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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 9,5 J x 21 H2

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 53033




                                      special wheels for passenger cars 9,5 J x 21 H2


             Genehmigungsnummer: 53033                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   Entfällt
                   Not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   LP9521
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Genehmigungsnummer: 53033                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 53033




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   On the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                   DE-80686 München

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   13.02.2020

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   20-00052-CX-GBM-00
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 53033                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-4

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 53033




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   Siehe Prüfbericht
                   See test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval is granted
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                       4

             Genehmigungsnummer: 53033                       Erweiterung: --
             Approval number:                                Extension:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   Entfällt
                   Not applicable

             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:       25.02.2020
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 53033




                   Anlagen:
                   Enclosures:
                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                   According to index
             Gutachten 20-00052-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53033
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: LP9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.02.2020
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 1 von 11

             Fahrzeughersteller                      : AUDI, AUDI/PORS., PORSCHE, VOLKSWAGEN
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 21 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 46
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
             KY2                 KY2                     ohne                        71,6                   1000      2400    12/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
§ 22 53033




             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
             4L           e1*2001/116*0350*.., 150 - 206 265/40R21             11A; 24M                  bis
                                                         105W
                          e13*2007/46*1081*.. 150 - 257 265/40R21 105Y         11A; 24M                  e13*2007/46*1081*05;
             4L1          e13*2007/46*1081*..            285/40R21 109         AFK; 11A; 24J; 24M;       bis
                                                                               54F                       e1*2001/116*0350*19;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Schraubenfederung;
                                                                                                         Luftfederung;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                         745

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI/PORS.
             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 160 Nm
             Gutachten 20-00052-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53033
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: LP9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 13.02.2020
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 11
             Verkaufsbezeichnung:     Cayenne, Cayenne S, Cayenne Turbo, Cayenne E-Hybrid
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
             9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 275/40R21 107 GBA; GB9; 57E       CAYENNE COUPE;
                                                        285/40R21 109 57E; 6B9            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                          98P
             9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 275/40R21 107 GBA; GB9; 57E       nicht CAYENNE
                                                                                          COUPE;
                                                        285/40R21 109 57E; 6B9            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                          98P
             9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 275/40R21 107 GB9; 52J; 57E       CAYENNE COUPE;
                                                        M&S
                                                        285/40R21 109 57E; 6B9            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                          98P
             9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 275/40R21 107 GB9; 52J; 57E       CAYENNE COUPE;
                                                        M&S
                                                        285/40R21 109 57E; 6B9            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                          98P
§ 22 53033




             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PORSCHE
             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 970
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 971; 92AHN; 92A; 92AH; 92AN
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 37 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 9PA
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
                                                       160 Nm für Typ : 9PA; 970; 971
             Gutachten 20-00052-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53033
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: LP9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.02.2020
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             Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             92A          e13*2007/46*1085*.. 155 - 405 265/40R21 105        11A; 248                 inkl. Facelift 2014;
             92AN         e13*2007/46*1106*..           275/35R21 103        11A; 24J; 248            Allradantrieb;
                                                        275/40R21 107        11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        285/35R21 105        11A; 24J; 244            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74D; 74E; 744; 76T

             Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S, CAYENNE TURBO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
             9PA          e13*2001/116*0089*.. 176 - 298 275/35R21 103Y 11A; 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               176 - 404 275/35R21      11A; 24C; 24D; 51J;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                        53S                           725; 73C; 74D; 76T;
                                                         285/35R21      11A; 24C; 24D; 51J;           PDA
                                                                        53S

             Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S HYBRID
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             92AH         e13*2007/46*1107*.. 155 - 405 265/40R21 105        11A; 248                 inkl. Facelift 2014;
             92AHN        e13*2007/46*1108*..           275/35R21 103        11A; 24J; 248            Allradantrieb;
                                                        275/40R21 107        11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        285/35R21 105        11A; 24J; 244            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
§ 22 53033




                                                                                                      74D; 74E; 744; 76T

             Verkaufsbezeichnung:     Panamera 4S, Panamera Turbo, Panamera 4S Diesel,
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             971          e13*2007/46*0971*.. 243 - 404 275/35R21 103 YAV; 11A; 24C; 26B;             Allradantrieb;
                                                                      26J; 57E; 99F                   Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                                      97H

