; 248          Allradantrieb;
                                                      235/40R19 92             11A; 244; 245; 27I     Frontantrieb;
                                                      235/45R19 95             11A; 244; 245; 27I     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ALFA ROMEO S.p.A.
§ 22 53034




             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 952; 952 (Kegelbund)
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 949
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 952
                                                       130 Nm für Typ : 949
             Verkaufsbezeichnung:     Giulia
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             952          e3*2007/46*0382*..     375       245/35R19     11A; 246; 26P; 51G;          Heckantrieb;
                                                                         57E; 575                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                           245/35R19 M+S 11A; 246; 26P; 51G;          51A; 6AZ; 71K; 721;
                                                                         52J; 57E; 575                73C; 74D; 74H; 76A
             952            e3*2007/46*0382*..   100 - 206 225/40R19     11A; 26P; 51G; 57E           Limousine;
                                                           225/40R19 93W 57F                          Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74H
             Gutachten 19-00384-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53034
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: LA8590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 19.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     Giulia
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             952          e3*2007/46*0382*..     100 - 206 225/40R19 88V GA4; 11A; 26P; 51G;          Limousine;
                                                                         57E                          Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 74H;
                                                                                                      76A

             Verkaufsbezeichnung:     STELVIO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             949          e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 235/50R19 99                                   Allradantrieb;
                                                       235/55R19 101                                  Heckantrieb;
                                                       255/45R19 100                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74H

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 53034




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 334
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 940
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 194
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : 939
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
                                                       120 Nm für Typ : 334
             Gutachten 19-00384-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53034
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 225/35R19 88W 11A; 22I; 244; 246                Schrägheck 4-türig;
                                                      245/30R19 89W 11A; 21P; 22B; 24J;               Frontantrieb;
                                                                    244; 247; 270                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                             77 - 177 225/35R19 88Y 11A; 22I; 244; 246                12A; 51A; 71K; 721;
                                                      235/35R19 91  11A; 21P; 22B; 24J;               729; 73C; 74D; 74H
                                                                    244; 270
                                                      245/30R19 89Y 11A; 21P; 22B; 24J;
                                                                    244; 247; 270

             Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
             939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W 11A; 22I; 24D; 24J               Alfa 159 Sportwagon
                                              85 - 147 245/35R19 93    11A; 22I; 24D; 24J             (Kombi);
                                              85 - 191 235/40R19 96    11A; 22I; 24D; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74D; 74H
             939            e3*2001/116*0212*..   120 - 136 235/35R19 91W 11A; 22I; 24D; 24J;         Alfa Brera (Coupe);
                                                                          5GG                         Alfa Spider (Cabrio);
                                                            255/35R19 92W 11A; 22B; 24C; 24D;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          5GM                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                  120 - 147 235/35R19 91Y 11A; 22I; 24D; 24J;         721; 73C; 74D; 74H
                                                                          5GG
§ 22 53034




                                                            245/35R19 93W 11A; 22I; 24D; 24J
                                                            245/40R19 94W 11A; 22B; 24D; 24J;
                                                                          54A
                                                            255/35R19 92Y 11A; 22B; 24C; 24D;
                                                                          5GM
                                                  120 - 191 235/40R19 96  11A; 22I; 24D; 24J
                                                            245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J
                                                            245/40R19 94Y 11A; 22B; 24D; 24J;
                                                                          54A
                                                            255/35R19 96  11A; 22B; 24C; 24D
             939            e3*2001/116*0212*..   85 - 136 235/35R19 91W 11A; 22I; 24D; 24J           Alfa 159 (Limousine);
                                                            255/35R19 92W 11A; 22B; 24C; 24D          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  85 - 147 245/35R19 93   11A; 22I; 24D; 24J          12A; 51A; 573; 71K;
                                                            245/40R19 94  11A; 22B; 24D; 24J;         721; 73C; 74D; 74H
                                                                          54A
                                                  85 - 191 235/40R19 96   11A; 22I; 24D; 24J
                                                            245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J
                                                            245/40R19 94Y 11A; 22B; 24D; 24J;
                                                                          54A
                                                            255/35R19 96  11A; 22B; 24C; 24D

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 147 225/40R19 93  11A; 21P                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/35R19 91W 11A; 21P; 24J                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74H
             Gutachten 19-00384-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53034
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: LA8590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 19.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
             334          e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 235/35R19 91            11A; 24J; 244          Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74H
             334            e3*2007/46*0318*..   70 - 103 235/35R19 91         11A; 24J; 244          Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D; 74H

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 20 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : S-D
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
§ 22 53034




