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							Gutachten 19-00450-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53028
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: LZ0520
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.09.2021
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Fahrzeughersteller                     : PORSCHE
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 10 1/2 J X 20 H2           Einpreßtiefe (mm)       : 64
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                  och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                 Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                 Rad                       Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
KY5              KY5                       ohne                        71,6                   1000      2400    12/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: LP9020 KBA: 53022 Lochkreis: 5x130 ET: 50 oder
Radtyp: LP9020 KBA: 53022 Lochkreis: 5x130 ET: 57 oder
Radtyp: LP9520 KBA: 53024 Lochkreis: 5x130 ET: 65 oder
Radtyp: LP9520 KBA: 53024 Lochkreis: 5x130 ET: 68

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAOJ, KAON, KAOO, KAOP




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00450-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53028
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: LZ0520
Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 27.09.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: LP9020 KBA: 53022 Lochkreis: 5x130 ET: 50 oder
Radtyp: LP9020 KBA: 53022 Lochkreis: 5x130 ET: 57 oder
Radtyp: LP9520 KBA: 53024 Lochkreis: 5x130 ET: 65 oder
Radtyp: LP9520 KBA: 53024 Lochkreis: 5x130 ET: 68

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAOJ, KAON, KAOO, KAOP
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 970
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 9YA
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34,3 mm, Durchm. 28 mm, für
                                             Typ : 971
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Cayenne/-S, -Turbo, -E-Hybrid, -Turbo S E-Hybrid, -GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen   Auflagen
9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 305/40R20 112 12K; 57F; 6B8; KAOJ nicht CAYENNE
                                                                                COUPE;
                                                                                Kombilimousine; SUV;
                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                51A; 71K; 721; 725;
                                                                                73C; 74D; 76B; 768;
                                                                                98P; PDH

Verkaufsbezeichnung:     Panamera (-4S, -Turbo, -4S Diesel, -GTS, -Turbo S E-Hybrid,-4 E-Hybrid, -4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
971          e13*2007/46*0971*.. 243 - 463 305/35R20 107 XF7; 57F                Allradantrieb;
                                           315/35R20 106 GAI; 57F; KAOO;         Heckantrieb; inkl.
                                                          KAOP                   Hybrid;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                 725; 73C; 74D; 76B;
                                                                                 97H




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00450-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53028
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: LZ0520
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 27.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     PORSCHE PANAMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
970          e13*2007/46*0970*.. 155 - 294 295/30R20 97Y     57F; 99Q; KAOJ;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             KAON                         12K; 51A; 573; 71K;
                                              305/30R20 99Y 57F; 99R; KAOJ;               721; 725; 729; 73C;
                                                             KAON                         74D; 74E; 744; 76B;
                                    155 - 405 285/35R20 M+S GBY; 52J; 57F                 97H; PDA
                                              295/30R20 101Y 57F; 99Q; KAOJ;
                                                             KAON
                                              295/35R20 101Y GDP; 57F


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00450-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53028
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: LZ0520
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.09.2021
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          275/45R20
                    Hinterachse:                          305/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
98P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit PSCB -Bremsen nicht zulässig.
99Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00450-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53028
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: LZ0520
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 27.09.2021
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                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          295/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         265/35R20
                    Hinterachse:                         305/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAI) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 275/40R20
     Hinterachse: 315/35R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GBY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          255/40R20
                   Hinterachse:                          285/35R20
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GDP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          255/40R20
                   Hinterachse:                          295/35R20
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAOJ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse LP9020 KBA: 53022 Lochkreis 5x130 ET: 50
KAON) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse LP9020 KBA: 53022 Lochkreis 5x130 ET: 57
KAOO) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse LP9520 KBA: 53024 Lochkreis 5x130 ET: 65


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00450-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53028
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: LZ0520
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.09.2021
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                                                                                                    Seite: 6 von 6
KAOP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse LP9520 KBA: 53024 Lochkreis 5x130 ET: 68
PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
     der Sonderräder entfernt werden.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
XF7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/40R20
                    Hinterachse:                          305/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müss en vom gleichen Reifentyp sein.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.