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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 10 J x 21 H2

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 53035




                                      special wheels for passenger cars 10 J x 21 H2


             Genehmigungsnummer: 53035                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   Entfällt
                   Not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   LZ1021
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Genehmigungsnummer: 53035                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 53035




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   On the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                   DE-80686 München

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   18.02.2020

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   20-00053-CX-GBM-00
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 53035                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-2

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 53035




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   Siehe Prüfbericht
                   See test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval is granted
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                       4

             Genehmigungsnummer: 53035                       Erweiterung: --
             Approval number:                                Extension:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   Entfällt
                   Not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        27.02.2020
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 53035




                   Anlagen:
                   Enclosures:
                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                   According to index
             Gutachten 20-00053-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53035
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: LZ1021
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 18.02.2020
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             Fahrzeughersteller                      : AUDI, PORSCHE, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 10 J X 21 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 19
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             WSX                 WSX                      ohne                    66,45                       995     2406    01/20
             WSX                 WSX                      ohne                    66,45                     1000      2400    01/20
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : F2; F8; 4G; 4H; 4G1
§ 22 53035




             Zubehör                                 : B450L27517R14


             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : GE
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                       Typ : 4L
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : F2; 4G; 4G1
                                                       140 Nm für Typ : F2
                                                       145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes
                                                       Anzugsmoment
                                                       160 Nm für Typ : GE; 4L
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 331 265/30R21 96Y          11A; 241; 244; 246;       A7 Sportback; S7
             4G1          e13*2007/46*1147*..                                  247; 26B; 262; 273        Sportback; Coupe; 4-
                                                        275/30R21 98           11A; 242; 244; 247;       türig; Allradantrieb;
                                                                               26N; 27F                  Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 77E
             Gutachten 20-00053-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53035
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ1021
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.02.2020
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             Verkaufsbezeichnung:     Audi e-tron
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
             GE           e1*2007/46*1914*..  158          265/40R21 105 11A; 24J; 248; 26P; 27I e-tron;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           265/45R21 108 11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                 725; 73C; 74D
                                                           275/45R21 110 11A; 241; 244; 246;
                                                                         247; 26P; 27I
                                                           285/40R21 109 11A; 241; 244; 246;
                                                                         247; 26B; 26N; 27B

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q7 TFSI, Q8, SQ8,
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 250 265/45R21 104                                 Q8;
                                                        275/45R21 110                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        285/40R21 109                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                        285/45R21 109                                 725; 73C; 74D
                                                        295/40R21 107 11A; 245

             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 255/35R21 98  11A; 24J; 244; 26B;              A7 Sportback;
                                                                     26J                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       265/30R21 96  11A; 24J; 244; 247;              12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 53035




                                                                     26B; 26J; 27H; 5IE               725; 73C; 74A
                                                       265/35R21 101 11A; 24J; 244; 247;
                                                                     26B; 26J; 27H
                                                       275/30R21 98  11A; 241; 244; 246;
                                                                     247; 26B; 26J; 27H
                                                       285/30R21 100 11A; 24C; 244; 247;
                                                                     26B; 26J; 27F
             F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 255/35R21 98  11A; 24C; 24D; 26B;              A6; Kombilimousine;
                                                                     26J; 27F                         Limousine;
                                                       265/30R21 96  11A; 24C; 24D; 26B;              Allradantrieb;
                                                                     26J; 27F; 5IE                    Frontantrieb;
                                                       265/35R21 101 11A; 24C; 24D; 26B;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     26J; 27F                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                       275/30R21 98  11A; 24C; 24D; 26B;              725; 73C; 74A; 858
                                                                     26J; 27F
                                                       285/30R21 100 11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                     26J; 27F
             F2           e1*2007/46*1801*.. 170 - 257 255/40R21 102 11A; 24C; 244; 247;              A6 ALLROAD
                                                                     26B; 26J; 27F                    QUATTRO;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                           265/35R21 101 11A; 24C; 24D; 26B;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         26J; 27F                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74A
             Gutachten 20-00053-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53035
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ1021
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.02.2020
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             Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/35R21 98         11A; 24J; 244; 26B;      erhöhtes
                                                                             27B                      Anzugsmoment
                                                                                                      145 Nm;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74A; 740

             Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
             4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 255/35R21 98         11A; 21B; 22B; 24J; erhöhtes
                                                                             248; 261; 271; 51J  Anzugsmoment
                                                                                                 145 Nm; kurzer
                                                           265/35R21 101 11A; 21B; 22B; 241;     Radstand; langer
                                                                         244; 246; 247; 262; 272 Radstand;
                                                           275/30R21 98  11A; 21B; 22B; 24C;     Allradantrieb;
                                                                         244; 247; 261; 272      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           275/35R21     11A; 21B; 22B; 24C;     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                         244; 247; 261; 272;     721; 725; 729; 73C;
                                                                         51G
                                                                                                 74A; 740

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§ 22 53035




             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 4G (Schraubenbund lose)
             Zubehör                                 : B450L27517R14


             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : B8
             Zubehör                                 : B450L27517R14


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             4G           e1*2007/46*0544*.. 412    285/30R21 100 11A; 245; 26P; 26V;                 nur AUDI RS 6 AVANT;
                                                                   27H; 27V                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74A; 77E
             Gutachten 20-00053-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53035
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: LZ1021
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 18.02.2020
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
             B8           e1*2001/116*0447*.. 331          275/25R21 92Y 11A; 24M; 245; 26B;          RS5 Coupé bis MJ2017;
                                                                         27B; 27F; 533                Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PORSCHE
             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
§ 22 53035




