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							             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 09.01.2020
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             Fahrzeughersteller                       : AUDI, AUDI AG, PORSCHE, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 26
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
             WSX                 WSX                     ohne                     66,45                    1000     2400     10/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
             Befestigungsteile                        : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                        für Typ : F2; 4H; F8; 4G; 4G1; B8; B81; 8R1
             Zubehör                                  : B450L27517R14
§ 22 53022




             Befestigungsteile                        : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                        Typ : 8R2; 8R; FY; 4L1; 4L; GE
             Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1
                                                        140 Nm für Typ : FY; F2; 8R; 8R1; 8R2
                                                        145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes
                                                        Anzugsmoment
                                                        160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y      nicht Allradantrieb; 11A;    AUDI A5 Sportback bis
             B81          e13*2007/46*1084*..                              21P; 5GA; 51J                MJ2016; 4-türig;
                                              100 - 245 255/30R20 92       11A; 21B; 245; 51J;          Allradantrieb;
                                                                           54F                          Frontantrieb;
                                                             265/30R20     11A; 21N; 21P; 22I;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           22M; 245; 248; 51G           12A; 51A; 573; 71K;
                                                             265/30R20 94  11A; 21B; 21N; 22I;          721; 725; 729; 73C;
                                                                           22M; 245; 248; 54F           74A
             B8             e1*2001/116*0430*..    118 - 195 245/30R20 90Y 11A; 22I; 22M; 51J           AUDI A5 Coupe (8T)
                                                             255/30R20 92  11A; 22I; 22M; 24J;          bis MJ2016;
                                                                           51J; 54F                     Frontantrieb;
                                                             265/30R20     11A; 21P; 22I; 22M;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           24J; 24M; 51G                12A; 51A; 71K; 721;
                                                             265/30R20 94  11A; 21P; 22B; 22L;          725; 729; 73C; 74A
                                                                           24J; 24M; 54F
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R20 92         11A; 248; 26P; 27H     A4 Allroad Quattro ab
             B81          e13*2007/46*1084*..           245/35R20 95         11A; 245; 248; 26B;    MJ2016;
                                                                             27F                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    725; 73C; 74A
             B8             e1*2001/116*0430*..   105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                                          21P; 5GA; 51J             bis MJ2016;
                                                  105 - 245 255/30R20 92  11A; 21B; 245; 51J;       Allradantrieb;
                                                                          54F                       Frontantrieb;
                                                            265/30R20     11A; 21N; 21P; 22I;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          22M; 245; 248; 51G        12A; 51A; 573; 71K;
                                                            265/30R20 94  11A; 21B; 21N; 22I;       721; 725; 729; 73C;
                                                                          22M; 245; 248; 54F        74A
             B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 260 245/30R20 90  11A; 22I; 22M; 51J        AUDI S5 Coupé (8T)
                                                            255/30R20 92  11A; 22I; 22M; 24J;       bis MJ2016; AUDI A5
                                                                          51J; 54F                  Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                            265/30R20     11A; 21P; 22I; 22M;       Allradantrieb;
                                                                          24J; 24M; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/30R20 94  11A; 21P; 22B; 22L;       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                          24J; 24M; 54F             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                    74A
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9; 11A; 245;       A5 Coupé (B9) ab
                            e13*2007/46*1084*..
§ 22 53022




