Gutachten 20-00082-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53042 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: LP9522 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : AUDI, PORSCHE, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 1/2 J X 22 H2 Einpreßtiefe (mm) : 55 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum KY3 KY3 ohne 71,6 1000 2400 01/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.., 150 - 171 265/35R22 AFK; 5LA bis 102W e13*2007/46*1081*.. 150 - 257 265/35R22 102Y AFK; 5LA e13*2007/46*1081*05; 4L1 e13*2007/46*1081*.. bis e1*2001/116*0350*19; Allradantrieb; Schraubenfederung; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 745 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 970 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Gutachten 20-00082-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53042 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: LP9522 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 92AHN; 92AN; 92A; 92AH Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 34,3 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 971 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 37 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 9PA Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN 160 Nm für Typ : 9PA; 970; 971 Verkaufsbezeichnung: CAYENNE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 92A e13*2007/46*1085*.. 155 - 309 275/30R22 99 5JK inkl. Facelift 2014; 92AN e13*2007/46*1106*.. 155 - 405 265/35R22 102 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74E; 744; 76T Verkaufsbezeichnung: CAYENNE S, CAYENNE TURBO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9PA e13*2001/116*0089*.. 176 - 298 265/35R22 102Y 10B; 11B; 11G; 11H; 176 - 331 265/35R22 53S 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; PDA Verkaufsbezeichnung: CAYENNE S HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 92AH e13*2007/46*1107*.. 155 - 309 275/30R22 99 5JK inkl. Facelift 2014; 92AHN e13*2007/46*1108*.. 155 - 405 265/35R22 102 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74E; 744; 76T Verkaufsbezeichnung: Panamera 4S, Panamera Turbo, Panamera 4S Diesel, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 971 e13*2007/46*0971*.. 243 - 404 275/30R22 99 YC4; 11A; 24C; 26J; Allradantrieb; 26P; 57E Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76A; 97H Gutachten 20-00082-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53042 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: LP9522 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: PORSCHE PANAMERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 970 e13*2007/46*0970*.. 155 - 294 245/30R22 92Y 56G; 57E; 99U 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R22 95Y 11A; 26P; 57E; 99T 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D; 74E; 744; 76A; 97G Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2001/116*0203*.. 155 - 228 265/35R22 Nicht 102W 155 - 331 265/35R22 102Y Schlechtwegefahrwerk; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74D Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Gutachten 20-00082-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53042 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: LP9522 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1700kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Gutachten 20-00082-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53042 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: LP9522 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 99T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R22 Hinterachse: 305/25R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R22 Hinterachse: 295/25R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. AFK) Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Lenkeinschlagsbegrenzung bereits eingebaut ist. In diesem Fall sind die Reifengrößen in 19" bzw. 20" in den Fahrzeugpapieren eingetragen oder vom Gutachten 20-00082-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53042 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: LP9522 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) freigegeben. PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. YC4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/30R22 Hinterachse: 315/25R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 20-00082-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53042 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: LP9522 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PORSCHE Fahrzeugtyp: 971 Genehm.Nr.: e13*2007/46*0971*.. Handelsbez.: Panamera 4S, Panamera Turbo, Panamera 4S Diesel, Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 270 VA 26P x = 280 y = 220 VA Gutachten 20-00082-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53042 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: LP9522 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Fahrzeug: Hersteller: PORSCHE Fahrzeugtyp: 970 Genehm.Nr.: e13*2007/46*0970*.. Handelsbez.: PORSCHE PANAMERA Variante(n): --- Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 360 VA 26P x = 220 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 360 16 VA 26N x = 270 y = 360 8 VA