Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							Gutachten 19-00448-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53022
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: LP9020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.09.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 8

Fahrzeughersteller                     : AUDI, PORSCHE, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 57
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                  och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                 Kennzeichnung              Kennzeichnung         in mm                    last      umf.      Fertig
                 Rad                        Zentrierring                                   in kg     in mm     datum
KY4              KY4                        ohne                       71,6                   1000      2400    12/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: LZ0520 KBA: 53028 Lochkreis: 5x130 ET: 64


Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAOH




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00448-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53022
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: LP9020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 27.09.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 2 von 8
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.., 150 - 206 265/45R20                                        bis
                                            104W
             e13*2007/46*1081*.. 150 - 240 275/40R20       AFK                               e1*2001/116*0350*19;
                                            106W
                                            275/45R20      AFK; 54F                          Allradantrieb;
                                            106W
                                  150 - 257 265/45R20 104Y                                   Schraubenfederung;
                                            275/40R20 106Y AFK                               Luftfederung;
                                            275/45R20      51G                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                            275/45R20 106Y AFK; 54F                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74D;
                                                                                             745

Verkaufsbezeichnung:     Q7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*.. 150 - 206 265/45R20                                         bis
                                           104W
                                 150 - 240 275/40R20      AFK                                e13*2007/46*1081*05;
                                           106W
                                           275/45R20      AFK; 54F                           Allradantrieb;
                                           106W
                                 150 - 257 265/45R20 104Y                                    Schraubenfederung;
                                           275/40R20 106Y AFK                                Luftfederung;
                                           275/45R20      51G                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/45R20 106Y AFK; 54F                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74D;
                                                                                             745


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE

Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: LZ0520 KBA: 53028 Lochkreis: 5x130 ET: 64


Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAOH
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 970
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00448-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53022
zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: LP9020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 27.09.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 8
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 92AHN; 92AN; 92A; 92AH
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 37 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 9PA
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
                                             160 Nm für Typ : 9PA; 970
Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
92A          e13*2007/46*1085*.. 155 - 405 265/40R20 104                                     inkl. Facelift 2014;
92AN         e13*2007/46*1106*..           265/45R20 104                                     Allradantrieb;
                                           275/40R20 106                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/45R20                 51G                     12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74D; 74E; 744

Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S, CAYENNE TURBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
9PA          e13*2001/116*0089*.. 176 - 331 265/45R20 104Y                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                  176 - 404 275/40R20 106                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74D; PDA

Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
92AH         e13*2007/46*1107*.. 155 - 405 265/40R20 104                                     inkl. Facelift 2014;
92AHN        e13*2007/46*1108*..           265/45R20 104                                     Allradantrieb;
                                           275/40R20 106                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/45R20                 51G                     12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74D; 74E; 744

Verkaufsbezeichnung:     PORSCHE PANAMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
970          e13*2007/46*0970*.. 155 - 294 255/35R20 93Y             57E; 99Q; KAOH          10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/40R20 97Y             GBY; GDP; 57E           12A; 51A; 573; 71K;
                                           265/35R20 95Y             11A; 26P; 57E; 99R;     721; 725; 729; 73C;
                                                                     KAOH                    74D; 74E; 744; 76A;
                                                                                             97G


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 7PH; 7P; 7p; 7pH
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00448-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53022
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: LP9020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 27.09.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 8
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 7L
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 7p; 7P; 7pH; 7PH
                                             160 Nm für Typ : 7L
Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
7L           e1*2001/116*0203*.. 155 - 228 275/40R20                                         Nicht
                                           102W
                                 155 - 331 265/45R20 104                                     Schlechtwegefahrwerk;
                                           275/40R20 102Y                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74D
7p             DE*2007/46*0400*..,     150 - 250 275/45R20           51G                     Allradantrieb;
               e1*2007/46*0400*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
7P             e1*2007/46*0376*..,                                                           12K; 51A; 573; 71K;
               e1*2007/46*0498*..                                                            721; 725; 729; 73C;
7pH            DE*2007/46*0404*..,                                                           74D; 74E; 744
               e1*2007/46*0404*..
7PH            e1*2007/46*0403*..,
               e1*2007/46*0499*..


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00448-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53022
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: LP9020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 27.09.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 8
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIER UNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00448-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53022
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: LP9020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.09.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 6 von 8
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
     Hinterachse.
99Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          295/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/35R20
                    Hinterachse:                          305/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFK) Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Lenkeinschlagsbegrenzung bereits eingebaut ist.
     In diesem Fall sind die Reifengrößen in 19" bzw. 20" in den Fahrzeugpapieren eingetragen oder vom
     Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) freigegeben.
GBY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                  Vorderachse:                           255/40R20



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00448-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53022
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: LP9020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.09.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 7 von 8
                   Hinterachse:                         285/35R20
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GDP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                   Vorderachse:                          255/40R20
                   Hinterachse:                          295/35R20
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAOH) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Hinterachse LZ0520 KBA: 53028 Lochkreis 5x130 ET: 64
PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
     der Sonderräder entfernt werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 19-00448-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53022
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: LP9020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.09.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 8 von 8


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      PORSCHE
       Fahrzeugtyp:     970
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*0970*..
       Handelsbez.:     PORSCHE PANAMERA

       Variante(n):     ---

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 270              y = 360                  VA
             26P                     x = 220              y = 310                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 270        y = 360            16                VA
             26N                  x = 270        y = 360             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.