Gutachten 19-00384-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53034 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA8590 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum LG1X LG1X ohne 65,1 700 2300 09/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER, CHRYSLER (USA) Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BU § 22 53034 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : KL Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MX Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : BU 135 Nm für Typ : KL; MX Verkaufsbezeichnung: CHEROKEE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/45R19 96 11A; 245 Sport, Longitude, 235/45R19 95 11A; 241 Limited; Modell "4x4"; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Gutachten 19-00384-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53034 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA8590 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: Compass Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MX e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 225/45R19 92 11A; 245; 248 Allradantrieb; e4*2007/46*1410*.. 235/40R19 92 11A; 244; 245 Frontantrieb; 235/45R19 95 11A; 244; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94 11A; 241; 244 12A; 51A; 71K; 721; 245/45R19 98 11A; 241; 244 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BU e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 225/45R19 92 11A; 245; 248 Allradantrieb; 235/40R19 92 11A; 244; 245; 27I Frontantrieb; 235/45R19 95 11A; 244; 245; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA ROMEO S.p.A. § 22 53034 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 952; 952 (Kegelbund) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 949 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 952 130 Nm für Typ : 949 Verkaufsbezeichnung: Giulia Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 952 e3*2007/46*0382*.. 375 245/35R19 11A; 246; 26P; 51G; Heckantrieb; 57E; 575 10B; 11G; 11H; 12K; 245/35R19 M+S 11A; 246; 26P; 51G; 51A; 6AZ; 71K; 721; 52J; 57E; 575 73C; 74D; 74H; 76A 952 e3*2007/46*0382*.. 100 - 206 225/40R19 11A; 26P; 51G; 57E Limousine; 225/40R19 93W 57F Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74H Gutachten 19-00384-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53034 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA8590 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: Giulia Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 952 e3*2007/46*0382*.. 100 - 206 225/40R19 88V GA4; 11A; 26P; 51G; Limousine; 57E Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71K; 721; 73C; 74D; 74H; 76A Verkaufsbezeichnung: STELVIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 949 e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 235/50R19 99 Allradantrieb; 235/55R19 101 Heckantrieb; 255/45R19 100 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74H Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. § 22 53034 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 334 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 940 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 194 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 939 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940 120 Nm für Typ : 334 Gutachten 19-00384-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53034 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA8590 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 225/35R19 88W 11A; 22I; 244; 246 Schrägheck 4-türig; 245/30R19 89W 11A; 21P; 22B; 24J; Frontantrieb; 244; 247; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 77 - 177 225/35R19 88Y 11A; 22I; 244; 246 12A; 51A; 71K; 721; 235/35R19 91 11A; 21P; 22B; 24J; 729; 73C; 74D; 74H 244; 270 245/30R19 89Y 11A; 21P; 22B; 24J; 244; 247; 270 Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W 11A; 22I; 24D; 24J Alfa 159 Sportwagon 85 - 147 245/35R19 93 11A; 22I; 24D; 24J (Kombi); 85 - 191 235/40R19 96 11A; 22I; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 573; 71K; 721; 73C; 74D; 74H 939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 235/35R19 91W 11A; 22I; 24D; 24J; Alfa Brera (Coupe); 5GG Alfa Spider (Cabrio); 255/35R19 92W 11A; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 5GM 12A; 51A; 573; 71K; 120 - 147 235/35R19 91Y 11A; 22I; 24D; 24J; 721; 73C; 74D; 74H 5GG § 22 53034 245/35R19 93W 11A; 22I; 24D; 24J 245/40R19 94W 11A; 22B; 24D; 24J; 54A 255/35R19 92Y 11A; 22B; 24C; 24D; 5GM 120 - 191 235/40R19 96 11A; 22I; 24D; 24J 245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J 245/40R19 94Y 11A; 22B; 24D; 24J; 54A 255/35R19 96 11A; 22B; 24C; 24D 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W 11A; 22I; 24D; 24J Alfa 159 (Limousine); 255/35R19 92W 11A; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 147 245/35R19 93 11A; 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 573; 71K; 245/40R19 94 11A; 22B; 24D; 24J; 721; 73C; 74D; 74H 54A 85 - 191 235/40R19 96 11A; 22I; 24D; 24J 245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J 245/40R19 94Y 11A; 22B; 24D; 24J; 54A 255/35R19 96 11A; 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 147 225/40R19 93 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91W 11A; 21P; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74H Gutachten 19-00384-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53034 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA8590 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: FIAT 500X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 334 e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 235/35R19 91 11A; 24J; 244 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74H 334 e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 235/35R19 91 11A; 24J; 244 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D; 74H Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 20 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : S-D Zubehör : Serie, s. Auflage 74D § 22 53034 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : Z-C/SW; A-H/C Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : A-H; Z-C; S-D/MONOCAB B; A-H/SW Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 23 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : Z-C/S; Z02 / Z18XE; VECTRA/SW; VECTRA/LIM; VECTRA/CAR, VECTRA Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ASTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 225/35R19 88 QFA; 11A; 21P; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0344*.. 