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							Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.04.2020
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Fahrzeughersteller                     : AUDI, PORSCHE, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 22 H2            Einpreßtiefe (mm)     : 55
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 130/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung          Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                    Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
KY3                 KY3                    ohne                        71,6                 1000      2400    01/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : AUDI
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.., 150 - 171 265/35R22     AFK; 5LA                       bis
                                            102W
             e13*2007/46*1081*.. 150 - 257 265/35R22 102Y AFK; 5LA                       e13*2007/46*1081*05;
4L1          e13*2007/46*1081*..                                                         bis
                                                                                         e1*2001/116*0350*19;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Schraubenfederung;
                                                                                         Luftfederung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74D;
                                                                                         745

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : PORSCHE
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm,
                                         für Typ : 970
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.04.2020
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Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm,
                                         für Typ : 92AHN; 92AN; 92A; 92AH
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34,3 mm, Durchm. 28 mm,
                                         für Typ : 971
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 37 mm, Durchm. 28 mm,
                                         für Typ : 9PA
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
                                         160 Nm für Typ : 9PA; 970; 971
Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
92A          e13*2007/46*1085*.. 155 - 309 275/30R22 99          5JK                    inkl. Facelift 2014;
92AN         e13*2007/46*1106*.. 155 - 405 265/35R22 102                                Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74D; 74E; 744; 76T

Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S, CAYENNE TURBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen           Auflagen
9PA          e13*2001/116*0089*.. 176 - 298 265/35R22 102Y                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                  176 - 331 265/35R22      53S                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74D; PDA

Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
92AH         e13*2007/46*1107*.. 155 - 309 275/30R22 99          5JK                    inkl. Facelift 2014;
92AHN        e13*2007/46*1108*.. 155 - 405 265/35R22 102                                Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74D; 74E; 744; 76T

Verkaufsbezeichnung:     Panamera 4S, Panamera Turbo, Panamera 4S Diesel,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
971          e13*2007/46*0971*.. 243 - 404 275/30R22 99 YC4; 11A; 24C; 26J;             Allradantrieb;
                                                        26P; 57E                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74D; 76A;
                                                                                        97H
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 02.04.2020
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Verkaufsbezeichnung:     PORSCHE PANAMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
970          e13*2007/46*0970*.. 155 - 294 245/30R22 92Y 56G; 57E; 99U                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/30R22 95Y 11A; 26P; 57E; 99T             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74D; 74E; 744; 76A;
                                                                                        97G

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
7L           e1*2001/116*0203*.. 155 - 228 265/35R22                                    Nicht
                                           102W
                                 155 - 331 265/35R22 102Y                               Schlechtwegefahrwerk;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
     Hinterachse.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
99T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/30R22
                    Hinterachse:                          305/25R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R22
                    Hinterachse:                          295/25R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFK) Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Lenkeinschlagsbegrenzung bereits eingebaut ist.
     In diesem Fall sind die Reifengrößen in 19" bzw. 20" in den Fahrzeugpapieren eingetragen oder vom
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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      Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
      (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) freigegeben.
PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
     der Sonderräder entfernt werden.
YC4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         275/30R22
                    Hinterachse:                         315/25R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     PORSCHE
       Fahrzeugtyp:    971
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*0971*..
       Handelsbez.:    Panamera 4S, Panamera Turbo, Panamera 4S Diesel,

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 330            y = 270                   VA
             26P                     x = 280            y = 220                   VA
Gutachten 20-00082-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53042
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: LP9522
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     PORSCHE
       Fahrzeugtyp:    970
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*0970*..
       Handelsbez.:    PORSCHE PANAMERA

       Variante(n):    ---

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 270            y = 360                   VA
             26P                     x = 220            y = 310                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 270       y = 360           16                VA
             26N                   x = 270       y = 360            8                VA