             B81                                                          248; 27P                  MJ2016; A5 Sportback
                                                            265/30R20 94Y YB9; 11A; 245; 248;       (B9) ab MJ2016; S5
                                                                          26P; 27P                  Sportback (B9) ab
                                                                                                    MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                    (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                    Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                    S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                    MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                    Frontantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                    725; 73C; 74A
             B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 245; 248; 26B;        Nicht A4 Allroad
             B81            e13*2007/46*1084*..                           27B; 5GA                  Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                  90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 24J; 244; 247;        ab MJ2016; AUDI S4
                                                                          26B; 26N; 27B; 27H        (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                            255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246;       Limousine;
                                                                          247; 26B; 26J; 27B;       Allradantrieb;
                                                                          27H
                                                            265/30R20 94Y 11A; 24C; 24D; 26B;       Frontantrieb;
                                                                          26J; 27B; 27F             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  260       225/35R20 M+S 11A; 245; 248; 26B;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                          27B; 5GA; 52J             725; 73C; 74A
             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 245/35R20 95  11A; 21P; 22I             Nur A4 Allroad
             B81            e13*2007/46*1084*..             255/30R20 92  11A; 21P; 22I; 24J; 248 Quattro bis MJ2015;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/35R20 93  11A; 21P; 22I; 24J; 248 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                                    74A
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 29
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             4G           e1*2007/46*0436*..  309      255/35R20 97Y 11A; 26B; 270; 530               Nur S7 Sportback;
             4G1          e13*2007/46*1147*..          265/35R20 95Y 11A; 26B; 260; 271;              Coupe; 4-türig;
                                                                     5HR; 530                         Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A
             4G             e1*2007/46*0436*..    309 - 331 255/35R20 97     11A; 241; 244; 246;      Nur S6; Kombi;
             4G1            e13*2007/46*1147*..                              247; 26B; 260; 272;      Stufenheck;
                                                                             530
                                                           265/30R20 94      nicht Kombi; 11A; 241;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             244; 246; 247; 26B;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                             261; 273; 5HI; 530       721; 725; 73C; 74A
                                                           265/35R20 95      nicht Kombi; 11A; 241;
                                                                             244; 246; 247; 26B;
                                                                             261; 273; 5HR; 530
             4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 245/40R20 99     11A; 24J; 248; 26P;      Nur A6 allroad
             4G1            e13*2007/46*1147*..                              27B; 27H; 51J            quattro;
                                                           255/35R20 97      11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             27B; 27H                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                           255/40R20 97      11A; 24J; 248; 26P;      721; 725; 73C; 74A
                                                                             27B; 27H
§ 22 53022




                                                           265/35R20 99      11A; 241; 246; 248;
                                                                             26B; 27B; 27F
             4G             e1*2007/46*0436*..    100 - 150 265/30R20 94     11A; 241; 244; 246;      A6; nicht A6 allroad
             4G1            e13*2007/46*1147*..                              247; 26B; 261; 273;      quattro; Kombi;
                                                                             5HI; 67J                 Stufenheck;
                                                  100 - 245 235/35R20 92Y    11A; 245; 26P; 5GM;      Allradantrieb;
                                                                             57E; 67J; 67X            Frontantrieb;
                                                           245/35R20 95Y     11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             260; 271                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                  100 - 331 255/30R20 92Y    nicht Kombi; 11A; 241;   721; 725; 73C; 74A
                                                                             244; 246; 247; 26B;
                                                                             260; 272; 5GM
                                                           255/35R20 97Y     11A; 241; 244; 246;
                                                                             247; 26B; 260; 272
                                                           265/35R20 95Y     11A; 241; 244; 246;
                                                                             247; 26B; 261; 273
                                                           275/30R20 97Y     11A; 244; 247; 273;
                                                                             57F; 67X; 68U
                                                  180 - 331 265/30R20 94Y    nicht Kombi; 11A; 241;
                                                                             244; 246; 247; 26B;
                                                                             261; 273; 5HI; 67J
                                                  309 - 331 245/35R20 M+S    11A; 24J; 248; 26B;
                                                                             260; 271; 52J
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
             4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 230 255/30R20 92     11A; 26B; 270; 5GM           A7 Sportback; Coupe;
             4G1          e13*2007/46*1147*..           255/35R20 93     11A; 26B; 270; 5HA           4-türig;
                                              140 - 245 245/35R20 95     11A; 26B; 270                Allradantrieb;
                                              140 - 331 255/35R20 97     11A; 26B; 270                Frontantrieb;
                                                        265/30R20 94Y    11A; 26B; 260; 271;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         5HI                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                           265/35R20 95Y 11A; 26B; 260; 271           721; 725; 729; 73C;
                                                 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26B; 270; 52J           74A

             Verkaufsbezeichnung:     Audi e-tron
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             GE           e1*2007/46*1914*..  158          255/50R20 109     11A; 245; 248            e-tron;
                                                           265/45R20 108                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           265/50R20 107     11A; 245; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                                           275/45R20 106     11A; 245; 248            725; 73C; 74D
                                                           285/45R20 112     11A; 245; 248

