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							               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2025
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               Fahrzeughersteller                         : AUDI, PORSCHE, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 21 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 27
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               WSX                 WSX                        ohne                        66,45                    995      2406    12/19
               WSX                 WSX                        ohne                        66,45                  1000       2400    12/19
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
§22 53033*03




               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : GE
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : F2; F8; 4G; 4G1; 4H
               Zubehör                                    : B450L30517R14


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                            Typ : 4L1; FY; 4L
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : F2; 4G; 4G1
                                                            140 Nm für Typ : FY; F2
                                                            145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes
                                                            Anzugsmoment
                                                            160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.07.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8L, A8, S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4H           e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 255/35R21 98           11A; 21B; 22I; 260;     erhöhtes
                                                                                270; 51J                Anzugsmoment
                                                                                                        145 Nm; kurzer
                                                            275/35R21           11A; 21B; 22B; 24J;     Radstand; langer
                                                                                248; 260; 270; 51G      Radstand;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 740

               Verkaufsbezeichnung:     Audi Q5 / -Sportback, Audi SQ5 / -Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
               FY           e1*2007/46*1550*.. 185       245/40R21 100     5KA                          TFSI e; ab
                                                         255/40R21 102     11A; 24J; 248; 26P;          e1*2007/46*1550*47;
                                                                           27H                          Anzugsmoment f. 1-
                                                         265/40R21 101     11A; 24J; 24M; 26P;          teilige Schraube
                                                                           27H                          160NM; M. zusätz.
                                                                                                        Radabdeckung Achse 1
                                                                                                        (Flap); M. zusätz.
                                                                                                        Radabdeckung Achse 2
                                                                                                        (Flap); Allradantrieb;
§22 53033*03




                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D
               FY            e1*2007/46*1550*..   150       245/40R21 100                               nicht TFSI e; ab
                                                  150 - 270 255/40R21 102       11A; 24J; 248; 26P;     e1*2007/46*1550*47;
                                                                                27H                     Anzugsmoment f. 1-
                                                            265/40R21 101       11A; 24J; 24M; 26P;     teilige Schraube
                                                                                27H                     160NM; M. zusätz.
                                                                                                        Radabdeckung Achse 1
                                                                                                        (Flap); M. zusätz.
                                                                                                        Radabdeckung Achse 2
                                                                                                        (Flap); Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D
               FY            e1*2007/46*1550*..   150       245/40R21 100       11A; 245; 248           nicht TFSI e; ab
                                                  150 - 270 255/40R21 102       11A; 24J; 248; 26P;     e1*2007/46*1550*47;
                                                                                27H                     Anzugsmoment f. 1-
                                                            265/40R21 101       11A; 241; 244; 246;     teilige Schraube
                                                                                247; 26P; 27H           160NM; Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 22
               Verkaufsbezeichnung:     Audi Q5 / -Sportback, Audi SQ5 / -Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
               FY           e1*2007/46*1550*.. 185       245/40R21 100     5KA                          TFSI e; ab
                                                         255/40R21 102     11A; 24J; 248; 26P;          e1*2007/46*1550*47;
                                                                           27H                          Anzugsmoment f. 1-
                                                         265/40R21 101     11A; 24J; 24M; 26P;          teilige Schraube
                                                                           27H                          160NM; Allradantrieb;
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     A6 Limousine/Avant
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
               F2           e1*2007/46*1801*.. 150       HL 255/35R21 101 11A; 24J; 24M; 26B;           A6 Limousine (C9); A6
                                                                          26N; 27F                      Avant (C9);
                                                         245/35R21 96     11A; 24J; 248; 26B;           Frontantrieb; nicht
                                                                          26N; 27H                      Hybrid; Luftfederung;
                                                         255/35R21 98     11A; 24J; 24M; 26B;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          26N; 27F                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                         265/30R21 96     11A; 24J; 244; 247;           725; 73C; 74A; 769
                                                                          26B; 26J; 27F
                                                         275/30R21 98     11A; 24C; 244; 247;
                                                                          26B; 26J; 27F
§22 53033*03




