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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                              Teiletypgenehmigung
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 7½ J x 18 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§22 101139*00




                                         special wheels for passenger cars 7½ J x 18 H2


                Genehmigungsnummer: 101139*00
                Approval number:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      Entfällt
                      Not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      LG7580
                                                                                              elektronisch gesiegelt
                                                                                              Kraftfahrt-Bundesamt


                                                                                              Typgenehmigung
                                                                                              09:52:17 UTC
                                                                                              19.03.2026
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Genehmigungsnummer: 101139*00
                Approval number:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§22 101139*00




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      On the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      24.02.2026

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0092-26-WIRD
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Genehmigungsnummer: 101139*00
                Approval number:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                      Pkw“ nur gemäß
                      The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                      accordance with

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 10

                      und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                      and under the specified conditions mentioned there.

                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
§22 101139*00




                      Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                       The indications given in the above mentioned test report including its
                       annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      Siehe Prüfbericht
                      See test report

                12.   Die Genehmigung wird erteilt
                      Approval is granted

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Entfällt
                      Not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                         4

                Genehmigungsnummer: 101139*00
                Approval number:

                14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:       16.03.2026
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:




                      Anlagen:
§22 101139*00




                      Enclosures:
                      Gemäß Inhaltsverzeichnis
                      According to index
                Gutachten 366-0092-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101139
                ANLAGE: 10                                                           Radtyp: LG7580
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 24.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 5

                                Fahrzeughersteller              DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 46
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/6                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                613046841/M4X       LG7580/M4X                 ohne                        84,1                   1350      2540    10/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
§22 101139*00




                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm für Typ : 906 AC 30; 906 AC 35; 906 KA 30; 906 KA 35;
                                                             906AC35G; 906BA35; 906BB35
                                                             180 Nm ( Stahlradschrauben 240 Nm ) für Typ : FL3A4; KL3A4
                 Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 FL3A4        e1*2007/46*1761*.. 70 - 130 255/55R18C                 11A; 24C; 24D            Frontantrieb;
                                                          117/115
                 KL3A4        e1*2007/46*1760*..                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74D




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0092-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101139
                ANLAGE: 10                                                           Radtyp: LG7580
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 24.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                906 AC       e1*2001/116*0353*.. 65 - 190        225/60R18 104       11A; 24J; 5MA           nur Fzg.-Breite
                30                                               235/55R18 104       11A; 241; 246; 248;     1993mm; bis
                906 AC       e1*2001/116*0354*..                                     5MA                     e1*2001/116*0354*20;
                35                                               235/60R18 107       11A; 241; 246; 248;     Van; Lkw geschl.
                906 KA       L765                                                    5NK                     Kasten; Heckantrieb;
                30                                               245/50R18 104       11A; 241; 246; 248;     nicht Fzg. mit
                906 KA       L766                                                    5MA                     Zwillingsbereifung
                35                                               255/50R18 106       11A; 24C; 244; 247;     Serie;
                906AC35G     e1*2007/46*0569*..                                      5NA                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 255/55R18 105       11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     5MK                     721; 725; 73C; 74D
                                                                 255/55R18 109       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                     5PM
                906BA35        e1*2007/46*0300*..      84 - 140 255/55R18C           11A; 24J; 248           ab
                                                                117/115                                      e1*2007/46*0300*14;
                                                                                                             bis
                                                                                                             e1*2007/46*0300*18;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER, eSprinter
§22 101139*00




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                906BA35      e1*2007/46*0300*.. 80      255/55R18C                   11A; 24J; 248           ab
                                                        117/115                                              e1*2007/46*0300*19;
                                                                                                             Van; Lkw geschl.
                                                                                                             Kasten; Elektro;
                                                                                                             nicht Fzg. mit
                                                                                                             Zwillingsbereifung
                                                                                                             Serie;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D
                906BA35        e1*2007/46*0300*..      84 - 140 235/55R18C                                   ab
                                                                118/116                                      e1*2007/46*0300*19;
                                                                255/55R18C           11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                117/115
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D
                906BB35        e1*2007/46*0301*..      84 - 140 235/55R18C                                   ab
                                                                118/116                                      e1*2007/46*0301*16;
                                                                255/55R18C           11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                117/115
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0092-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101139
                ANLAGE: 10                                                        Radtyp: LG7580
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 5


                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 180 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     CRAFTER MJ 2006-2016
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                2EC1         e1*2001/116*0355*.. 65 - 190 225/60R18       104     11A; 24J; 5MA           nur Fzg.-Breite
                2EC2         e1*2001/116*0356*..          235/55R18       104     11A; 241; 246; 248;     1993mm; bis
                2EKE1        e1*2007/46*0513*..,                                  5MA                     e1*2001/116*0354*20;
                             L769                         235/60R18       107     11A; 241; 246; 248;     Van; Lkw geschl.
                2EKE2        e1*2007/46*0514*..,                                  5NK                     Kasten; Heckantrieb;
                             e1*2007/46*0515*..,          245/50R18       104     11A; 241; 246; 248;     nicht Fzg. mit
                              L770                                                5MA                     Zwillingsbereifung
                                                              255/50R18 106       11A; 24C; 244; 247;     Serie;
                                                                                  5NA                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              255/55R18 105       11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                  5MK                     721; 725; 73C; 74D
                                                              255/55R18 109       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                  5PM


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
§22 101139*00




                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0092-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101139
                ANLAGE: 10                                                        Radtyp: LG7580
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 5
                       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 101139*00




                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination m uss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0092-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101139
                ANLAGE: 10                                                       Radtyp: LG7580
                Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1800kg.
                5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1850kg.
                5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1900kg.
                5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1950kg.
                5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 2060kg.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§22 101139*00




                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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