             Verkaufsbezeichnung:     PORSCHE PANAMERA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
             970          e13*2007/46*0970*.. 155 - 294 245/35R21 96Y 11A; 24J; 26B; 260;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       57E; 99N                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                        255/35R21 98Y 11A; 24J; 26B; 260;             721; 725; 729; 73C;
                                                                       57E; 99O                       74D; 74E; 744; 76A;
                                                        265/35R21 101Y 11A; 241; 246; 26B;            97G
                                                                       261; 57E; 99S
             970          e13*2007/46*0970*.. 368 - 405 255/35R21 98Y 11A; 24J; 26B; 260;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       57E; 99O                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                        265/35R21 101Y 11A; 241; 246; 26B;            721; 725; 729; 73C;
                                                                       261; 57E; 99S                  74D; 74E; 744; 76A;
                                                                                                      97G

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.
             Gutachten 20-00052-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53033
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: LP9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.02.2020
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             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 7P; 7p; 7PH; 7pH
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Befestigungsteile                       : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm,
                                                       für Typ : 7L
             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D


             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm für Typ : 7p; 7P; 7pH; 7PH
                                                       160 Nm für Typ : 7L
             Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
             7L           e1*2001/116*0203*.. 155 - 228 275/35R21              11A; 24C; 24D          Nicht
                                                        103W
                                                        285/35R21              11A; 24C; 24D; 5KK     Schlechtwegefahrwerk;
                                                        101W
                                              155 - 331 275/35R21 103Y         11A; 24C; 24D          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        285/35R21 101Y         11A; 24C; 24D; 5KK     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      725; 73C; 74D
             7p             DE*2007/46*0400*..,   150 - 206 275/35R21 103      11A; 24J               Allradantrieb;
§ 22 53033




                            e1*2007/46*0400*..    150 - 250 265/40R21 105      11A; 245               10B; 11B; 11G; 11H;
             7P             e1*2007/46*0376*..,             275/35R21          11A; 24J               12A; 51A; 573; 71K;
                                                            103W
                            e1*2007/46*0498*..              275/40R21          11A; 24J; 51G          721; 725; 729; 73C;
             7pH            DE*2007/46*0404*..,                                                       74D; 74E; 744
                            e1*2007/46*0404*..
             7PH            e1*2007/46*0403*..,
                            e1*2007/46*0499*..


             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                  Abrollumfanges.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             Gutachten 20-00052-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53033
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: LP9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.02.2020
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             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§ 22 53033




                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten 20-00052-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53033
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: LP9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.02.2020
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             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§ 22 53033




                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
             Gutachten 20-00052-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53033
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: LP9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.02.2020
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                   FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                   dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1650kg.
             6B9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                         285/40R21
                                 Hinterachse:                         315/35R21
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                   Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                   Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                   Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
§ 22 53033




                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
                  verwendet werden.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
             97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                  Hinterachse.
             Gutachten 20-00052-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53033
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: LP9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.02.2020
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             97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                  Vorderachse.
             98P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit PSCB-Bremsen nicht zulässig.
             99F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          275/35R21
                                 Hinterachse:                          325/30R21
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             99N) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/35R21
                                 Hinterachse:                          285/30R21
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
§ 22 53033




                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             99O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/35R21
                                 Hinterachse:                          295/30R21
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             99S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          265/35R21
                                 Hinterachse:                          305/30R21
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             AFK) Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Lenkeinschlagsbegrenzung bereits eingebaut ist.
                  In diesem Fall sind die Reifengrößen in 19" bzw. 20" in den Fahrzeugpapieren eingetragen oder vom
             Gutachten 20-00052-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53033
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: LP9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.02.2020
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                   Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                   (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) freigegeben.
             GB9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 275/40R21
                  Hinterachse: 305/35R21
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GBA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 275/40R21
                  Hinterachse: 315/35R21
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
                  der Sonderräder entfernt werden.
             YAV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          275/35R21
§ 22 53033




                                 Hinterachse:                          315/30R21
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 20-00052-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53033
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: LP9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.02.2020
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     PORSCHE
                    Fahrzeugtyp:    971
                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*0971*..
                    Handelsbez.:    Panamera 4S, Panamera Turbo, Panamera 4S Diesel,

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 330             y = 270                   VA
                          26P                      x = 280             y = 220                   VA
§ 22 53033
             Gutachten 20-00052-CX-GBM-00
             zur Erteilung der ABE 53033
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: LP9521
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.02.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     PORSCHE
                    Fahrzeugtyp:    970
                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*0970*..
                    Handelsbez.:    PORSCHE PANAMERA

                    Variante(n):    ---

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 270             y = 360                   VA
                          26P                      x = 220             y = 310                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 270       y = 360            16                 VA
                          26N                   x = 270       y = 360             8                 VA
§ 22 53033