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O            10B; 11B; 11G; 11H;
             8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/45R20 101        11A; 24C; 24D            12A; 51A; 573; 71K;
                                                        275/40R20 102        11A; 24C; 24D            721; 725; 73C; 74D
§ 22 53022




                                              230 - 260 245/45R20 99Y        11A; 24N; 24O

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              100 - 260 255/45R20 101        11A; 24C; 24D            12A; 51A; 573; 71K;
                                                        275/40R20 102        11A; 24C; 24D            721; 725; 73C; 74D
                                              230 - 260 245/45R20 99Y        11A; 24N; 24O

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              100 - 260 255/45R20 101        11A; 24C; 24D            12A; 51A; 573; 71K;
                                                        275/40R20 102        11A; 24C; 24D            721; 725; 73C; 74D
                                              230 - 260 245/45R20 99Y        11A; 24N; 24O

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/50R20 109        11A; 26P                 ab
                                                        265/45R20 108                                 e13*2007/46*1081*06;
                                                        265/50R20 107        11A; 248; 26P            Allradantrieb;
                                                        275/45R20 106                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              155 - 320 285/45R20 112        11A; 248; 26P            12A; 51A; 71K; 721;
                                              320       255/50R20 M+S        11A; 26P; 52J            725; 73C; 74D; 74E;
                                                        265/45R20 M+S        52J                      PDH
                                                        265/50R20 M+S        11A; 248; 26P; 52J
                                                        275/45R20 M+S        52J
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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                                                                                                                  Seite: 5 von 29
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 250 265/50R20 107        12Q                      Q8;
                                                        275/45R20 106        12Q                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        275/50R20 109        12A                      51A; 71K; 721; 725;
                                                        285/45R20 112        12A                      73C; 74D; 768
             4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/50R20 109        11A; 26P                 ab
                                                        265/45R20 108                                 e1*2001/116*0350*20;
                                                        265/50R20 107        11A; 248; 26P            Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                        275/45R20 106                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              155 - 320 285/45R20 112        11A; 248; 26P            12A; 51A; 71K; 721;
                                              320       255/50R20 M+S        11A; 26P; 52J            725; 73C; 74D; 74E;
                                                        265/45R20 M+S        52J                      PDH
                                                        265/50R20 M+S        11A; 248; 26P; 52J
                                                        275/45R20 M+S        52J
             4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 250 265/50R20 107                                 Q8;
                                                        275/45R20 106                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        275/50R20 109        11A; 245                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                        285/45R20 112                                 725; 73C; 74D; 768

             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 245/40R20 99  11A; 26P                         A7 Sportback;
                                                       255/35R20 97  11A; 26P; 5IM                    10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 53022




                                                       255/40R20 101 11A; 26P                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                       265/35R20 99  11A; 248; 26B; 26N               725; 73C; 74A
                                                       275/35R20 98  11A; 248; 26B; 26N
             F2           e1*2007/46*1801*.. 170 - 257 235/45R20 100 11A; 248; 26N; 26P               A6 ALLROAD
                                                                                                      QUATTRO;
                                                           245/40R20 99  11A; 245; 248; 26B;          Allradantrieb;
                                                                         26N; 27H                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R20 99  11A; 245; 248; 26B;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         26N; 27H                     725; 73C; 74A
                                                           255/40R20 101 11A; 24J; 248; 26B;
                                                                         26N; 27H
                                                           255/45R20 101 11A; 24J; 248; 26B;
                                                                         26N; 27H
                                                           265/35R20 99  11A; 24J; 244; 26B;
                                                                         26J; 27F
                                                           265/40R20 100 11A; 24J; 244; 26B;
                                                                         26J; 27F
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R20 100 11A; 245; 248; 26P               A6; Kombilimousine;
                                                       235/45R20 100 11A; 245; 248; 26P               Limousine;
                                                       245/40R20 99  11A; 24J; 248; 26B;              Allradantrieb;
                                                                     27H                              Frontantrieb;
                                                       255/35R20 97  11A; 241; 244; 246;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     247; 26B; 27H                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                       255/40R20 101 11A; 241; 244; 246;              725; 73C; 74A; 858
                                                                     247; 26B; 27H
                                                       255/40R20 97  11A; 241; 244; 246;
                                                                     247; 26B; 27H
                                                       265/35R20 99  11A; 241; 244; 246;
                                                                     247; 26B; 26N; 27F
                                                       265/40R20 100 11A; 241; 244; 246;
                                                                     247; 26B; 26N; 27F
                                                       275/35R20 98  11A; 24C; 244; 247;
                                                                     26B; 26N; 27F

             Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
             F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/40R20 97         11A; 26P            erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                                                           265/40R20 100 11A; 248; 26B; 27I      145 Nm;
§ 22 53022




                                                           275/35R20 98  11A; 245; 248; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                           275/40R20 102 11A; 245; 248; 26B; 27I 725; 73C; 74A; 740

             Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
             4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 245/40R20 99         11A; 21P; 52J       erhöhtes
                                                                                                 Anzugsmoment
                                                           255/40R20 101 11A; 21B; 22I; 260      145 Nm; kurzer
                                                           265/35R20 99  11A; 21B; 22I; 260; 270 Radstand; langer
                                                                                                 Radstand;
                                                           265/40R20 104 11A; 21B; 22I; 260; 270 Allradantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                                 74A; 740

             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99          11A; 24J; 248; 26N      Q5; SQ5;
                                                       255/40R20 97          11A; 241; 244; 246; 26J Allradantrieb;
                                                                                                     Frontantrieb;
                                                           255/45R20 101     11A; 241; 244; 246; 26J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                           265/40R20 100     11A; 241; 244; 246;     725; 73C; 74D
                                                                             26J; 26P; 27I
                                                           265/45R20 104     11A; 241; 244; 246;
                                                                             26J; 26P; 27I
                                                           275/40R20 102     11A; 24C; 244; 247;
                                                                             26J; 26P; 27I
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 09.01.2020
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             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI AG, QUATTRO GmbH
             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 4G; B8
             Zubehör                                 : B450L27517R14


             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : FY
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : B8; 4G
                                                       140 Nm für Typ : FY
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             4G           e1*2007/46*0544*.. 412    245/40R20 99   52J                                nur AUDI RS 6 AVANT;
§ 22 53022




                                                    255/40R20 101 52J                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    265/35R20 99   52J                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                    275/35R20 102 52J                                 725; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
             B8           e1*2001/116*0447*.. 331          255/30R20 92Y       533                    RS5 Coupé bis MJ2017;
                                                           265/30R20 94Y       533                    Coupe; Allradantrieb;
                                                           275/30R20           51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A

             Verkaufsbezeichnung:     Q5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
             FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 245/45R20 99        11A; 24J; 248; 26N      Q5; Allradantrieb;
                                                           255/40R20 97        11A; 241; 244; 246; 26J Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/45R20 101       11A; 241; 244; 246; 26J 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74D
                                                           265/40R20 100       11A; 241; 244; 246;
                                                                               26J; 26P; 27I
                                                           265/45R20 104       11A; 241; 244; 246;
                                                                               26J; 26P; 27I
                                                           275/40R20 102       11A; 24C; 244; 247;
                                                                               26J; 26P; 27I
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 09.01.2020
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             Verkaufsbezeichnung:     RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
             B8           e1*2001/116*0447*.. 331    265/30R20       51G                              AUDI RS4 Avant; RS5
                                                                                                      Cabriolet bis MJ2017;
                                                                                                      RS5 Coupe.ab Mj.2017;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                      73C; 74A
             B8             e1*2001/116*0447*..   331      265/30R20           51G                    AUDI RS4 Avant; AUDI
                                                           275/30R20           51G                    RS4 Avant bis MJ2017;
                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                      73C; 74A
             B8             e1*2001/116*0447*..   331      255/30R20 92Y nur Coupe; 533               RS5 Cabriolet bis
                                                           265/30R20 94Y nur Coupe; 533               MJ2017; RS5 Coupe.ab
                                                           275/30R20     51G                          Mj.2017; Cabrio;
                                                                                                      Coupe; Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 53022




             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PORSCHE
             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
             95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 255/45R20 101 57E; 6AP           ab
                                                        265/45R20 104 57E; 6BU           e13*2007/46*1164*02;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         76A; PDG
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 09.01.2020
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             Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
             95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 255/45R20 101 57E; 6AP           ab
                                                        265/45R20 104 57E; 6BU           e13*2007/46*1165*02;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         76A; PDG

