Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Teiletypgenehmigung
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 7½ J x 18 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 101139*00
special wheels for passenger cars 7½ J x 18 H2
Genehmigungsnummer: 101139*00
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
LG7580
elektronisch gesiegelt
Kraftfahrt-Bundesamt
Typgenehmigung
09:52:17 UTC
19.03.2026
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 101139*00
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 101139*00
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV AUSTRIA GMBH
AT-1230 Wien
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
24.02.2026
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0092-26-WIRD
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 101139*00
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
Pkw“ nur gemäß
The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
accordance with
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 10
und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
and under the specified conditions mentioned there.
10. Bemerkungen:
Remarks:
§22 101139*00
Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erteilt
Approval is granted
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Entfällt
Not applicable
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 101139*00
Approval number:
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 16.03.2026
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
Anlagen:
§22 101139*00
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Gutachten 366-0092-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101139
ANLAGE: 6 Radtyp: LG7580
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 24.02.2026
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Seite: 1 von 7
Fahrzeughersteller CITROEN, FIAT, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 58
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
513058781/KZ2 LG7580/KZ2 ohne 78,1 1350 2540 10/25
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
§22 101139*00
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2001/116*0234*.. 88 - 132 255/55R18C 11A; 22D; 24C; 24D; Van; Lkw
YB e2*2007/46*0252*.. 117/115 26B; 26N; 51S; 534 geschl.Kasten (Serie);
YC e2*2007/46*0254*.. Ohne
250 L774 Radhausverbreiter.
250D L939 Serie; Frontantrieb;
250L L773 10B; 11A; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0092-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101139
ANLAGE: 6 Radtyp: LG7580
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 24.02.2026
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2001/116*0234*.. 88 - 132 255/55R18C 11A; 22D; 241; 246; Van; Lkw
YB e2*2007/46*0252*.. 117/115 248; 26B; 26N; 51S; geschl.Kasten (Serie);
534
YC e2*2007/46*0254*.. Mit
250 L774 Radhausverbreiterung
250D L939 Serie; Frontantrieb;
250L L773 10B; 11A; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER, RELAY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2007/46*0046*.. 88 - 132 255/55R18C 11A; 22D; 24C; 24D; Van; Lkw
117/115 26B; 26N; 51S; 534 geschl.Kasten (Serie);
Ohne
Radhausverbreiter.
Serie; Frontantrieb;
10B; 11A; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
§22 101139*00
Y e3*2007/46*0046*.. 88 - 132 255/55R18C 11A; 22D; 241; 246; Van; Lkw
117/115 248; 26B; 26N; 51S; geschl.Kasten (Serie);
534
Mit
Radhausverbreiterung
Serie; Frontantrieb;
10B; 11A; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0092-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101139
ANLAGE: 6 Radtyp: LG7580
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 24.02.2026
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Verkaufsbezeichnung: FIAT DUCATO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
250 e3*2001/116*0232*.., 88 - 132 255/55R18C 11A; 22D; 24C; 24D; Van; Lkw
e3*2007/46*0044*.., 117/115 26B; 26N; 51S; 534 geschl.Kasten (Serie);
e3*2007/46*0049*.., Ohne
L778 Radhausverbreiter.
250L L779 Serie; Frontantrieb;
10B; 11A; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
250 e3*2001/116*0232*.., 88 - 132 255/55R18C 11A; 22D; 241; 246; Van; Lkw
e3*2007/46*0044*.., 117/115 248; 26B; 26N; 51S; geschl.Kasten (Serie);
534
e3*2007/46*0049*.., Mit
L778 Radhausverbreiterung
250L L779 Serie; Frontantrieb;
10B; 11A; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
Verkaufsbezeichnung: FIAT Ducato Natural Power
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 101139*00
250 M N413 88 - 132 255/55R18C 11A; 22D; 24C; 24D; Van; Lkw
117/115 26B; 26N; 51S; 534 geschl.Kasten (Serie);
Ohne
Radhausverbreiter.
Serie; Frontantrieb;
10B; 11A; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
250 M N413 88 - 132 255/55R18C 11A; 22D; 241; 246; Van; Lkw
117/115 248; 26B; 26N; 51S; geschl.Kasten (Serie);
534
Mit
Radhausverbreiterung
Serie; Frontantrieb;
10B; 11A; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben 14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0092-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101139
ANLAGE: 6 Radtyp: LG7580
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 24.02.2026
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Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung: BOXER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2007/46*0045*.. 88 - 132 255/55R18C 11A; 22D; 24C; 24D; Van; Lkw
250D L936 117/115 26B; 26N; 51S; 534 geschl.Kasten (Serie);
Ohne
Radhausverbreiter.
Serie; Frontantrieb;
10B; 11A; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
Y e3*2007/46*0045*.. 88 - 132 255/55R18C 11A; 22D; 241; 246; Van; Lkw
250D L936 117/115 248; 26B; 26N; 51S; geschl.Kasten (Serie);
534
Mit
Radhausverbreiterung
Serie; Frontantrieb;
10B; 11A; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
Verkaufsbezeichnung: MOVANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 101139*00
Y e3*2007/46*0045*.. 88 - 132 255/55R18C 11A; 22D; 24C; 24D; Van; Lkw
117/115 26B; 26N; 51S; 534 geschl.Kasten (Serie);
Ohne
Radhausverbreiter.
Serie; Frontantrieb;
10B; 11A; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
Y e3*2007/46*0045*.. 88 - 132 255/55R18C 11A; 22D; 241; 246; Van; Lkw
117/115 248; 26B; 26N; 51S; geschl.Kasten (Serie);
534
Mit
Radhausverbreiterung
Serie; Frontantrieb;
10B; 11A; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0092-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101139
ANLAGE: 6 Radtyp: LG7580
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 24.02.2026
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Seite: 5 von 7
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BOXER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2001/116*0233*.. 88 - 132 255/55R18C 11A; 22D; 24C; 24D; Van; Lkw
250 L771 117/115 26B; 26N; 51S; 534 geschl.Kasten (Serie);
250L L772 Ohne
Radhausverbreiter.
Serie; Frontantrieb;
10B; 11A; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
Y e3*2001/116*0233*.. 88 - 132 255/55R18C 11A; 22D; 241; 246; Van; Lkw
250 L771 117/115 248; 26B; 26N; 51S; geschl.Kasten (Serie);
534
250L L772 Mit
Radhausverbreiterung
Serie; Frontantrieb;
10B; 11A; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
Auflagen
§22 101139*00
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutac hten aufgeführt ist.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0092-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101139
ANLAGE: 6 Radtyp: LG7580
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 24.02.2026
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Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzust ellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 101139*00
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
534) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2500kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0092-26-WIRD
zur Erteilung der TTG 101139
ANLAGE: 6 Radtyp: LG7580
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 24.02.2026
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71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
§22 101139*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.