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							Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.04.2020
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Fahrzeughersteller                     : AUDI, BMW, BMW AG, BMW/ALU, PORSCHE, QUATTRO GmbH,
                                         VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 22 H2            Einpreßtiefe (mm)       : 26
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung          Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                    Zentrierring                                     (kg)     (mm)      datum
WSX                 WSX                    ohne                     66,45                     1000     2400     01/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : AUDI
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                         für Typ : F2
Zubehör                                : B450L27517R14


Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27,5 mm, Durchm. 28 mm,
                                         für Typ : GE
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                         Typ : FY; 4L1; 4L
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm für Typ : F2
                                         140 Nm für Typ : FY; F2
                                         160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1
Verkaufsbezeichnung:     Audi e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
GE           e1*2007/46*1914*..  158            255/40R22 103    5LK                       e-tron;
                                                265/40R22 106                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                275/35R22 104    11A; 245; 248; 5MA        12A; 51A; 71K; 721;
                                                275/40R22 107    11A; 245; 248             725; 73C; 74D
                                                285/35R22 106    11A; 245; 248; 26P; 27I
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/35R22 102Y      5LA                      ab
                                 155 - 320 285/35R22 106Y      11A; 245; 248; 26P       e13*2007/46*1081*06;
                                 320       265/35R22 M+S       52J                      Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                        PDH

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q7 TFSI, Q8, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 250 285/40R22 110                                Q8;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74D
4L             e1*2001/116*0350*..   155 - 245 265/35R22 102Y 5LA                       ab
                                     155 - 320 285/35R22 106Y 11A; 245; 248; 26P        e1*2001/116*0350*20;
                                     320       265/35R22 M+S 52J                        Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                        PDH

Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 265/30R22 98  11A; 248; 26B; 26N              A7 Sportback;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A
F2             e1*2007/46*1801*..    170 - 257 255/35R22 99    11A; 24J; 244; 26B;      A6 ALLROAD
                                                               26J; 27F                 QUATTRO;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A
F2             e1*2007/46*1801*..    100 - 250 265/30R22 98    11A; 24C; 244; 247;      A6; Kombilimousine;
                                                               26B; 26N; 27F            Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 858

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/35R22 97   11A; 241; 244; 246; 26J Q5; SQ5;
                                                                                 Allradantrieb;
                                          255/35R22 99   11A; 241; 244; 246;     Frontantrieb;
                                                         26J; 26P; 27I           10B; 11B; 11G; 11H;
                                          265/35R22 98   11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                         26J; 26P; 27I           725; 73C; 74D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.04.2020
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Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 245/35R22 97       11A; 241; 244; 246; 26J Q5; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                             255/35R22 99        11A; 241; 244; 246;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26J; 26P; 27I           12A; 51A; 71K; 721;
                                             265/35R22 98        11A; 24C; 244; 247;     725; 73C; 74D
                                                                 26J; 26P; 27I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                : B425L29517R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW X-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
G6X          e1*2007/46*2020*.. 155 - 390 275/35R22 104          YCD; 11A; 246; 26N;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 57E                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 76A

Verkaufsbezeichnung:     X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
G5X          e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 275/35R22 104          YB8; YC6; 11A; 24J;    Kombilimousine;
                                                                 26B; 57E               Allradantrieb; nicht
                                                                                        Hybrid;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 76A
G7X            e1*2007/46*1952*..   155 - 390 275/40R22 107      YC7; 11A; 26P; 57E     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 76A
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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                                                                                                  Seite: 4 von 20
Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3X          e1*2007/46*1797*..  100 - 195 255/35R22 99        YAO; 11A; 245; 248;      Allradantrieb;
                                                               26P; 27I                 Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A
G3X            e1*2007/46*1797*..   240 - 265 255/35R22 99     YAO; 11A; 245; 248;      Allradantrieb;
                                                               26P; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
F34XM        e1*2007/46*1988*..  353 - 375 255/35R22 99  YAO; 57E                       BMW X3, BMW X4;
                                           265/35R22 102 11A; 57E; 6BP                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 76A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : BMW/ALU
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                : B425L29517R14


