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							             Gutachten 19-00450-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53028
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: LZ0520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 09.01.2020
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             Fahrzeughersteller                      : AUDI, PORSCHE
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 10 1/2 J X 20 H2            Einpreßtiefe (mm)       : 19
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
             WSX                 WSX                     ohne                     66,45                     1000     2400    10/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                 : B450L27517R14
§ 22 53028




             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 265/30R20 94           YB9; 11A; 22Q; 24C;       A5 Coupé (B9) ab
             B81          e13*2007/46*1084*..                                  244; 247; 26B; 26N;       MJ2016; A5 Sportback
                                                                               27F; 56G                  (B9) ab MJ2016; S5
                                                           285/25R20 93        11A; 22Q; 24C; 24D;       Sportback (B9) ab
                                                                               26B; 26J; 27F             MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                         (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                         Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                         S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                         MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PORSCHE
             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Gutachten 19-00450-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53028
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ0520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 285/40R20 104 Mit                             ab
                                                                      Radhausverbreiterung            e13*2007/46*1164*02;
                                                                      Serie; 57F; 6AP
                                                        285/40R20 104 11A; 248; 57F; 6AP              Kombilimousine;
                                                        295/40R20 106 11A; 244; 57F; 6BU              Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76B; PDG

             Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen   Auflagen
             95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 285/40R20 104 Mit                  ab
                                                                      Radhausverbreiterung e13*2007/46*1165*02;
                                                                      Serie; 57F; 6AP
                                                        285/40R20 104 11A; 248; 57F; 6AP   Kombilimousine;
                                                        295/40R20 106 11A; 244; 57F; 6BU   Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                           76B; PDG
§ 22 53028




             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                  Abrollumfanges.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
             Gutachten 19-00450-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53028
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ0520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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                   Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                   nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
§ 22 53028




                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
             Gutachten 19-00450-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53028
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ0520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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                   Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                   Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        255/45R20
                                 Hinterachse:                        285/40R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6BU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                    Reifengröße:
                                Vorderachse:                        265/45R20
                                Hinterachse:                        295/40R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 53028




                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
             YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        255/30R20
                                 Hinterachse:                        265/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             Gutachten 19-00450-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53028
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ0520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 53028
             Gutachten 19-00450-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53028
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ0520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    B8
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                    Variante(n):    Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 310                   VA
                          26P                      x = 230             y = 260                   VA
                          27P                      x = 240             y = 300                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 53028




                          26J                   x = 280       y = 310            11                 VA
                          26N                   x = 280       y = 310             8                 VA
                          27F                   x = 240       y = 300            19                 HA
                          27H                   x = 240       y = 300             8                 HA
             Gutachten 19-00450-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53028
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LZ0520
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    B81
                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1084*..
                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 310                   VA
                          26P                      x = 230             y = 260                   VA
                          27P                      x = 240             y = 300                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 280       y = 310            11                 VA
                          26N                   x = 280       y = 310             8                 VA
                          27F                   x = 240       y = 300            19                 HA
§ 22 53028




                          27H                   x = 240       y = 300             8                 HA