                                                         285/30R21 100    11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                          26J; 27F
               F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 270 HL 255/35R21 101 11A; 24J; 24M; 26B;           nicht TFSi e; A6
                                                                          26N; 27F                      Limousine (C9); A6
                                                         245/35R21 96     11A; 24J; 248; 26B;           Avant (C9);
                                                                          26N; 27H; 5IE                 Anzugsmoment f. 1-
                                                         255/35R21 98     11A; 24J; 24M; 26B;           teilige Schraube
                                                                          26N; 27F; 5JA                 160NM; Allradantrieb;
                                                         265/30R21 96     11A; 24J; 244; 247;           Frontantrieb; Hybrid;
                                                                          26B; 26J; 27F; 5IE            Luftfederung;
                                                         275/30R21 98     11A; 24C; 244; 247;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          26B; 26J; 27F; 5JA            12A; 51A; 71K; 721;
                                                         285/30R21 100    11A; 24C; 24D; 26B;           725; 73C; 74A; 769
                                                                          26J; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 331 255/30R21 93Y    nicht Kombi                  A6; nicht A6 allroad
                                                                           Allradantrieb; 11A;          quattro; S6; Kombi;
                                                                           241; 244; 246; 247;          Stufenheck;
                                                                           26B; 261; 272; 5HA           Allradantrieb;
                                                          265/30R21 96Y    11A; 241; 244; 246;          Frontantrieb;
                                                                           247; 26B; 261; 273           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 22
               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 255/30R21 93Y    11A; 26B; 260; 271;          A7 Sportback; S7
                                                                           5HA                          Sportback; Coupe; 4-
                                                140 - 331 265/30R21 96Y    11A; 245; 248; 26B;          türig; Allradantrieb;
                                                                           260; 271                     Frontantrieb;
                                                          275/30R21 98     11A; 245; 248; 26N;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           27F                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 331 255/30R21 93Y    nicht Kombi          A6; nicht A6 allroad
                                                                          Allradantrieb; 11A;  quattro; S6; Kombi;
                                                                          241; 244; 246; 247;  Stufenheck;
                                                                          26B; 261; 272; 5HA   Allradantrieb;
                                                         265/30R21 96Y    11A; 241; 244; 246;  Frontantrieb;
                                                                          247; 26B; 261; 273   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               77E
               4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 255/30R21 93Y    11A; 26B; 260; 271; A7 Sportback; S7
                                                                          5HA                  Sportback; Coupe; 4-
§22 53033*03




                                               140 - 331 265/30R21 96Y    11A; 245; 248; 26B; türig; Allradantrieb;
                                                                          260; 271             Frontantrieb;
                                                         275/30R21 98     11A; 245; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          27F                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               721; 725; 729; 73C;
                                                                                               74A; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  120 - 250 245/35R21 96   11A; 26P; 5IE         A7 Sportback;
                                                         255/35R21 98   11A; 248; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         265/30R21 96   11A; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                        5IE                   725; 73C; 74A
                                                         265/35R21 101  11A; 248; 26B; 26N
                                                         275/30R21 98   11A; 245; 248; 26B;
                                                                        26J
               F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 245/40R21 100  11A; 24J; 248; 26B; A6 ALLROAD
                                                                        26N; 27H              QUATTRO
                                                                                              (C8); Allradantrieb;
                                                         255/40R21 102  11A; 24J; 244; 26B; Hybrid;
                                                                        26J; 27H              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         265/35R21 101  11A; 241; 244; 246;   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                        247; 26B; 26J; 27F    725; 73C; 74A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 22
               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 245/35R21 96   11A; 24J; 244; 26B; A6 (C8);
                                                                        27H; 5IE              Kombilimousine;
                                                         255/35R21 98   11A; 241; 244; 246;   Limousine;
                                                                        247; 26B; 26N; 27H; Allradantrieb;
                                                                        5JA
                                                         265/30R21 96   11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
                                                                        26B; 26N; 27F; 5IE    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         265/35R21 101  11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                        26B; 26N; 27F         725; 73C; 74A
                                                         275/30R21 98   11A; 24C; 244; 247;
                                                                        26B; 26J; 27F; 5JA
                                                         285/30R21 100  11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                        26J; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8, S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/35R21 98          11A; 26B; 5JA           erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                            265/35R21 101       11A; 248; 26B; 27I      145 Nm;
                                                            275/30R21 98        11A; 245; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27I; 5JA                12A; 51A; 71K; 721;
§22 53033*03




