Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 09.01.2020
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 1 von 7

             Fahrzeughersteller                      : AUDI, PORSCHE, VOLKSWAGEN
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 57
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
             KY4                 KY4                     ohne                        71,6                   1000      2400    10/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
§ 22 53022




             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
             4L           e1*2001/116*0350*.., 150 - 206 265/45R20                                       bis
                                                         104W
                          e13*2007/46*1081*.. 150 - 240 275/40R20              AFK                       e13*2007/46*1081*05;
                                                         106W
             4L1          e13*2007/46*1081*..            275/45R20             AFK; 54F                  bis
                                                         106W
                                               150 - 257 265/45R20 104Y                                  e1*2001/116*0350*19;
                                                         275/40R20 106Y        AFK                       Allradantrieb;
                                                         275/45R20             51G                       Schraubenfederung;
                                                         275/45R20 106Y        AFK; 54F                  Luftfederung;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                         745

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PORSCHE
             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 970
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 09.01.2020
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 7


             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 92A; 92AHN; 92AN; 92AH
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 37 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 9PA
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
                                                       160 Nm für Typ : 9PA; 970
             Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             92A          e13*2007/46*1085*.. 155 - 405 265/40R20 104                                 inkl. Facelift 2014;
             92AN         e13*2007/46*1106*..           265/45R20 104                                 Allradantrieb;
                                                        275/40R20 106                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        275/45R20     51G                             12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 74E; 744

             Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S, CAYENNE TURBO
§ 22 53022




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
             9PA          e13*2001/116*0089*.. 176 - 331 265/45R20 104Y                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               176 - 404 275/40R20 106                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; PDA

             Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S HYBRID
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             92AH         e13*2007/46*1107*.. 155 - 405 265/40R20 104                                 inkl. Facelift 2014;
             92AHN        e13*2007/46*1108*..           265/45R20 104                                 Allradantrieb;
                                                        275/40R20 106                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        275/45R20     51G                             12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 74E; 744

             Verkaufsbezeichnung:     PORSCHE PANAMERA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
             970          e13*2007/46*0970*.. 155 - 294 255/35R20 93Y          57E; 99Q               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        255/40R20 97Y          57E; 575               12A; 51A; 573; 71K;
                                                        265/35R20 95Y          11A; 26P; 57E; 99R     721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 74E; 744; 76A;
                                                                                                      97G
             970            e13*2007/46*0970*..   368 - 405 255/40R20 101Y 57E; 575                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/35R20 99Y 11A; 26P; 57E; 99R          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 74E; 744; 76A;
                                                                                                      97G

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 09.01.2020
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 7
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 7P; 7p; 7PH; 7pH
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 7L
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm für Typ : 7p; 7P; 7pH; 7PH
                                                       160 Nm für Typ : 7L
             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
             7L           e1*2001/116*0203*.. 155 - 228 275/40R20                                     Nicht
                                                        102W
                                              155 - 331 265/45R20 104                                 Schlechtwegefahrwerk;
                                                        275/40R20 102Y                                10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 53022




                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D
             7p             DE*2007/46*0400*..,   150 - 250 275/45R20          51G                    Allradantrieb;
                            e1*2007/46*0400*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
             7P             e1*2007/46*0376*..,                                                       12K; 51A; 573; 71K;
                            e1*2007/46*0498*..                                                        721; 725; 729; 73C;
             7pH            DE*2007/46*0404*..,                                                       74D; 74E; 744
                            e1*2007/46*0404*..
             7PH            e1*2007/46*0403*..,
                            e1*2007/46*0499*..


             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                  Abrollumfanges.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 7
                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                   der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 53022




             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 7
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
                  verwendet werden.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
§ 22 53022




             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
             97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                  Hinterachse.
             99Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/35R20
                                 Hinterachse:                          295/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             99R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          265/35R20
                                 Hinterachse:                          305/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 7
             AFK) Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Lenkeinschlagsbegrenzung bereits eingebaut ist.
                  In diesem Fall sind die Reifengrößen in 19" bzw. 20" in den Fahrzeugpapieren eingetragen oder vom
                  Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                  (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) freigegeben.
             PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
                  der Sonderräder entfernt werden.
§ 22 53022
             Gutachten 19-00448-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53022
             zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: LP9020
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 09.01.2020
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 7


             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     PORSCHE
                    Fahrzeugtyp:    970
                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*0970*..
                    Handelsbez.:    PORSCHE PANAMERA

                    Variante(n):    ---

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 270             y = 360                   VA
                          26P                      x = 220             y = 310                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 270       y = 360            16                 VA
§ 22 53022




                          26N                   x = 270       y = 360             8                 VA