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 275/35R21 103 57F; 6AQ                        ab
                                                        285/35R21 105 11A; 248; 57F; 6AR              e13*2007/46*1164*02;
                                                        285/35R21 105 Mit                             Kombilimousine;
                                                                      Radhausverbreiterung            Allradantrieb;
                                                                      Serie; 57F; 6AR
                                                        295/35R21 107 GBB; 11A; 248; 57F              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        295/35R21 107 Mit                             12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                      Radhausverbreiterung            721; 725; 73C; 74D;
                                                                      Serie; GBB; 57F
                                                                                                      76B; PDG

             Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen   Auflagen
             95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 275/35R21 103 57F; 6AQ             ab
                                                        285/35R21 105 11A; 248; 57F; 6AR   e13*2007/46*1165*02;
                                                        285/35R21 105 Mit                  Kombilimousine;
                                                                      Radhausverbreiterung Allradantrieb;
                                                                      Serie; 57F; 6AR
                                                        295/35R21 107 GBB; 11A; 248; 57F   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        295/35R21 107 Mit                  12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                      Radhausverbreiterung 721; 725; 73C; 74D;
                                                                      Serie; GBB; 57F
                                                                                           76B; PDG

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.
             Gutachten 20-00053-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53035
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: LZ1021
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 18.02.2020
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             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 250 265/45R21 104 11A; 245; 248                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       285/40R21 109 11A; 24J; 248; 26N;              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                     27H                              725; 73C; 74D; 77E
                                                       295/40R21 107 11A; 241; 244; 246;
                                                                     247; 26N; 27F
                                                       305/35R21 109 11A; 24C; 244; 247;
                                                                     26J; 27F

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
§ 22 53035




                  Abrollumfanges.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             Gutachten 20-00053-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53035
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ1021
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.02.2020
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             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§ 22 53035




                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
             Gutachten 20-00053-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53035
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ1021
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.02.2020
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                   des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                   genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§ 22 53035




                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
                  "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             Gutachten 20-00053-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53035
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ1021
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.02.2020
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             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
§ 22 53035




                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
                  250 km/h nicht zulässig.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1420kg.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        245/40R21
                                  Hinterachse:                        275/35R21
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
             Gutachten 20-00053-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53035
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ1021
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.02.2020
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                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        255/40R21
                                 Hinterachse:                        285/35R21
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
§ 22 53035




             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  zu überprüfen.
                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  nochmals zu überprüfen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm
                  an der Vorderachse zulässig.
             GBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        265/40R21
                                 Hinterachse:                        295/35R21
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
             Gutachten 20-00053-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53035
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ1021
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.02.2020
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                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
§ 22 53035
             Gutachten 20-00053-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53035
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ1021
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.02.2020
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    4G
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                    Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 230             y = 250                   VA
                          26P                      x = 180             y = 200                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
§ 22 53035




                          26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
                          27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
                          27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
             Gutachten 20-00053-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53035
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ1021
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.02.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    GE
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1914*..
                    Handelsbez.:    Audi e-tron

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 300             y = 300                   VA
                          26B                      x = 350             y = 350                   VA
                          27I                      x = 200             y = 250                   HA
                          27B                      x = 200             y = 300                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 350       y = 350             8                 VA
                          26J                   x = 350       y = 350            10                 VA
§ 22 53035
             Gutachten 20-00053-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53035
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ1021
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.02.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    F8
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
                    Handelsbez.:    A8 L, A8

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          27I                      x = 200             y = 200                   HA
                          27B                      x = 250             y = 250                   HA
                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
§ 22 53035
             Gutachten 20-00053-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53035
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ1021
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.02.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    F2
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
                    Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                          27F                   x = 250       y = 300            20                 HA
§ 22 53035
             Gutachten 20-00053-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53035
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ1021
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.02.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    F2
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
                    Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 200             y = 300                   VA
                          26B                      x = 250             y = 350                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
                          26J                   x = 250       y = 350            30                 VA
                          27H                   x = 200       y = 350             8                 HA
                          27F                   x = 200       y = 350            30                 HA
§ 22 53035
             Gutachten 20-00053-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53035
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ1021
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.02.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     QUATTRO
                    Fahrzeugtyp:    B8
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0447*..
                    Handelsbez.:    AUDI RS5

                    Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 260             y = 350                   VA
                          26B                      x = 310             y = 400                   VA
                          27I                      x = 250             y = 300                   HA
                          27B                      x = 300             y = 350                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 310       y = 400             8                 VA
                          26J                   x = 310       y = 400            13                 VA
§ 22 53035




                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                          27F                   x = 300       y = 350            28                 HA
             Gutachten 20-00053-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53035
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ1021
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.02.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     QUATTRO
                    Fahrzeugtyp:    4G
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0544*..
                    Handelsbez.:    AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK

                    Variante(n):    nur AUDI RS 6 AVANT

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 400             y = 400                   VA
                          26P                      x = 380             y = 350                   VA
                          26U                      x = 330             y = 330                   VA
                          26V                      x = 330             y = 330                   VA
                          27B                      x = 400             y = 400                   HA
                          27I                      x = 350             y = 400                   HA
                          27U                      x = 350             y = 350                   HA
                          27V                      x = 350             y = 350                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 53035




                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 400       y = 400             9                 VA
                          26N                   x = 400       y = 400             9                 VA
                          27F                   x = 400       y = 400            21                 HA
                          27H                   x = 400       y = 400             8                 HA
             Gutachten 20-00053-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53035
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ1021
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 18.02.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     VW
                    Fahrzeugtyp:    CR
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1827*..
                    Handelsbez.:    TOUAREG

                    Variante(n):


             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 300            20                 VA
                          26N                   x = 200       y = 250             8                 VA
                          27F                   x = 250       y = 250            25                 HA
                          27H                   x = 200       y = 200             8                 HA
§ 22 53035