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
G5X          e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 275/35R22 104        YB8; YC6; 11A; 24J;      Kombilimousine;
                                                               26B; 57E                 Allradantrieb; nicht
                                                                                        Hybrid;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 76A
G7X            e1*2007/46*1952*..   155 - 390 275/40R22 107    YC7; 11A; 26P; 57E       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 76A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : PORSCHE
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.04.2020
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Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 255/35R22 99 YAO; YC2; 57E      ab
                                           265/35R22 98 57E; 6BP           e13*2007/46*1164*02;
                                                                           Kombilimousine;
                                                                           Allradantrieb;
                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                           PDG

Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 255/35R22 99 YAO; YC2; 57E      ab
                                           265/35R22 98 57E; 6BP           e13*2007/46*1165*02;
                                                                           Kombilimousine;
                                                                           Allradantrieb;
                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                           PDG

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 310 255/40R22 103                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          265/35R22 102                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                          285/35R22 102                                 725; 73C; 74D; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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       dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         265/35R22
                    Hinterachse:                         295/30R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm
     an der Vorderachse zulässig.
PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R22
                    Hinterachse:                          295/30R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
      oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
      des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
      der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YB8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          275/35R22
                    Hinterachse:                          295/35R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R22
                    Hinterachse:                          285/30R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
      oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
      des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
      der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         275/35R22
                    Hinterachse:                         315/30R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        275/40R22
                    Hinterachse:                        315/35R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCD) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                       Reifengröße:
                   Vorderachse:                        275/35R22
                   Hinterachse:                        315/30R22
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 200            y = 300                   VA
             26B                     x = 250            y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350            8                VA
             26J                   x = 250       y = 350           30                VA
             27H                   x = 200       y = 350            8                HA
             27F                   x = 200       y = 350           30                HA
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zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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                                                                                                 Seite: 12 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 250           10                VA
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 200            y = 200                   VA
             26B                     x = 250            y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250            8                VA
             26J                   x = 250       y = 250           30                VA
             27H                   x = 250       y = 300            8                HA
             27F                   x = 250       y = 300           20                HA
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4L
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0350*..
       Handelsbez.:    AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q7 TFSI, Q8, SQ8,

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 300            y = 350                   VA
             27I                     x = 260            y = 290                   HA
             26B                     x = 350            y = 400                   VA
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    GE
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1914*..
       Handelsbez.:    Audi e-tron

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 300            y = 300                   VA
             26B                     x = 350            y = 350                   VA
             27I                     x = 200            y = 250                   HA
             27B                     x = 200            y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 350            8                VA
             26J                   x = 350       y = 350           10                VA
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G6X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*2020*..
       Handelsbez.:    BMW X-Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 330            y = 340                   VA
             27I                     x = 320            y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 330       y = 340           14                VA
             26N                   x = 330       y = 340            8                VA
             27F                   x = 320       y = 300           28                HA
             27H                   x = 320       y = 300            8                HA
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G3X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1797*..
       Handelsbez.:    X-Reihe

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             27I                     x = 200            y = 250                   HA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             26P                     x = 200            y = 200                   VA
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    G5X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1918*..
       Handelsbez.:    X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 250            y = 250                   VA
             26B                     x = 300            y = 300                   VA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA
             27B                     x = 300            y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300            8                VA
             26J                   x = 300       y = 300           10                VA
             27H                   x = 300       y = 300            8                HA
             27F                   x = 300       y = 300           10                HA
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW/ALU
       Fahrzeugtyp:    G7X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1952*..
       Handelsbez.:    X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26P                     x = 200            y = 230                   VA
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA
             27B                     x = 275            y = 260                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250            8                VA
             26J                   x = 250       y = 250           20                VA
             27H                   x = 275       y = 260            8                HA
             27F                   x = 275       y = 260           20                HA
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 1                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 200                   VA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             27I                     x = 250            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           10                VA
             26N                   x = 250       y = 250           10                VA