                                                            275/35R21 99        11A; 245; 248; 26B;     725; 73C; 74A; 740
                                                                                27I

               Verkaufsbezeichnung:     e-tron/-Sportback,e-tron S/-S Sportback,Q8/SQ8 e-tron/-         Sportback,e-tron
                                        Dakar
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
               GE          e1*2007/46*1914*..    158     265/40R21 105                                  e-tron; e-tron
                                                         265/45R21 108                                  Sportback; Q8 e-tron;
                                                         275/45R21 110      11A; 245; 248               Q8 Sportback e-tron;
                                                         285/40R21 109      11A; 245; 248               nicht Q8 e-tron Dakar;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                        769

               Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
               FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/40R21 100     11A; 241; 244; 246;          Q5; SQ5; Q5 Sportback;
                                                                           26N                          SQ5 Sportback; bis
                                                         255/40R21 102     11A; 241; 244; 246;          e1*2007/46*1550*46;
                                                                           26J; 26P; 27I                Allradantrieb;
                                                         265/40R21 105     11A; 24C; 244; 247;          Frontantrieb; inkl.
                                                                           26J; 26P; 27I                Hybrid;
                                                         275/35R21 103     11A; 24C; 244; 247;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           26B; 26J; 27B                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2025
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                                                                                                                      Seite: 6 von 22
               Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 e-tron, SQ7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/45R21 104Y            11A; 26P                ab
                                                155 - 373 285/40R21 109             11A; 248; 26P           e13*2007/46*1081*06;
                                                320 - 373 265/45R21 M+S             11A; 26P; 52J           Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                            PDH

               Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen    Auflagen
               4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/45R21 104Y 11A; 26P                ab
                                                155 - 373 285/40R21 109    11A; 248; 26P         e1*2001/116*0350*20;
                                                320 - 373 265/45R21 M+S    11A; 26P; 52J         Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                 725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                 PDH
               4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/45R21 110                          Q8; SQ8;
                                                          285/40R21 109                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          285/45R21 109                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                 725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                 PDH
§22 53033*03




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     Q5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 245/40R21 100       11A; 241; 244; 246;     Q5; Q5 Sportback; SQ5
                                                                                    26N                     Sportback;
                                                                255/40R21 102       11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                                                    26J; 26P; 27I           Frontantrieb; inkl.
                                                                265/40R21 105       11A; 24C; 244; 247;     Hybrid;
                                                                                    26J; 26P; 27I           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                275/35R21 103       11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    26B; 26J; 27B           725; 73C; 74D


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.07.2025
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                                                                                                                      Seite: 7 von 22
               Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO,               MACAN S DIESEL, MACAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
               95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 255/40R21         102  57E; 6AR                   ab
                                                          265/40R21         105  GBB; 57E                   e13*2007/46*1164*02;
                                                          285/35R21         105  57F; 6AR                   Kombilimousine;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                            PDG

               Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO,               MACAN S DIESEL, MACAN,         MACAN GTS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 255/40R21         102  57E; 6AR                  ab
                                                          265/40R21         105  GBB; 57E                  e13*2007/46*1165*02;
                                                          285/35R21         105  57F; 6AR                  Kombilimousine;
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                           PDG


