Gutachten 20-00083-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53045
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LP1022
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2020
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Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI/PORS., PORSCHE, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10 J X 22 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
KY2 KY2 ohne 71,6 1000 2400 01/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L e1*2001/116*0350*.., 150 - 171 265/35R22 11A; 24M; 5LA bis
102W
e13*2007/46*1081*.. 285/30R22 AFK; 11A; 24D; 24J; e13*2007/46*1081*05;
4L1 e13*2007/46*1081*.. 101W 5KK bis
295/30R22 AFK; 11A; 24D; 24J; e1*2001/116*0350*19;
103W 5LK Allradantrieb;
150 - 257 265/35R22 102Y 11A; 24M; 5LA Schraubenfederung;
285/30R22 101Y AFK; 11A; 24D; 24J; Luftfederung;
5KK 10B; 11B; 11G; 11H;
295/30R22 103Y AFK; 11A; 24D; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
5LK 723; 729; 73C; 74D;
745
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI/PORS.
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Gutachten 20-00083-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53045
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LP1022
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2020
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Verkaufsbezeichnung: CAYENNE, CAYENNE S, CAYENNE TURBO, CAYENNE E-HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 285/35R22 106 57E; 6CN CAYENNE COUPE;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
723; 73C; 74D; 76A;
98P
9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 285/35R22 102 57E; 6BS CAYENNE COUPE;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
723; 73C; 74D; 76A;
98P
9YA e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 285/35R22 102 57E; 6BS nicht CAYENNE
COUPE;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
723; 73C; 74D; 76A;
98P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 970
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 92AHN; 92AN; 92A; 92AH
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 9PA
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
160 Nm für Typ : 9PA; 970
Verkaufsbezeichnung: CAYENNE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
92A e13*2007/46*1085*.. 155 - 309 275/30R22 99 11A; 24J; 248; 5JK inkl. Facelift 2014;
92AN e13*2007/46*1106*.. 155 - 405 265/35R22 102 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
275/35R22 104 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
285/30R22 101 11A; 24J; 244 12A; 51A; 573; 71K;
295/30R22 103 11A; 24J; 244; 247 721; 723; 729; 73C;
74D; 74E; 744
Gutachten 20-00083-CX-GBM-00
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2020
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Verkaufsbezeichnung: CAYENNE S, CAYENNE TURBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9PA e13*2001/116*0089*.. 176 - 298 265/35R22 102Y 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
295/30R22 103Y 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
176 - 331 265/35R22 11A; 24J; 24M; 53S 723; 73C; 74D; PDA
176 - 404 295/30R22 11A; 24C; 24D; 53S
Verkaufsbezeichnung: CAYENNE S HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
92AH e13*2007/46*1107*.. 155 - 309 275/30R22 99 11A; 24J; 248; 5JK inkl. Facelift 2014;
92AHN e13*2007/46*1108*.. 155 - 405 265/35R22 102 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
275/35R22 104 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
285/30R22 101 11A; 24J; 244 12A; 51A; 573; 71K;
295/30R22 103 11A; 24J; 244; 247 721; 723; 729; 73C;
74D; 74E; 744
Verkaufsbezeichnung: PORSCHE PANAMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
970 e13*2007/46*0970*.. 155 - 294 255/30R22 95Y 11A; 24J; 26B; 260; 10B; 11B; 11G; 11H;
56G; 57E; 99T 12A; 51A; 573; 71K;
721; 723; 729; 73C;
74D; 74E; 744; 76A;
97G
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 7P; 7p; 7PH; 7pH
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 7L
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : 7p; 7P; 7pH; 7PH
160 Nm für Typ : 7L
Gutachten 20-00083-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53045
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LP1022
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2020
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Verkaufsbezeichnung: TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2001/116*0203*.. 155 - 228 265/35R22 11A; 24J; 24M Nicht
102W
285/30R22 11A; 24C; 24D; 5KK Schlechtwegefahrwerk;
101W
295/30R22 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
103W
155 - 331 265/35R22 102Y 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
285/30R22 101Y 11A; 24C; 24D; 5KK 723; 73C; 74D
295/30R22 103Y 11A; 24C; 24D
7p DE*2007/46*0400*.., 150 - 206 265/35R22 102 11A; 21P; 24J Allradantrieb;
e1*2007/46*0400*.. 150 - 250 265/35R22 11A; 21P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
102W
7P e1*2007/46*0376*.., 12A; 51A; 573; 71K;
e1*2007/46*0498*.. 721; 723; 729; 73C;
7pH DE*2007/46*0404*.., 74D; 74E; 744
e1*2007/46*0404*..
7PH e1*2007/46*0403*..,
e1*2007/46*0499*..
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Gutachten 20-00083-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53045
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LP1022
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2020
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Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Gutachten 20-00083-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53045
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LP1022
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2020
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1750kg.
6BS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 285/35R22
Hinterachse: 315/30R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CN) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 285/35R22
Hinterachse: 315/30R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Gutachten 20-00083-CX-GBM-00
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
verwendet werden.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse.
98P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit PSCB-Bremsen nicht zulässig.
99T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R22
Hinterachse: 305/25R22
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFK) Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Lenkeinschlagsbegrenzung bereits eingebaut ist.
In diesem Fall sind die Reifengrößen in 19" bzw. 20" in den Fahrzeugpapieren eingetragen oder vom
Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
(EG-Übereinstimmungsbescheinigung) freigegeben.
PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
der Sonderräder entfernt werden.
Gutachten 20-00083-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53045
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: LP1022
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PORSCHE
Fahrzeugtyp: 970
Genehm.Nr.: e13*2007/46*0970*..
Handelsbez.: PORSCHE PANAMERA
Variante(n): ---
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 360 VA
26P x = 220 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 360 16 VA
26N x = 270 y = 360 8 VA