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 225/35R19 88 QFA; 11A; 21P; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Gutachten 19-00384-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53034 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA8590 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 110 225/35R19 88 QFA; 11A; 21P; 22B; Cabrio; Coupe; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 147 225/35R19 88W QFA; 11A; 21P; 22B; 12A; 51A; 71K; 721; 24D; 24J 73C; 74D A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 225/35R19 88W 11A; 21P; 22B; 22L; Nur Astra OPC; Coupe; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71K; 721; 24D; 24J; 51G 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 225/35R19 88W QFA; 11A; 21P; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0341*.. 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 110 - 152 215/35R19 85 11A; 24J; 244; 247; Corsa-E; ab 26B; 26J; 27F e1*2001/116*0379*32; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74D § 22 53034 Verkaufsbezeichnung: MERIVA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22M; 5FE 10B; 11G; 11H; 12A; D/MONOCA 51A; 71K; 721; 73C; BB 74D Verkaufsbezeichnung: SIGNUM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 235/35R19 11A; 21B; 24D; 24J; nicht Fz schlechte R, VECTRA 51G Strassen; 235/35R19 91W 11A; 21B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 367 12A; 51A; 52R; 71K; 721; 729; 73C; 74D Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 184 235/35R19 11A; 21B; 24D; 24J; nicht Fz schlechte 51G Strassen; 235/35R19 91W 11A; 21B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 367 12A; 51A; 52R; 71K; 721; 729; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 155 235/35R19 11A; 21B; 22L; 24J; nicht Fz schlechte Z02 / e11*2001/116*0214*.., 24M; 51G Strassen; e11*2001/116*0235*.. Z18XE 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 367 12A; 51A; 52R; 71K; 721; 729; 73C; 74D Gutachten 19-00384-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53034 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA8590 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 184 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J; nicht Fz schlechte 24M; 367 Strassen; 74 - 206 235/35R19 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 51G 12A; 51A; 52R; 71K; 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 24J; 721; 729; 73C; 74D 24M; 367 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 235/35R19 11A; 21B; 22L; 24J; nicht Fz schlechte 24M; 51G Strassen; 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 367 12A; 51A; 52R; 71K; 721; 729; 73C; 74D Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 155 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J; nicht Fz schlechte 24M; 367 Strassen; 74 - 206 235/35R19 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 10S; 11B; 11G; 24M; 51G 11H; 12A; 51A; 52R; 235/35R19 11A; 21B; 22L; 24J; 71K; 721; 729; 73C; 24M; 367; 51G 74D 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 24J; 24M; 367 § 22 53034 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Gutachten 19-00384-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53034 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA8590 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der § 22 53034 Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 19-00384-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53034 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA8590 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch § 22 53034 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Gutachten 19-00384-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53034 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA8590 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und § 22 53034 Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 19-00384-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53034 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA8590 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße § 22 53034 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße 225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. Gutachten 19-00384-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53034 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA8590 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: ALFA ROMEO Fahrzeugtyp: 952 Genehm.Nr.: e3*2007/46*0382*.. Handelsbez.: Giulia Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 220 VA 26P x = 160 y = 170 VA 27P x = 170 y = 160 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] § 22 53034 26N x = 210 y = 220 8 VA 26J x = 210 y = 220 20 VA 27H x = 220 y = 210 8 HA 27F x = 220 y = 210 24 HA Gutachten 19-00384-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53034 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA8590 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Fahrzeug: Hersteller: CHRYSLER Fahrzeugtyp: BU Genehm.Nr.: e3*2007/46*0300*.. Handelsbez.: JEEP RENEGADE Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 125 y = 170 HA 27B x = 170 y = 200 HA § 22 53034 Gutachten 19-00384-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53034 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LA8590 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 19.11.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: S-D Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*.. Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 30 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 25 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA § 22 53034