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
§22 53033*03




               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 265/45R21 104                                      inkl. Hybrid;
                                                         285/40R21 109                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                            77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 22
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
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                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel üb er
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 22
                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaß es des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereic h 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§22 53033*03




                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 53033*03




               273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängi gkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 22
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                      R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                      winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 53033*03




                      Achslast von 1420kg.
               5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1500kg.
               5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1600kg.
               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                    einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        255/40R21
                                    Hinterachse:                        285/35R21
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 22.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 22
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
§22 53033*03




               769) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 22-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               GBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         265/40R21
                                   Hinterachse:                         295/35R21
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
               PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 22


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Allradantrieb, Coupe, Nur A7

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 230              y = 250                  VA
                            26P                     x = 180              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 53033*03




                            26J                  x = 230        y = 250            28                VA
                            26N                  x = 230        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 350            27                HA
                            27H                  x = 270        y = 350             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 400              y = 200                  VA
                            26P                     x = 350              y = 150                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 400        y = 200            22                VA
§22 53033*03




                            26N                  x = 400        y = 200             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 400            30                HA
                            27H                  x = 270        y = 400             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 300                  VA
                            26B                     x = 250              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 350             8                VA
§22 53033*03




                            26J                  x = 250        y = 350            30                VA
                            27H                  x = 200        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 200        y = 350            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 16 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A6 Limousine/Avant

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 220                  VA
                            26B                     x = 300              y = 270                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 270            30                VA
§22 53033*03




                            26N                  x = 300        y = 270             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 300            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1550*..
                      Handelsbez.:     Audi Q5 / -Sportback, Audi SQ5 / -Sportback

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 265              y = 250                  VA
                            26B                     x = 315              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 315        y = 300             8                VA
§22 53033*03




                            26J                  x = 315        y = 300            20                VA
                            27H                  x = 325        y = 320             8                HA
                            27F                  x = 325        y = 320            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.07.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
§22 53033*03




                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.07.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4L
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0350*..
                      Handelsbez.:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 300              y = 350                  VA
                            27I                     x = 260              y = 290                  HA
                            26B                     x = 350              y = 400                  VA
§22 53033*03




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 20 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1550*..
                      Handelsbez.:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53033*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 21 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F8
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1751*..
                      Handelsbez.:     A8 L, A8, S8

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            27B                     x = 250              y = 250                  HA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
§22 53033*03




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 20-00052-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53033
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: LP9521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 22.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      QUATTRO
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1685*..
                      Handelsbez.:     Q5

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53033*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 9½ J x 21 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 53033*03




                                        special wheels for passenger cars 9½ J x 21 H2


               Genehmigungsnummer: 53033*03
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     LP9521
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 53033*03
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 53033*03




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     22.07.2025

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     20-0052-CX-GBM-03
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 53033*03
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                     Pkw“ nur gemäß
                     The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                     accordance with

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-4

                     und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                     and under the specified conditions mentioned there.

               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
§22 53033*03




                     Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung der Ausführungen
                     Update of the versions

                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                        4

               Genehmigungsnummer: 53033*03
               Approval number:

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       12.08.2025
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 53033*03




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 53033*03
               Approval No.


               Ausgabedatum:        25.02.2020                 letztes Änderungsdatum: 12.08.2025
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     20-00052-CX-GBM-00                                                13.02.2020
                     20-00052-CX-GBM-01                                                05.03.2021
                     20-00052-CX-GBM-02                                                05.10.2021
                     20-0052-CX-GBM-03                                                 22.07.2025
§22 53033*03




                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
                     LP9521                                                            24.01.2020
                     LP9521                                                            24.06.2025

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes
                     See item V.5. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 53033*03

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
               schrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

               KBA 53033

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
               ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 53033*03




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
               te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
               den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
               zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
               gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
               ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
               nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
               entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 53033*03

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
               ecuted.
§22 53033*03




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
               signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
               ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
               dered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
						
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