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
§ 22 53022




             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 250 265/45R20 104                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       265/50R20 107                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                       275/45R20 106                                  725; 73C; 74D; 77E
                                                       285/45R20 112

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                  Abrollumfanges.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
             12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§ 22 53022




                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                   abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
§ 22 53022




                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                  Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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                   30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                   Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                   Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                   oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                   FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                   Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                   lassen.
             24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                  Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§ 22 53022




             261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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             273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                  Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                  am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§ 22 53022




                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                  km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                  Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
                  250 km/h nicht zulässig.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1200kg.
             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1260kg.
             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1300kg.
             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1460kg.
§ 22 53022




             67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/35R20
                                 Hinterachse:                          265/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/35R20
                                 Hinterachse:                          275/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/35R20
                                 Hinterachse:                        275/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        255/45R20
                                 Hinterachse:                        285/40R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6BU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                    Reifengröße:
                                Vorderachse:                        265/45R20
                                Hinterachse:                        295/40R20
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 53022




                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  zu überprüfen.
                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  nochmals zu überprüfen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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                   Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                   beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
             768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm
                  an der Vorderachse zulässig.
             PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
             PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
             YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/30R20
                                 Hinterachse:                          265/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§ 22 53022




                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/30R20
                                 Hinterachse:                          255/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    4G
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                    Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 230             y = 250                   VA
                          26P                      x = 180             y = 200                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
§ 22 53022




                          26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
                          27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
                          27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    4L
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0350*..
                    Handelsbez.:    AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q8

                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 300             y = 350                   VA
                          27I                      x = 260             y = 290                   HA
                          26B                      x = 350             y = 400                   VA
§ 22 53022
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    F2
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
                    Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 200             y = 300                   VA
                          26B                      x = 250             y = 350                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
                          26J                   x = 250       y = 350            30                 VA
                          27H                   x = 200       y = 350             8                 HA
                          27F                   x = 200       y = 350            30                 HA
§ 22 53022
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    B8
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                    Variante(n):    Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 310                   VA
                          26P                      x = 230             y = 260                   VA
                          27P                      x = 240             y = 300                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 280       y = 310            11                 VA
                          26N                   x = 280       y = 310             8                 VA
                          27F                   x = 240       y = 300            19                 HA
§ 22 53022




                          27H                   x = 240       y = 300             8                 HA
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    B8
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                          26P                      x = 250             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 300            20                 VA
                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
§ 22 53022
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    F8
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
                    Handelsbez.:    A8 L, A8

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          27I                      x = 200             y = 200                   HA
                          27B                      x = 250             y = 250                   HA
                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
§ 22 53022
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    4G
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                    Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 450             y = 270                   VA
                          26P                      x = 400             y = 220                   VA
                          27B                      x = 325             y = 390                   HA
                          27I                      x = 275             y = 340                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
                          27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
§ 22 53022




                          27F                   x = 325       y = 390            18                 HA
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    FY
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
                    Handelsbez.:    Q5, SQ5

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
§ 22 53022
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    B8
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                          27I                      x = 250             y = 300                   HA
                          27B                      x = 300             y = 350                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                          26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
§ 22 53022




                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
                          27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    4G
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
                    Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

                    Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 400             y = 200                   VA
                          26P                      x = 350             y = 150                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
                          26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
                          27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
                          27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
§ 22 53022
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    B81
                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1084*..
                    Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 310                   VA
                          26P                      x = 230             y = 260                   VA
                          27P                      x = 240             y = 300                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 280       y = 310            11                 VA
                          26N                   x = 280       y = 310             8                 VA
                          27F                   x = 240       y = 300            19                 HA
§ 22 53022




                          27H                   x = 240       y = 300             8                 HA
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 28 von 29

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     AUDI
                    Fahrzeugtyp:    F2
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
                    Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 200             y = 200                   VA
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                          26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                          27F                   x = 250       y = 300            20                 HA
§ 22 53022
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     QUATTRO
                    Fahrzeugtyp:    FY
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
                    Handelsbez.:    Q5

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                          27B                      x = 250             y = 300                   HA
                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
§ 22 53022