             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : Z-C/SW; A-H/C
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : A-H; Z-C; S-D/MONOCAB B; A-H/SW
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 23 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                       für Typ : Z-C/S; Z02 / Z18XE; VECTRA/SW; VECTRA/LIM;
                                                       VECTRA/CAR, VECTRA
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
             A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 225/35R19 88           QFA; 11A; 21P; 22B;    10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*2007/46*0344*..                                 24D; 24J               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
             A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 225/35R19 88           QFA; 11A; 21P; 22B;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               24D; 24J               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
             Gutachten 19-00384-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53034
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 110 225/35R19 88  QFA; 11A; 21P; 22B;              Cabrio; Coupe;
                                                                     24D; 24J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              55 - 147 225/35R19 88W QFA; 11A; 21P; 22B;              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                     24D; 24J                         73C; 74D
             A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177      225/35R19 88W 11A; 21P; 22B; 22L;              Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                     24D; 24J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/35R19     11A; 21B; 22B; 22L;              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                     24D; 24J; 51G                    73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 225/35R19 88W QFA; 11A; 21P; 22B;             10B; 11B; 11G; 11H;
                          e1*2007/46*0341*..                          24D; 24J                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             S-D          e1*2001/116*0379*.. 110 - 152 215/35R19 85         11A; 24J; 244; 247;      Corsa-E; ab
                                                                             26B; 26J; 27F            e1*2001/116*0379*32;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74D
§ 22 53034




             Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 225/35R19 88           11A; 21P; 22M; 5FE       10B; 11G; 11H; 12A;
             D/MONOCA                                                                                 51A; 71K; 721; 73C;
             BB
                                                                                                      74D

             Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 235/35R19                11A; 21B; 24D; 24J;      nicht Fz schlechte
             R, VECTRA                                                       51G                      Strassen;
                                                    235/35R19 91W            11A; 21B; 24D; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             367                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D
             Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 184 235/35R19    11A; 21B; 24D; 24J;          nicht Fz schlechte
                                                                         51G                          Strassen;
                                                           235/35R19 91W 11A; 21B; 24D; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         367                          12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
             VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 235/35R19           11A; 21B; 22L; 24J;      nicht Fz schlechte
             Z02 /        e11*2001/116*0214*..,                              24M; 51G                 Strassen;
                            e11*2001/116*0235*..
             Z18XE                                         235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         24M; 367                     12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D
             Gutachten 19-00384-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53034
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.11.2019
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             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             Z-C          e1*2001/116*0290*.. 74 - 184 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;              nicht Fz schlechte
                                                                     24M; 367                         Strassen;
                                              74 - 206 235/35R19     11A; 21B; 22L; 24J;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     24M; 51G                         12A; 51A; 52R; 71K;
                                                       235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;              721; 729; 73C; 74D
                                                                     24M; 367

             Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen               Auflagen zu Reifen           Auflagen
             VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 235/35R19            11A; 21B; 22L; 24J;          nicht Fz schlechte
                                                                         24M; 51G                     Strassen;
                                                           235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         24M; 367                     12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74D
             Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..   74 - 155 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;          nicht Fz schlechte
                                                                         24M; 367                     Strassen;
                                                  74 - 206 235/35R19     11A; 21B; 22L; 24J;          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                         24M; 51G                     11H; 12A; 51A; 52R;
                                                           235/35R19     11A; 21B; 22L; 24J;          71K; 721; 729; 73C;
                                                                         24M; 367; 51G                74D
                                                           235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                         24M; 367
§ 22 53034




             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
             Gutachten 19-00384-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53034
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.11.2019
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                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
§ 22 53034




                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten 19-00384-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53034
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.11.2019
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             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 53034




                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             Gutachten 19-00384-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53034
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.11.2019
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             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
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                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1260kg.
             6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                  (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 19-00384-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53034
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.11.2019
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
             GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 225/40R19
                  Hinterachse: 255/35R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 53034




                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
                  (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
                  225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
                  haben.
             Gutachten 19-00384-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53034
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.11.2019
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     ALFA ROMEO
                    Fahrzeugtyp:    952
                    Genehm.Nr.:     e3*2007/46*0382*..
                    Handelsbez.:    Giulia

                    Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 200             y = 220                   VA
                          26P                      x = 160             y = 170                   VA
                          27P                      x = 170             y = 160                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
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                          26N                   x = 210       y = 220             8                 VA
                          26J                   x = 210       y = 220            20                 VA
                          27H                   x = 220       y = 210             8                 HA
                          27F                   x = 220       y = 210            24                 HA
             Gutachten 19-00384-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53034
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     CHRYSLER
                    Fahrzeugtyp:    BU
                    Genehm.Nr.:     e3*2007/46*0300*..
                    Handelsbez.:    JEEP RENEGADE

                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27I                      x = 125             y = 170                   HA
                          27B                      x = 170             y = 200                   HA
§ 22 53034
             Gutachten 19-00384-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53034
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LA8590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.11.2019
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     OPEL
                    Fahrzeugtyp:    S-D
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
                    Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                          26P                      x = 250             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                          27F                   x = 300       y = 300            25                 HA
                          27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
§ 22 53034